Es ist vieles überhaupt nicht eindeutig für uns Radfahrende. Wir müssen oft länger darüber nachdenken, ob wir da jetzt radeln dürfen oder nicht. Mein erstes Beispiel ist die Ampel über die Schreiberstraße an der Matthäuskirche auf der Hauptradroute 1 in Heslach. Wir sehen, wenn wir stadteinwärts radeln, dieses Schild, das den Gehweg als gemeinsamen Geh- und Radweg ausweist. Aber gilt das eigentlich auch, wenn ich hier nach links abbiege und dabei auf dem Gehweg bliebe (nächstes Foto). Hinter der Hausecke links auf dem Foto sind Fahrradständer. Viele radeln hier aber auch vor zur Böblinger Straße.
Der Wegweiser für S-West weist auch nach links, der Pfeil hat aber einen Knick. Meint das, man solle erst mal über den Überweg radeln? Oder auf die Fahrbahn einbiegen? Oder eben den linksseitigen Gehweg nach oben nehmen? Ich finde das nicht leicht zu entscheiden.
Radfahrende, die der Kirche her kommen, bekommen keinen Hinweis, ob sie nach rechts auf diesen Gehweg einbiegen dürfen oder nicht. Und wenn man von der Böblinger Straße her kommt, ist das Radfahren auf diesem Gehweg zur Möhringer Straße auch nicht erlaubt. Tja. Was nun? Woran erkenne ich, dass ein gemeinsamer Geh-/Radweg endet? Welche Plattenritze ist die Grenze?
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ch bin ja auch der Meinung, dass man an der Wolframstraße beim Milaneo nur vergessen hat, das "Rad-frei" unter das Fußgängerzonenschild zu hängen. Denn von der anderen Seite, von der Stadtbibliothek her ist diese Fußgängerzone für Radfahrende freigegeben. Warum sollte ich sie in die eine Richtung durchradeln dürfen und in die andere nicht? Vermutlich war es zunächst nur eminent wichtig, dass man den Autofahrenden eine Zufahrt zu Stellplätzen erlauben wollte. Und da hat man vor lauter Parkplatzpanik alles andere vergessen, also uns Radfahrende. Es gibt übrigens auch eine Reihe Fahrradstellplätze, und die Zufahrt zu diesen sollte hier also für uns Radfahrende auch frei sein.
Blick in die andere Richtung: Wenn man vom Bahnhof her kommend hinter der Stadtbibliothek nach rechts abbiegt, kommt man zur Stadtbahnbrücke mit der Haltestelle Budapester Platz, wo man rauf und runter radeln kann (auch wenn es eng ist, weil man bei der Planung nicht an Radfahrende denken wollte). Es könnte also sein, dass ich mit dem Rad nur diese Strecke fahren darf. Ist aber nicht so, denn ich sehe geradeaus weiter kein Fußgängerzonenschild, dass mir das Radeln zur Wolframstraße verbietet. Also gilt dieser ganze Bereich zwischen Bibliothek und Wolframstraße und Budapester Straße als für Radfahrende freigegebene Fußgängerzone. Folglich sollte ich vom anderen Ende, der Wolframstraße, auch durchradeln dürfen. Und da fehlt das Freigabeschild dann halt. Es wurde wohl vergessen.
Aber woran erkenne ich eigentlich, dass ein Schild nur vergessen wurde oder dass etwas so gemeint ist, wie es die Beschilderung sagt? Sowas kommt übrigens öfter vor, ich nenne es
das Zweirichtungs-Paradoxon.
Oder hier Alte Straße. Durchfahrt verboten, nur für Anlieger frei. Wie man an der Reihe geparkter Autos sieht, gibt es gaaaanz viele Anlieger. Jetzt könnte man aber gut mit dem Fahrrad die Alte Straße
Richtung Böblinger Straße und Vaihingen hochfahren. Hat man jetzt nur vergessen, sie für uns freizugeben, oder meinen die im Ernst, dass Radfahrende hier stören oder eine Gefahr darstellen und nicht durchfahren sollten? Oder dass die runter rasenden Autofahrer für Radfahrende eine Gefahr sind? Aber warum, wenn doch so viele Autos hier ohnehin bergauf unterwegs sind? Runter darf man sie übrigens radeln (auch mit dem Auto fahren.) Da steht gar kein Verkehrszeichen, nicht mal ein Einbahnstraßenschild.
Oder warum ist hier bergab an der Alten Weinsteige plötzlich der Gehweg für Radfahrende freigegeben? Die Freigabe wird zwanzig Meter weiter unten wieder aufgehoben. Schließlich sagt uns die Radfreigabe unter dem Einfahrtsverbot (rotes Schild mit weißem Querbalken), dass wir berechtigt sind (anders als die Autofahrenden) hier runter zu fahren, und zwar auf der Fahrbahn. Hat man sich das so gedacht, dass wir Radler:innen vor heraufrasenden Autos (die hier Vorrang haben) auf die Gehwegnase flüchten sollen? Will man uns das gar nahelegen? Oder war es nett gemeint, damit Radfahrende nicht bremsen müssen, wenn ein Auto hier entgegenkommt? Nein, kann nicht sein, denn wir müssen auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen, weil Gehweg. Öfter als Radler:innen sehe ich übrigens Autos, deren Fahrer illegal runter wollen, hier auf die Gehwegnase ausweichen, wenn von unten jemand im Auto kommt (oder ich mit dem Fahrrad). Am Ende glauben diese Autofahrer:innen noch, wir Radler:innen sollten gefälligst runter von der Autofahrbahn auf den "Radweg". Die halten nämlich solche Gehwege immer für Radwege und belehren uns brüllend und hupend.
Und nun die große Frage: Darf man ein Verkehrszeichen missachten, das offensichtlich falsch ist? In unserem Fall also, wenn offenbar
die Radfreigabe fehlt. Für den Radverkehr interessiert sich ja niemand, deshalb habe ich nur Stellungnahmen
zum Autoverkehr gefunden. Da ist jeiner zu schnell gefahren, weil er die Geschwindigkeitsbeschränkung für ein vergessenes Baustellenschild hielt. Egal, er wurde vom Gericht zur Zahlung der Strafe verurteilt. Einen fehlerhaften Verwaltungsakt kann man zwar anfechten, muss ihn aber solange befolgen. Das ist in
manchen Fällen aber total realitätsfern. Und oft sind es ja gar kein Verwaltungsakt (die Verwaltung hat davon gar nichts mitgekriegt), sondern irgendein Bautrupp hat
einen Schildermast vergessen oder verdreht oder nach eigenem Gutdünken
ein lustiges Verkehrsschild angefertigt, das die Verwaltung nie genehmigt hatte. Woher weiß ich, ob ein Bautrupp einer behördlichen Anordnung zuwider gehandelt und fantasievolle Schilder aufgestellt hat, oder ob das eine behördliche Anordnung ist? Gar nicht. Und die Rechtsprechung scheint da eindeutig: Man muss sich an Verkehrszeichen halten, auch wenn man ihren Sinn nicht einsieht oder eine andere Auffassung hat, was hier erlaubt sein sollte.
Verkehrszeichen müssen allereings auch so aufgestellt sein, dass man sie im Vorbeifahren rasch erfassen kann. Und sie müssen sauber und lesbar sein. Ist ein Schild verblasst, beschmutzt oder zugeschneit, dann muss es nicht erkannt und beachtet werden. Für Ortskundige gelten allerdings strengere Regeln. Nun sind für Radfahrende die teils in historischem Verlauf zusammengestoppelten Verkehrszeichen mit Sonderregelungen überhaupt nicht leicht oder schnell, und schon gar nicht im Vorbeirollen zu erfassen. Manchmal grübeln wir hier im Blog lange darüber.
Und es gibt auch noch diesen Passus: "Nur unter den engen Voraussetzungen und in dem in der Praxis seltenen Fall der Nichtigkeit des Verkehrszeichens gilt etwas anderes. Nur dann müssen die Schilder ausnahmsweise einmal nicht beachtet werden. Nichtigkeit im Sinn des § 44 Abs. 3 VwVfG liegt nur vor, wenn das Verkehrszeichen an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und wenn dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch offenkundig ist."
Gilt das für eine fehlende Radfreigabe unter dem Einfahrtverbotenschild auf der Hauptradroute 1, wenn es keine Umleitungsschilder gibt? Wenn also die Anzeichen deutlich sind, dass man eigentlich Radler:innen durchlassen will? Nur hat halt der Bautrupp die Freitabe vergessen.
Oder gilt das nur bei Schilderunsinn wie diesen? (Doppelfoto oben) Wir sehen ein Fußgängerschild und fünf Meter dahinter ein Schild das einen gemischten Geh- und Radweg anzeigt. Die Polizei wird sicher nicht erwarten, dass sie wir fünf Meter schieben.
Und es gilt sicher, wenn aus einer den Autos vorbehaltener Fahrbahn am Bauzaun unvermittelt ein reiner Radweg wird, auf dem Autos nicht fahren dürfen, so wie auf dem Doppelfoto unten zu sehen (der Bautrupp hatte offenbar unter dem Radweglolli das "Ende"-Schild für unnötig gehalten).
Und wenn einander widersprechende Verkehrszeichen in hübscher Sammlung herumstehen, auch so, dass sie uns direkt anblicken, dann können wir wohl davon ausgehen, dass sie nicht gelten.
Auf dem Viererfoto sieht man links oben ein Verbot für Radfahrende und Fußgänger:innen an dem Weg zur Rad-und Fußgängerampel am Finanzamt. Ein Grund, warum es da steht, ist nicht ersichtlich, also weiterradeln und -gehen. Recht sehen wir links ein Gehwegschild, rechts ein Rad-Gehwegschild. Da es keine Alternativstrecke gibt: weiterradeln. Auf den beiden unteren Bildern sieht man das, was so an Baustellen herumsteht, offensichtlich gerade außer Dienst, denn auf der Straße dahinter erkennt man keinen Grund für sie. Und Umleitungschilder fehlen ja auch.
Immerhin gilt für uns doch erstaunlich oft - das muss ich schon sagen - § 44 Abs. 3 VwVfG über die Nichtigkeit von Verkehrszeichen.
Deshalb noch ein paar Beispiele: Darf man nun in die Lautenschlager reinradeln oder nicht (links oben)? (Und rechts oben:) Da wird ein Gehweg per Schild zum reinen Radweg. Darunter hängt das Schild "Rad-frei" (Otto-Conz-Brücken), und den Fußgäner:innen, die nur dort gehen können, wird schwer zu erklären sein, dass sie auf einem Radweg nicht gehen dürfen. Ohnehin bemerken sie dieses Radwegschild gar nicht. Einfacher ist es bei der Uninnskombi links unten: gemeinsamer Rad-/Gehweg mit Radfreigabe. (Bautrupps scheinen gar nichts von Verkehrszeichen für Radfahrende und Fußgänger:innen zu verstehen, ganz und gar nichts.) Und (rechts unten), wenn die Radfreigabe durchgestrichen ist, aber der Radfahrstreifen sauber und neu vor mir liegt, werde ich wohl fahren dürfen. Oder?
Das Problem dabei: Diese vielen Abwägungen macht kaum noch jemand, der oder die mit dem Rad unterwegs ist. Zu oft sind Verkehrszeichen wirre oder irre. Und weil die meisten Radfahrenden keine Spezialistinnen im Verkehrsrecht sind, grübeln sie auch nicht weiter und radeln da lang, wo sie durchkommen, manchmal kopfschütttelnd, meistens aber wohl ziemlich gleichmütig, weil sie auf die Verkehrsschilder eh nicht mehr achten. Dabei haben sie ja durchaus zuweilen einen guten Grund.
Und so wirklich ist damit meine Frage nicht beantwortet, was wir mit uneindeutiger oder stark interpretierungsbedürftiger Beschilderung machen sollen. Auf Anhieb und im Vorbeirollen verstehen wir so manche Verkehrszeichen, die uns meinen, definitiv nicht. Aber eine Radfreigabe unter ein Schild zu fantasieren, könnte blöd ausgehen (35 Euro Buße). Und dass man ein Schild nicht gesehen oder nicht kapiert hat, ist kein Argument, das die Polizei gelten lässt. Wobei der bei der Deutung von Verkehrsanweisungen (in diesem Fall
einer Ampel) durchaus auch gravierende Fehler unterlaufen. Es ist halt sauschwierig, die Verkehrsanordnungen für Radfahrende richtig zu verstehen.
Bei diesen festinstallierten Durchfahrsverboten mit Anlieger frei habe ich bei der Stadt einmal den Vorschlag gemacht, das Schild auf Durchfahrtsverbot für KFZ zu ändern, damit Radfahrer die Strecke benutzen können. Hat nach dreimaligem Nachhaken und zwei Jahren Geduld geklappt. Die behördlichen Mühlen mahlen halt langsam.
AntwortenLöschenBei diesen Baustellensammelsurienbeschidlerungen habe ich mir angewöhnt, mir einfach das für mich passende auszusuchen und mich anschließend massiv bei der Stadt über das Sammelsurium zu beschweren. Ich frage mich ja schon, wie die meisten Leute einen Führerschein haben können und gleichzeitig keinerlei Ahnung von Beschilderung haben. Das fällt doch sofort auf, wenn eine Schilderkombi unsinnig oder widersprüchlich ist.
Karin
Autofahrende beachten so eine Durchfahrtsverbot nur für Kraftfahrzeuge und Krafträder ja auch gerne mal nicht. Wobei es stark darauf ankommt, wie das allgemeine Klima in so einer Straße ist. Fährt einer rein, folgen andere, parkt einer, parken andere. Ich habe übrigens auch schon festgestellt, dass die Beschilderung für Autofahrende auch gelegentlich keinen Sinn ergibt. Aber vor allem mit Verkehrszeichen, die den Radverkehr betreffen, kennen sich Bautrupps nicht aus. Was die immer hinstellen ist ein "Für Fußgänger verboten, andere Straßenseite benutzen" oder "für Radfahrende verboten", aber einen Radweg richtig ausschildern, das klappt mit dem Sortiment an Schildern oft nicht, die die so mitbringen.
LöschenAuf die Nichtigkeit (§ 44 VwVfG) kann man sich nur selten berufen. Vor allem muss sie Nichtigkeit ja offensichtlich sein. Denn wenn andere sich auf die Gültigkeit verlassen, wird es schnell gefährlich.
AntwortenLöschenJedenfalls führt genau dies dazu, dass Radfahrende meist nach Gefühl entscheiden, an welche Regeln sie sich halten und schlimmstenfalls auch wichtige Regeln missachten. Regelkonformes radeln ist kaum möglich. Aber ich kenne keine Stadt, wo es so schwer ist, wie in Stuttgart.
Auch viel zu viele Autofahrende verhalten sich so, als sei das Verkehrszeichen das sie sehen oder auch gar nicht erst sehen, nichtig, das macht es zusätzlich schwierig, sich selbst zur absoluten Regeltreue zu motivieren. Ich gebe mir ja Mühe, aber ich bin auch schon auf Situationen gestoßen, wo ich keine Lösung fand und eine Regel verletzt habe, weil ich nur die eine oder die andere hätte verletzen können.
Löschenes ist viel einfacher:
AntwortenLöschenman will uns nicht.
man interessiert sich nicht für uns.
und die es doch machen müssen, können's nicht.
Wieso gibt es die im ersten Bild zu sehenden Poller ? Die eine Gefahr für den Radverkehr darstellen. Doch wohl nur, weil sonst Autofahrer die abgesperrte Fläche entweder illegal befahren oder ebenso illegal als Lagerplatz für ihre Blechdosen benutzen. Verkehrsregeln oder Verkehrsschilder reichen da anscheinend nicht aus.
AntwortenLöschenDas ist ein anderes Thema: Die Verpollerung auch unserer Radstrecken, weil Autofahrende (nicht alle, aber doch viel zu viele) mit ihren Autos überall dort stehen, wo es keine Sperren gibt. Verkehrszeichen sind denen relativ egal. Aber das ist, wie gesagt ein anderes Thema, das ich auch demnächst hier mal bearbeite.
LöschenJörg
AntwortenLöschenVieles würde mit Radwegen einfacher werden. Schon im Bild 1 wäre ein Radweg mit einer Haltelinie soweit hinten, das Fußgänger entlang der Schreiberstraße laufen können viel leichter zu beschildern.
Man sollte an der eine breite Mittelinsel setzen und die auf je eine Fahrspur mit Zebrastreifen reduzieren. Man kann durchaus einspurig im Stau stehen. Man muss seinen Nachbarn nicht beim Nasenbohren zu schauen.
Von West kommt eine Spur den Buckel runter. Warum auf 2 aufweiten? Ist das gut den Klimawandel?
Wann ist ein Schild aufgestellt und wann lagert es nur dort? In der Praxis werden Schilder nur verdreht. Konsequenter weise müßten sie abgenommen werden oder mit Säcken abgedeckt werden.
Darum geht es hier zwar nicht, aber die Schreiberstraße (das ist die, die man auf dem Foto ganz oben sieht), wird umgestaltet, schmaler gemacht, die Ampelschaltungen für die Radfahrenden wird verbessert. So der Plan. Wann das dann umgesetzt wird, ist ein anderes Thema. Und immer wieder beantragen die Grünen im Bezirk Süd eine Sperrung des Schabtunnels für den privaten Autoverkehr (nicht Busse) Richtung Westen. Auch das würde den Verkehr auf der Schreiberstraße reduzieren. Aber darum geht es jetzt hier bei diesem Post nicht. 😊
LöschenHallo Christine, das mit den ‚Rad Frei‘-schildern verhält sich - wenn ich die StVO richtig verstanden habe - so: auf der linken Straßenseite bedeutet der blaue Lolli erstmal „dieser Bereich der Straße gehört Rädern bzw. Fußgängern,(aber in D gilt rechtsfahrgebot,also bloß nicht gegen die Fahrtrichtung fahren) “. Das „Rad frei“ darunter heißt „Radfahrer dürfen/ müssen den linksseitigen Radweg benutzen“. Was ich für absolut gefährlich halte. Doch welcher Teil der Bevölkerung weiß das?
AntwortenLöschenEinen Klassiker, vor allem bei überlandfahrten, hast du vergessen. Das blaue Kfz-Straßen- Schild. Wie oft bin ich gelben abbiegehinweisen gefolgt und befinde mich auf einer Straße, die durch einen Grünstreifen die Fahrtrichtungen separiert. Und zehn Meter später kommt das Kfz-only-Schild. Da ich mein Rad nicht über den Grünstreifen heben kann, soll ich dann gegen die Fahrtrichtung fahren oder das Schild ignorieren? Welcher Verstoß ist billiger?
LG, Konrad auf Frankfurt
PS: warum ist der Fuß/Rad-lolli eigentlich rund und das Kfz-Pendant viereckig?