Man reibt sich die Augen: Da fotografieren zwei Männer Falschparker und schicken die Fotos an die Polizei. Daraufhin bekommen sie Post vom Landratsamt und sollen ein Verwarnungsgeld bezahlen, weil sie angeblich gegen den Datenschutz verstoßen haben.
Dagegen klagten sie und bekamen vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung beantragt werden.
Man muss sich aber schon wundern, welche Verrenkungen die - in diesem Fall bayrischen - Behörden machen, um Autofahrende davor zu schützen, dass ihre häufige Falschparkerei auf Gehwegen und Radwegen geahndet werden kann, wenn die Polizei sich nicht drum kümmert. Vor Gericht ging es im Kern um die Frage, ob es im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung ein berechtigtes Interesse gibt, Fotos von Falschparkern zu verarbeiten oder nicht. Und ob es dafür eine persönliche Betroffenheit brauche oder ob es im Interesse der Allgemeinheit liege, wenn Falschparker angezeigt werden.
Das Landratsamt hatte seine Verwarnung an die beiden Fotografen damit begründet, dass ein Anruf bei der Polizei mit Angaben zum Ort und zum Kennzeichen genügen würde. Auf einem Foto seien immer Zusatzinformationen wie ein Aufkleber oder eine Delle zu sehen. Die Kläger aber wiesen darauf hin, dass man auf solchen Fotos eben sieht, so genau wie behindernd oder gefährlich die Autos geparkt wurden. Sonst stehe nur Aussage gegen Aussage. Außerdem hatte nach Aussagen der Kläger wohl auch die Polizei selbst sie aufgefordert, die Parksituation zum Beweis zu fotografieren.
Das Urteil hat sich auch nicht mit dem Fotografieren von Falschparkern und Posten ohne geschwärztes Nummernschild in den Sozialen Medien beschäftigt. Das ist damit nicht automatisch erlaubt. Während die Polizei, die ein Foto samt Anzeige bekommt, feststellen kann, wie der Halter des Autos heißt, kann das ein Privatmensch auf der Straße oder einer, der das in Faceook sieht, das allerdings nicht. Autos sind Gegenstände, die man keiner Person zuordnen kann. Allerdings könnte jemand, der Auto und Kennzeichen kennt, so erfahren, wo der Halter oder die Halterin war, und theoretisch könnte die Polizei den Halter ermitteln, die so ein Foto in den sozialen Medien sieht. Also empfiehlt es sich, die Kennzeichen von Autos unkenntlich zu machen, deren Fotos man veröffentlicht.
Abwarten. Das Urteil ist weder rechtskräftig noch liegt die ausführliche Urteilsbegründung vor. Ich gehe davon aus, dass die Sache in 'Hardliner-Bayern' in die nächste Instanz geht. Martha
AntwortenLöschenwichtig und im allgemeinen diskurs völlig abwesend ist dabei die tatsache, dass parasitäre verkehrsteilnehner seit geraumer zeit und ständig den öffentlichen raum mit kameras und sensoren überwachen und vorratsdatenspeicherung im großen stil stattfindet - auf privaten servern und ohne jegliche rechtliche kontrolle.
AntwortenLöschenparasitäre Verkehrsteilnehmer?????? wen meinen Sie denn damit Herr Karl G.Fahr???
LöschenHmja... Klar ist das Kfz eine hoch subventionierte Individualmobilitätsform und insbesonderes den Centry-Mode von Tesla sehe ich auch kritisch, aber gleich alle als parasitär zu bezeichnen?
LöschenUnd was hast du gegen Abstandsensoren, die sind doch praktisch beim Parken?
Gruß Georg
für georg:
Löschenhttps://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Connected-Car-Tesla-Feature-Autos-ueberwachungskameras-30996643.html
Kommentar eines Polizisten: Das ist kein Verstoss gegen den Datenschutz, solange man das Photo nicht veröffentlicht.
AntwortenLöschenDas Ordnungsamt macht bei uns bei Parkverstößen übrigens auch Photos. Die kann man selber einsehen.
Ohne Photos gibt es das berühmte " Aussage gegen Aussage", das in der Regel für den "Beklagten" ausgeht. Deswegen sind doch die Photos so wichtig. Deswegen gibt es doch die "Unfalldashcams" mit dem Aufzeichnungsloop, damit man nur die relevanten Sekunden speichert. Das ist auch kein Verstoss gegen den Datenschutz. Und wenn Datenschutz zu Täterschutz wird, dann läuft in unserem Land aber sowas von gründlich schief.
Karin
Jörg
AntwortenLöschenMich wundert es immer wieder was in anderen EU Staaten möglich ist. Und bei uns geht das wegen Datenschutz nicht.
Die Polizei darf nicht mal an roten Ampeln filmen. Gleichzeitig arbeitet Östereich mit Videokameras in Tunneln und anderen Stellen. Private Gesprächsaufnahmen sind vor deutschen Gerichten ungern gesehen, in anderen Ländern zählen sie.
Datenschutz wird leider hierzulande häufig zu Verbrecherschutz.
Die deutsche Umwelthilfe hat übrigens die beiden Kläger unterstützt. Wer weiß, ob ohne diese Rückendeckung es überhaupt zu einem Prozess gekommen wäre. Denn wer meldet schon Falschparker, wenn er am Ende über die 100 Euro Bußgeld hinaus noch mit tausenden Euro Gerichts- und Rechtsanwaltskosten rechnen muss...
AntwortenLöschenIn Schweden und Holland fahren meines Wissens Fahrzeuge durch die Straßen, die automatisiert über eine Videokamera Falschparker erkennen und dann verfolgen...