22. November 2018

Seitenabstandsmessgeräte zeigen: Viele Autofahrende überholen viel zu knapp

Die österreichische Polizei hat auf Fahrrädern Tests mit einem Seitenabstandsmesser gemacht, wie im vergangen Jahr in Zeitungsartikeln zu lesen war. Man wollte wissen, in welchem Abstand Autofahrende Fahrräder überholen. 

Ich habe bei der zuständigen Polizeibehörde in Salzburg nachgefragt, weil ich wissen wollte, was dabei herausgekommen ist, und freundliche Antworten bekommen. Daraus geht hervor, dass in den österreichischen Fahrschulen gelehrt wird, dass von Radfahrenden 1 Meter Abstand gehalten werden sollte, zu dem man für jeden Stundenkilometer einen Zentimeter dazuzählen muss. Das wären bei Tempo 50 dann 1,50 Meter (bei Tempo 70 schon 1,70 Meter). In der StVO ist das allerdings nicht so konkret festgeschrieben, weshalb die Polizei keine Strafen verhängen könne. Dennoch hat die Stadt Salzburg ein paar Mal per Fahrrad mit Hilfe des am Lenker angebrachten Messgeräts Messungen durchgeführt.

Foto von  Radio Salzburg live
Ein Polizist radelte mit dem Gerät am Lenker, maß den Überholabstand und meldete über Funk einen zu knappen Abstand an die Kollegen weiter. Die hielten dann die Autofahrenden an und belehrten sie. Der geringste Abstand, der gemessen wurde, betrug 40 cm bei Tempo 50. Das ganze war zunächst als Medienaktion gedacht. Hier die Infos zur Aktion. 

Doch jetzt wurde in Salzburg das Seitenabstandsmessgerät auch dafür eingesetzt, um die Überholabstände bei einem Mehrzweckstreifen (die heißen bei uns Sicherheitsstreifen (gestrichelte Linie)) festzustellen. Der Streifen sollte verbreitert werden und wurde dann auch verbreitert. Nun wird wieder gemessen, ob sich die Überholabstände zu den Radfahrenden danach geändert haben.

Das Seitenabstands-Messgerät gehört dem UML (urbanes mobilitätslabor)  Salzburg und kann dort auch ausgeliehen werden.

Messungen auch in Berlin
Der Presse entnehme ich, dass Radlfahrende in Berlin in einem Projekt des Berliner Tagesspiegels mit selbstgebauten Abstandsmessgeräten die Überholabstände testeten. Auf einer zehn Kilometer langen Wegstrecke wurden diesem Bericht zufolge bei ungefähr jedem vierten Überholvorgang zu knappe Abstände gemessen. Der geringste gemessene Überholabstand betrug knapp 60 cm. Als besonders kritisch erwiesen sich Radfahrstreifen, heißt es da.

Über die Links kommt man auf Kontaktseiten, auf denen Testradler (allerdings nur für Berlin) gesucht werden. Zu dem System findet ihr hier Einzelheiten.


28 Kommentare:

  1. An mir als Fußgänger (ich besitze kein Auto) fahren (rasen)
    Radfahrende oft mit 20-25km/h und 20-30 cm Abstand auf
    Gehwegen (!!) vorbei. Das wäre also so, als wenn ein Auto auf
    der Straße mit 80-100 km/h an einem Radfahrer mit einem Meter
    Abstand vorbei rasen würde! Also jetzt mal schön die Kirche
    im Dorf lassen, es gibt überall, sprich in jeder Gruppe aller
    Verkehrsteilnehmer, rücksichtslose Zeitgenossen, welche sich
    an keinerlei Regeln halten. Diesen Zustand könnte man nur mit
    deutlich höheren Strafen versuchen zu verbessern. Diese müßten
    jedoch so gestaltet werden, daß gleiche Vergehen auch gleich
    bestraft werden. Beispiel: überfahren/laufen einer roten Ampel
    kostet für ALLE immer 1000 Euro, egal ob LKW-/PWK/Krad-Fahrer,
    Radfahrer oder Fußgänger, plus entsprechender Punkte in FL.

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    1. Schade, dass es so schwierig ist, beim Thema zu bleiben. Man kann ja das eine Problem nicht lösen, indem man darauf hinweist, dass es woanders auch ein Problem gibt. Ich vertrete immer und überall die Ansicht, dass Radfharende runter müssen vom Gehweg. Denn Radler stressen Fußgänger (lebensgefährlich sind sie für sie allerdings nicht). Leider dürfen sie auf vielen Stuttgarter Gehwegen radeln, weil die Stadt keine Radstreifen auf der Fahrbahn ausweist. Schüler werden auf ihren Schulwegen fast immer über Gehwege geleitet, nicht auf die Fahrbahnen verlegt. Radwege gibt es schon gar keine. Das führt zu einer Gewöhnung ans Gehwegradeln, was dann auch dort geschieht, wo es verboten ist. Schon immer war es in Stuttgart so, dass der Autoverkehr die nicht so mutigen Radler auf die Gehwege abdrängt, wo sie dann die Fußgänger ärgern. DAs umzukehren ist die Arbeit, die ich hier mache. Dafür zu werben, dass es mehr Radstreifen und Radwege gibt, damit Radler nicht auf Fußwege flüchten. Immer muss man sich die Frage stellen, ob man auf der derzeit lückenhaften Radinfrastruktur in Stuttgart seine Kinder zu Schule radeln lassen würde. Wenn sie mit Nein beantwortet ist, ist die Radinfrstruktur mangelhaft. Die muss verbessert werden. Aber solange die Autoparteien konsequent gegen Radstreifen stimmen, wenn sie den Raum für Autos beschneiden, kommen wir damit in Stuttgart nicht voran. (Strafen übrigens werden im Bund festgelegt, und unsere Bußgelder sind allgemein viel zu niedrig).

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    2. An Frau Lehmann:

      "Schade, dass es so schwierig ist, beim Thema zu bleiben.
      Man kann ja das eine Problem nicht lösen, indem man darauf
      hinweist, dass es woanders auch ein Problem gibt."

      Ich hatte einen Lösungsvorschlag gemacht!
      Klar, Bundessache, warum jedoch soll das so bleiben?
      Außerdem sind beide Probleme aus meiner Sicht als
      gleichwertig anzusehen und natürlich sind viel zu
      schnelle Radfahrer für Fußgänger lebensgefährlich.


      An Frau/Herrn Unknown

      "Wie üblich kommt der Erste Kommentar als Bashback gegen
      Radfahrer. Mobilist: Autos töten. Fahrräder nicht. Es ist
      ein gewaltiger Unterschied."

      Vergehen ist Vergehen. Die Auswirkungen sind in diesem
      Zusammenhang zuerst einmal ohne Relevanz. Man kann sich
      nicht immer hinter dem: "es wird schon nichts Schlimmes
      passieren wenn Radfahrer beteiligt sind" verstecken!

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    3. Vergehen ist Vergehen:
      Es macht also keinen Unterschied ob jemand mit dem Fahrrad bei rot nachts in Kleinkluckersdorf wo niemand da ist fährt oder aber bei jemand rot mit Vorsatz durch eine Gruppe von Fußgängern fährt?

      Zum Thema mit dem Fahrrad getötet werden: Ja es geht, aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht so unterschiedlich der vom Blitz getroffen zu werden. Man kann auch mit Fußgängern zusammenstoßen und tödlich verunglücken. Die bewegen sich nämlich arg erratisch. Die 3000 oder so Verkehrstoten sind fast ausschließlich vom rein motorisierten Verkehr.

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    5. Folgender Vorschlag, lieber Mobilist, wende Dich an Deine Stadtverwaltung mit der Bitte

      1.) Gehwege grundsätzlich nicht mehr für Fahrradfahrer freizugeben 
      2.) Bestehende Freigaben aufzuheben
      3.) Stattdessen Radinfrastruktur auszuweisen.

      Dann wird sich Dein Problem sehr schnell erledigt haben.

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    6. @ Mobilist: Du stellst da sehr schräge Vergleiche und überraschende Thesen auf.

      Von der Physik her (Bewegungsenergie) sind die die 25 km/h eines 70-150 kg schweren Radfahrers fast nichts verglichen mit der eines 100 km/h schnellen KfZ mit 1500 kg bis 40000 kg.

      Die Zahlen auszurechnen und hier zu posten überlasse ich Dir. Dass sollte Dir ein eindrückliches Gespür für den Unterschied verschaffen.

      Das zum Zusammenprall. Und wenn Dein Verkehrspartner über Dich drüber rollt, wen hättest Du lieber, den Radfahrer oder den 40-Tonner?


      Gut, die Rechtsprechung und die Behörden orientieren sich nicht immer an der Physik. Aber die Strafen sind (auf niedrigem Niveau) durchaus nach Gefährdungspotential gestaffelt.

      Hohe Strafen helfen nicht (selbst in Ländern mit Todesstrafe wird gemordet), nur häufigere und konsequentere Kontrollen.

      Der Abstand, den Radfahrer halten müssen, ist von Gerichten noch nicht so detailliert festgelegt worden, wie der von Autos. Grund ist, dass sich noch so wenige Gerichte mit schweren Unfällen beschäftigen mussten, die Radfahrer verursachen.

      Ich kenne 2.

      a) schneller Radfahrer gegen langsamen, unsicheren Radfahrer auf schlechtem, nur 2 m breitem Radweg: 32 cm Abstand sind zu wenig, 45 cm wären ok gewesen.
      b) auf gut ausgebautem Radweg: 40 cm sind ok.

      Dann kenne ich noch: ein Radfahrer auf dem Fahrstreifen (Straße) ist auf der sicheren Seite, wenn er 75-80 cm Abstand zur Bordsteinkante hält, wo der Gehweg ist.

      Keine Frage, auf einem Gehweg gilt Schrittgeschwindigkeit und absolute Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern. Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Da bekleckern sich viele Fußgänger nicht mit Ruhm.

      Hast Du möglicherweise Dein Erlebnis auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg gehabt und bist dabei - wenig rücksichtsvoll - möglicherweise voll in der Mitte gelaufen oder hast möglicherweise spontan die Richtung geändert, ohne Dich umzuschauen und ohne das irgendwie anzudeuten? In dem Fall hast Du den Radfahrer übrigens auch übel geschockt, Der will nämlich auch keinen Unfall mit Dir.

      Wenn Dich ein Radfahrer über den Haufen fährt, zeige ihn an. Der Polizei und den Behörden hilft es, den Unfall in der Statistik zu haben und Gefahrenstellen zu entschärfen. Nebenbei: Der Radfahrer wird in der Regel schuldig gesprochen. Radfahrer sind nämlich immer (teil-)schuld. Selbst dann, wenn ein Fußgänger aus dem Stand plötzlich ohne sich umzuschauen auf den Radweg läuft, obwohl der Radfahrer sogar noch geklingelt hat.

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    7. Chef, warum bist du sauer, wenn ich betrunken zu spät auf Arbeit komme? Mein Nachbar macht das doch auch, also mal den Ball flachhalten. Was für ein jämmerlicher Kommentar. Mobilist klingt wie Egoist. 1000€ Strafe für alle. Dazu passt vortrefflich: Es ist Reichen wie Armen verboten, unter Brücken zu schlafen.

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    8. An Herrn Holger:

      "Hast Du möglicherweise Dein Erlebnis auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg gehabt und bist dabei - wenig rücksichtsvoll - möglicherweise voll in der Mitte gelaufen oder hast möglicherweise spontan die Richtung geändert, ohne Dich umzuschauen und ohne das irgendwie anzudeuten? In dem Fall hast Du den Radfahrer übrigens auch übel geschockt, Der will nämlich auch keinen Unfall mit Dir."

      Nein, ganz anders. Mein täglicher Weg zur Arbeit.
      Gehweg, KEIN Zusatzschild Radfahrer frei, Breite
      des Wegs maximal 2 Meter. Jeden Morgen und jeden
      Abend werde ich mit z.T. hohem Tempo überholt.

      Meine Rechnung war übrigens anders gemeint.
      Fußgänger auf dem Gehweg = 5km/h
      Radfahrer auf dem Gehweg = 20km/h, d.h. 4x so schnell.
      ---
      Radfahrer auf der Straße = 20km/h
      Auto, welches 4x so schnell den Radfahrer überholt = 80km/h!
      Bei 25km/h Radfahrer = 100km/h Auto etc. etc.

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    9. An Herrn Mobilist:

      Diese Rechnung wird gerne angestellt, sie sieht auf den ersten Blick auch naheliegend aus. Die "Wucht" (umgangssprachlich) eines Zusammenpralls gibt sie aber nicht wieder. Das gefühlte "Erlebnis" ist auch krass anders - selbst bei 35 km/h als Radfahrer mit 70 km/h schnellen LKW.

      Denn es kommt noch ein weiterer Effekt dazu, der bei PKWs schon merklich, bei LKWs aber richtig übel ist: die Sog- und Druckwelle.

      Hier wird das Thema etwas mehr vertieft (Achtung, die zitierte ERA 95 wurde kurz danach aktualisiert):

      https://ilovecycling.de/wp-content/uploads/2014/05/FW_Seitenabstand_20110722.pdf

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    10. An Herrn Schenker:

      Na ja, "jämmerlicher Kommentar"?! U.U. lese sie den ihren
      noch einmal genau durch, könnte helfen. Und klar, mir ist
      schon bekannt, daß der "eigene Regelverstoß" immer als
      geringer, unwesentlicher etc. etc. angesehen werden muß
      als der der anderen! Getreu dem Motto: die Motorisierten
      müssen die Bösen sein. Blöd nur, daß ich gar kein Auto,
      Krad o.ä. besitze, gelle?

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    11. An Herrn Holger:

      Das ist alles bekannt, ändert aber nichts an der Sache.
      Ein Radfahrer, welcher mit 4-facher Geschwindigkeit
      einen Fußgänger auf einem Gehweg (OHNE Zusatzzeichen
      "Radfahrer frei") überholt ist nichts besser als ein
      Autofahrer, welcher einen Radfahrer auf der Straße mit
      4-facher Geschwindigkeit überholt.
      Beide sind rücksichtslose Rüpel!

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    12. @Mobilist: Letztens habe ich doch einen Opa am Krückstock überholt im zügigen Schritt. Da war ich auch mindestens 4x so schnell, was ich bin ich nur für ein rücksichtsloser Rüpel.

      Und wenn Sie dumm in der Gegend rumstehen, sind alle Menschen Rücksichtlose Rüpel, weil sie ja nicht nur 4x so schnell sind sondern über 1000x. Merken Sie was?

      Die quadratische Abhägingkeit von kinetischer Energie und auch die Impulserhaltungsgrundsätze sind auch wohl nicht bekannt. Also nochmal Schulbank drücken.

      Und ja die Radfahrer sind nicht sonderlich nett, auf dem Radweg zu fahren. Tun sie wahrscheinlich weil sie Angst haben, auf der Straße zu fahren. Leider sind es zusätzlich oftmals noch eher die unsicheren Radfahrer, die so fahren. Trotzdem haben sie vielleicht ein gebrochenen Knochen oder nur Prellungen, wenn sie erwischt werden, der Radfahrer ist tot. (Differenzgeschwindigkeit von 60km/h = tot!)

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    13. rücksichtslose Rüpel sind beide, der eine darüber hinaus auch noch lebensgefährlich (bei den genannten 20 cm Abstand).

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    14. An Herrn KaivK:

      Was soll mich jetzt überzeugen ? Ihre Arroganz ?
      Es sollte selbst ihnen klar sein, und ich hatte
      es auch geschrieben, daß ich NICHT "dumm in der
      Gegend herumgestanden bin" und auch nicht mit
      Gehhilfe unterwegs bin. Ich hatte geschrieben,
      daß ich mit 5km/h unterwegs bin. Und wenn mich
      dabei auf einem Gehweg OHNE Radfreigabe ein
      solcher mit 20-25km/h überholt, und das bei einer
      Breite des Gehweges von gerade einmal 2 Meter,
      dann ist und bleibt dieser Radfahrer ein Rüpel.

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    15. Oben habe ich mich verschrieben, ich meinte dass es durchaus rücksichtlos ist, auf dem Fußweg mit dem Rad zu fahren und dann auch noch knapp zu überholen.

      ABER: Die anderen Ausführungen waren dafür da, um Ihnen verständlich zu machen, dass Sie Äpfel uns Birnen hier vergleichen. Sie verstehen offensichtlich die Physik hier nicht. Wenn ein Radfahrer mit ihnen zusammenstößt, fliegen Sie mit 20 km/h hin, er wird auf 5km/h abgebremst, sie werden also um 15 km/h beschleunigt, er um das gleiche abgebremst. Das ist nur die erste Näherung und nicht ganz korrekt, weil sie und der Radfahrer sich verformen. Das entspricht einem Fall aus 0,9m Höhe. Die Masse des Radfahrers war hier gleich der des Fußgängers.

      Der Radfahrer wird von 20km/h auf 132,5km/h beschleunigt. (Rad 100kg, Auto 1500kg). Das entspricht einer Fallhöhe von 69m. Ja, deswegen war ich arrogant.

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  2. Wie üblich kommt der Erste Kommentar als Bashback gegen Radfahrer.
    Mobilist:
    Autos töten.
    Fahrräder nicht.
    Es ist ein gewaltiger Unterschied.

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  3. Ich muss gestehen, dass mir gerade am Stöckach, dort wo der Schutzstreifen verläuft (Rotkreuz), schon sehr oft Autos auf den Schutzstreifen gefahren sind und mich bedrängt haben. Meistens quitiere ich das mit einem lauten Klopfen aufs Dach oder bei Lieferwägen gegen die Schiebetüre. Wenn ich schon so nah an die Autos ran komme, sind sie defintiv zu nah! (Ich fahre in der Mitte des Schutzstreifens). Leider sehe ich dann oft wie der Fahrer erschrocken das Handy fallen lässt und ins Lenkrad greift...

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    1. Nach der Gesetzeslage dürfen Dich Autofahrer auf Sch(m)utzstreifen behindern. Sie dürfen Dich nur nicht gefährden (eigentlich). Also, wenn er schon vor Dir rübergedrückt hat, hast Du wenig Handhabe. Wenn er Dich direkt abdrängt, dann schon.

      Ich kenne die Situation. Und manche sind nicht erschrocken, sodern aggressiv. Leider hatte ich bisher das eigene Handy für's Beweisfoto nicht schnell genug griffbereit.

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  4. Unfälle auf der Fahrbahn im Längsverkehr zwischen KfZ und Radfahrer auf Schutzstreifen sind meines Wissens nach die am stärksten wachsende Kategorie von Unfällen.

    Das - und die schweren Unfälle an Knotenpunkten - sollte Dir, Christine, zu denken geben. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Du so hartnäckig gegen eine separate (natürlich auch kreuzungsfreie) Fahrrad-Infrastruktur bist.

    Die ist subjektiv die beste aus Sicht der Umsteiger vom Auto, die Stuttgart so furchtbar dringend braucht. Und sie ist es auch objektiv, denn die Vergleiche, die Radwege so schlecht dastehen lassen, wurden mit Radwegen angestellt, die den heutigen Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. Bei den meisten alten baulichen Radwegen sind allein schon die vorgeschriebenen freien Sichtachsen von 20 m bis 70 m vor Kreuzungen nicht vorhanden. Sorgt man für die, dann steht das Fahrbahnradeln gar nicht mehr besser da. Von vielen Mängeln bei der Markierung und bei der Ampelprogrammierung mal abgesehen.

    Wenn ihr (Politik und Verwaltung) jetzt Sch(m)utzstreifen und Radfahrstreifen auf die Straße pinseln lasst, wiegt ihr unbedarfte Nutzer in falscher Sicherheit. Legt ihr die nämlich nach den Musterlösungen des Verkehrsministeriums (unterste ERA-Mindestmaße) an, dann führt ihr die Radfahrer zu dicht am Rand (weniger als 80 cm entfernt von Gehwegen, weniger als 100 cm entfernt von längs parkenden Autos).

    Macht euch das mal klar: wer solch eine Radverkehrsführung nutzt, macht sich strafbar (wenn er denn überlebt), wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Fehler begeht (z.B. dooring-Unfall). Und das nur, weil der der Radfahrer den "Sch(m)utzstreifen" nutzt. Der soll ihn eigentlich doch schützen, das suggeriert zumindest der Name.

    Dazu scheinen die Ergebnisse der Messungen in Berlin, die Du oben zitierst, auch noch darauf hinauszulaufen, dass Autofahrer auch noch WEGEN der Sch(m)utzstreifen-Markierung noch dichter an den Radfahrern entlangschrammen als ohne.

    In diesem Wissen Schutzstreifen anzulegen, ist das noch fahrlässig oder schon vorsätzlich?

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    1. Ich glaube nicht, das sich Christine für 99Cent-Radwege stark macht. Das der Radverkehr vom KFZ-Verkehr separiert gehört, ist unumstritten. Aber bitte nicht auf Handtuchbreiten Radwegen.

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    2. Da sind wir uns einig, das will ich auch nicht, handtuchbreit auf gar keinen Fall. Deshalb reite ich auch so auf den technischen Regelwerken rum. Die sind für Radfahrer bei weitem nicht perfekt oder komfortabel, aber Welten besser, als was uns heute "angeboten" wird. Handtuchbreit ist nicht zulässig (wird aber immer noch gebaut, heute, 2018!)

      Trotzdem habe ich den Eindruck, dass manchmal "Denkverbote" gelten, die eine Lösung blockieren, weil irgendeine Idee von "gar kein Pendlerverkehr" schwirrt, d.h. alle Radfahrer wären nur im Einkaufsbummelmodus unterwegs. Auf Hauptachsen sind auch schnelle Radwege notwendig, und zwar schneller als der KfZ-Verkehr. Die benötigen leider Platz.

      Beispiel Hauptachse HRR1, Höhe Neckartor/Schwanentunnel.
      B14 mit 100000 KFZ/Tag und nennenswertem Schwerlastanteil, da gibt es keine zulässige Fahrrad-Lösung auf der Straße. Andererseits ist die Rad-Hauptroute in der innerörtlichen und überregionalen Hauptkategorie und in der Spitzenbelastung sind das jetzt schon weit mehr als 200 Radfahrer und Fußgänger pro Stunde.

      Einer der Wege im Schloßgarten muß folglich für Fußgänger gesperrt werden, wenn man sich an einen Neubau (noch) nicht ranwagt. Welcher der beiden Wege, das legen die Qualitätskriterien der ERA klar fest, wenn nicht massiv baulich investiert wird (z.B. fehlt die Beleuchtung an der Platanenallee, dort sind Pflastersteine, die nicht zulässig sind usw.

      Klar, nicht gerade hilfreich für die Aufenthaltsqualität, die mit der Bundesgartenschau ca. 1977 hergestellt wurde. Das zeigt aber auch den verheerenden Ausgangszustand: Für Autos (und ÖV) werden extrem teure Brücken und Tunnels in riesiger Anzahl gebaut, für Fußgänger immerhin ein paar Brücken.

      Was man mit den Radfahrern macht, die dann überraschenderweise auch wieder auftauchen, überlegt man dann hinterher und quetscht sie irgendwie auf Verkehrsflächen, die originär nicht für Radfahrer vorgesehen waren. Und dann wundert man sich, dass nichts passt, dass sich die Verkehrsströme wirr kreuzen und dass es Konflikte gibt.

      Bei der geschilderten Vorgehensweise wirkt es dann immer so, als würden die Radfahrer den anderen was wegnehmen. Minimal-Lösungen werden dann als attraktiv vermarktet (siehe RadNETZ BW).

      Nur zum Vergleich: 2 m breite Einrichtungs-Radwege wären Minimal-Standard. Die entsprechen einer 3,05 m breiten Straße. Wer einen breiteren Radweg (nach Vorschrift) fordert, wird mit großen Augen mitleidig ob seines Geisteszustands angeschaut. Breitere Straßen exklusiv für den KFZ-Verkehr meine ich dagegen, schon mal gesehen zu haben in Stuttgart. Und auch breite Gehwege und Plätze für Fußgänger.

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  5. Ich verstehe nicht, dass es Städten erlaubt ist, auf einer Straße die weniger als 4,5m (50cm rechts vom Radler, 60cm Radler, 140cm Überholabstand, 200cm Auto inkl. Spiegel) breit ist, einen Radstreifen an den rechten Fahrbahnrand zu pinseln. Der Schutzstreifen gehört dann entweder in die Mitte der Fahrbahn oder gar nicht erst hin.
    Wenn rechts Fahrzeuge parken, müssten es sogar 100cm mehr sein.

    Es kommt ja auch niemand auf die Idee, auf eine Breite von 4m zwei Autospuren zu malen. Denn dafür gibts Richtlinien.. (https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinien_f%C3%BCr_die_Anlage_von_Stra%C3%9Fen_%E2%80%93_Querschnitt)

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    1. @ Simon, wenn Du es auf die Schutzstreifen beziehst, da müssen die 4,5 m für den KfZ-Verkehr als Fahrgasse ÜBRIG bleiben, nachdem die Schutzstreifen abgezogen wurden.

      Siehe beispielsweise Musterblatt 3.2-1 in

      https://www.fahrradland-bw.de/fileadmin/user_upload_fahrradlandbw/1_Radverkehr_in_BW/c_Projekte_Infrastruktur/Landesradverkehrsnetz/1604_25_Musterloesungen_RadNETZ.pdf

      Da kann der Autofahrer den geforderten Abstand beim Überholen halten (natürlich nur ohne Gegenverkehr).

      Bei Radfahrstreifen muss die Fahrgasse "sogar" mindestens 5,5 m breit sein, siehe Musterblatt 3.3-1.

      Ärgerlich ist natürlich bei den Radfahrstreifen, dass wieder mal nur die KfZ eine Mindestbreite bekommen (also in der Praxis durchaus auch mehr), die Radfahrer dagegen nur so etwas wie eine Maximalbreite, die auch noch dafür sorgt, dass man einen anderen Radfahrer eigentlich nicht legal überholen kann.

      Im Detail: 70cm Abstand zu Bordsteinkante/Gehweg, 80 cm anderer Radfahrer (incl 20 cm Schlingerbereich), 40 cm Überholabstand, 60 cm eigene Breite (mal ohne Schlingerbereich angesetzt).

      250 cm müssten es demnach sein, 185 cm werden aber schon als "großzügig" gepriesen. Auf wenig befahrenen Nebenrouten ins einzelne Wohngebiet ist so was völlig ok. Auf den Hauptverbindungen ist das völlig unterdimensioniert.

      Dein link verweist übrigens auf die Beschreibung einer alten, bereits abgelösten Richtlinie.

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    2. Hallo Holger,
      danke für die Infos und sorry für die späte Antwort meinerseits.
      Trotzdem Schade, dass das dann wohl nicht für Bestand gilt. Denn mir ist es egal, ob der Schutzstreifen alt oder neu ist, auf dem ich gefährdet bin.
      Ich denke z.B. an die Kaltentaler Abfahrt. Bergauf ist die Straße neben dem Streifen teils nur schmal, und vor allem ist es bergab an einigen Stellen eng. Da hat man als Radfahrer locker mal 30 oder 40 km/h drauf und so gar keine Lust, mit 50cm Abstand überholt zu werden.

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    3. Die Kaltentaler Abfahrt ist so eine Sache für sich. Aufwärts bin ich die noch nicht gefahren, abwärts ein mal, um sie halt kennenzulernen. Da bin ich im KFZ-Tempo mitgeschwommen, also so 50-60 km/h mit extrem ungutem Gefühl.

      Die Route ist immerhin Teil des RadNETZ BW "Alltagsnetz, also die Kategorie AR II (überregionale Radverkehrsanbindung) mit den höchsten Anforderungen u.a. an die erreichbare Durchschnittsgeschwindigkeit für FahrerInnen, die mehr als 10 km pro Strecke unterwegs sind.

      Die Streckenführung auf der Straße ist bei den KFZ-Verkehrszahlen dort sowieso grundsätzlich ein Planungsfehler und im Detail ist es gemeingefährlich unterdimensioniert ausgeführt. Als schlechtes Beispiel könnte es einen gewissen Wert besitzen, in Stuttgart geht so was aber zwischen den ganzen anderen krassen Stellen fast schon unter.

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  6. Danke für diesen tollen Blog. Macht weiter so.

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