5. Januar 2025

Radfahren darf man nicht verbieten

Wenn es für ein Fahrzeug keine Fahrerlaubnis braucht, wie fürs Fahrrad oder den E-Scooter, dann darf ein Gericht es einem Menschen nicht verbieten, auch wenn er oder sie es betrunken gefahren ist. 

Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Zwei Männer waren erwischt worden, wie sie unter Drogeneinfluss Rad bzw. E-Scooter fuhren. Führerscheine hatten sie nicht. Die zuständigen Behörden hatten daraufhin angeordnet, dass sie weder mit dem Fahrrad noch mit E-Scootern fahren dürften. Dagegen erhoben sie Widerspruch vor Gericht. Die Verwaltungsgerichte lehnten ihn ab, das Oberverwaltungsgericht befand aber dann, dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Die Fahrerlaubnisverordnung gebe so ein Verbot nicht her. Zwar dürfe man das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagen, wenn jemand als ungeeignet gilt, aber es sei nicht hinreichend definiert, nach welchen Kriterien man das tun solle. Außerdem hätten Fahrrad und E-Scooter in der Regel ein geringeres Gefährdungspotenzial als Autos. Ein allgemeines Verbot, Rad oder E-Scooter zu fahren, stelle daher einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsfreiheit der Betroffenen dar. 

Ähnliche Urteile hatten auch schon andere Oberverwaltungsgerichte in Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gefällt. 

Fahrt trotzdem nur drogenfrei. 

6 Kommentare:

  1. ich glaube es einfach nicht: Langsam habe ich den Eindruck, ich lebe in Beklopptdistan. Da fahren irgendwelche Idioten besoffen oder bekifft durch die Gegend, und es gibt keine Möglichkeit, diese zu Sanktionieren. Ganz im Gegenteil: Die Herrschaften können auch noch juristisch Einspruch erheben. Und Roller sind keine Gefahr? Nun, wenn es nicht den Rentner oder das Kleinkind erwischt, dann ist es mit
    erheblicher Selbstgefährdung verbunden.
    Da ich selbst im pflegerisch,- medizinischem Bereich einer großen Klinik tätig bin,
    bekomme ich so einiges zugetragen. So zB. auch die Meinung eines Unfallchirurgen
    in leitender Position, der die Pest der Leihroller am liebsten einstampfen möchte.
    Zitat: Rollerfahrer stürzt betrunken nach Volksfest so schwer, das bleibender Hirnschaden zu erwarten ist.Jetzt stellt sich die Frage: Wer zahlt die Folgekosten?
    Ach so, nur wir, die doofen Steuerzahler.
    Und noch was: Sollte ich als Radfahrer und Führerscheinbesitzer unter Drogen unterwegs sein, drohen mir Führerscheinentzug und Punkte.
    Die drohen mir schon als Radfahrer bei Überfahren einer roten Fussgängernampel
    Ist mir selber vor zwei Wochen passiert, ohne das das ich die hinter mir herfahrende
    Polizei bemerkte. Also meine Schuld. Übrigens waren die beiden Polizisten freundlich,
    und beliesen es auch nur bei einer Belehrung. Soviel auch mal zu dem oft hier in dem
    Block von Mitkommentatoren üblichen Polizeibashing oder der herablassenden Art,
    über Sie zu berichten.
    Grüsse, Andreas

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    1. Lieber Andreas, ich finde die E-Scooter auch gefährlich, für die Fahrenden und für andere. Dein Kommentar ist von Wut geprägt. Ich bin überzeugt, dass man das auch ohne das Wort "bekloppt" und dessen Abwandlungen sagen kann. Und man selber ist ja auch nie frei von Fehlern und handelt hin und wieder falsch. Deshalb wünsche ich mir hier eine zwar in der Sache deutliche, aber in der Sprache weniger aggressive Diskussion. Ein schönes und friedliches neues Jahr wünsche ich dir.

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    2. Wie Viele fahren unter Alkoholeinfluss andere Menschen mit dem Auto tot? Wenn es um Gefährdung geht müssten als Erstes Autos verboten werden

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    3. Komm mal wieder runter und lass die Kirche im Dorf. Noch nie musste ich um mein Leben fürchten, weil jemand betrunken Fahrradgefahren ist.

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    4. Bei den erwähnten "Männern" liegt ja auch genug gerichtlich festgestellter Anlass vor um etwaige Fahrerlaubnisse einzuzuziehen, auch Bußgelder für ihr Verhalten sind angebracht. Meiner Ansicht nach ist man in Deutschland ohnehin viel (viel, viel...) zu zögerlich beim Entzug der Fahrerlaubnis. Die Hürde für den "Berechtigten Zweifel an der Fahreignung" ist zu hoch. Da sollte nach verschiedenen "Verkehrsdelikten" sehr (sehr, sehr...) viel früher der Führerschein "weg" sein um dann erst nach Karenzzeit (2-5 Jahre) UND bestandenem "MPU" wieder komplett neu erworben zu werden, in vielen Fällen sollte sogar eine lebenslange Versagung jeglicher Fahr- (und Flug- etc.)erlaubnisse ausgesprochen werden. Und selbst bei einem "Unfall" mit Personenschaden sollte den beteiligten KFz-Führern unbelassen der Haftungsfrage "automatisch" für einen Monat die Fahrerlaubnis entzogen werden, bei Todesopfer(n) für ein Jahr mit nachgeschalteter MPU.

      Man hat kein "Recht" ein KFz zu "führen" wenn man erwiesener Maßen damit eine unverhältnismäßige Gefahr für Andere darstellt. Dann ist im Interesse der Allgemeinheit sicherzustellen dass diese Gefahr nicht realisiert wird.

      Beim Fahrrad sieht das nun mal anders aus. Alleine wegen der Physik ist die Gefahr um Größenordnungen (Plural!) geringer, was sich ja auch aus der Satistik ergibt. Da ist es praktisch unmöglich die Verhältnismäßigkeit eines Verbots zu gewährleisten. Sanktionen für konkretes Fehlverhalten (Bußgelder, Freiheitsstrafen) bleiben davon natürlich unbelassen.

      Also: die Beiden in diesem Fall sollten mit Entzug eventueller Fahrerlaubnisse, Flugscheine, Maschinenscheine etc. bzw. dem (befristeten) Verbot diese zu erwerben belegt werden.

      Im Übrigen sehe ich die Notwendigkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis (etc.) auch bei nicht verkehrsbezogenen Delikten. Die Achtung von "Leib und Leben" Anderer ist unbedingte Vorraussetzung für das Führen eines zulassungspflichtigen KFz. Wer rechtskräftig wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt wird sollte damit auch lebenslang alle Fahrerlaubnisse verlieren. Bei Straftaten mit Gewaltanwendung sollte auch mindestens 1 Jahr Fahrerlaubnis "automatisch" (d.h. ohne Ermessen des Richters) und "MPU Vorschaltung" mit dabei sein.

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  2. Das Urteil ist richtig, denn die Gefahr, die von einem betrunkenen Radfahrer ausgeht, dürfte so überschaubar sein, dass eine Regulierung nicht notwendig ist. Radfahren ist wie Zufußgehen ein Grundbedürfnis und sollte jederzeit (nüchtern) möglich sein.

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