7. August 2020

Ein Radweg ist kein Abstellplatz für gar nichts

Ein Gruß an die Autofahrenden steht auf dem Radweg. Wo soll das Schild auch sonst hin? Auf die Autofahrbahn?

Die Stadt hat das Schild inzwischen entfernt. Die Kritik sei berechtigt, es habe sich um ein Missgeschick gehandelt.

Der Zweirichtungsradweg auf der König-Karls-Brücke ist eh schon zu schmal für die zwischen fünf- und siebentausend Radfahrenden, die sich hier jeden Tag begegnen. Ein Schild samt Schildfuß stellt ein Hindernis dar und macht den Radweg schmaler. Das Foto hat  X-tof am 4. August gemacht.
Lieder passiert es immer wider, dass Baustellentrupps Schilder aufstellen wie man sie nicht aufstellen sollte. Und leider rasseln auch immer wieder Radfahrende in solche Hindernisse, vor allem, wenn sie nicht beleuchtet oder nicht mit Reflektoren versehen wersehen sind. In der Regel, so auch hier, schreiben Radfahrende (hier war es der Zweirat) an die Stadt und weisen darauf hin (das geht übrigens auch per Gelber Karte) und in der Regel, werden die Hindernisse dann auch schnell beseitigt.

Es wäre wünschenswert, wenn wir Radelnden bei solchen Vorfällen nicht immer selber aktiv werden müssten. Es gibt ohnehin nur einen kleinen Prozentsatz von Radfahrenden, die die Stadt per Gelber Karte oder per E-Mail auf solche Fehler hinweisen. Die meisten anderen radeln mehr oder minder fluchend daran vorbei und denken nicht gut über die Stadt Stuttgart. Das ist schade. Mir scheint, dass die von der Stadt beauftragten Baufirmen noch nicht so richtig gelernt haben, auch den Radverkehr mitzudenken. Die Richtlinien der Stadt sind, soviel ich weiß, klar, aber nicht alle halten sich dann offenbar an die genehmigten Bausstellenpläne. Und die Baustellen sind in Stuttgart so vielfältig, dass die Vertreter:innen der Stadtverwaltung nicht jeden Tag überall sein können.

22 Kommentare:

  1. "Die meisten anderen radeln mehr oder minder fluchend daran vorbei und denken nicht gut über die Stadt Stuttgart. Das ist schade"
    Das ist vielleicht auch Resignation. Wenn man nach solchen Meldungen per gelber Karte (zB beim Fluchtwegeschild zur Wasenzeit) regelmäßig als Antwort bekommt, das Schild muss daso stehen, das sei alternativlos (ich muss mal schauen ob ich den original Wortlaut noch finde), dann spart man sich irgendwann die sinnlose Kartenschreiberei.
    Ute

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  2. Gefunden. Das war damals die Antwort:

    "Bei diesem Schild handelt es sich um ein dynamisches Hinweisschild zur Entfluchtung
    der Mercedesstraße während des Cannstatter Wasens.
    Die Art und die Position dieses Schildes ist durch eine verkehrsrechtliche Anordnung
    des Amtes für öffentliche Ordnung angeordnet. Eine Verlegung ist nicht möglich. Nach
    Ende des Cannstatter Wasens wird das Schild wieder abgebaut."

    September 2018

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    1. Ja, das ist das Problem von Frühlingyfest und Volksfest auf dem Wasen, das wir dieses Jahr nicht haben werden. Immerhin! Aber dass gilt nicht für alle Pannen auf Radwegen. Nach meiner Erfahrung werden sie schnell beseitigt, wenn man darauf hinweist. Das gilt für Glasscherben, Laub oder unsinnig abgestellte Schilder, Streukästen etc. Aber ich verstehe, dass nicht jede und jeder Lust hat, eine Gelbe Karte zu schreiben.

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    2. Nicht wenn sich die Scherben auf Flächen des Landes BW befinden. Da wird man weiter ignoriert und bekommt, wenn überhaupt, von der Stadt eine Nachricht dass sie nicht zuständig ist und das weiter gibt. Weder werden dann die Scherben beseitigt beseitigt noch Fragen zum Reinigungsintervall beantwortet. Bei Nachfragen bei der Stadt Wochen später kommt außer einer automatischen Eingangsanzeige auch nichts mehr. Soviel zu Fahrradstadt und Radnetz BW.

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    3. Radnetz BW ist so eine Sache für sich. Das ist zu guten Teilen eine Marketingkampagne. Deshalb ist dort auch das Logo am wichtigsten, danach kommen die Wegweiser, dann erst der Ausbau und die Sicherheit - leider ausdrücklich mit reduzierten Anforderungen gegenüber den ERA, die ja auch schon kompromissbehaftet sind. (Nicht dass ich was gegen gute Wegweisung hätte, nur ist mir die gefahrlose, zügige Befahrbarkeit eben deutlich wichtiger.)

      Dennoch, mit der Reinigung (Scherben, Laub, ...) ist das Land deutlich aktiver als die Stadt. Das muss man anerkennen. In den Teilen des Schlossgartens, wo das Land (also Mitarbeiter der Wilhelma) die Wege reinigen, sind sie gründlicher und häufiger unterwegs.

      Aus Mitleid mit den Radfahrern und Fußgängern reinigen sie gelegentlich sogar städtische Teile mit. Danken tut ihnen das niemand und revanchieren tut sich die Stadt (AWG) auch nicht - zumindest habe ich das noch nicht einmal beobachten können.

      Keine Spur von Nachbarschaftshilfe und Kooperation, wie sie im privaten Bereich selbstverständlich ist.

      Was das Beschwerdemanagement der Stadt ("gelbe Karten") überhaupt nicht im Griff hat, ist die Weiterleitung an andere (ausserstädtische) Stellen und Erfolgskontrolle. So zumindest auch meine Erfahrung. Sei es Land, sei es die DB, seien es die angrenzenden Städte oder Landkreise. Völlige Planlosigkeit, man kennt keine Ansprechpartner und Zuständige.

      Bei allen drumherum (bis auf DB) klappt es besser als bei der Stadt Stuttgart. Man muss nur wissen, an wen man sich zu wenden hat. In Fellbach zum Beispiel der Bauhof. Mit Transparenz, z.B. einer Rückmeldung, wenn es wegen Arbeiten für den Fellbacher Herbst mal länger dauert.

      @ Christine: Meiner Meinung nach ist das kein Problem des Frühlingsfestes. Es ist ja in Ordnung, wenn dafür temporär Schilder aufgestellt werden. Aber dann doch bitte auf (Sperr-)Flächen, die für diesen Zweck vorgesehen sind, wo sie ungefährlich sind und den Verkehr nicht behindern, so wie es eben die Regelwerke vorschreiben. Als ob es einen Zwang gäbe, Infrastruktur für Radfahrende zusätzlich für mindestens einen anderen Zweck verwenden zu müssen.

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    4. Zum Wort & Wording & Logo 'Radnetz': Ich kann mit diesem künstlichen Marketingwort nichts anfangen, zumal ich ich es unlogisch finde. Denn letztlich gehört jeder Radweg zum 'Netz'. Wenn ich in der Analogie von Straßennetz für Autos reden würde, was würde ich dadurch hervorheben? Nichts! Ich kann daher keine Wertung, Klassifizierung, Vor- oder Nachrangigkeit ableiten...Irgendwie seltsam. Klaus Schwarz

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    5. "RadNETZ BW" umfasst nicht alle Radwege. Es ist eine griffige Bezeichnung für
      "alle Radverbindungen für den Alltagsradverkehr der Verbindungsfunktionsstufen II und III ('regional' und 'überregional') zusammen mit den touristischen Landesradfernwegen, aber ohne die Radverkehrsnetze der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden".

      Im Kern ist das das Teilnetz der wichtigsten Schnell- und Fernverbindungen. In Analogie zum Straßennetz entspricht das den Autobahnen und Bundesstraßen. Insofern hat der Begriff seine Berechtigung als "das Netz der Radschnellverbindungen".

      Solche Radwege müssen entsprechende Qualitätsmaßstäbe erfüllen. Welche das sind, da gibt es etwas Wildwuchs. Deutschlandweit schreibt eigentlich die ERA die Details vor, z.B. ein konstruktives Mindesttempo von de facto 34 km/h für Alltagsverbindungen der obersten Kategorie.

      Das baden-württembergische Verkehrsministerium ist nicht ganz so streng und macht Abstriche bei den Anforderungen und Förderkriterien. Dann gibt es noch den neuen Begriff der Radschnellwege, für die auch schon wieder uneinheitliche Kriterien definiert wurden. Der ADFC vergibt Sternchen für Touristenrouten.

      Die unübersichtlichen und laxen Kriterien dienen weniger den Radfahrenden. Das Hauptziel ist vielmehr, kurzfristig Tatkraft demonstrieren und politische Erfolge einheimsen zu können.

      Ein Beispiel ist das 85%-Prinzip: Als 100 km Autobahn würde man dann in Analogie eine Strecke bezeichnen, die zu 85 km als mehrspurige Schnellstraße ausgebaut ist und zu 15 km aus Kreisstraßen, Feldwegen und verkehrsberuhigten Bereichen besteht.

      Ein anderes Beispiel ist, dass der Bundes-Verkehrsminister festgelegt hat, dass auch eine matschige Schotterpiste das international-autobahnschild-grüne Radschnellwegeschild erhalten darf.

      Ich erwarte, dass es weiterhin darauf hinausläuft, dass
      a) aus den Qualitätsanforderungen die jeweils lascheste Variante als Maßstab herangezogen wird
      b) die Untergrenze als Höchstgrenze interpretiert und davon noch etwas abgezogen wird
      c) noch ein paar der obligatorischen Hindernisse und Gefahrenstellen eingebaut werden
      d) alle Politiker und Verwaltungschefs, die sich bei der Eröffnung haben feiern lassen, gaaaaanz weit weg sind, wenn es um Budget und Organisation von Pflege, Erhaltung und Winterdienst geht.

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  3. An 'Unvermögen' glaube ich schon lange nicht mehr!

    Vielleicht ist OB Kuhn's Strassenverkehrbehörde und der Firma Strabag nicht bewusst, das es sich hierbei nach § 315b StGB um einen 'Gefährlichen Eingriff' in den Straßenverkehr handelt. Wenn im Dunkeln einer dagegen knallt und sich das Genick bricht- da bin ich mal gespannt, was sie dann dem Richter erzählen...

    Es ist beängstigend wenn Amtsträger derart grob fahrlässig unterwegs sind und ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen...Klaus Schwarz

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    1. Sie erzählen dem Richter, dass der Radfahrer unaufmerksam und viel zu schnell auf dem schmalen Weg unterwegs war. Sie erzählen dem Richter außerdem, der Radfahrer sei so langsam gefahren, dass sein Scheinwerfer zu funzelig war und den Radweg nicht ordentlich ausgeleuchtet hat. Der Richter wird die Argumentation für schlüssig halten, darauf hinweisen, dass Radfahrer verpflichtet sind, sich selbst vor den Fehlern aller anderen zu schützen, und festlegen, dass der Radfahrer für die Delle am Verkehrsschild auch noch aufkommen muss.

      Vor allem, wenn Du Rennrad fährst oder wenn Du als Ü65 ein Pedelec fährst oder wenn Du keinen Helm aufhast, wird Dir garantiert die Schuld zugeschrieben. Das Vorurteil ist weit verbreitet, dass solche Leute die Risiken des Radfahrens viel zu niedrig einschätzen, also unvorsichtig sind.

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    2. Ich befürchte, da muß sich Jemand aufraffen und Anzeigen schreiben und sie direkt bei der Staatsanwaltschaft abgeben. Denn von Polizisten, die ihre Umwelt ausserhalb des Büros weitgehend nur aus Windschutzscheibenperspektive sehen, ist so eine Anzeige nicht zu erwarten.

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  4. Naja, gerade bin ich in Riga, wo sich viele Radfahrende auf den Gehwegen durch klingeln, und sehr mutige schwimmen mit dem Autoverkehr. Dagegen sind die Zustände in Stuttgart paradiesisch. Trotzdem hätte ich gerne ein Stuttgart mehr so wie Kopenhagen, Amsterdam oder Ottawa.

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  5. Ein Foto vom 5.8. wollte ich Dir auch gerade schicken.

    Sind es "nur" die von der Stadt beauftragten und bezahlten Baufirmen, die hier regelmäßig, Jahr für Jahr, Schilder auf den Radweg (oder besser protected bike lane) stellen?

    Mich würde das Ergebnis einer systematischen und professionellen Bewertung und Planung mit Vergleich zum Ist-Zustand auf der König-Karls-Brücke im Bereich der Zählstelle interessieren. Dort ist das Radverkehrsaufkommen bekannt und als Hauptradroute bestehen keine Zweifel über die Bedeutung des Streckenabschnitts im Radverkehrsnetz. Auf den KFZ-Fahrstreifen kann und darf man dort nicht ausweichen. Es handelt sich eindeutig um einen Zweirichtungsradweg, der sicher auch von Lastenrädern und mit Anhängern (also Fahrrädern mit 1 Meter Breite und darüber) genutzt werden soll - das schließe ich jedenfalls aus der Lastenfahrrad-Förderung der Stadt.

    Dann vergleichen wir das einmal mit dem KFZ-Verkehr und den Gehwegbreiten, a) wie es bezüglich Nebeneinanderlaufen, -fahren und -sitzen aussieht und
    b) wie es mit Überholmöglichkeit bei gleichzeitigem Gegenverkehr aussieht.

    Das gerne in Stuttgart gebetsmühlenartig angebrachte Argument "Kein Platz im Kessel" zieht hier nicht. Die nutzbare Breite der Brücke beträgt etwa 46 Meter. Davon 60 cm bis 1 Meter abzuzweigen für einen Sicherheitsstreifen, auf dem Verkehrsschilder und Kfz-Ampel aufgestellt werden können, ist doch nicht zu viel verlangt. Dann sind bei gerechter, angemessener Autfeilung immer noch locker 5 bis 11 Meter für den Radverkehr drin:

    Abbiege- und Einfädelspuren für die Radverkehrsströme, Gegenverkehr mit Lastenrädern, Überholen trotz Gegenverkehr, Abstand zu Geländer und Bordsteinkante, endlich Platz dafür. Unanständige Forderungen sind das nicht - nur das, was die Stadt dem umweltschädlichen motorisierten Individualverkehr auch zugesteht.

    Immerhin ist die König-Karls-Brücke der Knotenpunkt und das Nadelöhr, das HRR1 mit HRR12 verbindet und zukünftig die Innenstadt an die Radschnellverbindungen nach Ludwigsburg, nach Waiblingen, nach Esslingen anbindet.

    P.S.
    Dank an die Stadt für die super schnelle Reaktion. Auch Dank an die Stadt dafür, dass sie nach über 2 Jahren die unsinnige, verwirrende, widersprüchliche Parallelbeschilderung mit zwei unterschiedlichen blauen Lollis nahe der Zählstelle aufgelöst hat.

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  6. Ich finde das ist vollkommen ehrlich:
    "Wir ... arbeiten für Sie"
    Stimmt.
    Und nicht für uns Radfahrer.
    Darf ich diese Minderleistung dann bitte auch von meinen Steuern und Abgeben einbehalten!

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  7. Das ist auch kein Hinweisschild lt. StVO, sondern juristisch zweifelsfrei ein Reklameschild. Selbst im Nachgang versuchen die Verantwortlichen den Bürger 'für blöd zu verkaufen'. Klaus Schwarz

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  8. Immerhin ist die König-Karls-Brücke der Knotenpunkt und das Nadelöhr, das HRR1 mit HRR12 verbindet und zukünftig die Innenstadt an die Radschnellverbindungen nach Ludwigsburg, nach Waiblingen, nach Esslingen anbindet.

    Ojeh. Nie im Leben wird das was

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  9. Achtung; Die Querung der Marktstrasse in Cannstatt mit dem Fahrrad kostet 15 Euro. Die Beamten waren auf die Frage nach einer Alternativroute für Radfahrer zwar ... Okay Fuck off

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  10. Zitat: Ein Schild samt Schildfuß stellt ein Hindernis dar und macht den Radweg schmaler

    Das ist kein Radweg, das ist ein Gehweg, der von der Straßenverkehrsbehörde durch "Zauberspruch" zum kombinierten, benutzungspflichtigen Zweirichtungs-Geh/Radweg verwandelt wurde. Nicht weil er dafür geeignet wäre, sondern weil es halt in den Kram passt.

    Wir sollten aufpassen, dass wir uns nicht dem "Wording" anpassen. Nur weil die SV-Behörde ein Schild aufstellt, wird daraus nicht im physikalischen Sinn ein Radweg, sondern es bleibt, was es vorher war: meistens ein einfacher Gehweg.

    Denn sonst könnte die SV-Behörde auch die Maximilianstraße in München per Schild zur Jumbojet-Landebahn erklären und alle würden ehrfurchtsvoll von der "Landebahn" sprechen. Die Piloten würden uns allen zu Recht den Vogel zeigen, wenn wir von Landebahn sprechen. Das sollten wir Radfahrer auch tun, wenn von Radwegen die Rede ist, die gar keine sind.

    S. Schwager/Fürstenfeldbruck/Bayern

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    1. Es ist ein ausgewiesener Radweg. Einen anderen Begriff gibt es dafür nicht. Wenn du mein Blog liest, weißt du auch, dass ich Radwege durchaus kritisch sehe. Als er hergestellt wurde, fuhren da nur ein Zehntel derjenigen, die heute da lang radeln. Heute würde man ihn nicht mehr so schmal herstellen. Nebendran verläuft übrigens ein Gehweg.

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    2. @ S. Schwager:
      Du bist auf einem alten Stand bzgl. der Beschilderung. Das Schild, das auf Leuze-Seite die Strecke als kombinierten Geh- und Radweg ausgewiesen hat (Verkehrszeichen 240), wurde in den letzten Tagen abgebaut. Jetzt steht nur noch Vz. 241, also Radweg und Gehweg nebeneinander. Der 2 Jahre alte Eintrag auf der Schwachstellen-Karte des Zweirats konnte gelöscht werden.

      Man fährt dort auf Kfz-Fahrbahnniveau Fahrrad und ist mit Betonelementen vom Kfz-Verkehr getrennt. Das ist vom Grundsatz her echt in Ordnung und nennt sich heutzutage "protected bike lane". Diese Radverkehrs-Führungsform wird von naiven Radfahrenden und von Verkehrssicherheitsexperten einhellig befürwortet, solange keine Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten vorhanden sind. So weit hat die Stadt hier durchaus richtig geplant.

      Aber es ist eben unzulässig schmal angelegt worden auf der König-Karls-Brücke. In diesem Punkt hast Du vollkommen Recht und ich kann Christines Widerspruch und Bewertung nicht nachvollziehen. Vor allem kann ich es nicht nachvollziehen, seit vor etwa 2 Jahren die Fahrbahnmarkierungen auf der König-Karls-Brücke versetzt wurden. Da hätte nicht nur die Busspur, sondern auch die Fahrradspur überarbeitet werden müssen.

      Auch 2018 waren die gemessenen Radverkehrsstärken schon erkennbar angewachsen, nicht nur durch Sondereffekte wie die mehrfache Verbesserung der Messtechnik der Zählstelle und den Abriss der Elefantenbrücke als viel genutzem (illegalen) Bypass.

      @ Christine:
      Zu schmal war es immer schon, selbst gemessen an den (niedrigen) Standards der VwV-StVO und den ERA (S. 25-27). Alles unter einer Breite von ca. 5,50 m zwischen Bordsteinkante und Betonelement-Geländer ist objektiv und nüchtern betrachtet eine vorschriftswidrige Benachteiligung des Radverkehrs.

      Für alle, die nachrechnen wollen: Die vorgeschriebene Breite setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, unz zwar...

      Das Regelmaß für einen wenig befahrenen Zweirichtungsradweg bei einseitiger Führung beträgt 3 m. Gemessen wird dabei der nutzbare Bereich, also ohne Kandel/Gullideckel.

      Dazu kommt rechts ein Sicherheitstrennstreifen, den es hier nicht gibt (als Hauptradverbindung oder Radschnellweg 60 cm zum Fußweg, nur 30 cm wären es sonst) und links ein mindestens 25 cm Abstand zu den Betonelementen/Geländer/Einfriedung/Verkehrseinrichtung als Teil des 75 cm breiten Sicherheitstrennsteifens mit festen Einbauten (zum Fahrbahnrand), den es hier auch nicht gibt. Wenn es ihn gäbe, wäre das übrigens der richtige Platz zum Aufstellen von Verkehrsschildern.

      Bei höherem Radverkehrsaufkommen steigt die Regelbreite bis über 4,50 m (dem Wert für einen Einrichtungsradweg bei über 180 Radfahrern in der Spitzenstunde gemäß Diagramm auf Seite 27 der ERA; Bei einem Zweirichtungsradweg dürfte es noch einmal höher liegen).

      Nur wenn der Sicherheitsstreifen zum Fußverkehr vorhanden und befahrbar ist, darf das Regelmaß unterschritten werden.

      Und, Christine, seit 2009 oder 2010 darf ein Radweg, der die Mindestanforderungen nicht erfüllt, auf keinen Fall mehr benutzungspflichtig gemacht sein. Ich vermute, dass S. Schwager anprangern wollte, dass Stuttgart die einschlägigen Gerichtsurteile beharrlich ignoriert.

      Ich finde, Du bist extrem geduldig und nachsichtig mit den Behörden, die sich über ihre Vorschriften hinwegsetzen. Du wiederholst regelmäßig, mit dem Schmusekurs würdest Du politisch eher Verbesserungen erreichen als damit, direkt und unmissverständlich das Einhalten der Vorschriften einzufordern.

      Bitte sprich eine Empfehlung aus: Wie viele Jahre sollen wir uns noch in Geduld üben? Stehen wir kurz vor dem Durchbruch? Oder sollen wir einfach aus dem aktuellen Tempo hochrechnen, in wie vielen Jahrzehnten oder Jahrhunderten die Radinfrastruktur in Stuttgart einen Reifegrad erreicht haben wird, um den für 2030 erhofften (und für die Klimaziele benötigten) Radverkehrsanteil bewältigen zu können?

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    3. Offiziell ist es ein "getrennter Geh- und Radweg" - lt. dem auf dem Foto zu erahnendem Schild VZ241. "Radweg" ist m.W. VZ237, aber ich persönlich hab tatsächlich noch nie einen gesehen!

      Wenn tatsächlich der schmale Streifen auf der Fahrbahn - da wo die Schildermasten stehen - der "abgetrennte Fußgängerbereich" dieses Wegs sein soll (was ich ehrlich gesagt nicht glauben kann) dann seid ihr in BW in Sachen Aushandeln von Platz für Geh- und Radwege noch erbärmlicher dran als wir in Bayern.

      S. Schwager/Fürstenfeldbruck/Bayern


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    4. Off topic: Wenn wir eine Verkehrswende bzgl. des Radverkehrs in Städten und Gemeinden wirklich wollen, müssen wir m.E. die Rolle der SV-Behörden in den vergangenen Jahrzehnten aktiv *aufarbeiten* - und korrigieren, wir dürfen sie nicht totschweigen!

      Die Durchsetzung der StVO - auch gegen den Willen von Lokalpolitikern - ist die Kernaufgabe der SV-Behörden. Wie die zahlreichen aktuellen und vergangenen erfolgreichen Klagen gegen Radwegsbenutzungsanordnungen - und damit einhergehenden Straßenbenutzungsverboten - zeigen, haben sich die SV-Behörden zu willfährigen Helfern gemacht. Es gibt immer noch tausende illegale Radwegsbenutzungsanordnungen in D, die alle einzeln privat beklagt werden müssen. Und die SV-Behörden wehren sich immer noch bis aufs Blut.

      Niemand (zumindest ich) fährt gerne auf der Straße im Mischverkehr, aber wenn es keine sicherere Alternative gibt, möchte ich nicht aufgrund einer illegalen Radwegsbenutzungsanordnung sterben.

      Entweder StVO - oder sichere Radwege, die diesen Namen verdienen. Da letzteres in ferner Zukunft steht, muss eben *jetzt* ersteres her. Und die SV-Behörden sind dabei keine Hilfe.

      Ich bitte Sie, setzen Sie sich dafür ein, dass die Radfahrnovelle von 1998 endlich "gnadenlos" durchgesetzt wird und die SV-Behörden nicht mehr den Hauch einer Chance haben, Radfahrer/Fußgänger auf unsichere Ausweichwege zu verbannen,nur um den KfZ-Verkehr "flüssig" zu halten!

      Dann klappt es auch mit der Verkehrswende.

      S. Schwager/Fürstenfeldbruck/Bayern

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  11. "Bitte sprich eine Empfehlung aus: Wie viele Jahre sollen wir uns noch in Geduld üben? Stehen wir kurz vor dem Durchbruch? Oder sollen wir einfach aus dem aktuellen Tempo hochrechnen, in wie vielen Jahrzehnten oder Jahrhunderten die Radinfrastruktur in Stuttgart einen Reifegrad erreicht haben wird, um den für 2030 erhofften (und für die Klimaziele benötigten) Radverkehrsanteil bewältigen zu können?"
    Das ist das einzig gültige Fazit aus all der Diskussuon hier, aus den Aberhunderten Einzelbeispielen, die im Zwei-Tages-Rhythmus nachweisen, welchen Stellenwert der Radverkehr (und alles Weitere mit dem er direkt zusammenhängt, wie der Klimaschutz) hat, nämlich: Null, nichts,nada!

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