24. Juli 2019

Das mit dem Sicherheitsabstand

Den Abstand zum Radler einzuschätzen, ist offenbar für Autofahrende ziemlich schwierig. 

Kürzlich radelte ich den Mühlrain runter. Hinter mir kam ein Polizeibus. Und er überholte.

Ich hatte ihn schon hinter mir gesehen. Also, "fahr ordentlich!", dachte ich mir, "nicht zu mittig, wir brauchen keine Diskussionen übers Rechtsfahrgebot." Mein Abstand zum Bordstein war so zwischen 80 Zentimeter und einem Meter bei der Bergabfahrt. Das ist eine Tempo-30-Zone.

An der Stelle, wo das Polizeiauto dann zum Überholen ansetzte, geht die Staße wieder leicht bergauf.
Links parkten nur wenige Autos, was selten ist. Es tat sich also eine Lücke auf. Der Fahrer sah seine Chance und überholte. Allerdings musste er dann doch etwas früher, als er wohl erwartet hatte, wieder zur Fahrbahnmitte einschwenken, weil da ein Auto parkte. Und offenbar war ich mit dem Pedelec auch eine Idee schneller, als er erwartet hatte. Er kam mir mit dem Außenspiegel und dem gesammten Busblech jedenfalls ziemlich nahe.

Ich tat das, was ich in solchen Situationen immer tue, ich gab einen Schrei von mir und winkte mit der Hand fragend und tadelnd. Der Polizist (er saß allein im Fahrzeug) bremste und ließ die Seitenscheibe runter. Ich hatte schon angehalten und fuhr zu ihm vor. Es enstpann sich ein freundliches Gespräch.

Hier mein Gedächtnisprotokoll:
Er wollte wissen, was los ist.
Ich sagte: "Also ich kriege immer einen Schreck, wenn mich jemand so knapp überholt."
Er antwortete "Darum habe ich sie ja auch erst überholt, als der Platz da war."
Ich: "Aber Sie sollten schon ein Meter fünfzig Sicherheitsabstand zu mir halten."
Er: "Sie wissen doch aber, von mir geht keine Gefahr aus."
Ich: "Aber Sie müssten vielleicht schon auch Vorbild sein für die anderen Autofahrer. Ich kriege jedenfalls immer einen Schreck, wenn jemand so knapp überholt, ein Meter fünfzig Sicherheitsabstand waren das nicht."
Wir wiederholten die Argumente noch mal, er wies erneut darauf hin, dass von ihm als Polizist im Auto keinerlei Gefahr ausgehe. Ich gestand ihm zu, dass ich bei ihm sicher sein könne, dass er mich nicht absichtlich schneide oder abstrafe. Aber der Sicherheitsabstand fehle trotzdem.
Er schließlich: "Wie heißen Sie denn?"
Ich: "Christine Lehmann."
Er: "Ich kenne Sie doch von irgendwoher."
Ich: "Na ja, ich bin Stadträtin."
Er: "Ach so, deshalb."
Ich: "Aber das war jetzt schon ziemlich knapp überholt, ein Meter fünfzig waren das nicht."
Er signalisierte mit einem Ton und einer Bewegung, dass man das nicht so genau abschätzen könne.
Wir verabschiedeten uns freundlich und ich ließ ihm die Vorfahrt.

Ich habe auf der Rückfahrt ein Foto von der Stelle gemacht, mit meinem hingestellten Fahrrad. In das Foto habe ich das Bild eines Polizeiautos hineinmontiert. Der weiße Bus links stand da so. Wahrscheinlich fuhr ich auch etwas weiter vom Bordstein entfernt als ich das Fahrrad fürs Foto hingesgtellt habe.

Die Straße ist hier auf ein paar Metern etwas mehr als 6 Meter breit. Bei dem weißen Bus (der ca. 2 Meter breit ist) hat der Autofahrer davon nur noch 4 Meter zur Verfügung. So ein Polizeibus ist auch knapp 2 Meter breit. Zu dem geparkten Bus muss er im Überholvorgang ebenfalls Abstand halten. Sagen wir 40 Zentimeter. Damit blieben mir auf dem Fahrrad an dieser Stelle zwischen Bordstein und überholendem Polizeibus keine 2 Meter, sondern vielleicht, großzügig gerechnet, noch 1,60 Meter Platz. Mit einem Abstand von einem halben Meter zum Bordstein sind das von meinem linken Lenkergriff (und meiner Schulter) zu dem überholenden Auto unter einem Meter, vielleicht 85 cm. Das ist zu eng.

Der Sicherheitsabstand, den überholende Autos zu Radfahrenden halten sollen, beträgt gemäß etlicher Gerichtsurteile* 1, 50 Meter. In der StVO steht es aber noch nicht. Könnte es sein, dass das den Ordnungskräften auch nicht so ganz klar ist?

Zumindest konnte ich hier mal sehr gut nachvollziehen, wie gutmütige und um korrektes Verhalten bemühte Autofahrende eine solche Situation sehen und bewerten: Vor ihnen ihnen eine Radlerin, die mit ca. 28 km/h eine Straße runterrollt und sich anschickt mit ca. 25 km/h (Pedelec) den Anstieg hochzufahren. Wenn sich dem Autofahrer dann eine Lücke in den linksseitigen geparkten Autos auftut, dann drauf aufs Gaspedal und vorbei. Grundsätzlich beschleunigen Autos in solchen Situationen nicht so spritzig, wie die Fahrer oft denken. Und ich war auch schneller, als er gedacht hatte. Er musste nach rechts lenken, obgleich er noch nicht ganz an mir vorbei war, wenn er nicht aufs nächste geparkte Fahrzeug prallen wollte. Dass ich dabei einen Schreck kriege, weil mir der Außenspiegel ziemlich nahe kommt, registiert der Autofahrende nicht. Er ist ja auf seinem Fahrersitz schon an mir vorbei.

Nein, Todesgefahr herrschte hier nicht. Ich bin eine erwachsene Frau, die gut Fahrrad fahren kann und beispielsweise beim nach links Gucken nicht auch nach links fährt. Und ich radle mit Rückspiegel, weshalb ich das alles kommen sah. Bei Jugendlichen oder weniger geübten Radfahrenden wäre die Fahrlinie womöglich nicht ganz so berechenbar gewesen wie bei mir. Und mit einem Normalrad wäre auch der Antritt am beginnenden Anstieg vielleicht mit einer leichten Schlangenlinie verbunden gewesen. Wir hatten beide unsere Fahrzeuge im Griff. Doch stressig ist es halt, wenn ich immer damit rechnen muss, dass es ein Autofahrer auf jeden Fall probiert, an mir vorbeizukommen, wenn er ein kleine Lücke sieht, selbst in einer Tempo-30-Zone, in der er im weiteren Verlauf nur unwesentlich schneller ist als ich (es geht ja gleich wieder bergab). Dann muss ich nämlich immer bereit sein, schnell abzubremsen, wenn die Lücke halt nicht ganz reicht. Und das brauche ich eigentlich so nicht. 

Und, liebe Kommentator/innen: wir schimpfen jetzt auf niemanden, auch nicht auf die Polizei. Es ist offenbar ziemlich schwierig, im Auto abzuschätzen, wie weit oder kanpp man Radler überholen kann. Was gegen diese Versuchung helfen würde, es zu tun (und es gibt viele, die das bei meinen Bergaufahrten in der Lehenstraße versuchen und tun, aber auch einige, die es unterlassen), ist eine allgemeine Campagne, die allen bewusst macht, dass man Radfahrende in der Innenstadt grundsätzlich nicht überholt (der Platz reicht fast nie). Es ist Zeit für eine freundliche Stimmung den Menschen gegenüber, die den Straßenraum nicht in Autos nutzen, sondern auf zwei Beinen oder im Sattel eines Fahrrads. Wenn jemand eine Idee hat, wie wir das hinkriegen, wäre das schön.

*Mindestabstand: OLG Saarbrücken 3 U 141/79, OLG Hamm 6 U 91/93, OLG Düsseldorf 1 U 234/02, OLG Brandenburg 12 U 6/11 usw.

32 Kommentare:

  1. Zunächst mal sind die Geschwindigkeiten broken by design. Ein Pedelec regelt bei 25 km/h ab, wir haben aber in Wohngebieten Tempo 30. S-Pedelec und Roller regeln bei 45 km/h ab, Innerorts ist aber Tempo 50. Mit den Leichtkrafträdern schafft man 90 km/h, aber Ausserorts gilt Tempo 100. Da muss eine Angleichung her, die den Überholvorgang insgesamt überflüssig macht.
    Zum anderen wäre ein baulich getrennter Radweg eine effektive Maßnahme für Abstand zu sorgen, oder eine parallel zur Autosstraße verlaufende Radstraße. Ein Parkverbot am Straßenrand, welches auch durchgesetzt wird, schafft ebenfalls genügend Raum zum Überholen.
    Zuletzt ist es so, dass in keinem Gesetz steht dass 1.50m Abstand vorgeschrieben sind. Ist zwar in der StvO Novelle geplant, bisher aber nur Rechtsprechung. Selbst wenn die StvO geändert wird, bedeutet dass nicht dass Autofahr-er/-erinnen/-ende das auch wissen weil der Nachweis der Kenntnis der Verkehrsregeln nach der theoretischen Prüfung für den Führerschein lebenslang nicht erforderlich ist. Danach ist die Regelkenntnis im Straßenverkehr dem Dunning-Kruger Effekt schonungslos ausgeliefert, regelmäßige Schulungen würden Abhilfe schaffen.

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    1. Immerhin wird ja derzeit mehr über diesen Überholabstand diskutiert als noch vor ein paar Jahren, auch wenn Autofahrende in diesen Diskussionsräumen nicht oder kaum unterwegs sind, sondern in ihrer eigenen Welt leben, in der Radfahrende als Behinderung und Feinde vorkommen. Vielleicht ist es auch gar nicht unser Recht, überholen zu können. Autos sind halt sehr breit und ihre Fahrer benaspruchen damit auch viel Platz fürs Überholen. In der Innenstadt muss man aber im Grunde niemals überholen, weil alle ziemlich gleich schnell unterwegs sind. Dass müssen wir lernen: Es ist nicht nötig zu überholen.

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    2. Carsten Du sprichst von HÖCHST-Geschwindigkeiten. Es ist verboten, in einer 30er Zone schneller als 30 zu fahren. Es ist aber niemand verpflichtet, 30 auf die Kommastelle genau zu fahren. Wenn jemand also 25 in der 30er, 45 im 50er oder eben 130 als Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn fahren möchte, so ist es sein gutes Recht und niemand hat das Recht, gefährdend zu überholen. In diesem Fall war es wohl der "Überholzwang", der in vielen von uns steckt.

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    3. Mir ist klar, dass man weniger als die Höchstgeschwindigkeit fahren kann, Michael. Nur verleitet ein Fahren 5 km/h unter der Höchstgeschwindigkeit viele zum Überholen, und das wäre bei Angleichung der Geschwindigkeiten nicht so.

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    4. @ Christine: doch, unterschiedliche Geschwindigkeiten müssen möglich sein. Alle Verkehrsmittel auf Schrittgeschwindigkeit herunterzubremsen, ist Utopie, weil auch größere Entfernungen zurückgelegt werden können müssen. Die Frage ist nur, welchem Verkehrsmittel man welche Geschwindigkeit zugesteht, um es zu bevorzugen (und was man gegen die Gefahren tut, die davon ausgehen und wie viele Tote und Verletzte man jeweils akzeptiert).

      Konkret: warum bremst Du (und Deine Co-Stadträte und die Stadtverwaltung) so gerne Radfahrer auf den Hasuptverkehrsrouten auf Fußgängertempo runter, während ihr den (wesentlich gefährlicheren) KFZ-Verkehr mit 40 km/h und mehr durch die Stadt brausen lasst? Das Runterbremsen widerspricht in beiden Fällen den Vorschriften.

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  2. Mein Fahrlehrer sagte damals: "immer so viel Abstand von Zweirädern halten, dass der Fahrer umkippen kann ohne sein Auto zu berühren". Schön visualisiert und viel besser zu erkennen in der jeweiligen Situation als abstrakte Zahlen.

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    1. In d er Tat ist es das, was ich mir auch immer denke: Wenn der jetzt umkippt, dann will ich ihn mit dem Auto nicht überfahren, sondern dran vorbei kommen. Wobei man als zynischer Autofahrer auch sagen kann: Wenn ich richtig dicht vorbeifahre, kippt der Radler nur gegen mein Auto und landet nicht der länge nach auf der Fahrbahn und wird von mir überfahren (er fällt erst, wenn ich vorbei bin). Im Grunde aber bleibt es Einstellungssache: Man muss mit Sympathie für Radler Auto fahren, dann verhält man sich entsprechend.

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  3. Ohne "Dein" Auto zu berühren muss das oben heißen, sorry.

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  4. Du hast sogar die Busse noch etwas klein gerechnet. Der Mercedes Vito, falls es so einer war, hat 1,9m Breite ohne Spiegel. Der VW-Bus wird ebenso breit sein. D.h. mit Spiegel sind wir bei 2,20m. Der VW-Bus hat auf der Beifahrerseite keine extra Spiegelbreite, wenn er sehr nah geparkt ist. Es kann also schnell mal deutlich weniger sein, als Du erstmal gerechnet hast.

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  5. Das Überholen in der Stadt ohne ausreichenden Seitenabstand ist echt eine Pest. Hier hilft nur eines, breit machen, egal ob das auch noch ein Seitenstreifen aufgepinselt ist oder nicht, mittig fahren zur eigenen Sicherheit. Sowie es noch ein Quentchen Platz zum Vorbeidrücken gibt, wird es auch gemacht.
    Ich war mal einen Ticken zu weit rechts, hat mich ein Van überholt. Ich hätte ihm an die Seitenscheibe klopfen können. Ich bin enorm erschrocken, weil es wirklich eng wurde. Auf meinen Ruf, "hey halt Abstand", kam als Antwort "Macht Platz du Drecksau", von der Beifahrerin.
    Seitdem gibts keinen Platz mehr in engen Gassen, auch nicht bei Gehupe.
    Karin

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    1. Ja, man hat als Radler aber auch leicht dann eine Verwarnung wegen Missachtung der Rechtsfahrgebots am Hals, wie Kollegen schon durchexerziert haben. Mich hat einer, der lange Zeit nicht an mir vorbeikam mal gezielt gegen den Bordstein gedrängt. Es ist immer ne Gratwanderung, sich den Zorn von Autofahrern zuzuziehen. Ich habe nicht immer die innere Kraft dazu.

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    2. Wer so etwas tut, einen Radfahrer an den Rand zu draengen, und das erlebt man ja nicht so selten, der müsste eigentlich mal a Woche in Haft, mal Nachsitzen, mal Nachdenken, mal n Aufsatz schreiben: "warum andere Menschen überhaupt beachten?" Aber es fehlt die entsprechende Lobby. Die Haeufigkeit der Ignoranz durch Autofahrer laesst schließen, dass es nicht durch Versehen erklaert werden kann. Es reift in mir das Gefühl, dass uns sowohl die Politik als auch die Polizei hier mit unserer Gefaehrdung allein laesst.

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  6. "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt." Ich würde mal sagen, dass 30 gegenüber 25 nicht "wesentlich" schneller ist. Er hätte also gar nicht überholen dürfen, egal wie viel Platz war.

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    1. Das hat in der Praxis keine Auswirkung. Ich bin neulich bergab Innerorts auf einer breiten Straße bergab überholt worden, kurz danach war eine Geschwindigkeitsanzeige am Straßenrand. Sie zeigte 46 für mich und 71 für den PKW der mich überholte. Vermutlich hatte der Fahrer meine Geschwindigkeit genauso falsch eingeschätzt wie seine - oder Tempolimits waren ihm egal.

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    2. Die Regel mit dem Mindest-Geschwindigkeitsunterschied wird in der Praxis nur auf Autobahnen angewendet, um "Elefantenrennen" zu unterbinden, die schnellere PKWs ausbremsen würden.

      Als Radfahrer bin ich dagegen froh, wenn ich nur selten mit 50 km/h Differenz und 20 cm Abstand von einem 40-Tonner mit Anhänger überholt werde (Kreisstraße auf meinem Weg zur Arbeit, ich 30 km/h, der LKW 80 km/h bei erlaubten 70).

      Wenn ich auf der HRR1-Gefällstrecke von Fellbach kommend Autofahrer in Verkehrsstau-Schleichfahrt überhole, möchte ich das auch mit weniger als 20 km/h Differenz tun dürfen. Wenn ein LKW dort 15 fährt und unvermittelt ohne zu blinken rechts abbiegt, wird es problematisch, wenn ich über 35 km/h fahren muss.

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  7. Dieser Artikel gibt Rätsel auf. Also, ein Mindestmaß an Selbstbewusstsein sollte man im Straßenverkehr schon haben und sein Fahrrad beherrschen. Beides scheint bei Dir nicht der Fall zu sein. 85 cm zur Bordsteinkante? Fährst Du in der Straßenmitte? Du erschreckst bei jedem Auto? Dann musst Du Fuß gehen.

    Durch die SUV Welle haben in der Tat einige Autofahrer Schwierigkeiten die Breite ihres Fahrzeuges einzuschätzen.

    Vermutlich wirst Du auch nicht sicher einhändig fahren können. Denn dann würde ich Dir das niederländische System 'mit viel Handzeichen' zu agieren, empfehlen. So steuere ich die Autofahrer...und wenn's mir zu eng wird, 'mache ich zu' und fahre mehr zur Straßenmitte. Dann ist knappes Überholen nicht mehr möglich. Wo liegt das Problem?

    Dein Artikel ist mir zuviel Drama und zuviel realitätsferne...

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    1. Hallo Anonym,
      85cm zum Bordstein sind nicht Fahrbahnmitte, sondern normaler Abstand zum Bordstein. Man muss nicht im Randstein fahren. Dass man mit zu wenig Platz überholt wird, ist mittlerweile Standard. Zudem ging es hauptsächlich um das Ende des Überholvorgangs. Das ist mir auch schon aufgefallen, dass viele Autofahrer zu früh einscheren. Sie fahren um einen Radfahrer herum, wie um ein stehendes Hindernis und sehen beim Einscheren nicht mehr in den Rückspiegel. Das Ganze läuft nach dem Motto "Aus den Augen aus dem Sinn" ab. Das kenne ich auch. Ws Christine beschrieben hat, ist gängige Praxis und wird von vielen Radfahrern so erlebt.
      Lieber Anonym, Du bist sicherlich ein Mann. Ich kenne das von meinem, der sieht die meisten Sachen auch als so tragisch an. Mich als Frau ängstig es aber, wenn ich fast vom Rad geholt werde. Mir reicht da bnicht "ist doch nichts passiert". Ich will mit meinen Sorgen ernst genommen werden.
      Du hast jetzt die Schuld Chrstine zugewiesen, das ist falsch. Sie hat nichts falsch gemacht; sie ist einfach mit dem Fahrrad bergauf, geradeaus gefahren und wurde dann abgedrängt, weil jemadn vergessen hat, beim Einscheren in den Rückspiegel zu schauen. Beschwerde berechtigt.
      Gruß
      Karin

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  8. Die Situation ist für einen Autofahrer recht einfach abzuschätzen:

    Nehmen wir an:

    1.Radler fährt weit rechts, Abstand 50cm zum Bordstein.

    2. Alle Radler fahren Rennrad, Lenkerbreite 40cm.

    3. Alle Fahrspuren innerorts sind 3,50m.

    Aus 1. Und 2. ergibt sich mit dem Überholabstand von 1,50m einen Rest der Fahrspur von 1,10m. Das heißt also, dass bei jedem Überholvorgang der Autofahrer mit der Hälfte seines Fahrzeuges auf die Gegenspur muss. Dann kann er auch gleich komplett wechseln.

    Die Kampagne könnte lauten: "Liebe automobile Freunde, wenn Ihr einen Radler überholen wollt, tut das so als wolltet Ihr ein Auto überholen und wechselt komplett auf die Gegenfahrbahn. Danke schön."

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  9. 85 cm Abstand zum Bordstein sind normaler Standard? Ganz bestimmt nicht! Ich brauche 40 cm- irgendwas macht ihr falsch...

    An die 'Ängstlichen': Dann kauft Euch einen Abstandhalter und klemmt ihn hinten am Fahrrad hin! Problem gelöst...

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    1. Hallo Namenloser1415Uhr, mag ja sein, dass dir 40cm reichen. Die Rechtslage hingegen ist eindeutig. Es gibt Urteile, die 75cm zum Bordstein vorgeben, zu parkenden Autos sogar bis zu 1m.

      Interessant ist, was der ADAC zu dem Thema sagt:

      "Im Übrigen gilt für den Radfahrer das Rechtsfahrgebot. Dennoch ist ein Abstand von 0,8 bis 1 m zum Fahrbahnrand zulässig und sinnvoll. Gerade
      beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen sollte mindestens 1 m Seitenabstand eingehalten werden."

      Hier macht keiner was falsch, wenn er/sie ausreichend Abstand hält.

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    2. In der Praxis sieht man gut wie weit rechts man fahren sollte. Die Autos haben oft zwei Rillen in den Asphalt gerollt, ich fahre dort wo die rechte der Rillen ist und somit genauso weit rechts wie die Autos. Nur bei dooring Gefahr, bei der Rechtsprechung von mir als Radfahrer besonders viel Abstand zum rechten Rand verlangt, fahre ich zwischen den Rillen. Die 0,7-1m werden übrigens nicht vom Reifen aus sondern vom Ende des Lenkers gemessenen.

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  10. "Sie wissen doch aber, von mir geht keine Gefahr aus."
    Über was spricht der Herr Polizist? Gehört er zu einer besonderen Autofahrergattung und hat er womöglich ein Supermann Auto, das automatisch den Sicherheitsabstand einhält, indem es autonom seine breite verändert? Ob die das mit der Selbstüberschätzung auch so gelehrt bekommen?

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  11. Oh, jetzt ist es schon geforderte 1 m. Sorry, jetzt wird's vollends absurd und lächerlich. Sollte ich sowas mal sehen, ziehe ich den anderen Radfahrer raus und schick ihn postwendend nachhause. Sowas hat nix auf der Straße verloren- das ist nur Verkehrsbehinderung

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    1. @Namenloser1727Uhr Diesen Angaben zu Abständen liegen Gerichtsurteile zugrunde. Die darfst du ruhig zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Auf welchem Ego-Trip bist du denn.

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    2. Gefaehrliche Einstellung. Leider nicht für Sie gefaehrlich.

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  12. Sorry Anonym ihr Kommentar ist irgendwie *absurd und lächerlich"

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  13. Das Abstandsproblem besteht schon seit Jahren. Ich fahre jetzt 9 Jahre Ped und am Abstand, bei einigen Kraftfahrern, hat sich nichts geändert.
    @Carsten Otte, Bei der Abregelung gibt es noch eine gesetzliche Toleranz von 10%, d.h. ein Ped regelt bei 27 km/h ab und der Motor darf gar keine Unterstützung mehr bei 27,5 km/h geben. Wenn auch nur irgendeiner 30 km/h in einer 30er Zone fahren würde, gäbe es ein sog. "Elefantenrennen" zwischen Auto und Ped. Dies ist auch verboten, doch bei Radfahrern und Autofahrern wird dies nie kontrolliert.
    Es bleibt wie es ist, Autofahrer haben Vorrand und werden bevorzugt.

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  14. @Namenloser2102Uhr Das Problem mit dem Abstand ist, dass der Abstand beim Überholen vielen nicht bekannt ist und von der Rennleitung nicht kontrolliert wird. Beides kann man aber ändern.

    Beim Überholvorgang darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Und der Überholende muss wesentlich schneller sein als der Überholte. Ist das so nicht möglich, darf nicht überholt werden. Das gilt auch für Autofahrer bei Tempo 30 als Tempolimit.

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  15. Christine Du redest dir die geschilderte Situation etwas zu schön. Der Polizist hat Dich zu dicht überholt, Dich dabei gefährdet und genötigt (lautstark darauf aufmerksam zu machen). Das der Engüberholer ein Polizeibus war, spielt überhaupt keine Rolle, vor dem Gesetz sind alle gleich. Und er hat seine Vorbildfunktion untergraben. Fakt: Ist die Situation unklar ("kann ich problemlos überholen?"), so hat man nicht zu überholen- fertig.

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  16. Ein skurriler Dialog.

    1. Der Polizist verdreht die Tatsachen:
    Von einem Polizeiwagen geht eine erhöhte, überdurchschnittliche Gefahr aus.

    2. Polizisten taugen nicht als Vorbild im Straßenverkehr.

    Warum?

    Polizisten dürfen jegliche Ordnungswidrigkeit begehen. (Nebenbei, das muss ihnen erlaubt sein). Polizisten dürfen mit dem Kleinbus auf Radwegen und Gehwegen fahren und parken, im Gegenverkehr fahren, Dich nötigen, abdrängen, zum Anhalten zwingen usw. Und zwar alles ausdrücklich auch ohne Sondersignal (Sirene, Blaulicht). Der Polizist kann unvermittelt losrasen auf der Verbrecherjagd.

    Dass er Dich hier grundlos nötigt und gefährdet, wenn er offensichtlich alle Zeit der Welt hat, ist gedankenlos und rücksichtslos. Warum er meint, dass sein annähernd 2 Tonnen schweres Fahrzeug für Dich keine Gefahr bildet (z.B. wenn Du stürzt und er Dich überrollt), ist mir rätselhaft. Wie soll seine Uniform oder die blau-silberne Lackierung seines Fahrzeugs solche Gefahren verschwinden lassen?

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    1. Ja, natürlich ist das in skurriler Dialog, aber einer, den der Polizist auch nicht vergessen wird. Denn ich habe ihn - absichtlich! - nicht in eine Verteidigungshaltung gedrängt. Ihm war offensichtlich nich klar, dass auch sein Überholabstand zu eng war.

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