22. April 2026

Keine Gerechtigkeit für die Radlerin

Wir sind in unserer Gesellschaft offenbar gut darauf trainiert, Autofahrenden Recht zu geben, auch wenn die Radfahrerin im Recht war. Das unterläuft viel zu oft auch der Polizei. 

Der ADFC Duisburg erzählt eine ungeheuerliche Geschichte. Zwei Autos stellen den Radweg und die Umfahrung über die Fahrbahn (oder den Gehweg) zu, ein Mann holt die Radlerin handgreiflich vom Rad, weil er meint, sie habe beim Durchfahren zwischen den Autos ein Auto gestreift. Die Polizei ignoriert das Fehlverhalten der Autofahrer und die Handgreiflichkeit des Passanten und verhängt ein Ordnungsgeld gegen die Radfahrerin.  

Die Geschichte im Detail: Anfang Dezember vergangenen Jahres radelte eine Frau auf der Steinschen Gasse auf dem Radweg. Doch dann stand ein SUV quer über dem Radweg und dem angrenzenden Fußweg, einen Fahrer sah die Radlerin nicht hinterm Lenker. Das Auto schien geparkt worden zu sein. Ein zweites Fahrzeug stand hinterm Heck des SUVs auf der Fahrbahn auf der rechten Fahrspur und ragte in den Einfahrtbereich hinein (siehe Zeichnung oben und Foto unten im ADFC-Artikel). Die Lücke zwischen beiden war schmal. Die Radlerin hätte auf der linken Fahrspur um das Ganze herumradeln können, aber es war Nacht und es herrschte viel Autoverkehr. Also zwängte sie sich langsam zwischen den Hecks der beiden stehenden Autos durch. Ein Mann - so berichtet sie-, der beobachtet haben wollte, dass sie eines der Autos streifte, stoppte die Radlerin und holt sie handgreiflich vom Rad. Als Zeuge taucht er in der Unfallmeldung der Polizei allerdings gar nicht auf. Die Polizei nahm das als "Unfall" auf und verhängte gegen die Radlerin ein Verwarngeld von 35 Euro. Nicht verwarnt wurden die Fahrer.innen der beiden Fahrzeuge. Der SUV hätte auf dem Radweg weder angehalten noch gar abgestellt werden dürfen. Und auf Zickzacklinien darf man auch kein Auto abstellen. Die bedeutet nämlich Halte- und Parkverbot für Autofahrer (20 - 40 Euro Verwarngeld). Das Bußgeld für Halten und Parken von Autos auf Radwegen beträgt 100 Euro, wenn es dabei zu einen Unfall kommt, so wie hier. Beim halten auf Zickzackstreifen gibt es keine Rubrik für dadurch verursachte Unfälle. 

Der ADFC hakte nach, und drei Monate später bekam er eine Erklärung der Polizei: Die beiden Autos seien nicht geparkt worden, sondern hätten lediglich "verkehrsbedingt" gehalten, um in die Garage zu fahren. Auch das ist allerdings verboten. Man darf mit dem Auto zwar über einen Rad- und Gehweg auf ein Grundstück fahren, allerdings stehen bleiben darf man nicht, auch nicht so lange, bis man die Garagentür aufgemacht hat, halten muss man auf der Fahrbahn. Die Polizei vertrat jedoch die Ansicht, dass die Radfahrerin nur einen Moment hätte warten müssen, bis die Autos in den Garagen gewesen wären. Oder aber sie hätte die Straßenseite wechseln können. Allerdings ist diese Straße vierspurig und hat einen begrünten Mittelstreifen. Wie soll man da rüber kommen? Abgesehen davon, dass man mit dem Rad den linksseitigen Radweg auch gar nicht befahren darf. Es gibt kein Schild, dass das Links radeln erlaubt. Die Polizei hat also eine Empfehlung ausgesprochen, die die Radlerin erneut ein Verwarngeld beschert hätte, wäre sie ihr gefolgt. Das Umfahren der blockierenden Fahrzeuge über die linke Fahrspur fand sie zu gefährlich. Allerdings ist das Überqueren einer vierspurigen Fahrbahn sicher gefährlicher. 

Zumindest der Fahrer oder die Fahrerin des SUV hätte ein Bußgeld bezahlen müssen. Aber die Polizei hatte offensichtlich mehr Verständnis für die Autofahrenden als für die Radfahrerin. Leider ist das kein Einzelfall. Vor allem Frauen auf Fahrrädern ziehen oft den Kürzeren, wenn die Polizei ihren Konflikt mit einem Autofahrer regelt, auch wenn sie (die Frauen) im Recht sind, und sogar, wenn ihnen Gewalt angetan wurde. 

Wie tief dieses "Auto first - Fahrrad mach Platz!" in uns verankert ist hat mir eine kleine Szene deutlich gemacht. Zu Ostern waren zwei Männer mit zwei Kindern so unterwegs wie auf dem Foto zu sehen. Das Mädchen fuhr Fahrrad - vermutlich unter 10 Jahre -, der Junge saß in diesem Elektroauto. Das alles auf dem Gehweg. Das Mädchen fuhr einmal vor dem Jungen und hielt dann an. Der Junge fuhr ihr voll Stoff gegen das rechte Bein. Sie sagte "Au". Einer der Männer drehte sich um und zog das Mädchen recht rabiat beiseite gegen den Zaun, damit der Junge mit seinem Auto ungestört fahren konnte. Als ich den Jungen im Auto zu Fuß überholt hatte, fuhr er surrend hinter mir her, so dicht an meinen Hacken, dass ich mich umdrehte und ihn warnte: "Mich fährst du nicht an!" Darauf drehte sich einer der Männer um und kümmerte sich darum, dass der Junge langsamer fuhr.

Abgesehen davon, dass es auf mich widersinnig wirkt, einen Drei- bis Fünfjährigen in ein Auto zu setzen, statt ihn sich selber bewegen zu lassen, bekommen Mädchen solche Dinger nicht geschenkt. Sie bekommen aber von den Männern beigebracht, dass das Auto (auch das Spielzeugauto) Vorfahrt hat, der Fahrer keine Rücksicht nehmen muss und sie ihm Platz machen müssen, wenn es nicht angefahren werden will. Die Szene hat sicher keine der beteiligen Personen reflektiert, auch das Mädchen nicht. Es hat nur für immer gelernt, wie die Macht verteilt ist. So geht frühe Erziehung zur Akzeptanz der Gewaltverhältnisse im öffentlichen Raum. Und solche oder andere ähnliche Erfahrungen wirken unterschwellig in vielen Erwachsenen fort, offensichtlich auch sehr stark bei der Polizei und oftmals auch bei den Gerichten. Dabei geht es nicht um die großen Fälle von Mord durch Raserei, sondern um diese Alltagsituationen, in denen man für die vermeintliche "Not" der Autofahrenden mehr Verständnis zeigt, als für die Not der Radfahrenden, die durch regelwidrige und verbotene Aktionen von Autofahrenden blockiert und zum Warten genötigt werden. Diese Autos sind ja so groß und unhandlich, und wo soll man sie denn abstellen, wenn man den Autoverkehr (auf einer zweispurigen Richtungsfahrbahn) nicht behindern will? Genau: Auf dem Radweg und Gehweg. Ist jedem/r schon so gegangen, versteht jede:r. 

Wenn ihr von einem Fall gehört hab, wo eine Autofahrer oder eine Autofahrerin wegen Nötigung einer Radlerin oder eines Radlers belangt wurde, dann schreibt mir. Ich kenne bisher nur Beispiele, wo die Polizei dem Radler oder der Radlerin Nötigung eines Autofahrers unterstellt hat, obgleich die Aggression und Nötigung (zum beiseite fahren) vom Autofahrer ausgegangen war. 

Nachtrag: Blogleser Jürgen hat mir sogleich geschrieben und auf den Fall der Polizistin hingewiesen, die 2018 in Berlin-Karow von einer Autofahrerin wüst genötigt und angefahren wurde, die der Meinung war, sie hätte auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg fahren müssen. Wie der Tagesspiegel damals berichtet, weil die Anklagebehörde zunächst die Sicht der Autofahrerin übernahm und nichts unternehmen wollte. Später wurde die Autofahrerin dann doch verurteilt. 







3 Kommentare:

  1. Unerträglicher Schwachsinn von unserer 'Autofirst-Polizei': So geht das alles nicht- das ist ja Rechtsbeugung. Ich rate dem ADFC Duisburg den Fall an Solmecke von WBS Legal in Köln zu schicken. Der zerreißt den Fall in seinem 1 Mio.YT-Channel juristisch in der Luft. Die Polizei Duisburg wird in Erklärungsnot geraten.

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  2. Für mich ist Polizeigewalt keine Chimäre und solche Fälle bestätigen mich (natürlich auf entsprechend niedrigem Niveau, aber immerhin) eher in dieser Ansicht...

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  3. Die Fälle sind leider ziemlich krass und aus Radfahrersicht kann man da schon mal am Rechtsstaat zweifeln. Bei dem Fall in Berlin wäre der Autofahrerin nichts passiert wenn die Radfahrerin nicht zufällig eine Polizistin gewesen wäre.
    Bei dem oben geschilderten Fall scheint selbst die Polizei nicht an die Geschichte zu glauben, denn 35 € (glaube ich an anderer Stelle gelesen zu haben) passen nicht zu Nötigung (einer Straftat)-
    Also entweder da war eine Nötigung, dann braucht es zumindest die Aussage der genötigten damit daraus ein Fall wird oder es war unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, dann braucht es Zeugen und Bewertung des Schadens oder die einzige Nötigung war die des "Mutigen" der die Radfahrerin gestoppt hat.
    Manchmal wünschte man sich, dass es für solche Fälle eine unabhängige Untersuchungsstelle gäbe die nach den gleichen Kriterien untersucht was passiert ist als wenn es um Diskriminierung wg des Aussehens oder sonstiger Merkmale ginge.
    Hier wird gegen Radfahrer ermittelt (wie auch bei der Radfahrerin aus Dresden die 2023 von einem Autofahrer gefährdet wurde und dann der Nötigung beschuldigt wurde) Da läuft was schief und es scheint nur die Radfahrer Bubble zu interessieren. Ich glaube außerhalb der Bubble kennt auch keiner die Seite "kein öffentliches Interesse" auf der es eine Sammlung mehr oder weniger unglaublicher Fälle gibt.


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