24. August 2024

Sonderbare Linksabbiegeregel für Radfahrer

Eine Sonderregel in der StVO erlaubt es Radfahrenden, indirekt links abzubiegen. Man muss sich nicht links einordnen, sondern kann erst mal rüber fahren, dann vom rechten Fahrbahnrand auf der anderen Seite der Einmündung die Fahrbahn queren. 

Natürlich müssen Radfahrende, die erst mal geradeaus geradelt sind und nun am rechten Bordstein stehen, den gesamten Geradeausautoverkehr (auf der eigenen und der Gegenfahrbahn) zuerst vorbeilassen. So steht es in § 9, Punkt 2 der StVO*. Wenn es allerdings einen Radstreifen gibt, muss man den benutzen. Nicht geklärt ist, ob das nur gilt, wenn die Kreuzung keine Ampel hat oder auch für Kreuzungen mit Ampelanlagen. Denn gibt es eine Ampel, fährt der Radfahrer dann nach links über die Kreuzung, während die Autofahrenden in der Querstraße noch Rot haben, also quasi bei Rot. 

Bei großen Kreuzungen mit Ampeln ist das kaum als sinnvolles und ungefährliches Verhalten vorstellbar, denn es fahren viele Autos, die man abwarten muss. Mancherorts ist deshalb an komplexen Kreuzungen per Radspuren bereits das indirekte Linksabbiegen per Bodenmarkierungen vorgeschrieben.

Man stellt sich auf dem Aufstellplatz auf und wartet auf Grün (für die Seitenstraße). Meistens hat man eine extra kleine Ampel. Manchmal aber auch nur einen Drücker, um Grün anzufordern, was meistens nicht praktikabel ist. Man wartet in jedem Fall zwei Mal an einer Ampel, weshalb ich das nicht mag. 

Ich kenne keine Kreuzung in Stuttgart, wo sich Radfahrende so verhalten, wie in dem StVO-Artikel beschrieben. Allerdings gibt es Kreuzungen, wo Radfahrende, die sich nicht auf linke Fahrspuren einordnen wollen - aus Angst oder weil es schwierig ist - vom Radstreifen oder der Geradeausfahrspur erst einmal rüber radeln, dann aber auf die Gehwegecke hochfahren und nach links einen Fußgängerüberweg benutzen. Wenn der nur Fußgängerzeichen auf den Streuscheiben hat, die für den Radverkehr seit 2016 nicht mehr gelten, dann kann der/die Radler:in auf dem Fußgängerüberweg auch bei Rot rüber radeln, wenn die Fahrbahn frei ist. An der Kteuzung Böblinger Straße und Schreiber/Schickardtstraße am Erwin-Schöttle-Platz (Foto oben) sehe ich das immer mal wieder (wenn auch selten). Hier gibt es keinerlei Radinfrastruktur

Wer vom Schwabtunnel auf der freigegebenen Busspur runter kommt, nimmt oft die (nun verbotene) Busspur, biegt nach rechts in die Böblinger Straße ein, oder radelt geradeaus hoch. Einige wenige radeln über die Gehwegecke und die Fußgängerfurt nach links auf den Schöttle-Platz. Und recht viele übrigens schwenken kurz hinter der Kreuzung von der linken Geradeausspur über den abgesenkten Bordstein auf den Gehweg am Schöttle-Platz, um zur Fahrradstraße zu gelangen. 

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*StVO § 9 (2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.



5 Kommentare:

  1. Das indirekte Linksabbiegen ist aber viel riskanter, da man gleich zweimal von rechtsabbiegenden Autos "übersehen" werden kann.

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  2. darf ich als radfahrer legal ueber fussgaenger-rot fahren da wo in der stadtmitte die polizei ist (theodor-heuss-str)?

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    1. Wenn das Queren an der Stelle (Büchsenstr. Über TH-Str.l) erlaubt ist, wurde ich erwarten ja, eine Ampel nur mit Fußgänger-Sinnbild ist auch nur für Fußgänger bindend. Man hat natürlich keinerlei Vorrang gegenüber der Fahrbahn der TH-Str..
      Ich mache sowas gelegentlich, wenn ich in einer Straße Richtung links (also die gegenüberliegende Fahrspur) einfahre und eben eine Fußgängerampel in der Nähe ist - es wurde auch niemand mit Auto nach einer Fußgängerampel (bindend) richten.

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    2. Solange kein Fahrradzeichen auf der Steuscheibe ist, gilt die Ampel nicht für dich als Radfahrer. Du musst dich aber nach den Ampeln für den Fahrverkehr (Autoampeln) richten, wenn keine Fahrradampel vorhanden ist, sonst gilt die. Wenn man von einem Überweg nach links auf die gegenüberliegende Fahrbahn einbieigen will, sollte man nicht bei Fußgänger-/Fahrradrot fahren. Anderseits birgt das Risiken, sofern eine Straßeneinmündung folgt, denn die Autofahrenden sehen, dass die Fußgänger Grün haben, folglich hat der Verkehr auf der Fahrbahn gerade Rot, und nun kommst du aber doch als Radfahrer. Das sind für mich übrigens ungeklärte Situationen im Straßenverkehr für Radfahrende.

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    3. danke: ja genau, es geht mir um theodor-heuss-str auf der hoehe buechsenstr. da ist eine radfahrerampel nur sichtbar, wenn man die theodor-heuss-str richtung hbf runter faehrt. diese ist nicht sichtbar beim fussgaengerueberweg. es ist halt nur ein fussgaengerueberweg. mit kommt das auch alles ungeklaert vor :/

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