15. April 2014

Wohin mit den Radstreifen?

Man kann es gar nicht oft genug sagen, weil es kaum jemand weiß: Radstreifen sind auf der Fahrbahn die Streifen, auf denen Radler fahren, im Gegensatz zu Radwegen, die von der Autofahrbahn getrennt sind und sich meistens den Platz mit dem Gehweg teilen. 

Auf Radsteifen müssen Radler fahren, wenn ein blaues Schild dort steht. Autos dürfen nicht drauf. Eine Variante des Radstreifens ist der Schutzstreifen mit gestrichelter Linie, die von Autos überfahren werden darf, sofern kein Radler behindert wird. Wenn kein blaues Schild am Schutzstreifen steht, müssen Radfahrer dort nicht fahren.

Die Frage an eine der Arbeitsgruppen beim Workshop "Rat zum Rad" lautete: Wo brauchen wir Radstreifen und wie müssen sie aussehen? Es mag sein, dass auch den Organisatoren nicht so genau bekannt war, was eigentlich Radstreifen im Gegensatz zu Schutzstreifen sind, denn die Beispielbilder, die wir zu sehen bekamen (siehe Foto oben), zeigen keinen einzigen Radsteifen, sondern nur Gehweg, Radweg, Schutzstreifen und etwas Gemischtes. Der Schutzstreifen links oben (2) ist außerdem so eng an den parkenden Autos entlang geführt, dass man da lieber nicht fahren möchte. (Autotür auf, Radfahrer macht Salto.)

Einig war man sich: Radfahrer müssen runter von den Gehwegen. Und: Radfahrer sind auf der Fahrbahn sicherer als auf Radwegen. Denn Radwege sind nicht Teil der Fahrbahn. Sind sie gar durch Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt, werden Radfahrer regelmäßig von rechtsabbiegenden Autos über den Haufen gefahren.

Also müssen die Fahrbahnen für Radfahrer befahrbar gemacht werden. Das ist vor allem ein psychologisches Problem. Viele Radler trauen sich nicht zwischen die Autos. Sie fühlen sich unsicher. Und zwar deshalb, weil der "Angriff" des schnelleren Fahrzeugs von hinten kommt. Auf Gehwegen und in Parks sind Radler hingegen schneller. Sie haben darum das Gefühl, sicherer zu sein. Allerdings auf Kosten der Fußgänger, die sich ihrerseits von hinten, von vorn und von der Seite angegriffen fühlen durch Schwärme surrender und bimmelnder Räder.

Deshalb ist die Antwort auf die Frage, wo braucht man eigentlich Radstreifen/Schutzstreife, ziemlich banal: Eigentlich überall. Nur in Tempo-30-Zonen braucht man sie nicht.

Im Einzelnen wünschen wir uns Radstreifen/Schutzstreifen besonders
  • an Steigungen
  • entlang von Überlandstraßen, wo kein Alternativweg erkennbar ist.
  • insbesondere vor unübersichtlichen Stellen (Kuppen, Rechtskurven auf Überlandstrecken)
  • vorgezogene Aufstellspuren für Radler an großen Kreuzungen
  • einschließlich einer direkten Linksabbiegespur (keine indirekte Linskabbiegespur)
  • Schutzstreifen links und rechts von schmaleren Straßen (die mit Tempo 50 befahren) werden, die den Autofahrern und Radlern zeigen: hier fahren Räder
  • Radspuren in die Kreisverkehre hinein (nicht außen herum).

Der Veranstalter hat außerdem drei - wie ich finde - gut durchdachte und diskutierenswerte Vorschläge gemacht (über die wir leider nicht mehr diskutieren konnten). Da sollte man zumindest mal darüber nachdenken, bevor man nein sagt.

Auf dem Bild ist oben eine vorgezogene Geradeausspur in eine Kreuzung hinein zu sehen. Das ist in der Tat überlegenswert. Wobei die Linksabbierger unter den Radlern immer noch allein gelassen werden. Man könnte sie aber auch zu einer Geradeaus- und Linksabbiegespur für den Radverkehr erweitern

Das Bild darunter zeigt, wie man Radlern eine Chance geben könnte, ampelfrei eine Vorfahrtsstraße zu überqueren, nämlich mit Insel (ähnlich den Fußgängerinseln). Das bedeutet, der Radler kann die Überquerung in zwei Etappen machen (bei viel befahrenen Straßen), hat aber dabei keinen Vorrang vor den querenden Autos (wie Fußgänger bei ihren Inseln auch nicht).

Das dritte Bild konstruiert die Einfahrt von Radlern in einen Kreisverkehr. Die Spur der Radler führt hinein und am Außenrand drum herum. Ich erkenne die Sehnsucht der Gestalter, der Radler möge dann gefälligst auch immer an der Außenlinie durch den Kreisverkehr strampeln. Ich selber halte so einen Radlerring im Kreisverkehr für überflüssig. Allerdings sollten Radler unbedingt per Radspur oder Schutzstreifen in den Kreisverkehr hinein geleitet werden und zwar so, dass der Autofahrer es auch wahrnimmt.

Das vierte Bild zeigt eine Überleitung über eine Straße von einem beidseitig aus befahrbaren Radweg, per Verkehrsinsel. Das ist so eine Konstruktion, die aus der Not geboren ist, dass man leider Radfahrer auf einen Radverkehr mit Gegenverkehr zwingt, obgleich wir es doch Radlern lieber abgewöhnen sollten, auf der linken Straßenseite (linksseitigem Radweg) zu fahren. Bei so einer wüsten Konstruktion würde ich ganz wüst Kontaktampel hinsetzen, die Grün wird, sobald ein Radler die Induktionsschleife überfährt, und zwar so, dass er schon Grün hat, wenn er die Straße überqueren muss. (Er muss es ja, denn auf dem Radweg muss er fahren, und dann muss er runter.)

Dieser Streifen (auch Blutstreifen genannt) macht
Radlern Mut, sich zwischen zwei Autospuren
einzuordnen. 
Eigentlich aber sind erfahrene Radfahrer gegen Radstreifen. Sinnvoller wäre es, dem Autoverkehr beizubringen, dass Radfahrer auf Fahrbahnen fahren und beachtet werden müssen. Radstreifen verführen Autofahrer dazu, anzunehmen, dass Radler nur dort vorkommen. Manche meinen sogar, Radler dürften angehupt werden, wenn sie auf einer Fahrbahn fahren, wo kein Streifen ist. Und Radstreifen verführen Radfahrer zu einem höchst gefährlichen Regelverstoß: Sie befahren sie gern auch mal in Gegenrichtung, fahren dann also links dem Autoverkehr entgegen. Ganz abgesehen davon, dass sie auch dem Radverkehr entgegenfahren und Radstreifen überhaupt nicht breit genug sind für einen Gegenverkehr.

So wie hier gesehen am Neckartor. Der Radler kommt mir entgegen, die ich aus der Neckarstraße hinaus will und an der übrigens auch noch roten Ampel warte. (Ein Inline-Skater ist hier auch noch unterwegs.)

Dies ist übrigens eine Momentaufnahme. Denn es finden noch in den übrigen Regierungspräsidien von Baden-Württemberg solche Workshops statt. Danach wird es im September einen weiteren mit Vertreter/innen aus allen vier Regierungsbezirken geben. Und schließlich werden die Ergebnisse ausgewertet. Denn Verkehrsminister Hermann (Grüne) will einen Landesradverkehrsplan für Baden-Württemberg entwickeln. Wir sind nicht das erste Bundesland mit einem solchen Plan, aber das erste, in dem die Radlerinnen und Radler gefragt werden. Das Umweltforschungsinstitut ufit hat dafür zunächst einen Fragebogen entwickelt, den man online ausfüllen konnte (habe ich hier auch gepostet), dann die Antworten ausgewertet und jetzt für die vier Regierungspräsidien Workshops mit Radfahrer/innen vorbereitet. Der Stuttgarter Workshop hat am am 28.März 2014 stattgefunden. (RiS war dabei.)


8 Kommentare:

  1. Ich als Radfahrer beführworte den Radstreifen. Der große Vorteil daran ist, dass er wenn keine radler darauf fahren von den Kraftfahrzeugen sauber gefahren wird. Ich kenne kaum einen Radweg der regelmäßig von Glasscherben, Laub, Ästen oder ähnlichem Schmutz befreit wird. Dies ist auch ein Grund warum viele (Renn-)Radfahrer radwege meiden.

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  2. Ich bin inzwischen überzeugter Anhänger des Schutzstreifens, da er dem Fahrbahnradeln am nächsten kommt.
    Im Gegensatz zum Radstreifen kann ich den Streifen verlassen, wenn er zu eng an parkenden Autos vorbeiführt oder ich einen anderen Radfahrer überholen möchte. Außerdem müssen mich Autos auf dem Schutzstreifen mit ausreichend Abstand überholen. Auf dem Radstreifen ist das nicht der Fall und das wird spätestens dann zum Problem, wenn man möglichst weit links fährt um Autotüren auszuweichen.
    Der Schutzstreifen ist also wie Fahrbahnradeln nur mit einem extra Streifen auf dem ich an den Autos an der Ampel geordnet vorbeifahren kann. Für mich die perfekte Lösung.
    Für andere Radfahrer mag das anders aussehen, aber nachdem mir heute wieder eine Geisterradlerin auf dem Hochbordradweg entgegenkam, weil sie sich in der 20er Zone nicht auf die Fahrbahn traute bin ich sowieso mehr und mehr der Meinung, dass man diese Menschen mit keiner Verkehrsführung zum ordentlichen Fahren erziehen kann.

    Eine Frage hätte ich aber noch, im Text heißt es, dass Schutzstreifen nicht befahren werden müssen, wenn kein blaues Schild dran stehnt. Ist das wirklich so korrekt? Ich war immer davon ausgegangen, dass Benutzungspflichten für Schutzstreifen generell nicht erlaubt sind.

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    1. Hallo Zusammen
      Ich meinte in meinem Beitrag ganz oben auch den Schutzstreifen. Sorry,das war ein Schreibfehler von mir. Schließe mich da der Meinung von Rantanplan an. Allerdings musste ich bei über die Bemerkung dass die Autofahrer da abstandhalten müssen schmunzeln. Abstand halten müssen sie überall,egal ob ich auf Rad,Schutzstreifen oder Radweg fahre. Nur, keinen Autofahrer interssiert das. Da ist es egal wie weit rechts oder links ich fahre. Und ich glaube auch das es egal ist wie gut das Radwegnetz mit Rad und Schutzstreifen ausgestattet wird. Wie bei den Autofahrern und Fußgängern wird es immer welche geben die sich grundsätlich nicht an die Regeln der StVO halten.
      Gruß Thomas

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    2. Ja, es gibt Schutzstreifen mit blauen Schildern. (Siehe: http://dasfahrradblog.blogspot.de/2014/02/radfahrer-sollen-auf-die-strae.html) Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Stadt da nicht auch etwas falsch verstanden hat. Man darf natürlich auch einen Radstreifen (oder Radweg) verlassen, wenn man woanders hin fahren, beispielsweise abbiegen will.

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    3. Stimmt, Autofahrer müssen immer einen Sicherheitsabstand von Radlern halten. Ich habe beides schon erlebt: Ein Lastwagen, der in meinem Tempo hinter mir her gefahren ist, weil der Schutzstreifen ihm nicht genügend Platz auf der Fahrbahn gelassen hat, mich zu überholen, und Autofahrer, die sehr eng an mir vorbei brausen (manchmal sogar noch hupen). Letztlich wird nur eine Öffentlichkeitsarbeit helfen, den Autofahrern und Fußgänern klar zu machen, dass Radfahrer respektiert werden müssen.

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    4. Ich würde dazu tendieren, dass da mal wieder eine Stadt mit Schildern um sich geworfen hat ohne die Rechtslage zu kennen oder schlimmer noch sie aktiv ignoriert.
      Zum einen liest sich das hier anders (zugegeben nicht die beste Quelle)
      http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Schutzstreifen
      und zum anderen bedeutet Zeichen 237 laut Stvo, dass der Weg nicht von anderen anderem Verkehr genutzt werden darf, es sei denn ein Zusatzzeichen regelt das. Hier widersprechen sich auf dem Bild also der eingezeichnete Schutzstreifen und das aufgestellte Schild. Mag sein, dass man als juristisch geschulter Radfahrer jetzt ermitteln kann, was wichtiger einzuschätzen ist. Mir fehlen dazu die Kenntnisse und vor allem auch die Lust mir die Gedanken zu machen, die sich inkompetente Mitarbeiter der Stadt anscheinend trotz Bezahlung nicht machen.

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    5. Nochmal zum Überholabstand auf Schutzstreifen. Natürlich wird man hier oft genug auch mit viel zu wenig Abstand überholt, das ist natürlich wahr. Aber auf dem Schutzstreifen kann ich in engen Situationen einfach etwas weiter links fahren und somit engem Überholen vorbeugen, dass ist auf den meistens viel zu schmalen Radstreifen leider selten möglich und selbst wenn ich dort ganz links fahre, weil ich ansonsten Gefahr laufe in sich öffnende Türen zu fahren, muss und wird kein Autofahrer mit mehr Abstand überholen.

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    6. Ich bin auch für Schutzsstreifen anstelle von Radsteifen, weil sie uns (aber auch den Autofahrern) mehr Möglichkeiten bieten. Allerdings dürfen Autos auf Schutzstreifen halten (3 Minuten lan gparken), auf Radstreifen dürfen sie dies nicht. Und Radstreifen müssen breiter sein als Schutzstreifen (die macht man in der Regel dorthin, wo nicht genug Platz für einen Radstreifen ist, als legal-illegalen Kompromiss). Autofahrer checken oft nicht, dass sie nicht eng an einem Radler auf dem Schutzstreifen vorbeifahren dürfen. Sie tun es einfach. Ich fahre auch immer am linken Rand eines Schutzstreifens oder Radstreifens, wenn rechts Autos parken. Und es steht nirgendwo geschrieben, dass der Radler mittig auf seinem Streifen fahren muss.

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