4. Oktober 2019

Neues Parkverbot für Radfahrende

Der Entwurf des Bundesverkehrsministers für eine Novelle der StVO ist abgeschwächt worden. Und es kommt ein neues Verbot für Radfahrende.

Räder sollen nämlich nicht mehr am Fahrbahnrand abgestellt werden dürfen. Das macht es schwierig für Lastenrad-Fahrer/innen. Man muss die breiten und schweren Dinger nun in jedem Fall auf den Gehweg lenken (eine Bordsteinkante hochheben, ein Stück über den Gehweg fahren), damit man sie dort abstellen kann. Da stehen sie dann den Fußgänger/innen im Weg herum, qua Gesetz. Und beim Bußgeldkatalog hat das Ministierum auch Abstriche gemacht (Siehe unten).


Alles auf den Gehweg
Das alles steht im Referentenentwurf, den Fuss.ev bereits erhalten und hier veröffentlicht (geleakt, sagt man da neuerdings auch dazu) hat.

Auf Seite 16 heißt es da: "Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen." Ob das heißt, dass man sie auf gekennzeichneten Parkplätzen am Fahrbahnrand noch abstellen darf oder nicht, weiß ich nicht. Müssen am Ende gar alle Radabstellanlagen, die auf der Fahrbahn platziert sind, abgebaut und auf die Fußwege verlegt werden?


Ich hoffe sehr, dass die Fußverkehrsverbände massiv gegen diese Okkupierung der Gehsteige durch Zeug mit Rädern (E-Scooter, Fahrräder, Lastenräder, Stella-Mopeds, Mopeds, Motorräder) zusätzlich zu festen Gegenständen wie Schildermasten, Briefkästen, Parkscheinautomaten etc. vorgehen und dem Verkehrsministerium sehr deutlich sagen, dass der Verkehrsraum der Fußgänger/innen keine Reservefläche zum Nutzen des Autoverkehrs ist. Denn dass Fahrräder auf dem Gehweg abgestellt werden müssen, dient ja nur dazu, dem Autoverkehr Stellfläche am Straßenrand freizuhalten.


Das alles auf den Gehweg?
Bisher ist das Abstellen von Rädern am Fahrbahnrand erlaubt, allerdings müssen sie nachts beleuchtet sein. Wir Radfahrende neigen auch nicht wirklich dazu, unsere Räder tatsächlich am Fahrbahnrand abzustellen, aber einzelne machen das durchaus, weil sie die Gehwege freihalten wollen. Und manchmal sind es einfach zu viele Räder, um sie entlang einer Hauswand aufzustellen. Lastenräder aber sind, auch wenn sie heute vielfach auf Gehwegen angebunden werden (nur dort stehen die Schildermasten), wirklich zu breit für Gehwege, vor alle, je mehr sie werden. Sie stehen am besten am Straßenrand, da wo auch die Autos stehen und künftig hoffentlich deutlich weniger Autos.

Hier noch ein paar uns betreffende Punkte, wie sie in diesem Entwurf  stehen: 
  • Radfahrende dürfen offiziell nebeineinander radeln, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
  • Kinder und die sie begleitenden Aufsichtspersonen müssen vom Fahrrad absteigen, wenn sie von Gehweg zu Gehweg eine Querstraße überqueren.
  • Festgeschrieben wird der erforderle Überholabstand von Autos zu Fahrrädern innerorts mit 1,5 Metern, außerorts mit 2 Metern. Wenn allerdings Radler an einer Kreuzung rechts neben der stehenden Autoschlange nach vorn fahren, gilt dieser Überholmindestabstand ausdrücklich nicht mehr. (Es starten ja beide ziemlich dicht nebeneinander stehend.)
  • Mit einem Kfz über 3,5 t muss man in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. (Allerdings kam mir erst kürzlich ein Rechtsabbieger im Pkw auf der Heilbronner entgegen (ich fuhr auf dem Geh-/Radweg), der vor meiner Nase nach rechts abbog, und das im Affenzahn. Hätte ich nicht gebremst, hätte er mich erwischt.)
  • Beim Parken müssen Autofahrer mit ihrem Fahrzeug zwei Meter Abstand zum Beginn der Rundung (Eckenausrundung) halten. Damit entfällt die 5-Meter-Abstandsregel zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Im Effekt kommt es aber aufs Gleiche raus. Es ist also keine Verbesserung, zumal in Wohngebieten die Ecken sowieso zugeparkt werden, ganz egal, welche Verkehrsregel gilt.
  • Wenn allerdings ein Radweg entlang der Fahrbahn verläuft, an der auch geparkt werden darf, dann müssen Parker 5 Meter Abstand zum Beginn der Eckenrundungen oder 8 Meter zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten halten. 

Und das mit den Falschparkerbußgeldern war halt Verarschung. Wir hatten uns ja schon gewundert (und zaghaft gefreut), als wir lasen, dass Autofahrende fürs Parken auf Gehwegen, Radstreifen und Schutzstreifen künftig 100 Euro bezahlen müssen und damit auch einen Punkt in Flensburg bekommen. Die tatz hat ausgerechnet, dass nach sechs Mal Falschparken dann der Führerschein weg wäre. Nun sollen es bloß 55 Euro sein. Nur bei Behinderung sollen 70 Euro fällig werden (samt Punkt in Flensburg ?). Kommt noch Gefährdung und Sachbeschädigung hinzu, sind 100  Euro fällig. Nun ist es immer Behinderung, wenn ein Auto auf ganzer Breite des Radwegs, Radstreifens oder Gehwegs steht. Und ganz ungefährlich ist es auch nicht, wenn Radfahrende (oder Großeltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer/innen oder 12-jährige Radfahrer/innen), um ein behindernd geparktes Auto auf der Fahrbahn herumkurven müssen. Natürlich mindert sich die Gefahr, wenn man hinter dem geprakten Fahrzeug stehen bleibt und geduldig eine große Lücke im Autoverkehr abwartet. Aber Behinderung ist das dann allemal.

Entscheidend wird also sein, ob unsere Ordnungsämter- und Ordnungskäfte das Parken auf Radstreifen und auf ganzer Breite eines Gehwegs als Behinderung oder gar als Gefährdung einstufen.

6 Kommentare:

  1. Dass der Parkabstand jetzt ab der Gehwegecke (hier als "Rundung" bezeichnet) gemessen wird macht es praktikabler. Wer kann schon 5 Meter ab Fahrbahnmitte abschätzen? 2 Schritte ab Gehwegecke ist klar. Muss man sich nur noch daran halten :-))

    Die höheren Strafe beim Falschparken könnte die Motivation erhöhen, das auch zu kontrollieren. Das dürfte die eigentliche Verbesserung sein. Wenn das bei 50€ schon der Fall ist reicht das völlig. Damit müsste 1 Hilfsscheriff 1 Falschparker pro Stunde aufschreiben. Ich denke das ist schaffbar :)

    Wahrscheinlich würden auch 30€ schon reichen. Wenn häufig kontrolliert würde, würden auch die aktuell niedrigen Strafen reichen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Und denkt man das noch weiter, könnte so ein Bußgeld knapp unter Punkt-Grenze es den Polizisten sogar auch erleichtern, den Falschparker mit einem Knöllchen zu versehen, es ist dann nicht gleich der Punkt, gegen den sich Autofahrende vermutlich auch gerichtlich wehren werden. Spart also Verwaltungsaufwand. Übrigens ist das Bedürfnis, Falschparker von Radwegen und Gehwegen runterzukriegen durchaus vorhanden. Die Haushaltsberatungen werden zeigen, ob wir eine Polizeistreife auf Fahrrädern hinkriegen, die Radwege kontrolliert. Angedacht ist es.

      Löschen
    2. Bei mir in der Gegend wird gravierend falsch geparkt - aufgeschrieben werden aber nur diejenigen, die auf Elektroautoparkplätzen stehen, manchmal wird auch noch kontrolliert, ob er einen Parkausweis hat. Steht danneben einer auf dem Gehweg, wird das ignoriert. Ich kann da nicht wirklich das Interesse erkennen, Falschparker aufzuschreiben.

      Elektroautos stehen also vor der Verkehrssicherheit von Fußgängern. Autostadt Stuttgart.

      Wobei das Problem mit den Falschparkern eher Fußgänger trifft, aber Radfahrer profitieren dann natürlich auch davon.

      Löschen
    3. Natürlich kann man auf mehr Bußgeldaufkommen hoffen, weil jetzt die Buße für die Einzeltat erhöht wurde. Ich glaube aber nicht daran. Schon jetzt sind die Ordnungshüter allzu nachsichtig gegenüber falschparkenden Autofahrern ("Wo sollen sie denn sonst stehen?"), und die Hemmschwelle zum Aufschreiben wird mit höheren Bußgelder noch steigen.
      Und ganz allgemein hat das Beknollen den Nachteil, dass damit weder die Behinderung noch die Gefährdung beseitigt ist. Abschleppen ist das einzige, was hilft, ganz rigoros abschleppen.

      Carsten

      Löschen
  2. Ralph Gutschmidt4. Oktober 2019 um 20:04

    Ja, es bleibt dabei, dass es fürs Parken auf dem Radweg einen Punkt in Flensburg gibt!

    Das ergibt sich aus Artikel 4 Nr. 4 e) des Referentenentwurfs (Seite 62). Die neuen Ziffern 3.2.7a-3.2.7e der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnisverordnung.

    Und bei Radwegen dürfte es wohl immer mit Behinderung sein - kein Radweg ist so breit, dass ein Auto und ein Fahrrad drauf passt. Aber Gehwege sind an einigen Stellen so breit, dass ein Auto die Fußgänger nicht behindert, z. B. in der Theodor-Heuss-Str. Da kommt der Autofahrer wohl mit 55 € davon.

    Mit der Gefährdung ist das so eine Sache. Denn wenn Rad Fahrende auf die Fahrbahn ausweichen müssen sieht beispielsweise die Berliner Polizei die Rad Fahrenden als Gefährder und nicht den Auto Fahrenden, der das veranlasst hat.

    AntwortenLöschen
  3. Ralph Gutschmidt4. Oktober 2019 um 20:41

    Lustig: Wenn Fahrräder nicht mehr auf der Fahrbahn abgestellt werden dürfen, dann müssen sie auch in der Fahrradstraße auf den Gehweg. Nur im verkehrsberuhigten Bereich dürfen sie stehen, denn der ist keine Fahrbahn, sondern eine Sonderfläche.

    AntwortenLöschen