19. Februar 2016

Gute Idee mit Pferdefuß


Bundesverkehrsminister Dobrindt will das Radeln rund um Schulen und Kindergärten erleichtern. Städte dürfen hier Tempo-30-Zonen einrichten ohne nachweisen zu müssen, dass hier ständig Kinder angefahren wurden. 

Dem Artikel der Süddeutschen Zeitung ist zu entnehmen, dass künftig auch Eltern oder Begleitpersonen zusammen mit Kindern (unter 8 Jahren) auf dem Gehweg radeln dürfen. Allerdings hat das Verkehrsministerium sich dabei einen neuen Klops ausgedacht.

Beim Überqueren von Querstraßen sollen Kinder und Erwachsene, die zusammen auf dem Gehweg radeln, dann aber absteigen und das Fahrrad über die Straße zum nächsten Bordstein schieben. (Kinder unter 8 Jahren  müssen das übrigens sowieso tun, weil sie ja auf der Fahrbahn nicht radeln dürfen.)

Hintergrund ist ohne Zweifel die Erkenntnis, dass Gehwegradeln für Radfahrende die gefährlichste Art überhaupt ist, sich im Straßenverkehr zu bewegen. Sobald sie auf die Fahrbahn müssen, kommt es zu Unfällen. Denn Autofahrer rechnen nicht mit schnelleren Radlern auf dem Gehweg.  Und Radler sind unter Umständen zu faul zum Anhalten und sausen noch schnell rüber.

Aber das Absteigegebot beim Überqueren einer Straße ist nicht die Lösung. Sie stellt eine neue Schikane dar (denn womöglich gilt sie auch für freigegebene Gehwege!), die Radfahrende nicht beachten werden, womit sie sich erneut in die Regelwidrigkeit begeben. Wie so oft, wenn Anordnungen nicht der Radlerwirklichkeit entsprechen und behindern statt das Fortkommen zu erleichtern. Die Lösung ist: Sichere Radwege zu schaffen und die rund um Schulen auch für Kinder freizugeben.

Man kann es aber auch so sehen: Ich bin ja gar kein Fan von dieser Gehwegradelei. Je mehr auf Fahrbahnen geradelt wird, desto besser für alle Verkehrsteilnehmer (auch die Fußgänger). Und wenn das Gehwegradeln erschwert wird, dann überlegen es sich vielleicht manche. Leider ist nicht anzunehmen, dass die auf dem Gehweg Radelnden diese Regelung jemals kennen und beachten werden, von ein paar gewissenhaften Eltern abgesehen.

8 Kommentare:

  1. Guten Morgen an alle,

    der aktuelle Stand ist: Kinder bis 8 Jahren müssen, Kinder bis 10 Jahren dürfen Gehwege benutzen. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen Kinder absteigen. Der Pferdefuß besteht also schon lange.

    Insofern ist der Vorschlag meiner Meinung schon eine Verbesserung. Eltern können ihre Kinder auf dem Gehweg begleiten, wenn sie ihre ersten Erfahrungen mit dem Fahrrad machen. Das ist derzeit nicht erlaubt und kann zu kritischen Situationen führen.

    Ab spätestens 10 Jahren muss es aber heißen: Runter vom Gehweg und rauf auf die Straße. Denn hier hat man als Radfahrer die besten Chancen, wahrgenommen zu werden.

    Viele Grüße nach Stuttgart
    Matthias

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Also bis zum 11. Geburtstag.

      Löschen
    2. Nein, bis zum 10. Geburtstag. Das erste Lebensjahr vollendet man am 1.Geburtstag, das Zweite am 2. Geburtstag, ... das Zehnte am 10.Geburtstag.

      Löschen
  2. Schön und gut, nur sind eben die meisten Gehwegradler die ich hier in Stuttgart so sehe Erwachsene, die ohne radelndes Kind unterwegs sind, und die sind eher das Problem. Ich persönlich würde ein Kind auch nicht alleine auf dem Gehweg radeln lassen bevor ich gemerkt habe, dass es das Radfahren einigermaßen im Griff hat. D.h. erst mal eine Weile z.B. in Parks üben gehen (man selbst vielleicht zu Fuss) und wenn es dann relativ sicher klappt, gibt es auch keinen Grund mehr, das Kind nicht allein auf dem Gehweg zu lassen und man selbst nebendran auf der Straße mitradelt. Das ist doch auch ein Vertrauensbeweis dem Kind gegenüber wenn es merkt das man ihm zutraut, die Herausforderung ganz allein zu meistern. Ist doch für die Entwicklung des Kindes auch viel besser als dieses ständige Behütertum.

    AntwortenLöschen
  3. Wer Fahrbahnradeln sät, wird Gehwegradeln ernten.

    AntwortenLöschen
  4. Problematisch finde ich eher, dass es bei Familien mit mehreren Kindern zu der Situation kommt, dass Elternteil mit Kind bis 7 Jahre auf dem Gehweg fahren darf/soll (Aufsichtspflicht!), Kind mit 8-9 Jahren kann mit auf den Gehweg, aber Kind ab 10 Jahre muss auf die Fahrbahn.

    Ich sehe ebenfalls, dass gute Radwege (die dann auch von Kindern benutzt werden dürfen und breit genug sind) die bessere Lösung sind.

    AntwortenLöschen