17. Februar 2020

StVO wird fahrradfreundlicher

Die Novelle der StVO ist vom Bundesrat abschließend beschlossen worden. Die Bundesregierung kündigt eine schnelle Umsetzung an. 

Der Bundesrat hat am 14. Februar zahlreiche Änderungen der Verkehrsregeln beschlossen, viele davon zugunsten des Radverkehrs. Hier eine Übersicht. Sie bringt mehr Vorteile als erwartet, einen festgeschriebenen Überholabstand und endlich die Freigabe für den Erwachsenentransport in Rikschas oder auf Longtails. Bei einigen Regelungen frage ich mich, ob die jemals bei den Autofahrenden ankommen werden und ob die ohnhin überlastete Polizei sie auch durchsetzt. Und eine Temporeduzierung des Autoverkehrs insgesamt ist nicht beschlossen worden. Aber immerhin. Die Novelle wurde übrigens von Baden-Württemberg vor zwei Jahren angestoßen.

Und hier die Neuregelungen im Einzelnen:


Höhere Bußgelder 

Radweg- und Gehwegparken
Das Bußgeld für das Autoparken auf Geh- und Radwegen und (neu) auf dem Schutzstreifen  und in zweiter Reihe beträgt künftig bis zu 100 Euro (statt 15 Euro). Bei schweren Verstößen, also wenn durch das Falschparken andere Verkehrsteilnehmer/innen behindert werden oder wenn das Fahrzeug länger als eine Stunde verbotswidrig parkt, dann gibt es einen Punkt in Flensburg. (Damit haben wir ein gutes Argument, wenn wir mit einem Falschparker ins Gespräch kommen: "Das nächste Mal zeige ich Sie an, dann kostet das 100 Euro". Und die Dauerparker auf den Gehwegen in Wohngebieten lernen, dass es teuer wird, wenn die Polizei da lang geht, was sie auch tut.)

Das Bußgeld für Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen (wo es ohnehin verboten ist) wird von 15 auf 35 Euro angehoben.
Dooring
Verdoppelt werden die Geldbußen bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder bei unvorsichtigem Ein- und Aussteigen. Ich könnte mir vorstellen, das dies auch das Dooring erfasst, also das schnelle Aufmachen von Seitentüren, ohne auf Radfahrende zu achten. 

Auch höhrere Bußgelder auch für Radfahrende
Radfahrende (aber auch Mopedfahrer etc.), die verbotenerweise auf einem Gehweg fahren oder die als Geisterradler/innen auf einem linksseitigen Radweg oder Radstreifen unterwegs sind, müssen mit 100 Euro Buße rechnen.

Sicherheit für Radfahrende soll erhöht werden.
ÜberholabstandAlle Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrenden, E-Scootern, Kleinstfahrzeugen und Fußgängern innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern halten. Außerorts sind es 2 Meter Mindestüberholabstand. Buße: 70 Euro.
Abbiegeregelung
Die Fahrer von Kfz über 7,5 Tonnen dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h, maximal 11 km/h) nach rechts abbiegen. (Scheint mir extrem schwer zu kontrollieren und kaum durchsetzbar.)
Überholverbot
Bei engen Straßenverhältnissen können die Behörden mit einem neuen Schild ein Überhoverbot für Autofahrende (mehrspurige Fahrzeuge) von Fahrrädern anordnen.  
Sichtbeziehungen
Wenn ein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist, dürfen Autofahrende nur noch in einem Abstand von 8 Metern zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten parken (bisher 5 Meter). (Das werden die meisten Autofahrenden nicht checken.)

Personentransport 
Endlich dürfen wir auf Fahrrädern, die dafür gebaut sind, auch erwachsene Personen mitnehmen, wenn wir älter als 16 Jahre alt sind. Damit sind Lastenräder, Longtails und Fahrradrikschas für den Transport von über 7-Jährigen erlaubt.

Radfahrenden soll das Fahren erleichtert werden

Nebeneinander fahren
Das Nebeneinander Radeln ist jetzt grundsätzlihc erlaubt, aber es dürfen andere Verkehrsteilnehmer/innen dabei nicht behindert werden (Was das heißt, siehe auch hier in einem früheren Artikel von mir.)
Grünpfeil
Radfahrende dürfen nun, so wie Autofahrende, von einem Radfahrstreifen aus bei einem Grünpfeil für Autos auch nach rechts abbiegen. Sie können aber auch einen Grünpfeil nur für den Radverkehr erhalten, wo die Stadt das für gut hält. 
Einbahnstraßen
Die Straßenverkehrsbehörden werden dazu aufgerufen, verstärkt zu prüfen, ob Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden können. Ziel ist es, mehr Einbahnstraßen für den Radverkehr durchgängig zu machen.
Fahrradzonen
Analog zu Tempo-30-Zonen kann eine Stadt auch Fahrradzonen anordnen. Die Regelung orientiert sich an der Regelung für Fahrradstraßen: Es gilt Tempo 30, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert weden. Für die Anordnung sollen erleichterte Vorrausstzungen gelten (die mir noch nicht bekannt sind).
Lastenradparkschild
Damit Lastenfahrräder leichter abgestellt werden können, darf die Stadt (Verkehrsbehörde) besondere Parkplächen mit einem Schild "Lastenfahrrad" ausweisen. Das ist besonders für Ladezonen wichtig.
Radschnellwegschild
Das Verkehrzeichen Radschnellweg wird in die StVO aufgenommen. Damit sollen auch Wege als Radschnellwege gekennzeichnet werden dürfen, die von der Fahrbahnbeschaffenheit gar nicht so aussehen (Schotter, Sand etc.).

Und die Stadt soll auch mal was ausprobieren.
Auch das Durchführen von Versuchen oder Pilotprojekten soll vereinfacht werden.

Das alles gilt, sobald der Text im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde.


13 Kommentare:

  1. Insgesamt begrüße ich die Neuerungen. Ob sich Autofahrende jetzt dann an die Überholabstände halten, ist eher fraglich. Aber es gibt Leuten wie Natenom jetzt endlich eine Handhabe gegen die Engüberholer vorzugehen. Viel wichtiger wäre mir diese unsägliche Starßenmalerei zu unterbinden, die sicherheit nur suggeriert. Etwas gescheites wäre besser.
    Was ich immer noch unsinnig halte, ist die Freigabe von Einbahnstraßen. Ich sehe das hier in Mannheim, manche Einbahnstraßen sind freigegeben, gefahren wird auf allen. Die meisten Radfahrenden halten sich hier an nichts. Wie oft sind mir diese Geisterfahrer schon entgegen gekommen und regen sich dann auf wenn man ihnen zuruft, dass sie verekehrt fahren oder (im Auto) anhupt. Ich halte nichts, aber auch garnichts, von dieser Möglichkeit. Ich nutze sie als Radfahrer auch nicht, weil ich es schlichtweg für zu gefährlich halte. Lieber einen kleinen Umweg fahren, dafür aber sicher. Uaßerdem werden hier Straßen freigegeben, die sind für den Gegenverkehr schlichtweg zu eng. Da hilft auch kein Anhalten.
    Gruß
    Karin

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die Freigabe von Einbahnstraßen ist sinnvoll. Ich kenne in meiner Stadt kenne ich nur zwei Einbahnstraßen die von Natur aus zu schmal wären. Bei allen anderen ist ausreichend raum vorhanden. Insbesondere wenn der Ruhende Verkehr von der Straße verbannt werden würde. Die Argumentation zu eng ist im übrigen Spannend wenn ich mir die Straßen anschaue die keine Einbahnstraße sind. Mit Geister Radler sind im übrigen nicht die Radfahrer die legal entgegen der Regalfahrtrichtung fahren sondern die jenigen die auf einen Radweg in die falsche Richtung fahren obwohl dieser nicht freigeben ist.

      Löschen
    2. Liebe Karin, das mit den Einbahnstraßen erlebe ich auch als extrem sinnvoll. Zum einen spricht nichts dagegen, dass Autofahrende in Tempo-30-Zonen einfach mal langsam tun, außerdem sind die meisten Traßen breit genug, allemal, wenn sie beidseitig zugeparkt sind, lässt sich ja noch Raum schaffen. Zum anderen, so meine Erfahrung, sehen viele Autofahrende gar nicht, dass die Einbahnstraße, die sei fahren, in Gegenrichtung für Radfahrende fregegeben sind (sie sehen die Schilder nicht) und regen sich dann auf, wenn ihnen ein Radler entgegenkommt, sie erleben Radfahrende als Regelbrecher. Insofern ist es eh egal. Und in der Tat sollten so gut wie alle Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden, damit es keine Zweifel gibt, weder bei den Radlern noch be iden Autofahrern. Langsam fahren sollte in einer Stadt ohnehin die Regel sein beim Autoverkehr. Die Stadtgesellschaft, die noch Auto fährt, muss sich daran gewöhnen, dass Fußgänger/innen und Radfahrende überall unterwegs sind und sein dürfen.

      Löschen
    3. Liebe Christine und Karin, ich gebe Karin, was die Gefährlichkeit beim Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung betrifft, vollkommen recht. Trotzdem finde ich es gut, wenn das möglich ist. Man muss dann halt extrem vorsichtig sein und vor allem sichtbare Kleidung tragen.
      Joachim

      Löschen
    4. Die Möglichkeit, Einbahnstraßen freizugeben, ist sehr wichtig. Nach meiner Erfahrung stimmen die Straßen, die sinnvoll freigegeben werden können (weil breit, übersichtlich etc.) und die, die tatsächlich freigegeben sind, selten überein.

      Löschen
  2. Das meiste ist wie immer nur dann sinnvoll, wenn es auch durchgesetzt würde. Mangels Personal, Ausstattung und vor allem Interesse bei Polizei und Justiz wird dies aber nicht stattfinden.
    Regelungen wie der Seitenabstand, die Erlaubnis des Nebeneinanderfahrens, der Abstand beiom Parken an Kreuzungen etc. wird den meisten Autofahrern nie bekannt werden.
    Grundsätzlich ändert sich nichts am Dilemma, dass solange der Autoverkehr dominant und somit 'normal' ist, und die Rechte des Radverkehrs sich nicht hart in Stein, Beton, Asphalt in der Realität manifestieren, die Radfahrer grundsätzlich als 'Out-group' diskriminiert werden.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das habe ich mir natürlich auch überlegt. Allerdings habe ich auch eine andere Überlegung angestellt: Wenn wir in Gespräche mit Autofahrenden geraten, können wir jetzt beispielsweise sagen: "Wenn ich Sie anzeigen würde, müssten sie jetzt 100 Euro zahlen." Wir könnten Aufkleber drucken, auf denen steht, was Gehwegparken, Radwegparken und zu knapp übrtholen koset, und die höhrere "Wertigkeit" des Vestoßes durch höhere Bußgelder mag auch die Polizei stimulieren, die Verstöße zu verfolgen. Und wenn jemand knapp überholt wird und hat es gefilmt, kann er/sie Anzeige erstatten, und die Polizei findet es vielleicht wichtiger, dies zu verfolgen, weil die Bußgelder höher sind, und so weiter. Natürlich ändert sich nichts schnell, aber allmählich schon. Und wir können besser Argumentieren. Geht einmal die Polizei durch eine in der Nacht auf dem Gehweg vollgeparkte STraße und verteilt 100-Euro-Knöllchen, dann merken sich das die Leute schon. In Stuttgart passiert das auch. Und vielleicht sollten wir uns auch nicht nur auf die Bußgelder und die Verfolgung von Regelverstößen konzentrieren, sondern etwas mehr auf die kleinen Erleichterungen. Viele sind es nicht, aber es ist ein Anfang.

      Löschen
    2. Das Fahren gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen ist tatsächlich fast immer zu gefährlich und beschwört heikle Situationen herbei! Wären diese Straßen breit genug, dann wären es keine Einbahnstraßen! Und man kann auch nicht von Fahrspuren links und rechts reden (also dort wo meist Kfz parken), da es immer zig Ein- und Ausbuchtungen entlang dieser Einbahnstraßen gibt und das dann eben keine vollwertigen Fahrbahnen wären, selbst für Radfahrende nicht!

      Löschen
  3. Die Novelle der StVO ist einfach nur peinlich lächerlich. Völlig verwässerter Minimalkonsens, der nicht viel bringt. Wenn da noch OB Kuhn's Tiefbauamt und dessen Straßenverkehrsbehörde mitrührt, wird's das komplette Desaster.

    @ Christine Lehmann Paradebeispiel für OB Kuhn's Murksämter: Das erste Bild. VZ 237 und lediglich ein gestrichelter Suggestivstreifen? Das geht nicht! Bei VZ 237 muss es ein Schutzstreifen sein, d.h. durchgezogene Linie sein....Man. man, nur noch peinlich...Mathias

    AntwortenLöschen
  4. ich hatte mich schon gewundert, dass uns Anonym Mathias erst um 16 Uhr seine Wut über Kuhn und - normalerweise - Hermann erläutert, trotzdem bin ich ein wenig enttäuscht. Denn die beiden, und natürlich auch die Bloggerin, sind ja nach Aussagen des hier Kommentierenden immer an Allem Schuld.... jetzt nicht für die Bundesratsentscheidung? Traurig, traurig......man lässt nach

    AntwortenLöschen
  5. In der Auflistung hat sich ein Fehler eingeschlichen.
    Die Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen gilt bereits bei über 3,5 und nicht erst über 7,5 Tonnen:

    In Artikel 1 Nummer 3 ist § 9 Absatz 6 wie folgt zu fassen: „(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t inner-orts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fuß-gängerverkehr zu rechnen ist.“

    AntwortenLöschen
  6. Gilt der 1,50m Überholabstand nicht jetzt schon?

    Die Änderungen sind Verbesserungen in dem Sinne, dass es hinterher für Radfahrer theoretisch besser ist als vorher. In der Praxis wird sich rein gar nichts ändern. Ein Alibigesetz, damit für ein paar Jahre wieder Ruhe ist.

    Warum macht man z.B. nicht pauschal alle 30er-Zonen zu "Fahrradzonen"? So wie es jetzt ist, gibt es ein neues Schild (die Beschilderung ist eh schon viel zu wirr), es werden zögerlich einzelne Straßen freigegeben, leichte Verbesserungen sind frühestens in 10 Jahren zu spüren.

    Wenn ich mir anschaue, wie gut die Radinfrastruktur in Niederlande seit Jahrzehnten schon ist, und wir mit solchen Alibigesetzen den Murx, den wir in Deutschland haben, nur noch weiter manifestieren, muss man eigentlich zu dem Schluss kommen, dass es gar nicht darum geht, das Radfahren populär und sicher zu machen.

    AntwortenLöschen
  7. Alexander Müller18. Februar 2020 um 12:31

    Das Bußgeld für das Autoparken auf Geh- und Radwegen [...] beträgt künftig bis zu 100 Euro (statt 15 Euro).
    --> Bis zu? Gibt's da schon genauere Angaben, wann welches Bußgeld fällig wird?

    Das Bußgeld für Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen (wo es ohnehin verboten ist) wird von 15 auf 35 Euro angehoben.
    --> Gilt das auch für die fünf Meter Abstand im Kreuzungsbereich, wo erfahrungsgemäß gerne und immer geparkt wird?

    Zum Überholabstand: damit kann ich mir jetzt guten Gewissens einen Ein- und Ausklappbaren Abstandshalter (vom Lenker aus zu bedienen) auf den Gepäckträger montieren. Da bleibt den motorisierten Freunden gar nichts anderes übrig, als den Abstand einzuhalten.

    AntwortenLöschen