18. April 2014

Die dreizehn größten Irrtümer übers Radfahren

Radfahrer dürfen nicht auf einem Zebrastreifen die Fahrbahn queren.
Doch. Sie dürfen, nur tragen sie eine Mitschuld, wenn sie dabei von einem Auto angefahren werden. Es sei denn, sie schieben oder rollen mit nur einem Fuß auf dem Pedal stehend und dem andren Bein auf derselben Seite im Roller-Modus. Achtung: Vorrang vor den Autofahrern haben sie nicht! (Den haben nur die Fußgänger an Zebrastreifen.) 

Radfahrer dürfen auf dem Gehweg fahren, wenn sie vor dem Autoverkehr Angst haben.
Nein. Sie dürfen nur dann auf dem Gehweg fahren, wenn dieser ausdrücklich per Schild für Radfahrer freigegeben ist. Außerdem ist das Fahren auf Fahrbahnen sicherer für Radfahrer. Denn nur dann sehen einen die Autofahrer auch, wenn die beispielsweise nach rechts abbiegen. Die meisten Unfälle erleiden Radfahrer, weil sie selbst geradeaus wollen, ein Autofahrer aber abbiegt. Wer dem Autofahrer vom Gehweg oder vom Radweg (der auf dem Gehweg liegt) vor den Kühler fährt, zieht meist den Kürzeren.

Radfahrer müssen möglichst nah am Straßenrand fahren.
Nein. Sie dürfen und sollten soviel Abstand von parkenden Autos halten, dass eine plötzlich augehende Tür sie nicht stoppt (ca. 1 Meter) und vorm Bordstein soviel, dass sie nicht durch jeden Gulli rasseln oder Gefahr laufen, mit dem Pedal am Bordstein hängen zu bleiben (ca. 80 cm).







Radfahrer müssen sich an der Ampelschlange hinten anstellen.
Nein. Ein Radfahrer darf vorsichtig und ohne Außenspiegel abzuschlagen rechts an den Autos vorbei ganz nach vorn fahren. (Auch wenn manche Autofahrer das zu verhindern suchen, in dem sie rechts ran fahren. Dann muss man halt warten.) Radler sollten sich an Ampeln stets so aufstellen, dass der Autofahrer links neben ihnen, sie sehen kann. Sich rechts neben die Beifahrertür zu stellen und sich dann zu beschweren, wenn der Autofahrer einen beim Rechtsabbiegen umnietet, ist nicht fair. Man war für den Autofahrer praktisch unsichtbar.

Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren.
Doch. Sie dürfen nur kein Auto behindern, das von hinten kommt. Auf Fahrradstraßen dürfen sie sowieso nebeneinander fahren. Da haben sie überall Vorrang vor Autofahrern. Und in Pulks von mindestens 16 Fahrern dürfen sie sogar als Gruppe über die Ampel radeln (also auch die hinteren, wenn schon rot ist). 

Radler dürfen alle Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren.
Nein. Es muss unter dem Einfahrt-verboten-Schild ein Schild "Radfahrer frei" hängen. Nur dann darf ein Radler den Autofahrern entgegen radeln, denn nur dann haben die Autofahrer an ihrer Einfahrt in die Einbahnstraße den Hinweis gesehen, dass ihnen Radfahrer entgegenkommen.

Radfahrer müssen einen Helm tragen.
Nein. Im Einzelfall bewahrt er den Radler bei einem Sturz vor einer schweren Schädel-Hirn-Verletzung, doch die Gefahren sind für Fußgänger und Autofahrer statistisch gesehen größer, an einer Kopfverletzung zu sterben. 

Radfahrer müssen den Radweg benutzen.
Ja. Aber ein Radweg ist nur das, wo auch das blaue Schild mit dem Radsymbol steht. Echte Radwege sind von der Fahrbahn getrennt, im Idealfall nur durch einen Bordstein. Manchmal befinden sie sich auf einem Gehweg, manchmal sogar durch einen Grünstreifen getrennt parallel zur Fahrbahn. Manchmal müssen sich Radler den Platz auch mit den Fußgängern teilen und sich mit ihrer Geschwindigkeit dann nach den Fußgängern richten.

Radwege müssen nur dann nicht benutzt werden, wenn sie weit weg von der Fahrbahn liegen (mehr als 5 Meter) und wenn sie vermutlich nicht in die Richtung führen, in die man will. Oder wenn sie auch langsam nicht befahrbar sind (kaputt, verschneit, vollgestellt oder von Massen von Fußgängern begangen). Alles andere, wo uns auf der Fahrbahn ein Radpitktogramm begegnet, können wir befahren, müssen es aber nicht. Radwege neben oder auf dem Gehweg gelten als gefährlich für Radler, weil Autofahrer den Radfahrer beim Abbiegen nicht rechtzeitig sehen. Besser sind Radstreifen auf der Fahrbahn.

Kopfhörer sind auf dem Rad verboten.
Nein, aber man muss noch hören, was um einen herum passiert (beispielsweise das Martinshorn oder eine Stadtbahn). Besser ist es, man fährt nicht mit Kopfhörern.

Radfahrer dürfen während der Fahrt mit dem Handy telefonieren.
Nein. Definitiv nicht. Absolut nicht. Total verboten. Kostet Strafe. Ist saugefährlich.

Ein Radler darf keinen Hund mitnehmen.
Doch, darf er. Allerdings muss er die Leine in der Hand halten. Sie darf nicht am Rad festgemacht sein.

Beim Abbiegen muss man die ganze Zeit den Arm rausstrecken.
Nein, muss man nicht. Vor allem auf abschüssigen Strecken könnte man dann nicht mehr wirkungsvoll bremsen. Ein Radfahrer muss seinen Richtungswechsel deutlich anzeigen, aber nicht während des gesamten Abbiegevorgangs.

Radfahrer dürfen über rote Ampeln fahren.
Nein, nie! Überhaupt nicht! Gar nicht! Unter keinen Umständen! Weder über rote Ampeln für den Autoverkehr, noch über rote Ampeln für den Fußgängerverkehr, noch über rote Ampeln für den Radverkehr. (Das kostet übrigens 100 Euro.)

Wenn Sie allerdings beim Wechsel über eine Straße nicht die Fußgängerfurt nehmen, dann können Sie natürlich fahren, sobald die Straße frei ist. Ach ja ... und so einfach ist es dann doch nicht. Denn es gilt herauszufinden, welche Ampel wirklich für mich als Radler gilt. Radlerampeln haben Vorrang vor allen anderen. Aber die gibt es nicht überall. Es gibt auch Schlauberger, die behaupten, Fußgängerampeln gelten nicht für Radler (Ein Autofahrer achtet ja auch nicht auf Fußgängerampeln), aber das ist auch nciht so einfach. Künftig müssen alle Fußgängerampeln, die auch von Radler benutzt werden, mit dem Zusatziechen im Lichtfeld ausgestattet werden. Und dann gelten sie für Radler. Und wenn ich einen Fußgängerüberweg benutze, sollte ich mich an die Ampel halten, die für die Benutzung dieses Überwegs eingerichtet ist.


Und passen Sie auf sich auf!





1 Kommentar:

  1. Selbstverständlich darf man während der Fahrt mit dem Handy telefonieren. Und zwar genau so, wie es auch Autofahrer dürfen. Mit einer Freisprecheinrichtung. Man darf das Handy nur nicht in die Hand nehmen oder genauer gesagt, darauf rum tippen.

    Die Regeln, nach welcher Ampel sich der Radfahrer richten muss ist seit der letzten Änderung der StVO 2013 zwar leichter, aber birgt immer noch genug Verwirrungspotential. Es kann also immer noch sein, daß Radfahrer rote Ampeln überfahren müssen oder sollen, wenn diese Ampel nicht für ihn gilt. Stellen die Verkehrsbehörden gar Ampeln für linksabbiegende Radfahrer auf ohne diese als solche zu kennzeichen, wie beispielsweise an der Waiblinger Straße, dann ist die Verwirrung komplett.

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