10. April 2018

Neue Gesetze fürs Radfahren sind möglich

Luxemburg hat einige Verkehrsregeln geändert, damit Radfahrende sicherer und bequemer unterwegs sein können. 

Das berichtet das Tagblatt Luxemburg. Dem Bericht zufolge will man die Unfallzahlen senken und hat sich zu diesem Zweck die Gesetzgebung in acht europäischen Ländern angeschaut, darunter die Niederlande und Dänemark, aber auch Deutschland. Von uns allerdings dürfte man da nicht sonderlich viel gelernt haben. 

Zu den interessantesten Änderungen gehört: 
  • Autofahrer müssen 1,5 Meter Überholabstand zu Radfahrenden halten, was bedeutet, dass sie beim Überholen eines Radlers auf die Gegenfahrbahn fahren müssen. 
  • Folgerichtig ist es in Luxemburg ab 1. Mai erlaubt, nebeneinander zu radeln. Weil es Radfahrer/innen vor knappem Überholen schützt.  
  • Außerdem führt Luxemburg die Rotlicht-Fahrterlaubnis für Radler ein. An Kreuzungen, die sich dafür eignen, sollen Blinklichter mit Richtungshinweisen an Ampeln installiert erden. Sie zeigen Radfahrern, dass sie weiterfahren dürfen, während Autos stehen bleiben müssen. 
  • Radwege, die nicht befahren werden müssen, sollen statt des runden blauen Schilds ein eckiges blaues Schild bekommen. 
  • Kinder dürfen künftig bis zum Alte von 12 Jahren (statt wie bisher bis 10 Jahre) in Begleitung Erwachsener auf dem Gehweg radeln, müssen aber nicht.
Die ersten beiden Luxemburger Neuregelungen gelten bei uns bereits, auch wenn vielen Radfahrenden   und Autofahrenden nicht bekannt ist, dass der 1,5-Meter-Überholabstand de facto bedeutet, dass man auf einer normalen Autofahrspur nebeneinander radeln kann, weil der Autofahrende in jedem Fall auf die Gegenfahrbahn fahren muss, um auch nur einen einzigen Radfahrenden zu überholen.
Auf die Rotlicht-Fahrerlaubnis an geeigneten Ampeln warten wir noch, und das mit den viereckigen Schildern für Radwege, auf denen man nicht fahren muss, finde ich eine gute Idee.

Ich haben bereits Änderungen unserer StVO  vorgeschlagen, um das Radfahren sicherer und bequemer zu machen. Von unserem Bundesverkehrsministerium ist da vermutlich nicht viel Aufgeschlossenheit zu erwarten, aber wir können die Politiker/innen informieren und unterstützen, die im Verkehrsausschuss sitzen. 

Und damit können wir morgen, Mittwoch, Abend schon mal anfangen: Die grüne Bundestagsabgeordnete Anna Christmann hat Thijs Lucas und mich zu einer öffentlichen Gesprächsrunde mit dem grünen Bundestagsabgeordneten und Sprecher für Mobilität, Stefan Gelbhaar eingeladen. Und ihr seid alle ebenfalls eingeladen. Wer mit dem Fahrrad kommt, erhält ein Freigetränk. 

4 Kommentare:

  1. "Die ersten beiden Luxemburger Neuregelungen gelten bei uns bereits,..."

    Leider nein, sondern eher ganz im Gegenteil: obwohl es entsprechende Urteile gibt und obwohl man von den zur Hege und Pflege der StVO zuständigen Ministerialbeamten erwarten sollte, dass sie 1m + 1,50m + Radlerbreite zusammenzählen können, stehen beide Regelungen bei uns eben trotzdem nicht in der StVO. Und solange das nicht ausdrücklich, klar und deutlich der Fall ist, wird weiterhin mit der der tiefen Überzeugung, im Recht zu sein, gehupt, geschnitten und abgedrängt ...

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    1. Und selbst wenn es explizit in der StVO stehen würde:
      - solange man als Einzelradler immer in Beweisnot bzgl. einer "ist doch nix passiert"-Situation ist ("nix passiert" nur, weil man hartgesotten und reaktionsschnell ist)
      - solange behördliche Underperformer die geltenden Regeln nicht kennen
      - solange nicht einmal Schwerpunktkontrollen diesbzgl. stattfinden

      So lange macht es keinen Unterschied, ob da die mind. 1,5m drin stehen oder nicht.

      Alles Genannte ist so gewollt von denen, die zu entscheiden haben. (Falls nicht: Warum wird es nicht geändert?!)

      Dave

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    2. Unabhängig von der Beweislast bei "nix passiert". Ich muss auch beweisen, dass der eingehaltene Abstand die 1,50m unterschreitet. Das ist per Augenmaß unmöglich.

      Eine praktikable Regelung könnte sein: Beim Überholen von Radlern komplett auf die Gegenfahrbahn/zweite Spur wechseln. Das bringt natürlich nur was, wenn auch sanktioniert wird.

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    3. Halbwegs praktikabel wär das aber (grade außerorts) nur dann, wenn es an Straßen grundsätzlich keine durchgezogenen Mittellinien gäbe. An diesen Stellen zeigt sich oft, dass sich in der Praxis Verkehrsregeln auf schmaleren Straßen besonders im Bezug zum Radfahrer nicht (sklavisch) einhalten lassen. Ich fände es extrem nervig, wenn ich z. B. die B 48 (Wellbachtal) hinauf mehrere km lang ständig einen LKW oder ein Auto hinter mir hätte, welche aber nicht überholen, weil da eben auf quasi der gesamten Länge der Strecke eine durchgezogene Mittellinie ist. Weshalb ich dann alle Nase lang rechts ranfahren und jene überholen lassen müsste... Die dabei angestauten Aggressionen bekäme dann wohl wer ab?

      Die oft unzureichenden Überholabstände resultieren meines Erachtens auch aus dem Fakt, das man (außerorts) Straßen allgemein zu schmal anlegt. Ich fahre grade auch deshalb gerne auf den örtlichen Bundesstraßen - weil da die Leute (wenn man sich halbwegs rechts hält) einfach flüssig an einem vorbeiziehen können. Und der Abstand ist dann in aller Regel auch kein Problem. Doch anstatt eben Straßen zu verbreitern (meinetwegen mit Seitenstreifen), baut man lieber separate Wegelchen nebendran - die man dann in beide Richtungen inkl. Spaziergängern benutzen muss.

      Mir persönlich genügt übrigens innerorts etwa ein dreiviertel Meter und außerorts ein Meter Abstand. Bin wohl schon zu abgestumpft. ;)

      Und noch kurz zu den anderen Änderungen: Freut mich für die Luxemburger, dass man auch dort rechteckige Radwegschilder einführt. Die wären in D ebenfalls dringend nötig.

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