Was natürlich auch fürs Linksabbiegen gilt und besonders problematisch ist, wenn Radler sich auf dem Radweg so schnell nähern, dass der Autofahrer sie nicht rechtzeitig erkannt hat und schon mitten im Einbiegen ist. Dazu muss er ja die Fahrbahn des entgegenkommenden Verkehrs überqueren und blockiert ihn, weil er einen Radler oder Fußgänger durchlassen muss.
In der Straßenverkehrsordnung ist der Passus leider schwer zu entdecken und nicht ganz eindeutig.
In Paragraph 9, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung heißt es: "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen ... auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. ... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Ist hingegen die Situation mithilfe eines Zebrastreifens eindeutig gemacht, hat der Fußgänger immer Vorrang. (Man macht das vor allem an Schulwegen.)
Aus dem Passus ergibt sich übrigens auch, dass man beim Einbiegen solange warten muss, bis alle anderen Fahrzeuge, die aus der Straße herauskommen - auch Radfahrer - die Straße verlassen haben, falls es zu eng für beide Fahrzeuge ist.
Eigentlich ja auch völlig logisch. Erstens, wer seinen Weg geradeaus verfolgt, darf durch Richtungswechsler nicht ausgebremst werden. Und zweitens, wenn eine Straße zu eng ist, erst mal alles rauslassen, bevor man selber reinrammelt. Sonst geht drinnen ja gar nichts mehr.
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