16. Juli 2019

Aufs Auto hauen - darf man das?


Ist es eigentlich verboten, ein fremdes Auto zu berühren, draufzuklopfen oder ihm aufs Dach zu schlagen? 

Wenn wieder mal ein Auto widerrechtlich dort parkt, wo ich mich als Radlerin an einer Ampel aufstellen und meinen Fuß auf den Bordstein stellen möchte, dann stütze ich mich beim Warten gern mal am Autodach ab. Ich spüre dabei fast körperlich die Erregung des Autobesitzers (obgleich er nicht anwesend ist), der dies als Angriff auf sich selbst empfindet. Juristisch dingfest zu machen ist das allerdings nicht. Auch wenn in Internetforen heftig darüber diskutiert wird, ob andere das eigene Moped berühren oder beispielsweise in ein offen dastehendes Cabrio einsteigen dürfen und einhellig die Meinung herrscht, es dürfe niemand das Blech berühren, wenn ich das nicht erlaube.

Besser bekannt ist der Konflikt unter der Überschrift, "Radler schlägt auf Autodach".

Der ADFC  hat auf eine Skandalisierung durch die Presse dazu einen recht trockenen Kommentar parat: "Die Radfahrer spinnen“ heißt es auf dem Cover Ihrer aktuellen Ausgabe, und Sie fragen fassungslos: „Warum also hämmern einem Fahrradfahrer bei voller Fahrt aufs Autodach, während man sie überholt?“ Vielleicht deshalb: Wenn Radfahrer Ihnen beim Überholvorgang aufs Autodach klopfen können, halten Sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von anderthalb Metern nicht ein, gefährden deren Leib und Leben und verstoßen gegen geltendes Recht."

Interessant ist, dass wir alle es als Selbstverständlichkeit hinnehmen, dass man nicht auf das Dach eines fremden Autos schlagen dürfe. In einer Antwort des Ordnungsamts in einem Fall, den ich jetzt nicht näher erläutere, liest der betroffene Radler sinngemäß, der Autofahrer hätte ihn nicht überholen dürfen, das rechtfertige jedoch keinesfalls, dass der Radler seinen Unmut durch Schlagen aufs Autodach auslasse.

Wo steht das? Habe ich mich gefragt und diese Recherche gestartet. Welche Rechtsgrundlage gibt es für für diese Aussage? Ist das Verhalten justiziabel?

Ins Grübeln kommen wir immerhin, wenn wir statt "schlagen" mal das Wort "klopfen" verwenden. Darf man auf ein Auto klopfen? Egal, ob aus Wut oder, weil man auf sich aufmerksam machen möchte, bevor man angefahren wird? Die Frage ist, ob die gefühlte Aggression hier relevant ist, egal ob vom Autofahrer so empfunden oder vom Radler (oder Fußgänger) so gemeint. Oder ob der Radler sich in einer Notwehrsituation befand, in der er reflexartig reagiert hat, um sich einer bedrohlichen Annäherung zu erwehren. War es Schreck, war es Unmut oder eine Mischung?

Und ist Unmut ein unstatthaftes Motiv? Meinem Unmut durch einen Schrei Luft machen, darf ich jedenfalls. Allerdings nicht durch einen körperlichen Angriff also durch einen Schlag gegen jemand anderen. Aber ein Auto ist kein Mensch, kein Körper. Dass es Gewalt gegen Sachen eigentlich nicht gibt, auch wenn wir solche Formulierungen immer wieder lesen oder hören, reflektiert dieser Artikel.

Wenn es verboten wäre, ein fremdes Auto aus unfreundlichen Motiven zu berühren, wäre ein freundliches Motiv dagegen erlaubt? Es gibt ja auch nette Menschen, die klopfen gegen eine Autoscheibe, um dem Fahrer einen verlorenen Geldbeutel wiederzugeben oder ihn darauf aufmerksam zu machen, dass seine Aktentasche noch auf dem Autodach steht. Ich habe mal beim Ampelhalt gegen eine Seitenscheibe geklopft, weil ich beim Entgegenradeln sah, dass Teile des Bodenblechechs des Autos auf dem Boden schleiften. Der Fahrer hatte das nicht bemerkt und war mir sehr dankbar.

Ich habe jedenfalls bei meinen ausführlichen Internetrecherchen keinerlei Hinweise gefunden, dass es verboten ist, ein Auto zu berühren, darauf zu klopfen oder drauf zu schlagen, sofern dabei nichts kaputt geht. Dann wäre es Sachbeschädigung. Der einzige Rechtsartikel, der nach meiner Einschätzung Anwendung finden könnte, wäre der der verbotenen Eigenmacht und Besitzstörung. Aber auch die muss mit einer Beeinträchtigung einhergehen. Das Anbringen von Graffiti an einer fremden Hauswand ist so ein Fall oder wenn Aufkleber auf einer Windschutzscheibe nur mit Hilfe Dritter (also in der Werkstatt) entfernt werden können. Es ist hingegen keine Besitzstörung, wenn ein "Scheiße-geparkt"-Aufkleber mit den Fingernägeln (oder nur mit Hilfe von Wasser) entfernt werden kann. Auch Sprühsahne auf Windschutzscheiben von Radwegparkern oder das Einpacken von Eckenparkern ist nicht justiziabel. Es gilt nicht als Sachbeschädigung. Das Luft aus Reifen Lassen allerdings schon, weil sich Autos oder auch Fahrräder darüber definieren, dass man sie fahren kann. Ein Fahrrad kann man noch aufpumpen, ein Auto am Straßenrand nicht.

Immerhin kann man es mit einiger Anstrengung wohl als Hausfriedensbruch werten, wenn jemand ohne Erlaubnis in ein fremdes Auto einsteigt. Darauf deutet diese Antwort im Juraforum hin. Allerdings wird im selben Juraforum unter dem Stichwort "befriedetes Besitztum" im "öffentlichen Dienst" oder bei "zum öffentlichen Verkehr bestimmten abgeschlossenen Räumen" nicht das Auto genannt, sondern Schulhöfe, Busse, Bahnen oder Bahnöfe und Flughäfen. Und wer auf ein Autodach klopft, steigt ja nicht ein. Er begeht keine Grenzüberschreitung. Das Auto am Straßrenrand oder auf der Fahrbahn hat nämlich keinen Garten (keinen befriedeten Raum) um sich herum, den man gegen den Willen des Besitzers oder Eigentümers nicht betreten darf, es hat auch keine Aura, die als Garten zu werten wäre, auch wenn Autobesitzer das gern so empfinden.

Fazit: Ich habe keinen Hinweis gefunden, dass es unstatthaft ist, ein Auto zu berühren, egal in welcher Absicht und wie heftig, solange dabei kein Schaden entsteht und der Fahrer oder die Fahrerin nicht durch eine andauernde und ausufernde Aggression in Angst und Schrecken versetzt oder zu etwas genötigt wird (Notbremsenbremsen, Ausweichen, Aussteigen und Fliehen).

Gundsätzlich bin ich dafür, dass wir unsere Aggressionen beherrschen, statt sie rauszulassen. Gebrüll hilft selten weiter, Handgreiflichkeiten schon gar nicht. Wir brauchen keine Eskalation, sondern Deeskalation. Ohnehin ist die Deeskalation die hohe Kunst in der Kommunikation, zornig werden kann jeder. Der einzige bei dem ich mit Deeskalation anfangen kann, bin ich selbst. Ich weiß aber auch von mir, dass der Schreck manchmal so groß ist, dass ich zuerst aufgebracht reagiere und mir erst hinterher sage: ruhiger wäre besser gewesen. Mein Ziel ist es, auch in solchen Situationen Gelassenheit zu bewahren. Ich will mich nicht provozieren lassen. Wenn ich auf Aggressionen selber mit Aggressionen reagiere (mich also provozieren lasse), dann bestimmt ja der andere, wie ich mich verhalte. Das aber möchte ich doch lieber selber bestimmen. Was ich allerdings nicht bestimmen kann, ist irgendein Verhalten anderer, auch und gerade ein eigennütziges oder egoistisches. Da muss ich auch mal zurückstecken, egal, ob ich das Verhalten für richtig oder falsch halte. Schließlich mache ich selber Fehler und wünsche mir dann auch mal Nachsicht bei anderen. (Zum Weiterlesen hier ein nachdenklicher Artikel aus dem Tagesspiegel.)

Ich weiß, dass ich unter euch Blogleser/innen Leute habe, die juristisch versiert sind, und bin gespannt auf eure Kommentare und Einschätzungen und ob ich meine Einschätzungen hier revidieren muss.

11 Kommentare:

  1. Hallo Christine,
    ich habe mal einen Fachmann gefragt zu dem Thema.
    Eindeutig lässt sich die Frage nicht beantworten.
    Beim Aufsdachhauen könnte man versuchte Sachbeschädigung unterstellen, das ist seit einiger Zeit strafbar.
    Wenn man aber gegen eine Scheibe klopft (so wie beim Anklopfen) wird wohl nichts gemacht werden, weil Klopfen (so mit dem Fingerknöchel, wie beim Klopfen an die Tür) an eine Schiebe ein eher untaugliches Mittel zur Beschädigung ist.
    Man sollte aber tunlich "Selbstjustiz" unterlassen, das kommt bei Richtern nicht gut. Und ansonsten nach dem Prinzip "Dulde aber klage" handeln.
    Das ist für Radfahrer, die zum wiederholten Mal Nötiger, Engüberholer, Gefährder angezeigt haben und keinerlei Erfolg hatten schon sehr frustrierend. Da wird man gefährdet und keinen interessiert es. Hier muss man ein Umdenken auch in der Justiz erwirken.
    Aber zurück zum Thema. Ratschlag war, besser die Finger davon zu lassen.
    Gruß
    Karin

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    1. "Man sollte aber tunlich "Selbstjustiz" unterlassen, das kommt bei Richtern nicht gut. Und ansonsten nach dem Prinzip "Dulde aber klage" handeln."

      Dulde aber Klage habe ich versucht, funktioniert im Falle von Gefährdung durch rücksichtsloses Überholen nicht. Obwohl der überholende Autofahrer mit dem Spiegel meinen Arm touchiert hat, wurde die Anzeige von der Polizei fallengelassen, weil kein Schaden entstanden ist. Der Klopfer aufs Dach ist Ausdruck dessen, dass wir dem rücksichtslos und gesetzeswidrig ausgelebten Recht des Stärkeren beim Überholen durch den Rechtstaat nichts entgegen zu setzen wissen.

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    2. Ich muss mich Carsten leider anschließen. Solange der Radfahrer nicht am Boden liegt lag keine Gefährdung vor. Das reflexartige Klopfen auf das Fahrzeug um zu zeigen, dass man sich gerade massiv bedrängt fühlt wird von Autofahrern und erfahrungsgemäß der Polizei als aggesiv ausgelegt. Ich weiß mir leider keinen besseren Rat, als an solchen Stellen in der Mitte der Fahrbahn zu fahren und dadurch enges Überholen zu verhindern.

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    3. Allerdings ist das Hauen aufs Autodach definitiv keine versuchte Sachbeschädigung, denn das ist ja gar nicht die Absicht. Es ist eher eine Notwehrhandlung. Ich kenne keine Gerichtsurteile dazu (habe gesucht, aber keine gefunden), und es wäre schon mal interessant, wenn so was vor Gericht verhandelt würde. Denn so, wie es derzeit läuft - der Radler kriegt die Verwarnung und der Autofahrer kommt ungeschoren davon, obgleich er den Radler schwer gefährdet hat - geht es eigentlich nicht.

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    4. Es ist doch eigentlich ganz einfach. Wenn ich auf das Dach schlagen kann, werde ich gerade gefährdet. Eine Klingel dürfte unbestritten zu leise sein. Das rechtfertigt in jedem Fall eine Notwehr/Nothilfe. Wenn ich also mit der flachen Hand (nicht mit der Faust) auf das Dach schlage ist das am deutlichsten im Fahrzeug zu hören. Deutlicher noch als wenn man mit der Faust darauf schlägt.

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  2. Ralph Gutschmidt16. Juli 2019 um 21:48

    Juristisch gesehen ist das alles kein Problem, solange man nichts beschädigt. Schließlich hupen Autos uns dauernd an. Und natürlich darf man den Fahrer nicht durch ständiges Klopfen vom Verkehr ablenken.

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  3. de jure:
    Das letzte, was ich von Martin Winterkorn gehört habe, war, dass er über den Dieselbetrug von seinen Untergebenen in Form von eMails detailliert informiert wurde, diese auch auf seinem persönlichen Laptop aufgespielt waren, das er übers Wochenende zum Aktenstudium nach Hause nahm. Die Verteidigung baut darauf auf, dass aber nicht nachweisbar ist, dass er die Sachen auch tatsächlich gelesen hat und deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden darf.
    Ja. Das ist der Martin Winterkorn, dem wir die Abwrackprämien für saubere Autos hinterher geschmissen haben.

    Dann doch lieber zur See fahren.
    Dort weiss ich wenigstens, in wessen Hand ich bin.

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  4. Auch bei versuchter Sachbeschädigung muss ein Vorsatz vorliegen.D.h: ich habe die erklärte Absicht etwas zu beschädigen, in diesem Fall das Auto, es gelingt mir jedoch nicht
    Dies ist bei der dargestellten Handlung jedoch nicht der Fall.
    Sollte es doch eine DElle geben, ist dies vom Autofahrer zivilrechtlich natürlich eintreibbar.

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  5. Autos haben laute Hupen, die Klingel meines Rades hören autofahrende im fließenden Verkehr meist nicht.
    Inwiefern darf ich eine Dezibel stärkeres Mittel des "auf mich aufmerksam" machens wählen? Wäre so ein stadion-air-horn gesetzlich okay, oder würde ich mich damit strafbar machen?
    Eine digitale alarmanlage, alla rauchmelder?


    Persönlich habe ich das erst einmal auf dem Rad erlebt, dass mir ein Auto so knapp die Vorfahrt genommen hat, dass ich aus reflex und schreck gegen den mir zu nahe kommenden Teil des Autos getreten habe.
    Es war kein starker Tritt, aber stark genug, dass mich der rückstoß fast umgeworfen hätte. dumm. oder reflex halt. Ich habe oft drüber nachgedacht, wie ich hätte sonst vor dem drohenden Aufprall hätte warnen können.
    Ich denke die meisten "auf das dach klopfer" haben einen ähnlichen Hintergrund...

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    1. Du musst eine helltönende Glocke dran haben, darfst aber zusätzlich andere Schallzeichen abgeben. Ebiker nehmen das Supernova M99 Pro Horn, Bio Biker greifen zum "The Hornit" von Bullet Venture. Beide sind richtig laut.

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  6. Also, wenn Vorsatz vorliegen muss, sind spontane, aus dem Affekt geleitete Reaktionen wohl nicht gemeint. Ich bin aber kein Jurist.

    Liebe Christine, einen Autoreifen kann man sehr wohl aufpumpen. Bei handelsüblichen Standpumpen für Rennräder ist auch ein Anschluss für Autoventile vorhanden. Ich hatte mal das Vergnügen, einen schleichenden Plattfuß soweit aufzupumpen, dass der Besitzer seine Karre zum nächsten Reifenhändler fahren kann. Dauert zwar ein bisschen und ist ziemlich anstrengend, aber es ist möglich. Somit wäre Luftrauslassen keine Sachbeschädigung.

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