11. August 2019

Die kleinen Sünden der Radfahrenden

Vor mir ein Ausflugspulk auf Rädern. Plötzlich bremst alles und die Fahrräder blockieren den ganzen Weg. 

Oder ich stoße auf einen Familienverband in Krisenstimmung, dessen Räder kreuz und quer stehen. Oder zwei Radler unterhalten sich mitten auf dem Radweg.

Das da noch andere kommen könnten, daran hat man gar nicht gedacht. Auch Radfahrende machen Fehler, mit denen sie andere Radler behindern, im schlimmsten Fall sogar gefährden. Wir haben wie Fußgänger/innen keine Rückspiegel und rechnen fast nie damit, dass hinter uns ein schnelleres Wesen auf dem Fahrrad kommt. Wir bleiben abrupt stehen, ohne uns umzugucken, wir biegen unvermutet ab. Alle von uns haben das bei anderen schon erlebt und machen es selbst.

Passiert mir auch. Ich stehe mit meinem Fahrrad blöd im Weg, weil ich ein Foto machen wollte. Ich entschuldige mich und schäme mich. Wie hat mir das passieren können? Ich weiß es doch! Wir Radler ticken offenbar anders als Autofahrer. Wir bleiben überall stehen, wir biegen ohne Handzeichen überall hin ab, wir quetschen uns überall durch. Wir verhalten uns im Grunde wie rasende Fußgänger. Blogleser Konrad hat mir vorgeschlagen, mal darüber nachzudenken, was wir so tun, ohne nachzudenken. Das habe ich 2013, im ersten Jahr des Blogs, übrigens schon mal getan.

Hier sind die Sünden der Radler, auf die ich jetzt gekommen bin:
  • Links fahren auf Radwegen. Keiner kann überholen. Wenn ich hinter so einem Links- oder Schlingerradler fahre, dann frage ich: "Lassen Sie mich links vorbei?" oder ich rufe: "Achtung, von links!" 
  • Plötzlich anhalten. In den Niederlanden hebt man die Hand, wenn man anhalten will. 
  • Plötzlich im Pulk anhalten und auf dem Radweg herumstehen. Gruppen sind besonders blind für alles andere um sich herum, denn sie sind auf sich selbst bezogen. Es ist gut, wenn jemand dabei ist und die anderen daran erinnert, den Radweg freizuhalten. 
  • Mitten auf dem Radweg stehen und sich unterhalten. Der Vorteil des Radfahrens ist ja gerade, dass man kann sofort anhalten kann, wenn man Freund/innen trifft. Wenn man es tut, ohne an den Rand zu fahren, offenbart man die Seele des Fußgängers. Der bleibt auch mitten auf dem Weg stehen, gerne auch in Gruppen. 
  • Gemütlich nebeneinander radeln. Das ist zwar in Ordnung, nur sollte man daran denken, dass es anderen  Radfahrenden noch möglich sein muss, zu überholen. 
  • Rechts überholen. Auch wenn man sich ärgert, dass einer zu weit links radelt, ist das riskant, denn damit rechnet man in unserem Verkehrssystem nicht. Ohnehin verbietet die StVO auch Radlern das Rechts-Überholen (StVO § 5) Ausnahme: Man darf rechts langsam an einer Autoschlange entlang nach vorn fahren. 
  • Schnell und knapp überholen. Wir wissen ja schon, viele Radfahrenden rechnen nicht damit, dass andere schneller sind als sie. Ein Überholmanöver kann schief gehen, wenn der langsame Radler sich unversehens entschließt, nach links zu ziehen. Deshalb mag es nützlich sein, zu klingeln, wenn man ordentlich Geschwindigkeit drauf hat und überholen möchte. Ich habe einen lauten Freilauf, das hilft auch, und man kann auch laut husten, bevor man vorbei schießt. Sich von hinten bemerkbar machen, ist immer gut. 
  • Abbiegen ohne Handzeichen. Es ist auf dem Rad nicht immer einfach, zu bremsen, den Arm rauszustrecken und eine Kurve zu lenken, vor allem, wenn man steil ergab unterwegs ist. Aber es ist extrem hilfreich, wann andere Radler oder Autofahrer sehen, wohin ein Radler will. 
  • Plötzliche Richtungsänderung auf gerader Strecke. Zweigt man unerwartet quer zum Verkehr ab, ist schnell mal ein Radler umgenietet, der gerade überholt. Ein Rückspiegel am Lenker hilft. Man muss sich allerdings daran gewöhnen, auch hineinzuschauen. 
  • Nachts ohne Licht fahren. Das ist eigentlich keine Sünde und es ist richtig verboten. Es ist nämlich so, dass auch andere Radfahrende den Radler erst im letzten Moment sehen, der ihnen ohne Licht entgegenkommt. Man gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Radfahrende. Und kein Autofahrer möchte einen Radler auf den Kühler nehmen, weil er ihn nicht sehen konnte. Ja, das Licht kann auch mal kaputt sein und man merkt es nicht gleich. Deshalb sollte das Fahrrad mit Reflektoren ausgestattet sein, auch mit einem weißen vorne.  
Vielleicht fällt euch noch was ein, Das ergänze ich dann.

Worum es hier gerade nicht geht: um die Regelverstöße wie rote Ampeln missachten, auf Gehwegen radeln, den Radstreifen in falscher Richtung benutzen, durch Fußgängerzonen fahren, an Zebrastreifen Fußgänger missachten und so weiter. Das ist ein anderes Thema. Hier geht es um die Arrangements, die wir unter uns Radlern treffen. 


13 Kommentare:

  1. Auf dem Gehweg fahren fehlt. Oder, wenn es speziell um Radfahrer vs. Radfahrer gehen soll: an der roten Ampel vordrängeln, womöglich noch gepaart mit nicht weg kommen. Oder auch, was mir mal an der Ampel an der Neckarstraße passiert ist. Ich stehe mit dem Rad + Hänger an der roten Ampel, neben mich fährt eine Radfahrerin. Es wird grün, und die schert in meine "Spur" ein. Ich sag jetzt nicht, wer das war.

    Martin

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  2. " Wir haben wie Fußgänger/innen keine Rückspiegel ..."
    Fährst Du etwa ohne? Ich fahre seit Jahren nur noch mit Rückspiegel und will den zu meiner eigenen Sicherheit nicht mehr missen!

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  3. Umschauen vor dem Abbiegen oder vor dem Ansetzen zum Überholen geht doch auch, der Spiegel ist nicht unbedingt notwendig.

    Ich kenne das Heben der Hand als Signal, dass die anderen Radfahrer hinter mir ebenfalls halten sollen. Als Zeichen, dass ich anhalten will, nehme ich frühzeitig einen Fuß vom Pedal und gebe u.U. noch ein Handzeichen, dass ich rechts ran fahren will.

    Rückspiegel erwäge ich auch ernsthaft. Beim Schulterblick passiert es mir immer noch gelegentlich, dass ich nicht sauber in der Spur bleibe, was bei eng überholenden Autofahrern ein echtes Verletzungsrisiko darstellt.

    Nebeneinander zu radeln ist übrigens auch auf Radwegen ausdrücklich nicht erlaubt, nur auf breiten (in einer Breite, wie es sie in Stuttgart nicht gibt) und auf Fahrradstraßen. Gerichtsurteile gestehen überholten Radfahrern ziemlich viel Platz zu, den kaum ein Radweg bietet. Der müsste nämlich mindestens 3 m breit sein. Warum? Das fängt an bei den 80 cm Abstand zum rechten Rand - ich ziemlich überrascht, als ich gelesen habe, dass man den auch auf Radwegen einhalten soll. Dazu die Radfahrer-Breite (ca. 60 cm) und der Überholabstand (33 cm sind zu wenig, 1 m ist ausreichend). Details z.B. hier: https://recht-kurz-gefasst.blogspot.com/2017/03/seitenabstand-des-uberholenden.html

    Ergänze noch bitte

    a) "Zu schnell fahren" bzw. "schneller fahren, als es andere erwarten".

    b) "Überraschend an einer roten Ampel bremsen". Beispiel: Beim Anhalten an der "unsichtbaren Ampel" auf der König-Karl-Brücke, erst recht aber an der Ampel Neckartalstraße, wo die Freibergstraße abzweigt, habe ich Angst, dass mir von hinten eine(r) reinfährt.

    c) Etwas off topic: "Auf einer Radroute Radfahren, auch wenn Radfahren dort verboten ist". Eines von mehreren Beispielen: dem grünen Wegweiser auf der Kronprinzstraße folgen und auf den Schloßplatz abbiegen. Andere schauen sich möglicherweise das Fehlverhalten ab.

    Beim Überholen steckt man im Dilemma, dass man laut StVO eigentlich "mit wesentlich höherer Geschwindigkeit" unterwegs sein muss als der/die Überholte. "Wesentlich" heißt laut Gerichtsurteilen mindestens 20 km/h schneller.

    Übrigens sind alle aufgeführten "Sünden" tatsächlich ausdrücklich verboten laut StVO. Die Unterscheidung ist Deine persönliche Wertung. Auch Autofahrer behehen alle diese Fehler, nur hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass das Ausbremsen eines Autofahrers schlimm ist, das Ausbremsen eines Radfahrers dagegen völlig in Ordnung.

    Fußgänger haben dagegen Narrenfreiheit. §1 StVO gilt für sie nicht. Auf Gehwegen sowieso (auch wenn sie mit Radfahrern gemeinsam genutzt werden: kein Handyverbot, kein Rechtslaufgebot etc.), aber auch auf Radwegen, die sie eigentlich nicht betreten dürfen. Merke: der Radfahrer ist immer Schuld, unabhängig davon, ob er der "stärkere" oder der "schwächere" Verkehrsteilnehmer ist.

    Beispiel: https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/4846-unfall-an-bushaltestelle-radfahrer-kollidiert-mit-aussteigendem-fahrgast
    Übertragt die Urteilsbegründung mal auf den Situation, in der ein Autofahrer einen Radfahrer auf der Straße überholt...

    Als Pendler in Stuttgart kannst Du das Fahrrad als Verkehrsmittel derzeit noch glatt vergessen, wenn Du Dich strikt an die StVO halten willst. Du brauchst inakzeptabel lange.

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    1. Nein, Fußgänger haben keine Narrenfreiheit. Sie müssen sehr wohl auf den Verkehr und die Vorschriften achten. Allerdings ist der Gehweg für Fußgänger da. Das gilt auch für Gehwege, die für Fahrräder freigegeben sind. Freigegeben heißt nicht "freie Fahrt", sondern Schrittgeschwindigkeit und im Falle eines Falles warten und absteigen.

      Das von dir verlinkte Beispielt taugt gerade nicht dazu nachzuweisen, dass der Radfahrer "immer Schuld" ist. Ganz offensichtlich hat derjenige gerade die besondere Sorgfalt, die für Fahrzeuge an Bushaltestellen vorgeschrieben ist, missachtet. Wird ja klar ausgeführt.
      Die Dominanz von Autos im Straßenverkehr ist schlimm genug. Was es dann aber wirklich nicht auch noch braucht, ist das Bashing des schwächsten Verkehrsteilnehmers - des Fußgängers.

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    2. Lydia, Du liegst absolut richtig. Ein- und aussteigende Busfahrgäste haben Vorrang und alle Fahrzueglenker müssen Schrittempo fahren, um sofort anhalten zu können, wenn sie an einem haltenden Bus vorbeifahren.

      Ich habe versehentlich das falsche Urteil zitiert. Dieses taugt tatsächlich überhaupt nicht für meine Argumentation.

      Ich wollte das unten verlinkte zitieren, wo ein Radfahrer auf dem Radweg im Bereich einer Bushaltestelle - aber ohne Bus und ohne ein- und aussteigende Fahrgäste - an einer Gruppe auf dem Gehweg stehender Personen vorbeigefahren ist. Eine der Personen ist plötzlich rückwärts auf den Radweg getreten, was den Unfall verursachte. Dem Radfahrer wurde negativ ausgelegt, dass er zuvor noch geklingelt hat, um die Personen, die ins Gespräch vertieft waren, vor sich als Radfahrer zu warnen.

      https://www.onlineurteile.de/urteil/radunfall-an-der-bushaltestelle


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  4. Ralph Gutschmidt11. August 2019 um 20:51

    Linken Radweg benutzen (wenn nicht freigegeben). Das ist meines Wissens sogar der gefährlichste Regelverstoß.

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  5. Danke Christine, super Artikel! Ich glaube viele von diesen Sünden passieren weil sich die Radfahrer gewöhnt haben dass sie quasi alleine auf dem Radweg sind. Falls je zu Fahrradrevolution in Stuttgart kommt, werden Radfahrende gezwungen sein, Regeln zu beachten:)

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  6. ich habe das im Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern erlebt, dass die Bewohner dort auf dem engen Gehweg einer kleinen Gemeinde radelten und alle behaupteten, das wäre erlaubt. Ich habe mich an die zuständigen Behörden gewandt, ob Mecklenburg-Vorpommern eine Ausnahme wäre zum Bundesgebiet. Aber wie erwartet hatte ich mich richtig verhalten und war richtig auf der Straße unterwegs und nicht wie von den Einheimischen behauptet auf dem Gehweg. Peinlich war nur, dass selbst der örtliche Fahrradhändler behauptete, man dürfe auf dem Gehweg radeln.

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  7. Radwege, hmmmm, jetzt war ich gestern rund 150km unterwegs und bin auf gefühlte 3 Radweg (gefühlte 5km) gestoßen. 2 davon habe ich nicht genutzt, weil die von der Straße wegführen. Wohin, wissen die Götter. Den dritten habe ich genutzt. Der endete plötzlich und ich durfte durch tiefen Sand auf die "gefährliche" Straße zurück.

    Was die anderen Punkte (Anhalten, rechts überholen etc.) angeht. Deine Anregungen finden sich in jedem Regelwerk eines Jedermann-Rennen.

    Rechts überholen verboten.

    Rechtsfahrgebot

    Wer anhält, muss du es durch Heben des Armes anzeigen.

    Usw.

    Und das beste: die allermeisten halten sich dran. Jaja die testerongesteuerten Hochgeschwindigkeitschaoten. Wenn ich deinen Text richtig verstehe, forderst du von "normalen" Radlern das, was für die meisten Rennradler selbstverständlich ist.

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    1. Die meisten "normalen" Radler/innen sind keine Rennradler/innen und haben keine Ahnung von den Regeln, die da gelten. Im Grunde kennen wir die Regeln alle, aber im Eifer des Gefechts (Gruppenradeln, Familienkrise, schnell abbiegen, ärgerlich überholen) halten wir uns halt nicht dran. Oft, weil wir uns nicht klar machen, wo im eigenen momentan richtig und notwendig erscheinenden Verhalten die Probleme für die Menschen stecken, die um uns herum unterwegs sind. Das ist sehr menschlich. Vielfach, das habe ich schon oft gesagt, radeln wir mit einer Fußgängerseele.

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  8. Blenden! Zu hoch eingestelltes Licht und starke LED-Leuchten.
    Ist für mich auch noch ein Punkt, der mir aufgefallen ist und jetzt, wenn es in Richtung Herbst und dunklere Jahrezeit geht, wieder mehr aufkommen wird.
    Kommt einem so ein Radler auf einem (dunklen) Radweg entgegen, sieht man für einen längeren Augenblick nichts mehr. Nicht den eigenen Weg und nicht, ob noch was vor Dir fährt.

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