31. Dezember 2019

Tschüss, altes Jahrzehnt!

Es hat mehr für uns Radfahrende gebracht, als es verhieß. Un im kommenden Jahr ändert sich sogar ein bisschen was für uns zum Vorteil. 

Parken auf Radstreifen wird härter bestraft, der 1,5-m-Sicherheitsabstand gilt, der grüne Pfeil wird legalisiert und es gibt ein neues Fahrradzonenschild.


Und hier die Neuregelungen im Einzelnen:

Autofahrende müssen jetzt beim Überholen qua StVO 1,5 Meter Abstand von Radfahrenden halten. Wird der Sicherheitsabstand unterschritten, kostet das 30 Euro, 80 Euro und ein Punkt in Flensburg sind fällig, wenn der Radler gefährdet wurde, entsteht dem Radler ein Schaden, kostet es 100 Euro und einen Punkt.
Das lässt sich leider von uns kaum durchsetzen. Der Nachweis hinterher ist auch schwierig, es sei denn man liegt auf dem Boden und holt die Polizei, und selbst dann ... Aber bei Gsprächen durchs Seitenfenster des Autofahrers können wir immerhin sagen: "Das steht in der Straßenverkehrsordnung, Sie müssen anderthalb Meter Abstand von mir halten."
Wir selbst müssen zugleich aufpassen, uns von Überholdränglern nicht an den rechten Rand, schon gar nicht in die Dooring-Zone geparkter Autos abdrängen zu lassen. Der Streit ums Rechtsfahrgebot für Radfahrende kann dann  - wie ich es aus Beispielen kenne - dazu führen, dass der Radfahrer beim Überholkonflikt das Nachsehen hat.

Ein neues Schild soll Autofahrern das Überholen vorn Zweiradfahrenden (also auch Radler/innen) ganz verbieten, wenn die Fahrbahn zu schmal für den Sicherheitsabsstand ist. Ich weiß auch schon, wo es zügig aufgestellt werden muss: An der Kaltentaler Abfahrt vom Waldeck aus bergauf. Und in der Neckarstraße, am Wallgraben ... und und und.

Autofahrende müssen zwischen 55 Euro und 100 Euro Buße zahlen, wenn sie auf Radfahrstreifen, Radwegen oder Schutzstreifen halten oder parken. Parken sie länger oder ist Behinderung nachweisbar, dann müssen sie so viel zahlen, dass sie einen Punkt in Flensburg bekommen. Es müsste sich allerdings auc heine willige Polizei finden, die solche Bußgeldverfahren anstrengt.

Der grüne Pfeil erlaubt, wo er hängt, Radfahrenden das Rechtsabbiegen, auch wenn Autoampeln Rot zeigen. Allerdings wird erwartet, dass wir vorher kurz anhalten und uns vergewissern, dass frei ist. Fußgänger/innen dürfen wir dabei auch nicht außer Acht lassen.

Lkw dürfen nur noch in Schrittgeschwindigkeit (kleiner als 11 km/h) abbiegen. So sollen Fußgänger/innen und Radfahrende auf straßenbegleitenden Geh- und Radwegen geschützt werden. Sind sie schneller, droht den Fahrern ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Allerdings wird auch das kaum nachzuweisen sein. Und die Polizei wird sich nicht die Mühe machen, an Ecken Blitzer aufzustellen oder die Geschwindigkeit zu kontrollieren. Und das zu schnelle Abbiegen von Pkw-Fahrern stellt auch eine nicht unerhebliche Gefahr dar.

Ein neues Schild erlaubt es Städten nicht nur eine Fahrradsttaße sondern auch Fahrradzonen auszuweisen. Das betrifft dann mehrere Straßen oder ein Stadtviertel. Auch hier gilt, wie bei der Fahrradstraße: Autos dürfen nicht fahren. Es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Autofahrer/innen sind mit ihren Autos dann aber auch nur Gast und müssen sich nach den Geschwindigkeiten der Radler/innen richten.

Das nebeineinander Radeln ist künftig erlaubt. Voraussetzung ist, dass dabei keine anderen Fahrzeuge behindert werden. Das galt bisher auch, nur dass das Nebeneinander-Radeln verboten war, auch wenn dadurch niemand behindert wurde (der Autofahrer musste zum Überholen sowieso die Fahrspur nach links verlassen). 

Unklar bleibt, ob uns das Abstellen von Fahrrädern am Straßenrand künftig noch erlaubt ist, oder ob sie mit Außnahme von Lastenfahrrädern oder Rädern mit Anhänger, auf dem Gehweg abgestellt werden müssen. (Dazu kommt aber noch ein eigener Artikel.)

Ich wünsche euch ein gutes Radlerjahr und auch sonst ein schönes und gesundes Jahr mit viel persönlichem Glück. Und ich wünsche mir (etwas bange), dass wir mit der Radinfrastruktur und der Sicherheit für Radfhahrende in Stuttgart im kommenden Jahr schneller vorankommen als ich gerade befürchte. 

11 Kommentare:

  1. Soweit ich gehört habe, muss die neue StVO im Februar noch durch den Bundesrat. Es scheint einige Länder zu geben, die das nicht so wollen.
    Es kann aber sein, dass die erhöhten Bußgelder unabhängig davon jetzt schon in Kraft treten. Weiß hier jemand genaueres?

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    1. Habe ich auch versucht, herauszufinden, ist mir aber nicht gelungen. Ich habe mal dem vertaut, was ich dieser Tage so alles in den Medien gelesen und gehört habe, was sich ändert. Aber ich werde mich noch mal dran machen, da was herauszubekommen.

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    2. Ralph Gutschmidt1. Januar 2020 um 18:07

      Hallo,
      das ist ein Gesamtpaket. Da das Paket noch nicht im Bundesrat war, ist auch das mit den Bußgeldern noch nicht beschlossene Sache - auch wenn es in der Presse so dargestellt wird.

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  2. Leider ein völlig sinnlos und hirnlos VERSCHENKTES Jahrzehnt. Unsere Kinder und Enkel werden uns das noch bitterböse vorwerfen.

    Was erwarte ich vom Neuen Jahrzehnt? Nicht viel! Das 'System' hat sich selber pervertiert und lahmgelegt. Frage mich, wielange sich das/die Volk/Bürger gefallen lassen?

    Alles Gute Euch allen! Klaus Maier

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    1. So wie die letzten dreißig Jahre, seitdem wir wissen, dass die Klimaüberhitzung uns viele Probleme bereiten wird. Ich wünsche mir auch sehr, dass die Wähler/innen endlich diejenigen in die Regierungen bringen, die ihnen sagen, dass sie auf sehr viel verzichten müssen und dies auch gesetzlich so regeln. Aber ich glaube nicht, dass die Bürger/innen das tun. Sie sind halt sehr verschiedenartig.

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    2. Ralph Gutschmidt1. Januar 2020 um 18:08

      Liebe Christine,
      don't feed the troll!!

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  3. Nur, dass das Jahrzehnt erst am 31.12.2020 zu Ende geht... wir haben also noch ein Jahr, in dem was gerissen werden kann.

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    1. Stimmt auch wieder. Aber tatsächlich rechnen und leben wir das anders. Das Jahrhungert (das 20ste) ging ja auch nicht mit Neujahr 2000 zu Ende. Ein Hoch auf die Unlogik und unser mathematisches Unverständnis.

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  4. Ralph Gutschmidt1. Januar 2020 um 18:13

    "Es müsste sich allerdings auc heine willige Polizei finden, die solche Bußgeldverfahren anstrengt."

    Lustig: Gerade am 30.12. habe ich eine Polizistin angesprochen, die mir ihrem Privatauto zum "nur mal kurz was abliefern" auf den Bürgersteig fuhr. Überraschenderweise glaubte sie - wie auch ihr Kollege auf dem Beifahrersitz - dass man das für bis zu drei Minuten dürfe. Als ich sie aufklärte, dass man mit dem Auto niemals, auch nicht für drei Sekunden, auf den Bürgersteig darf, kündigte der Beifahrer schließlich an, mich zu verhaften. Davon ließ er aber ab, da ihm beim besten Willen keine Straftat einfallen wollte, wegen der man mich festnehmen könnte.


    Zur Ehrenrettung der zwei: Es waren Bundespolizisten, die sich wohl mehr mit Grenzkontrollen als Straßenverkehr auskennen.

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    1. Und da jetzt ja das Parken in zweiter Reihe (also jegliches Halten ,das länger als drei Minuten dauert) deutlich härter bebußst wird und manche sich das vielleicht auch gemerkt haben, werden noch mehr Leute auf den Gehweg fahren.

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    2. Märchenstunde des Ralph Gutschmidt. Ich glaub Dir keine Silbe...

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