19. Januar 2015

Sperrung Hofener Straße - es geht gar nicht um Radfahrer!

Zwei Sommer Verkehrsversuch gab es mit der Sperrung der Hofener Straße zwischen Reinhold-Mayer-Brücke und dem Stuttgart-Cannstatter Ruderclub am Wochenende ab Samstagmittag bis Sonntagnacht. 

Weil die Einwohner entlang der Neckartalstraße in Münster ein höheres Verkehrsaufkommen in diesen Stunden und damit mehr Lärm feststellten, formiert sich Widerstand. Denn es droht, so die Gegner eine "Zementierung" der Regelung.


Der Widerstand manifestiert sich mittlerweile auch in einer eigenen Facebookseite. Die Stuttgarter Nachrichten und die Cannstatter Zeitung haben sich in den vergangenen Tagen des Themas angenommen. Demnach soll es Ende Januar ein Gespräch von OB Kuhn mit allen drei Cannstatter Bezirksvorstehern geben. Die Stuttgarter Zeitung schreibt, die Sperrung habe sich bewährt.

Die Wellen schlagen immer saumäßig hoch, wenn es um Verknappung von Verkehrsflächen geht und so aussieht, als geschehe dies zugunsten des Fahrrads. Hier geht es jedoch eigentlich gar nicht ums Fahrrad, sondern um die Fußgänger.

Ich habe noch zu Zeiten in Münster gewohnt, als der Verkehr vierspurig auf der Neckartalstraße entlang brauste. (Mit einer gewissen Anzahl an Rasertoten.) Eine Verkehrsberuhigung wurde angestrebt. Anstelle der zweiten Stadtauswärstspur entstand ein Radweg. Auch über den wird natürlich geschimpft (wenn auch vermutlich nicht von den Münsteranern). Denn sobald ein Radweg anstelle einer Autospur entsteht, wird sowieso erst mal geschimpft. Aber hier wie in der Waiblinger Straße war der erste Gedanke: Wir wollen eine Verkehrsberuhigung für die Anwohner, und erst der zweite: Dann legen wir da halt einen Radweg hin. (Keine ideale Lösung übrigens.)

So sieht es an einem Sonntag aus. Blick stadtwärts. 
Die Einwohner in Münster haben also in den letzten Jahren viel Ruhe geschenkt bekommen. Ich verstehe, dass sie keine Dezibel Ruhe aufgeben wollen. Ich fahre aber an Sommerwochenenden (meist mit dem Fahrrad die Hofener Straße entlang zum rudern, manchmal aber auch) mit dem Auto an Münster entlang. Ich konnte beisher nicht feststellen, dass da Unmassen Verkehr durchheizt.

So richtig demokratisch kann der Entscheidungsprozess auch nicht laufen, dann entlang der Hofener Straße im am Wochenende gesperrten Abschnitt wohnen nicht so richtig viele Leute. Aber die sehnen sich nach weniger Rasern, die ihnen Angst um ihre Kinder machen. Erlaubt sind da 50km/h, aber es wird meist schneller gefahren.

Radfahrer/innen müssen auch erst lernen, dass sie
die Fahrbahn benutzen müssen.
Und an schönen Wochenenden sind entlang der Hofener Straße viele Radfahrer, Spaziergänger und Jogger unterwegs - sehr viele -, und die drängen sich alle auf dem für Radler freigegebenen Gehweg. Für Familien mit Kinderwagen und Kindern bedeutet das Stress. Zwar müssen Radler da nicht fahren, ist ja kein Radweg, aber sie tun es halt. Auch deshalb, weil der Übergang auf die Fahrbahn vom Neckardamm her ungeklärt ist. Die wenigsten trauen sich auch auf die Fahrbahn.

Ich finde am Samstagnachmittag und am Sonntag kann man Fußgängern mal das ungestörte Spazierengehen am Neckar entlang zum Max-Eyth-See gönnen. Es geht gar nicht um die Radfahrer, sondern um die Fußgängern. Die Radler müssen dann auf die Fahrbahn.

Ich plädiere hier immer wieder dafür, dass Radler die Hofener Streaße ganz grundsätzlich auf der Fahrbahn radeln, immer, auch wochentags, und dass man die Fahrbahn so kennzeichnet. Ob das den Autofahrern aber so passt, ist auch die Frage. Autofahrer mögen keine Radler auf der Fahrbahn, hinter denen sie auch mal hocken bleiben, wenn der Gegenverkehr keine Lücke zum Überholen lässt. Ich fahre mit dem Rad auch wochentags auf der Fahrbahn. Der Überholstress ist nicht unerheblich. Und manche scheren arg knapp ein.

Da ist eine Sperrung der Hofener Straße  für Autos und eine Sperrung des Gehwegs für Radler am Wochenende ein Kompromiss, mit dem beide ganz gut leben könnten, Autofahrer und Radler. Er trägt am Wochenende den Bedürfnissen von Fußgängern Rechnung, die nicht entweder von Autos oder von Radlern auf ihren Wegen gescheucht werden wollen.  


Der Neckardamm, nur ein freigegebener Gehweg,
aber ein Radel-Hauptweg. 
Und hier zwei Argumente, die ich immer wieder höre:
"Die Radler haben doch einen feinen Radweg auf der anderen Seite entlang der Neckartalstraße. Sollen sie doch dort fahren." Okay. Haben Sie. Der Radweg ist ordentlich, sieht man mal davon ab, dass er an zwei Stellen mitten durch den Aufstellplatz der Fußgänger an Ampeln führt. Aber der entscheidende Nachteil: Er versickert auf der Aubrücke in einem schmalen Gehweg. Die anderen werden zur Zaißerei geleitet. Sie können übers Golden-Gatle auch zum Max-Eyth-See fahren. Ich würde zum Beispiel immer so fahren. Aber ortsunkundige Wochenendradler landen automatisch auf der Hofener Straße, weil sie von Cannstatt her auf dem Neckardamm kommen. Der ist zwar auch kein Radweg, sondern nur für Radler freigegeben. Aber er ist als direkte Verbindung ausgelegt und suggeriert Radlern, es ginge nur dort. Um das zu ändern, muss man Radler glaubwürdig und bequem an der Rosensteinbrücke auf die Wilhelmaseite des Neckars leiten. Der Radweg gen Kraftwerk Münster ist leider blitzkurz und wie es dann weitergeht, ist nicht sofort erkennbar. Und vom Schlossgarten (Rosensteinschloss) aus kommt man halt nicht legal auf die Wilhelma-Seite des Neckars hinunter. Und wenn man doch an der Wilhelma vorbei radelt, dann steht man 3 - 5 Minuten an der Ampelanlage. Das ist zu lang.

"Lieber nur ein paar Anwohner am Wochenende durch Autolärm stressen als die vielen Anwohner an der Neckartalstraße."Hat was. Die Münsteraner haben allderdings viel Ruhe bekommen. Jetzt könnten sie davon ein bisschen an die Anwohner auf der anderen Neckarseite abtreten.  Sie könnten auch den vielen Wochenendspaziergängern da drüben ein bisschen Ruhe und Entspannung gönnen. Von einer entspannten Freizeitatmosphäre lebt auch die Gastronomie am Ufer und am See.

8 Kommentare:

  1. Ärgerlich ist es vor Allem, wenn man sich doch auf die Fahrbahn auf der Hofener Str. traut und dann von den Überholenden wild beschimpft wird, man soll gefälligst auf dem dort nicht existenten Radweg fahren... wie mir heute passiert. Manche Fahrzeugführer sollten dringend zur Verkehrsnachschulung verdonnert werden.

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    1. Iat mir noch nicht passiert, ich warte aber darauf. Ich bin dafür auf der Alten Weinsteige schon beschimpft worden, obgleich man dort auf dem Gehweg nicht mal radeln darf. Tja, manche Autofahrer ....
      Aber halt auch, manche Radfahrer ... die sind ja auch nicht immer so ganz auf der Höhe der Regeln.

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    2. @Christine Lehmann:

      Bist du sicher, dass es sich um einen Gehweg handelt? Die meisten machen den Fehler, Bürgersteige grundsätzlich für Gehwege zu halten. Es sind aber nach §2(4) StVO gemeinsame Geh- und Radwege ohne Zeichen 240, die du als Radfahrerin erst einmal benutzen musst und deren Benutzung nur Zeichen 239 (Gehweg) oder 254 (Verbot für Radverkehr) verbieten können. Sind diese Zeichen am Bürgersteig nicht vorhanden, musst du mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren, weil dieser dann ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist und RadfahrerInnen auf dem Radweg fahren müssen, der sich in dem Fall nun mal auf dem Bürgersteig befindet.


      @test:

      Laut Artikel handelt es sich um einen für Radverkehr freigegebenen Gehweg. Auch diese Art von Radwegen muss der Radverkehr benutzen, ein Ausweichen auf die Fahrbahn ist hier nicht zulässig. Insofern war es tatsächlich dein Fehlverhalten, auf der Fahrbahn Fahrrad zu fahren. Aber das weißt du vermutlich selbst, weil sich jedem mit gesundem Menschenverstand erschließt, dass es irrsinnig gefährlich ist, Fahrräder (ca. 15 km/h) und Kraftfahrzeuge (ca. 50 km/h) auf einem gemeinsamen Straßenteil fahren zu lassen (Ausnahme Verkehrsberuhigter Bereich).

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  2. Wenn der Gehweg für Radfahrer freigegeben ist, dann handelt es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg, der von RadfahrerInneN auch benutzt werden muss. (vgl. §§1 u. 2 StVO)

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    1. Keineswegs. Nur Radfahrstreifen oder Radwege müssen befahren werden, wenn sie befahrbar sind und erkennbar in die Richtung führt, in die man will. Gehwege dürfen nicht mit dem Rad befahren werden, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es. Radler fahren dann aber besser auf der Straße.

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    2. Hallo Christine,

      ich denke, dass du hier Mist schreibst, weißt du selbst.
      Radwege müssen IMMER befahren werden, und selbstverständlich gilt das auch für unbeschilderte gemeinsame Geh- und Radwege.
      Ich mache das hier noch mal so deutlich, weil mir neulich eine alte Frau "Straße!" zuschrie, obwohl der Bürgersteig für Radfahrer nicht gesperrt und daher ein gemeinsamer Geh- und Radweg war, auf dem ich dementsprechend fahren MUSSTE.

      Es gibt leider immer noch sehr viele Radfahrerinnen und Radfahrer, die sich einen Scheiß um ihre Sicherheit scheren und trotz der hohen Gefährlichkeit die Kfz-Fahrbahnen der Straßen benutzen, obwohl annehmbare Alternativen zur Verfügung stehen.

      Es ist richtig, dass reine Gehwege leider noch nicht mit einem Fahrrad befahren werden dürfen. Es ist aber eine Falschannahme, zu denken, ein unbeschilderter Bürgersteig sei ein reiner Gehweg. Um ein Gehweg zu sein, auf dem das Radfahren verboten ist, bedarf es eines verbietenden Verkehrszeichens.
      Ansonsten handelt es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg, den du als Radfahrerin auch benutzen musst!

      Ich muss leider auch in der Realität immer wieder Radfahrerinnen und Radfahrer ermahnen und ihnen auch mal mit der Polizei drohen, damit sie ihr Fehlverhalten eventuell einsehen.
      Bedenke bitte, dass du auf der Fahrbahn nicht nur den Verkehr behinderst, sondern auch ALLE Verkehrsteilnehmer (d. h., dich selbst und alle anderen) erheblich und übermäßig gefährdest!

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    3. Nein. Das ist auch keine Glaubenssaxhe. Freigegebene Gehwege sind keine Radwege, sindern Gehwege, auf denen Radfahrer ausnahmsweise fahren dürfen. Aber nicht mpssen.

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    4. Lieber Anonymus, das kannst du hier mal in Ruhe nachlesen.
      http://www.adfc.de/files/2/110/113/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer_Stand_2.2015.pdf

      Radfahrende behindern übrigens den Verkehr nicht, sie sind Teil des Verkehrs. Und sie fahren auf Fahrbahnen sicherer als auf Gehwegen, sie erleiden wesentlich weniger Unfälle, weil Autofahrer sie sehen. Im Übrigen sind wir es den Fußgängern schuldig, dass wir sie nicht überall mit rollendem Verkehr belästigen. Deshalb haben Radfahrer auf Gehwegen überhaupt nichts zu suchen. Die sollten den Fußgänger gehören, also eben auch den Eltern mit kleinen Kindern, den Älteren mit Rollatoren und so weiter. Und noch mal: Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben sind, sind keine Radwege. Es sind immer noch Gehwege. Du befindest dich im Irrtum, und das weißt du jetzt auch.

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