Es stehen neue Verkehrszeichen dort, und zwar die blauen Gehweg-Schilder ohne Radfreigabe. Sie bekräftigen, dass man hier nicht mit dem Rad fahren darf. Vorher standen hier jedoch die weißen, rot umrandeten runden Schilder, die das Radfahren verbieten.
Dieser Austausch der Schilder macht für uns Radfahrende einen entscheidenden Unterschied. Denn jetzt endlich dürfen wir, wenn wir von der Pragstraße her kommen, auf der Fahrbahn an der Wilhelma vorbei radeln.
Das haben nämlich die die Radfahren-verboten-Schild, die hier vorher standen, auch verboten. Das Verkehrszeichen verbietet das Radeln nämlich nicht nur auf der Gehwegfläche, sondern auf der gesamten Verkehrsfläche, also auch auf der Fahrbahn. Für den, der das nicht wusste, stand das Verkehrszeichen auch noch mal direkt an der Fahrbahn. Möglicherweise meinte es auch nur den Fußweg dahinter, aber man konnte es (auch ohne Kenntnis der speziellen Regel) nicht anders verstehen als ein Fahrverbot für Radfahrende auf der Fahrbahn, denn es stand dort, wo jetzt das Gehwegschild steht, unmittelbar an der Fahrbahn dort, wo alle Schilder stehen, die für den Verkehr auf der Fahrbahn gelten.Es ist gut, dass das endlich korrigiert wurde.
Man kann hier von dem Verkehrszeichen "Gehweg" über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren und stressfrei auf der zumindest an Wochentagen wenig befahrenen Rechtsabbiegespur bis zum Abzweig zum Wilhelma-Parkhaus vor radeln und über die Fußgängerfurt auf die Auffahrt zum Rosensteinpark einschwenken. Wenn sich der Verkehr auf der Zufahrt zum Parkhaus auf der Rechtsabbiegspuran einem sonnigen Samstag allerdings staut, ist das für uns kein geeigneter Radfahrweg mehr.
Dann kann man auf der anderen Seite der Neckartalstraße, direkt am Neckar aber den Radweg nutzen, auf dem man bis zum Steg über den Neckar kommt. Vorher kann man aber auch mit dem Rad die Fußgängerfurt nutzen, um wieder auf die Wilhelmaseite und zum Anstieg in den Rosensteinpark zu gelangen. In Gegenrichtung, also vom Rosensteinpark stadtauswärts kommt man nur auf diesem Radweg an der Wilhelma vorbei, wenn auch derzeit immer wieder von Baustellen behindert.
Übrigens wird jetzt der Treppenaufgang vom Steg unter der Bahnbrücke zum Rosensteinpark abgebaut und zeitnah ein zunächst provisorischer Anschluss an den Serpentinenweg hinauf geschaffen, der mit dem Fahrrad befahrbar ist. Wer steile Anstiege nicht scheut, kann mit dem Fahrrad dann vom Neckardamm über den Neckar direkt in den Schlossgarten hoch radeln. Bergab ist die Strecke vermutlich attraktiver.


So wie das neue Gehwegschild jetzt steht würde ich sagen, es gilt für die Fahrbahn. Denn ich meine, die Schilder gelten grundsätzlich für die links davon befindliche Verkehrsfläche. Also ist die Fahrbahn ebenfalls ein Gehweg und für sämtliche Fahrzeuge verboten.
AntwortenLöschenGehwegschilder stehen eigentlich so gut wie immer rechts der Fahrbahn, weil man sie an die Bordsteinkanten stellt oder an vorhandene Masten anschraubt. Und eine Verwechslung ist hier kaum möglich. Allerdings stört es mich auch, dass Verkehrszeichen, die für den Rad- und Fußverkehr gelten, oftmals an Stellen sehen, die Missverständnisse erzeugen. Schilder gelten tatsächlich grundsätzlich für die Bereiche links daneben, allerdings, wenn sie über einer Fahrbahn hängen dann auch mal nur für die eine Spur, über der sie hängen. Und wir kennen in Stuttgart einige Stellen, wo sie sogar für den Autoverkehr links der Fahrbahn stehen. Ist also alles gar nicht so konsistent.
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