31. Mai 2019

Wo will der Hund mit dem Fahrrad hin?

Das Schild steht in Ravensburg, wenn Markt ist. 

Klar: Fahrräder beißen und Hunde sind groß und sperrig. Oder umgekehrt?

Oder meinen die nur die Menschen, die zum Fahrrad auch noch einen Hund dabei haben oder zum Hund ein Fahrrad? Und führt man ein Fahrrad auch dann mit, wenn man drauf sitzt? Oder fährt man es dann? Okay, das Verkehrszeichen verbietet jeglichen rollenden und bellenden Verkehr. Ausgenommen Kinderwagen, Leiterwagen. Und Pferde, aber die wiehern ja.

Scherz beiseite: Wenn man mit Pedalen an den Waden der Marktbesucher hängen bleibt, ist das nicht gut. Wenn man ein Fahrrad schiebt, wird man als Fußgänger ja breiter und sperriger. (Wobei durchradeln nicht wirklich eine gute Lösung ist.) Aber kann man Leuten einfach so verbieten, ihr Fahrrad irgendwohin zu schieben?

Und was ist mit Kinderwagen oder Rollatoren und Rollstühlen, auch die sind breit? Werden die demnächst hier auch verboten?

Und warum sind auch Hunde verboten? Vermutlich haben sich welche beschwert, worüber auch immer. Man kann sich ja immer über Menschen aufregen, die anders unterwegs sind als die meisten. Ich kenne wesentlich mehr Märkte, wo weder Hunde noch geschobene Fahrräder als Problem angesehen werden und auch keines sind. Fahrräder kann man wunderbar mit Markteinkäufen beladen. Und eng ist es halt auf gut besuchren Märkten immer.





4 Kommentare:

  1. Ravensburger Landrecht. Mit dem Bollerwagen und dem Pferd darf man da ja auch durch. ;) Das Zusatzzeichen kommt weder in der StVO, noch im Verkehrszeichenkatalog vor. Also ist es nichtig. Daher dürfen Radfahrer dort weiterhin ihre Räder schieben. Man muss sich dann aber halt drauf gefasst machen, mit schlecht ausgebildeten Ordnungshütern diskutieren und hinterher Widersprüche schreiben zu müssen...

    Ich bin übrigens auch der Ansicht, dass es Blödsinn ist, Radfahrer grade wenn es eng ist, zum Schieben aufzufordern - denn Schiebende brauchen wesentlich mehr Platz - und irgendwer läuft dann doch mit dem Schienbein gegen die abstehenden Pedale oder bleibt am Lenker hängen...

    Hunde hingegen fallen unter die Zuständigkeiten des Ortsrechts; da könnte eine Einschränkung durchaus rechtmäßig sein. Allerdings nicht in Verbindung mit einem Z 250 (eindeutig Straßenverkehrsrecht).

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    1. Ralph Gutschmidt31. Mai 2019 um 19:52

      Ja, völlig richtig, sehr ich genauso. Das Schild ist eine Meinungsäußerung, mehr nicht. Es ist für Radfahrer völlig unverbindlich.

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  2. Bin auch autoloser Radfahrer. Aber ich finde Hunde auf dem Markt ziemlich eklig, wenn die an den Auslagen des Gemüsehändlers herumschnüffeln oder gegen einen Stand pissen. Alles schon gesehen. Nicht alle Menschen mögen Hunde.
    Auch muss man nicht mit dem Fahrrad am Samstag über einen gut besuchten Markt laufen. Na klar gibt es Kinderwagen und Rollatoren, aber muss man sich deswegen auch mit dem Rad dazu gesellen?
    Nur mal so.
    Viele Grüße
    Atze

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  3. Ich denke, wir sollten die Begrifflichkeit entsprechend der aktuellen Gepflogenheiten anpassen:

    - Enteignung
    - Fahrverbot
    - Freiheitsberaubung

    So benennt man jedenfalls die Dinge, mit denen ich als Radfahrer schon seit Jahrzehnten unverblümt konfrontiert bin.

    Und manchmal ist ein erzürnter Metzger auch schon mit gezücktem Messer auf mich los gegangen (in der Stuttgarter Elisabethenanlage, wo eigetnlich gar kein Markt sein durfte...)

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