8. Dezember 2018

Stresemannstraße, die Zweite

Wir haben über den Vorschlag der Verwaltung für eine Radspur auf der Stresemannstraße ausführlich und sehr sachlich diskutiert

Blogleser Michael hat auch geplant und für die Aufteilung von Gehweg, Radstreifen und Autofahrbahn diesen Vorschlag gemacht. Auch wenn man die Parkplätze nur auf einer Seite wegnehmen würde, wäre schon viel gewonnen.


Grundtenor der Kritik war: Der Radstreifen ist zu schmal. Es wird zwar ein Abstand von 50 cm zu zum Parkstreifen für Autos gehalten, aber Autos parken nicht exakt in ihrem Bereich, auch nicht mit den Reifen am Bordstein. Die meisten SUVs sind zwischen 1.82 m und 1.94 m breit, einige Marken auch über 2 Meter. Es ist also klar, dass Autos mit den linken Reifen in der 50-cm-Zone stehen werden. Und gerade diese breiten Autos haben auch lange Türen, die weit in den Radstreifen (deutlich mehr als 50 cm) hineinragen, wenn sie aufgestoßen werden.

Die Pläne der Stadt sehen vor: 3 Meter Gehweg, 2 Meter Parkfläche (manche Autos sind breiter), 50 cm Abstand, 185 Meter Radstreifen und eine Fahrbahnbreite für zwei Fahrspuren von 6,50 Meter. Der Bezirksbeirat hat diesen Vorschlag heftig kritisiert. Man sei zwischen parkenden und fahrenden Autos eingeklemmt. Der Radstreifen sei zu schmal, man könne einander auch nicht überholen, und Autofahrende hielten sich nicht an ihre Begrenzungen.

Der geplante Radstreifen ist Standard und erschreckt mich jetzt nicht so. Ganz im Gegenteil. Aber natürlich kann man es im Sinne einer Radförderung (auch Ängstliche fühlen sich da wohl) deutlich besser machen. Man könnte zeigen, dass man nicht nur das Mindestmaß macht, sondern etwas Schönes und Bequemes, das künftig Standard in Stuttgart sein wird.

Jetzige Lösung, Radweg im Dooringbereich
Ich möchte hier nicht weiterhin auf den Gehwegen herumeiern, das stresst Fußgänger/innen und verbannt uns aus dem Sichtfeld von Autofahrenden.Gemischte  Geh-/Radwege fördern nur das Gehwegradeln. Und so wie bisher kann es nicht bleiben, da müssen wir Richtung Killesberg auf schmalem Radweg in der Dooringzone der Beifahrertüren radeln. Das ist richtig gefährlich!

Leider leiten die Pläne der Stadt die Radler gerade dort wieder auf den Gehweg zurück, wo die Einfahrt ins Parkhaus kommt. Und damit befinden wir uns wieder in dem gefährlichen Abbiege-Bereich von Autofahrenden, die Radfahrende auf Radwegen nicht sehen.

Nimmt man die Parkplätze entlang der Straße weg, haben Radfahrenden einen Streifen von 3, 85 Metern zur Verfügung, die man auch gleich als protected Lane gestalten kann, sodass kein Autofahrender in Versuchung kommt, dort zu halten oder zu parken. Das sieht der Vorschlag von Michael vor, wie auf der Grafik ganz oben zu sehen ist.

Bei der Diskussion war auch immer die Frage, wozu man entlang der Stresemannstraße diese Parkplätze eigentlich braucht. Es gibt ja ein Parkhaus. Ich kann die Frage nicht beantworten. Ich weiß nicht, wie viele Autos das Parkhaus fasst. Die Leute aus dem Bezirksbeirat Nord wissen das vielleicht und können es uns hier sagen. Ich weiß aber, dass es regelmäßig einen Anwohner-Aufstand gibt, wenn man Parkplätze einzieht. Entlang der Stresemannstraße gibt es allerdings keine oder kaum Anwohner, nur Ausflugslokale und Parks. Vermutlich kommen Leute, die in diesen Lokalen arbeiten, mit dem Auto und parken dort. Und Sonntagsausflügler. Wer noch?

Würde man auf nur einer Seite die Parkplätze (also die Parkplatzspur) wegnehmen, würde man immerhin zwei Meter dazu gewinnen, was für die Radsteifen auf jeder Seite ein Zugewinn von einem Meter auf 2,85 Meter bedeuten würde, zuzüglich einmal 50 cm Sicherheitsabstand. Auch das wäre schon mal ganz schön. Vielleicht sollte man das mal ernsthaft überlegen.






10 Kommentare:

  1. Vielen Dank an Michael, toll ausgearbeiteter Entwurf!

    Zwei Verbesserungsvorschläge zu Diskussion:

    1. Die Sicherheitstrennstreifen zwischen KFZ-Fahrstreifen und Radfahrstreifen ist dargestellt, als wäre er Teil des Radstreifens un macht diesen optisch breiter als er ist. Wie Du, Michael schon eingezeichnet hast: dieser Bereich ist für Verkehrsschilder, Beleuchtung, Ampelmasten vorgesehen (und auch für Baustellenschilder etc.)

    2. Radfahrstreifen sind zwar aus meiner persönlichen Sicht grundsätzlich zweite Wahl. Diese individuelle Bewertung stelle ich aber zurück zugunsten objektiver Kriterien und Vorgaben der Regelwerke. Ein Radfahrstreifen in dieser Breite sollte auch für abbiegende Autofahrer deutlich genug erkennbar sein, sodass sie ihn respektieren, und damit auch für unsichere Radfahrer die Schutzfunktion erfüllen.

    3. Die Breite des rechten Gehwegs liegt nur wenig über dem Minimum, das für Begegnung z.B. von Rollstuhl mit Kinderwagen notwendig ist. Unter 2,50 m Breite sollte man eigentlich nicht ansetzen, damit ausreichend Abstand zum Radverkehr und zu Hauswänden etc. vorhanden ist. Daher mein Vorschlag (solange keine Zahlen über die Verkehrsstärken vom Fußverkehr vorliegen und die vorgesehenen Funktionsbereiche des Fußverkehrs nicht offen gelegt sind, bestehen also keine besonderen Anforderungen an die Fußgänger-Aufenthaltsqualität):

    Den rechten Gehweg auf 2,70 m verbreitern und im Gegenzug beide Radfahrstreifen um jeweils 30 cm schmaler machen.

    Als Referenz zitiere ich aus http://www.geh-recht.de/component/content/article/42-fussverkehrsanlagen/fussverkehrsanlagen/139-fa-gehwege-gehwegbreiten-grundstueckszufahrten-mischungsprinzip.html:

    "Das Grundmaß für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet und beträgt daher 1,80 Meter. Es ist um je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 Metern Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen und 0,20 Meter Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude zu ergänzen. Dadurch ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ das absolute Mindestbreite für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern (RASt, 6.1.6.1, vgl. 4.7),

    „Der Breiten- und Längenbedarf von Personen mit Stock oder Armstützen, blinden Personen mit Langstock, Blindenführhunden oder Begleitpersonen bzw. aus den Abmessungen von Rollstühlen ist größer, als diese für den allgemeinen Fußgängerverkehr in Ansatz gebracht werden [...].“ (H BVA, 3.1.1) Allgemein sollte der Seitenraum für die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen 2,70 m breit sein, zusammengesetzt aus 2 m Begegnungsraum (2 x 90 cm für Verkehrsteilnehmer und 20 cm Sicherheitsabstand), 50 cm Abstand zur Fahrbahn und 20 cm Abstand zu Haus oder Grundstück. (H BVA, 3.3.1) Weitere Informationen finden Sie unter Barrierefreiheit."

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    1. Zusammengefasst:

      1. Verbesserungsvorschlag:
      Die 50 cm Sicherheitstrennstreifen, auf denen die Laternenmasten stehen, grau unterlegen.

      2. Verbesserungsvorschlag:
      a) Radfahrstreifen auf 3,55 m Breite reduzieren
      b) Rechten Gehweg auf 2,70 m Breite vergrößern

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    2. Beim oberen Bild ist der rechte Gehweg mit 2,10m bemaßt. Eigentlich sind das 3,0m und somit genauso breit wie der gegenüberliegende Gehweg. Derzeit ist der Gehweg vor dem Perkins Park auch 3,0m breit.

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  2. Holger mein Vorschlag ist nur Sinnbildlich zu verstehen und enthält wenig Details. Die Laternen stehen symbolisch für eine bauliche Trennung zum MIV und sinnbildlich für die Priorität, dort Licht ins Dunkle zu bringen, wo niemand mit hochentwickelten Autoscheinwerfern den Weg ausleuchten kann; also Fußgänger und Radfahrer.

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  3. Christine danke für deinen Bericht. Auch wenn die geplante Radspur der aktuellen Norm entspricht, ist es nicht Radfahrer-Förderlich. Ich sehe jetzt schon mehr Radfahrer auf dem Gehweg als auf der Fahrbahn. Zum Anderen wird der Radstreifen zur zweiten Parkspur mutieren, Ein-und Ausparkverkehr werden duerhaft die Spur blockieren und Radfahrer gefährden.

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  4. Jörg
    keine Parkplätze, obwohl genug Platz da ist. Und die Parkplätze sehr gut genutzt werden. Ein Traum für einige. Nur heutzutage nicht mehrheitsfähig. Aber vielleicht eine Stufe zurück. Fordern wir doch bitte Parkgebühren und eine maximal Parkzeit, als Schritt 1

    Radstreifen oder 2-Richtungsradweg auf einer Seite
    2 Radstreifen zu 1,85m. Das wären 3,7 m um in Ruhe Nebeneinander zu fahren und zu reden. Gegenverkehr kommt auch gut vorbei. Querstraßen hat es nicht/kaum.
    Gerecht ist es wenn der Sohn einen Fußball geschenkt bekommt, dass die kleine Schwester auch einen Fußball bekommt.
    Versteht ihr? Mein Fahrrad hat keinen Auspuff, macht Lärm und hat keinen Airbag. Unsere Tochter hat lieber mit Puppen gespielt. Ich habe auf dem Fahrrad andere Ansprüche als hinter dem Lenkrad.

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    1. Völlig klar, wir Radfahrenden hätten viel mehr Platz verdient, als wir derzeit bekommen. Vielleicht ändern sich ja bei der nächsten Kommunalwahl im Mai endlich mal in Stuttgart die Mehrheitsverhältnisse zugunsten des Fahrrads.

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    2. wen soll ich dann eigentlich wählen, damit was für mich als Radfahrer passiert?
      Ausreden-Winnie und die Seinen ja wohl eher nicht.

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    3. Winnie in irgendeiner Form steht in Stuttgart nicht zur Wahl. Hier geht’s weder um Land noch Bund, sondern um die Wahl des Kommunalparlaments aka Gemeinderat.
      Das war, so finde ich, eine einigermassen sachliche Antwort auf eine recht trollige Frage. :)

      Gruss - Matthias

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  5. Ein grüner Bürgermeister allein reicht jedenfalls nicht aus, wie wir alle sehen. Wenn das Umdenken in der Politik nicht stattfindet (in der Bevölkerung ist es schon lange passiert), wird sich auch nichts ändern. Lobby-Schecks sind halt einfach zu verführerisch...

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