Das ist auch in der Neuregelung der Eletrokleinstfahrzeuge-Verordnung, in der die E-Scooter den Fahrrädern gleichgestellt werden, verboten.
Auch wenn es die Stuttgarter Zeitung in diesem Artikel (Bezahlschranke) es zunächst anders und damit falsch dargestellt hat. Das wurde binnen weniger Stunden in eine Nicht-Aussage dazu korrigiert. Denn auch mit dem Fahrrad darf man grundsätzlich nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Man darf es nur, wenn ein Zusatzschild den Gehweg oder die Fußgängerzone für den Radverkehr freigibt. Und neuerdings dürfen jetzt auch E-Scooter dort gefahren werden. Das habe ich hier bereits dargelegt. Und sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, so wie Fahrräder auch, was schlichtweg unmöglich ist. und was sicher kein einziger E-Scooter-Fahrer länger als ein paar Meter durchhalten wird.
Die beiden E-Scooter auf dem Foto dürfen also auch künftig nicht durch die Fußgängerzone in der Stiftstraße (rund um die Königstraße) fahren, denn auch mit dem Fahrrad darf man das nicht.
Und sie dürfen auch nicht zu zweit auf dem Scooter stehen. Verbotene oder zu schnelle Gehwegfahrten sollen für E-Scooter-Fahrende künftig laut Fuß e.V zwischen 20 und 40 Euro kosten. Bei Radfahrenden wird übrigens bei Gehwegfahrten meist 55 Euro kassiert. Dass ein Radler oder eine Radlerin Buße bezahlen musste, weil er/sie auf einem freigegeben Gehweg schneller als 7 km/h gefahren ist, habe ich noch nicht gehört. Es sollen aber mal Polizisten an der Matthäus-Kirche Radfahrende zumindest angesprochen haben, die auf dem Abschnitt, der Hauptradrote 1, die zum freigegeben Gehweg erklärt wird, zu schnell fuhren. Bußgelder wären nach meinem Dafürhalten grenzwertig, weil Stuttgart seine freigegeben Gehwege als "Radwege" bezeichnet und meist keine praktikable Alternative dafür auf der Fahrbahn anbietet.Für Fußgänger:innen ist das keine gute Nachricht. Und deshalb hat mich die geringe Präsizision der Stuttgarter Zeitung schon erstaunt, die in ihrem Artikel (Bezahlschranke) allen Ernstes behauptet: "Bei einem grünen Pfeil an einer roten Ampel dürfen Scooterfahrer nun analog zur Radfahrern künftig abbiegen. Auf Gehwegen ist das Fahren weiterhin erlaubt, aber wie bisher nur mit Schrittgeschwindigkeit." (Der zweite Satz dieser Aussage wurde inzwischen gestrichen.)
Denn es war nie erlaubt. E-Scooter mussten bislang auf Fahrbahnen gefahren werden, durften aber Radwege benutzen, niemals allerdings fürs Radfahren freigegebene Gehwege. Der Zeitungsartikel löst auch so genügend Wut aus, vor allem auf Radfahrende. Leider haben wir in Stuttgart 150 km freigegebene Gehwege, die oftmals ohnehin von E-Scooter-Fahrenden benutzt wurden und nun legal befahren werden dürfen, weil die Stadt Stuttgart Radfahrenden keinen Raum auf der Fahrbahn schaffen will, den sie angstfrei nutzen könne, wo sie also nicht angehupt oder zu eng überholt werden.
Rätselhaft bleibt im Artikel auch dieser Satz: "Was die gleichberechtigte Nutzung der Radwege bedeutet, prüft die Stadt noch, wie sie vorgehen wird." E-Scooter durften nicht, sie mussten bisher schon Radwege benutzen, weshalb sie ja fröhlich durch den Schlossgarten gefahren werden dürfen. Die Stuttgarter Zeitung meint, es gebe im Einzelfall die Möglichkeit, die Nutzung bestimmter Radwege durch Scooterfahrer mithilfe einer zusätzlichen Beschilderung zu verbieten." Dies würde ich allerdings nicht auf Radwege anwenden, sondern auf freigegebene Gehwege. Da wäre es sinnvoller. Auch wenn E-Scooter auf Radwegen lästig (weil zu langsam) sind, so ist das nicht das Hauptproblem der E-Scooter-Unkultur in einer Stadt, sondern die Gehwegfahrerei.

Noch ein Fall, wo die E-Mobilisierung mehr Probleme schafft als sie löst. Je nachdem wie der Hase läuft, könnte das uns Radfahrern ohne irgend ein E noch gewaltig auf die Füße fallen.
AntwortenLöschenMir geht das ehrlich auf den Keks, dass jeder meint, er dürfe überall, wo er irgendwie hinkommt, auch fahren darf. Das geht durch alle Verkehrsarten. Warum sollte der Mensch, der sich in einer Verkehrsart nicht an Regeln hält, das in einer anderen tun? Wir brauchen mehr Werbung für mehr gegenseitige Rücksichtnahme. Das beinhaltet auch Regeltreue und Gelassenheit und keinerlei Eile und Aggressivität. Durch mehr Kontrolle könnte man das auf Dauer auch erreichen. Durch permanentes Wegsehen befeuert man nur das Gegenteil.
AntwortenLöschenWir sollten uns alle an den Kanadiern ein Beispiel nehmen. Sie gelten als das freundlichste Volk überhaupt.
Karin
Bislang durften E-Scooter Fahrer auch schon durch dementsprechend für Fahrräder freigegebene Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren. Das ist in der Anlage 2 der StVO für das Zeichen 267 einzeln geregelt. In diesem Fall ändert sich also tatsächlich nichts.
AntwortenLöschenWas zu einigermaßen viel Verwirrung sorgt, da das zum einen nicht in der eKFV steht und zum anderen der eine Ausnahmefall ist in dem "Fahrrad Frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge gilt. Das ist (meiner Meinung nach) eine der wichtigsten Gründe die Regeln für E-Scooter und Fahrrad anzugleichen, da während die Verkehrsregeln für Fahrräder schon nicht ganz durchdacht sind, sind diese für EKF im Detail durch das existierende Stückwerk an "Fahrradinfrastruktur" häufig realitätsfremd (und kaum mit dem "gesundem Menschenverstand" vereinbar). Damit wird auch die komplette Ignoranz dieser Regeln gefördert.
Danke für die Info.
Löschen"die Regeln für E-Scooter und Fahrrad anzugleichen,"
LöschenJa, genauso landet man dann bei Helm- und Westenpflicht für echte Fahrradfahrer.