Lastenräder werden von den Menschen hinter Windschutzscheiben sogar besser wahrgenommen, also weniger ignoriert, als Radfahrende auf Normalrädern oder Pedelecs. Aber ein paar Dinge gibt es wohl zu beachten, die eine Broschüre der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) zusammenstellt. Diese Broschüre gibt es gedruckt und als pdf. Sie beschäftigte sich mit den Anforderungen der Räder für den Kindertransport und mit dem anderen Fahrverhalten von Lastenrädern im Vergleich zu Normalrädern, weist aber auch darauf hin, dass in Lastenrädern nur Kinder bis 7 Jahre von Menschen transportiert werden dürfen, die älter als 16 Jahre alt sind.
Alle, die sich über den Kauf eines Lastenrads beraten lassen (Etwa bei Hyggelig), haben die Wahl zwischen mehrspurigen und einspurigen Rädern.
Die Räder mit zwei Laufrädern kippen leichter, vor allem gerade dann, wenn man langsam unterwegs ist oder anhält. Sie haben ein Gewicht, das man erst einmal halten können muss. Der Vorteil von ihnen ist, dass sie dynamisch gefahren werden können und man sich mit ihnen wie gewohnt in die Kurven legt. An dreirädrige Lastenräder muss man sich erst mal gewöhnen, weil ihr Fahrverhalten in Kurven dem gewohnten Fahrverhalten von Zweirädern widerspricht. Es gibt inzwischen auch dreirädrige Lastenräder, die sich ebenfalls in die Kurven legen und dabei den Vorteil haben, bei langsamen Geschwindigkeiten oder beim Anhalten stabiler zu bleiben. Aber auch an die muss man sich gewöhnen.Alle, die Lastenrad fahren, wissen, sie brauchen mehr Platz, sie ragen mit dem Vorderteil, in dem oft die Kindersitzen schon auf eine Fahrbahn hinaus (weil die Kurve nicht einsichtig ist oder weil die Ferkehrsinsel zu schmal ist), bevor sie als Fahrer:innen etwas sehen. Wobei Radfahrende immerhin hörher sitzen als Autofahrende, also oft über geparkte Autos hinweg sehen können.Auch beim Abstellen brauen sie mehr Platz. Ein Lastenrad kann sich nur anschaffen, wer auf dem eigenen Grundstück eine Abstellmöglichkeit hat, denn für Gehwege sind sie zu breit und für die klassischen Radbügel zu lang. Das Ziel der Stadt muss es allerdings sein, in Wohngebieten überdachte Lastenradabstellanlagen anzubieten, damit sich auch Leute ein Lastenrad kaufen können, die keine Garage und keinen Hinterhof haben.
Bei einem Lastenrad gibt es m.W. keine Altersgrenze zum Transport von Kindern.
AntwortenLöschenDieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
LöschenDie StVO ist hier eindeutig
AntwortenLöschen"Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind."
Die Altersgrenze von 7 Jahren gilt für Kindersitze die auf einem "normalen" Tag genutzt werden oder für den Transport von Kindern in Anhängern.
Das Verbot für den Transport von Erwachsenen auf Fahrrädern (die aber dafür geeignet sein müssen), wurde ja inzwischen aufgehoben. Das heißt, Fahrradrikschas dürfen jetzt legal fahren.
AntwortenLöschenEine kurze Internetrecherche hat mich zu folgender Seite geführt: https://www.elektrofahrrad24.de/blog/neue-stvo-personentransport-lastenrad
AntwortenLöschenDieser Auslegung nach dürfen auf Lastenräden, die ja meist für den Transport von Personen ausgelegt sind, alle Personen transportiert werden. Vorraussetzung dafür ist, dass der/die Fahrer*in 16 Jahre oder älter ist. Viele Lastenräder sind auch eher für ältere Kinder ausgelegt. Zum Beispiel gibt es da dieses Fahrrad mit einer Sitzbank an der Stelle, wo normalerweise der Gepäckträger ist. In der Broschüre, die hier verlinkt wurde, ist aber ja auch die Rede davon, dass sie nur den Transport von Kindern bis 7 Jahre behandelt, m.M. ist das etwas schwammig formuliert, aber da bin ich vielleicht auch pingelig. Ich höre oft genug, dass ich meine Kinder nicht im Lastenrad transportieren dürfe -mit Helm und angeschnallt- obwohl unser Lastenrad genau dafür ausgelegt ist...
Auf www.e-lastenrad.de findet sich
AntwortenLöschen"Bei einem Lastenrad gibt es jedoch keine Altersbegrenzung mehr für die Kinder. Nur hier dürfen auch Kinder über sieben Jahre mitfahren."
Pingelig zu seil lohnt sich im Fall eines Unfalls, weil dann Polizei, Gerichte und Versicherungen auch pingelig sind.
AntwortenLöschenDie StVO schließt nicht aus, dass die "besondere Kindersitze" auf der Ladefläche eines Lastenrads angebracht sind. Der Sitz und das "Drumherum" muss eben sicherstellen, dass das Kind gesichert ist und nicht in die Speichen geraten kann oder sich anderweitig verletzen.
Nach meiner Auffassung: entweder ist ein Rad sowieso gezielt für die Personenbeförderung konstruiert (Rikscha etc.) oder ein normales oder Lastenrad ist durch "besonderen Sitz" so ausgerüstet, dass der Kindertransport ohne Verletzungsgefahr möglich ist:
"Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können".
Kinder unbefangen auf der Ladefläche zu stapeln ist halt genau so wenig drin wie sie einfach auf den Gepäckträger zu setzen.
Darf man Menschen auf einem Fahrradanhänger transportieren?
AntwortenLöschenWenn ja: gibt es eine Altersbeschränkung?
Ja, darf man. Genaugenommen maximal 2 Kinder unter 7 Jahren.
LöschenFun fact: die Anzahl von Kindern, die man auf dem Fahrrad direkt mitnehmen kann, ist nicht begrenzt
Wie könnte es anders sein. Es gibt Normen und Prüfvorschriften, nicht nur für Kindersitze im Auto, sondern auch für Fahrrad-Kindersitze.
AntwortenLöschenDIN 79120
DIN EN 14344
Und wie überall sind Normen keine Gesetze.
LöschenDiese Bundesanstalt für Straßenwesen ist die letzte Instanz, der ich vertrauen würde, wenn es um Radverkehrsfragen geht.
AntwortenLöschen