8. Januar 2020

Achtung Treppe!

Radelt man in Cannstatt die Deckerstraße Richtung Fellbach, stößt man unvermutet auf eine Treppe, die hinunter geht. 

Unter gar keinen Umständen sollte man dem Radwegverlauf folgen, man würde kopfheister die Treppe runter hageln. Das ist nun schon ganz lange so, und ich habe auf Veranlassung von Blogleser Florian schon 2018 darüber geschrieben.
Jetzt hat auch Knitz in den Stuttgarter Nachrichten unter dem Titel "Treppenwitz" was geschrieben.
Für Eltern mit Kindern auf Rädern oder im Hänger ist diese Kurverei um die spitze Beetecke herum und gegebenfalls durch die Fußgänger/innen ohnehin schon nicht ganz leicht. Und gerade bei Dunkelheit sollte man sich keine Sekunde lang irren. Sonst ....

Inzwischen wurde die oberste Stufe weiß gestrichen. Ein Fahrlehrer schlägt im Knitz-Artikel nun auch noch eine Warnschilderkombination vor. Fahrlehrer unterrichten ja Leute, die Auto fahren lernen wollen, und haben ein Bewusstsein dafür, wie gefährlich Abgründe vor der Nase (vor dem Kühler) sind, wenn sie ohne irgenwelche Warnschilder oder Abzäunungen auftauchen. Sie können sich gut vorstellen, dass solche Situationen auch für Radfahrende gefährlich sind, auch wenn die meist besser aufpassen als Autofahrer.

Ich habe in meiner kleinen Verkehrschilderkunde auch schon mal eine einfaches Warnschild für eine solche Situation entwickelt, hier müsste der Pfeil nun allerdings nach links zeigen.

Ein offizielles Schild gibt es nicht für solche Treppenabgänge im Geradeausverlauf von Radwegen. Deshalb weiß die Stadt dem Knitz-Artikel zufolge auch nicht, was sie da nun tun könnte.

An anderer Stelle, nämlich in Degerloch steht seit vielen Jahren schon (mein Post dazu stammt von 2013 und hieß "Ein Treppenwitz") ein gelbes Umleitungsschild mit Pfeil nach rechts vor so einem Treppeangang im Geradeausverlauf einer Radstrecke. Und das bitte jetzt nicht wegnehmen, liebe Stadt, auch wenn es ebenfalls nicht sachgerecht ist! Es hilft aber ungemein. Vor allem bei Dunkelheit.

Ein einfaches Warnschild (Dreieck mit Ausrufungszeichen) könne man an der Deckerstraße aber doch wohl StVO-konform aufstellen, oder nicht? Und man könnte sicher ein weißes Zusatzschild mit dem Wort "Treppe" drunter hängen. Wenn man es gut mit Radfahrenden meinte, könnte man  dann auch noch die Beetecke schleifen, wenigstens abrunden.

Oder man ordnet auf der Deckerstraße Tempo 30 an und lässt die Radler dort fahren, nicht mehr auf diesem Gehweg. Das wäre mein Favorit. Schließlich wollen wir Fahrradstadt werden und Fußgänger und Radfahrer trennen.



13 Kommentare:

  1. Die Benutzungspflicht beginnt erst ab diesem Schild, man kann wegen des hohen Bordsteins aber garnicht auf den Gehweg wechseln, erst nach der Brücke ist der Bordstein abgesenkt und man kann Richtung Fellbach durch den Gartenweg weiter fahren.

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  3. "Achtung! Treppe"-Dreieck mit Tafel reicht doch, da braucht man kein neues Schild erfinden. Abgesehen davon, dass die meisten Schilder ohnehin nicht gelesen werden. Und das mit dem "...unter gar keinen Umständen sollte man dem Radwegverlauf folgen..." verstehe ich nicht so ganz, denn der Radweg auf dem Bild geht doch eindeutig links vorbei am Treppenabgang, der Pfeil unter dem Schild verdeutlicht dies noch. Ich kenne die Stelle jetzt nicht persönlich, aber auf den Bildern sieht man eigentlich relativ eindeutig, dass dort eine Treppe sein muss, denn für einen Weg wäre das schon sehr sportlich steil. Zumindest aus dieser Perspektive. Und von der Straße auf den Gehweg wechseln verhindet das grüne Geländer.

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  4. Das Universalschild, um vor allen Gefahren zu warnen, müsste heißen:

    *** ACHTUNG RADWEG ***

    Denn irgendwie ist alles, was als "Radweg" ausgewiesen hat, irgendwo so dumm umgesetzt, dass es gefährlich ist. Viele Beiträge hier im Blog zeigen das ja immer wieder.

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  5. Wie wäre es, wenn man den Verschwenk des Radwegs mit weißen Leitstreifen markieren würde? Wir Grüne in Rottenburg haben vor etlichen Jahren angeregt, dass vor allem die Überlandradwege rechts und links weiße reflektierende Streifen erhalten. Es ist erstaunlich, was das an Sicherheit durch weite Sichtbarkeit bringt.

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    1. Schöne Idee, hast du mal ein Foto, wie das aussieht, auch nachts?

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    2. Das hatte ich gegenüber der Stadt auch schon angeregt. Die tolle Antwort: Da es nur ein Gehweg ist, den Radfahrer halt gnädigerweise auch mitbenutzen dürfen, gehe das nicht, denn das würde ja einen richtigen Radweg suggerieren.
      Mein Vorschlag: Dann macht halt erstmal einen nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg draus. Das geht, siehe Blogbeitrag https://dasfahrradblog.blogspot.com/2018/09/radwege-ohne-benutzungspflicht-sind.html

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  6. An allen möglichen und unmöglichen Stellen werden Drängelgitter aufgestellt – nur nicht hier, wo eine physische Barriere selbst ohne Radweg angebracht wäre.

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  7. Gibt es in Stuttgart eine vergleichbar fahrlässig geplante Fahrbahn für Autos? Wahrscheinlich nicht. Zudem würden für Autofahrer solch enge Kurvenradien erstens durch ein Warnschild "enge Kurven" vor den Kurven und zweitens durch rot-weiße Warntafeln in den Kurven angezeigt. Derlei Fürsorge erhält der Radler nicht. Der darf schön selber aufpassen.

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  8. Das Schild würde nicht in die Systematik des VzKat passen. Die Gefahrenzeichen haben immer ein (!) Symbol für die Gefahr, wie Steinschlag, Amphibienwanderung … hier wäre es nicht der Radverkehr (VZ 128), sondern allein eine Treppe oder wenn man etwas böser sein will, ein Infrastrukturmangel. Ein Richtungspfeil könnte höchsten unter dem VZ als ZZ angeben, in welcher Richtung die Gefahr liegt.

    Aber der Bundesgesetzgeber durchbricht selber seine Systematiken.
    s. http://www.vzkat.de/2020/StVO-2020/StVO-2020.htm zu VZ 2777.1

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  9. Um mal ein weiteres Beispiel zu nennen: in Feuerbach (Hohewart) gibt es eine Straße, die direkt an einer Treppe endet. Kein Poller weist Radfahrer (und Autofahrer) darauf hin, dass es hier gleich ziemlich steil bergab geht.

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  10. Bis zu dem Schild auf dem obigen Bild ist es ein Fußweg mit Radfreigabe. Ich bin extra gerade nochmal vorbei und habe geschaut. Von daher Schrittgeschwindigkeit (dann dürfte die enge Kurve auch kein Problem sein) oder auf die Straße (was sich wegen der vielen Scherben im Bereich des Altglascontainers eh empfiehlt.
    Dass es nichtsdestotrotz lieblos gemacht ist und der Zustand auch schon so war als der Weg noch als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert war... Nunja, Stuttgart eben.
    Ute

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  11. Genau da, wo der Übergang von Fahrbahn in den Seitenraum angelegt hätte werden müssen, ist ein Geländer angebracht.
    Das, was an dieser Stelle beginnt, ist ein benutzungspflichtiger straßenbegleitender Radweg.
    Benutzungspflichtig darf ein Radweg seit über 10 Jahren nur noch sein, wenn eine ganz spezielle Gefahrensituation auf der Straße besteht. Ohne Übergang ist der Radweg aber per Definition von der Straße aus nicht erreichbar.

    Nun muss die Radfahrerin doch aber der Gefahr entgehen können!
    Was soll das?

    Straßenbaubehörde und Tiefbauamt haben (mal wieder) versagt und ihre Vorschriften ignoriert. Dabei gibt es in den technischen Regelwerken schöne Beschreibungen mit Musterlösungen, wie man das macht. ERA 2010, Seite 78/Kapitel 11.1.6. Alles haarklein beschrieben, wie lang die Rampe sein muss, welche Steigung sie haben darf.

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