27. Dezember 2019

Wie darf ich denn hier mit dem Rad fahren?

Darf ich hier rechts abbiegen oder nicht? Den Autofahrenden ist es verboten. Aber uns Radfahrenden auch? Begeben wir uns auf Indiziensuche. 

Die Situation: Man kommt mit dem Rad die Schickardtstraße (vom Schwabtunnel her) runter und möchte rechts in die Böblinger Straße Richtung Heslach/Südheim/Kaltental abbiegen. Den Autofahrenden wird über die Fahrspuren und Ampeln angeziegt, dass sie hier nur geradeaus und links fahren dürfen.

Aber es gibt ja diese Busspur. Dort steht nun aber rechts aller Fahrbahnen ein Schild, das nur das Geradeausfahren erlaubt.


Für die Autofahrenden kann es nicht gelten, denn sie dürfen hier ja links in die Böblinger Straße Richtung Marienplatz abbiegen. Dafür haben sie eine eigene Fahrspur. Die andere Fahrspur geht geradeaus. Ich habe kein blaues Schild gefunden, dass es Autofahrenden, hier links abzubiegen. Das Schild zeigt: Nur geradeaus ist erlaubt. Gilt es also nur für den Bus und die Busspur?

Die dürfen wir ja radeln. Weiter oben, wo die Busspur beginnt, hängt unter dem Busspur-Schild das Rad-frei-Schild. Wenn wir auf dieser Busspur an der Querug Böblinger Straße ankommen, stellen sich zwei Fragen.

Die Böblinger ist rechts als Einbahnstraße mit einen roten Einfahrtverboten-Schild ausgezeichnet, unter dem wiederum ein Rad-frei-Schild hängt. Ich darf also als Radler nach rechts in sie einbiegen und Richtung Südheim radeln. Andererseits verbietet mir der blaue Geradauspfeil diese Aktion. Und tatsächlich hängt nirgendwo an dieser großen Kreuzung ein Rad-frei unter den Fahrrichtungs-Gebotspfeilen für Autofahrende. Mit mit dem Fahrrad kann ich also niemals legal  verkehrtherum in die Einbahnstraße Böblinger Straße radeln, was aber für mich freigegeben ist, das kann ich nur vom Gehweg und der Fußgängerampel aus tun. Weshalb auch etliche Radler auf den Gehweg hoch fahren und vom Gehweg aus nach rechts in die Böblinger abbiegen.


1. Frage also: Darf ich nun als Radfahrerin aus der Busspur hier rechts abbiegen oder darf ich nicht? (Eigentlich: nein ..., aber ...)
2. Frage: Und muss ich mich eigentlich auf der Busspur nach der Ampel für den Bus richten? Die haben andere Lichtzeichen, und man müsste die
Signale für Busse (und Stadtbahnen) dann auch kennen. Auf dem Foto sieht man oben enen wagrechten Balken leuchten. Das heißt: Halt. (Eigenlich ja ...., aber

Eine völlig ungeklärte Situation für Radfahrende. Diese ganze Kreuzung sieht Radfahrende in den Verkehrszeichen nicht vor, obgleich sie viele radeln.

1 Kommentar:

  1. zur 1. Frage: ich hatte das bei meinem letzten Versuch auch so interpretiert: nein, da keine Sonderregelung für Radfahrer ausgeschildert ist. Es betrübt mich, dass die StVO-Novelle auch die Strafen für Radfahrer hochgesetzt hat. Das bremst unsere Kreativität beim Lösen der gordischen Rätsel, die uns Stuttgarts Rathaus zuhauf stellt, ziemlich aus.

    zur 2. Frage: ja, Du musst Dich nach der Ampel für den Bus richten (StVO §37 Absatz 2 Nr. 4, irgendwo in den Strichpunkt-Halbsätzen versteckt).

    Das hat mir übrigens auch die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes bestätigt, die ich bei der letzten Sternfahrt am Stand auf dem Schloßplatz angesprochen habe auf die undurchsichtige Regelung am Rosensteinbunker, wenn man von der Badstraße kommt, wo geradeaus auch nur so eine Busampel steht.

    Das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde ist allerdings angewiesen, die Radfahrer von der Kenntnis der Bussignale zu entlasten, indem zusätzlich eine Radampel installiert wird: "Sind in Ausnahmefällen für den Busverkehr besondere Signale (…) vorhanden, muss der Radverkehr gesondert signalisiert werden."

    Es wundert vermutlich niemanden, dass die Hoffnung auf Einhalten dieser Pflicht in Stuttgart vergeblich ist. Ich frage mich, wie die alle 2 Jahre stattfindende Verkehrsschau tatsächlich abläuft. Wie kommt es, dass den Profis aus dem Rathaus all diese Dinge nicht längst aufgefallen sind?

    AntwortenLöschen