25. April 2019

Autofahrer haften, wenn ein Radler stürzt, weil er ausweichen muss

Autofahrende haften ja immer mit, wenn ein Radfahrender durch den Zusammenstoß mit ihrem Auto zu Schaden kam oder sein Fahrrad beschädigt wurde, egal, ob der Radler was falsch gemacht hat oder nicht.

Schon das wissen viele Autofahrer/innen nicht. Nun hat ein Gericht festgestellt, dass ein Autofahrer zur Hälfte haftet, wenn ein Radler stürzt, selbst wenn es nicht zu einer Berührung mit dem Auto gekommen ist.

Im vorliegenden Fall fuhr ein Radfahrer auf einem Feldweg. Ihm kam ein Auto entgegen, dessen Fahrerin ihn zwang, auf den matschigen Seitenstreifen auszuweichen. Als er zurück auf den Feldweg fahren wollte, stürzte er und verletzte sich.
Er wollte die Behandlungskosten und ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem Kläger in zweiter Instanz Recht. Laut Gesetz würden durch den Betrieb des Autos alle dadurch beeinflussten Schadensabläufe erfasst, so das Gericht. Und weil die Fahrweise der Fahrerin den Radler dazu zwang, auszuweichen, ist sie auch für die Folgen des Manövers verantwortlich. Wenigstens zur Hälfte. Denn der Radler hätte auch anhalten und absteigen können, um das Auto vorbeizulassen, deshalb treffe ihn zur Hälfte eine Mitschuld.
(Az:16 U 57/18)

Ich habe es immer wieder erlebt (und mit mir viele Radfahrende), dass Autofahrende mich absichtlich in die Klemme gebracht haben. Das ist riskant, nicht nur für mich, sondern auch für den Autofahrer oder die Fahrerin, falls ich stürze und mich verletze. Ohnehin haften, wegen der größeren Betriebsgefahr des Kfzs Autofahrer immer mit, wenn ein Radler verletzt wird. Auch dann, wenn der Radler auf dem Gehweg unterwegs war oder ihnen die Vorfahrt genommen hat. Bei einer Strafmaßnahme mithilfe des Autos haften sie sowieso, wenn die Radfahrerin oder Radfahrer stürzt und sich verletzt.

6 Kommentare:

  1. Die Schuldverteilung kommt mir noch sehr Auto freundlich vor, ohne jetzt dabei gewesen zu sein.
    Wenn ein Autofahrer auf einem engen Feldweg voll durchzieht, ist da für mich immer wieder schon eine gehörige Portion Vorsatz dabei.
    Der Autofahrer riskiert ja nur nen Lackkratzer, und der Radler ist zu 50% Schuld weil er nicht gleich in den Graben gesprungen ist?
    Aber ok... Unfall für Unfall wird einzelnen Autofahrer da vieleicht wieder ein bisschen menschliches Mitteinander beigebracht.
    Man muss positiv denken sonnst setzt man sich nicht mehr auf's Rad.

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    1. Mein Rat dazu ich persönlich fahre in der Regel auf der Straße,wenn dort ein Auto auf meiner Spur entkommt haftet er zu 100% noch besser wäre es die Autobahn oder Kraftfahrstraße zufahren dort gibt keinen Gegenverkehr,aber das ist verboten.Warum?Darum!

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  2. Trug der Radler einen Helm?

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    1. Der Helm hätte den Unfall garantiert verhindert!

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  3. Das letzte Wort hat der Richter. Und der fährt Auto. Genau wie die Staatsanwälte an Stuttgarter Gerichten. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass gefährdendes Verhalten von Autofahrern als Nichtigkeit abgetan und Strafverfahren erst gar nicht aufgenommen werden.

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    1. Aus dem Gerichtsurteil geht nicht hervor, dass die Autofahrerin den Feldweg entlang gebrettert ist. Kann ja auch sein, dass der Radler freundlich ausgewichen ist. Zugegeben, so wird die Situation nicht gewesen sein, sonst hätte der Radler nicht einen Prozess angestrengt. Ich finde es dennoch bemerkenswert, dass ein Richter der Autofahrerin eine Mitschuld gibt, allein deshalb, weil ein Radler in unwegsames Gelände ausgewichen ist oder ausweichen musste und dann stürzte. Nebenbei: Auf Feldwegen darf ein Autofahrer gar nicht fahren. Die sind für die Landwirtschaft. Fußgänger und Radler dürfen sie benutzen, sich aber nicht über Dreck auf den Wegen beschweren, die durch Feldarbeit entstanden sind. Ist aber ein ganz anderes Thema.

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