10. Januar 2020

Des Radlers 7. Sinn - Wer hat Vorrang?

Eltern von Schulkindern haben sich im Bezirksbeirat Süd darüber beklagt, dass ihre Kinder sozusagen ungeschützt über die Heusteig-/Römerstraße gehen müssen. 

Sie forderten einen Zebrastreifen über die Heusteigstraße, dort wo sie zur Sackgasse vor der Marienschule (früher Heusteigschule) wird. Vor allem über Radfahrende beschwerten sie sich, die durch die Kinder brettern würden. (Dass die vielen Autos hier eine größere Gefahr darstellen, nahmen sie nicht wahr.) Dabei ist die Situation eigentlich ganz eindeutig. Oder? Wer hat denn hier wirklich Vorrang?

Viele, eben auch viele Radfahrende, wissen das nicht. Ich habe darum noch mal recherchiert.

Hier haben Fußgänger*innen Vorrang. 
Weil die Gehwege per 3-Zentimeter-Bordsteine über die Fahrbahnen hinweg geführt werden, sind sie Gehwege. Und auf Gehwegen haben Zufußgehende immer Vorrang. Alles, was Räder unter sich hat, muss warten, bis die Kinder und andere Fußgänger/innen die Straße gequert haben. Diese Gehwegüberfahrten oder aufgerampten Gehwege sind im Grunde wie ein Zebrastreifen, den man hier als Querungshilfe über die Römerstraße auch sieht, weil dort die Gehwegfortsetzung fehlt. An der Kreuzung Römer- und Heusteigstraße haben die Schüler/innen also auf drei Seiten Vorrang vor dem Auto- und Radverkehr. 

Eigentlich: Denn auch die Gehwegkanten haben noch Bordsteine zur Gehwegverlängerung. Und da kann man dann jetzt schon mal ins Grübeln kommen. Bordsteine innerhalb so eines verlängerten Gehwegs sollen nämlich vermieden werden. Aus gutem Grund. Man grübelt.

Auch wenn sich Stadtplaner oder Tiefbauamt in Stuttgart einig sind (unterstützt werden sie von Geh-Recht), dass solche Gehwegverlängerungen über Einmündungen eindeutig in der StVO geregelt seien, kann man diesen Vorrang  eigentlich nur erschließen. Paragraph 10 der StVO beschreibt die Überfahrten über Gehwege aus Fußgängerzonen, Grundstücken und Straßenteilen heraus. Da müssen Autofahrer/innen höllisch aufpassen, dass sie niemanden gefährden. Sie haben keinen Vorrang vor Fußgänger/innen. Offenbar gilt das auch für Überfahrten über einen Gehweg, der von Ecke zu Ecke über eine Straßeneinmündung hinweg verlängert wurde. Denn optisch hat er abgesenkte Bordsteine (er hat also Bordsteine). Wo Bordsteine nicht abgesenkt sind, dürfen übrigens gar keine Autos drüber oder hoch fahren, geschweige denn parken.


Als ich an einem Mittwoch morgen halb 8 im Dezember an der Kreuzung Römerstaße, Heusteigstraße stand, fuhren vor allem Autos. Eines parkte auch noch so, dass man die Kreuzung gar nicht einsehen konnte. Ein Moped stand neben der Gehwegnase. Dunkel war es auch noch. Ein paar Kinder fuhren mit ihren Tretrollern ziemlich ungebremst auf den Gehwegen der Römerstraße Richtung Haupstätter Straße runter (Bild ganz oben). Einige Radler/innen waren unterwegs. Insgesamt lief alles entspannt ab. Aber ich will nicht ausschließen, dass es hier zu Konflikten kommt, auch weil offenbar weder die Eltern (und ihre Kinder), noch die Rad- und Autofahrenden die Regeln so genau kennen.

Einen Zebrastreifen muss man hier nicht anlegen. In Tempo-30-Zonen darf man es nachträglich auch gar nicht, wobei Schulwege eine gut begründete Ausnahme bilden. Man kann sich also dafür einsetzen, dass hier ein Zebrastreifen hinkommt. Allerdings werden Gehwegüberfahrten immer üblicher. Diese hier sehen allerdings so verfallen, brüchig, schäbig und vernachlässigt aus, dass man sie leicht übersieht. Würde man sie erneuern, würden die Regeln vermutlich von Auto- und Radfahrer/innen besser verstanden werden.


Übrigens: Ist eine ganze Kreuzung auf Gehwegniveau angehoben, wie etwa die Kreuzung Lehenstraße-Liststraße, dann haben Menschen zu Fuß dort Wegerecht und Vorrang vor den Autos und Radfahrenden. Wissen leider die meisten Fußgänger/innen nicht. Sie bleiben respektvoll stehen, wenn die Autos sich hier über die Kreuzung schieben oder Radler/innen geradeaus durchrollen. Und so eindeutig ist das auch hier leider dann eben doch nicht. Denn auch hier haben die Gehwegecken zur aufgerampten Fahrbahnfläche ebenfalls kleine Bordsteine.

Nebenbei bemerkt, haben diese aufgerampten Überfahrten noch einen Nachteil. Die Autoreifen machen Krach, wenn sie über die 3-cm-Bordsteine hoppsen, Anwohner/innen hören jedes einzelne Auto mit einem Klack-Klack, weshalb man dann gern eine Asphaltrampe aufschüttet. Auch für Radfahrende sind die 3-cm-Bordsteine nicht gut. Kommt man schräg auf sie zu, etwa beim Einbiegen, dann kann das Vorderrad abrutschen und der Radler stürzen. Habe ich schon gesehen.

9 Kommentare:

  1. Ich hätte den kreuzenden Gehweg nicht als solchen erkannt. An dieser Kreuzung ist vieles schlicht unklar, und die Forderung der Eltern würde Klarheit bringen. Eine Kreuzung sollte den Verkehrsteilnehmern unmissverständlich klar machen wer Vorrang hat, denn dann gibt es keine Missverständnisse und weniger Unfälle.

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  2. Durch die abgrenzenden Poller und durch den Bordstein zwischen der Überführung und dem Rest des Gehwegs wirkt es so als ob die Überführung zur Fahrbahn und nicht zum Gehweg zählt.

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    1. Sehr ich auch so, aber ohne würden sicherlich Autos auf den Gehweg geparkt werden. Oder warum sind die Poller da?

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  3. Vielen Dank für die Erläuterungen!
    Noch eine Frage habe ich: Wie verhält es sich, wenn es zu einer (Anlieger/Wohn-) Straße rein den Gehweg hoch geht, die Straße dann aber auf Gehwegniveau weitergeführt wird und es keine Gehwege dort gibt.
    Habend dort auch die Fußgänger das Wegerecht und müssen für Autos keinen Platz machen?
    Dürfen in solchen Straßen dann Autos überhaupt noch parken?

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    1. Ich bin keine Verkehrsrechtsexpertin, sondern erarbeite mir die Kenntnisse auch nur ad hoc. Meistens stehen Schilder am Eingang einer Fläche, die anders aussieht als eine Fahrbahn, also beispielsweise auf die Höhe der Gehwege angehoben ist, die sie zum Beispiel als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen. Dort müssen alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit fahren, Fußgänger/innen haben Vorrang, aber auch für sie gilt, dass sie den Fahrverkehr nicht absichtlich blockieren sollten, das sollte man niemals im Miteinander der Straßenverkehrswelt. In verkehrsberuhigten Bereichen (blaues Spielstraßenschild) dürfen Autos eigentlich nicht parken. Aber manchmal sind auch dort Parkplätze ausgewiesen, sie sind auf den Boden gemalt. Gibt es das nicht, herrscht Parkverbot. Solche Bereiche können auch als Fußgängerzonen ausgewiesen sein, dann dürfen Autos natürlich nicht rein. Du müsstes mal gucken, wie das bei der Staße, die zu meinst, geregelt ist.

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    2. Wenn die Straße länger als ein paar Meter lang ist müsste ihre Gehwegeigenschaft ausgeschildert sein. Ansonsten ist innerhalb der Straße die ganze Straßenbreite Fahrbahn und es darf, genügend Restbreite vorausgesetzt geparkt werden. Dabei muss man sogar ganz rechts an der Hecke oder Hauswand parken, sollte dabei aber natürlich keine Einfahrten/Türen/Gatter zuparken.

      Auf der Fahrbahn haben Fußgänger keinen Vorrang, sie müssen an der Seite laufen.

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  4. Meine Meinung zur Gehwegsituation an der Stelle: Es ist alles andere als eindeutig, dass das ein Gehweg ist. Der eigentliche Gehweg an der Straßenseite wird doch explizit durch einen Bordstein begrenzt, auch vor dem fraglichen Stück quer über die Straße.

    Ich vermute eher, dass diese Pflasterung auf der Fahrbahn der Verkehrsberuhigung dient und in Verbindung mit den Pollern das Parken eindämmen soll.

    Die ersten beiden Links, die du zur Unterstützung deiner Rechtsauffassung angibst, helfen da nicht wirklich. Der Kreuzung Rembrandtstraße/Leinenweberstraße ist nicht mit der Kreuzung Heusteig-/Römerstraße vergleichbar, denn in Möhringen gibt es nämlich nicht die Bordsteine, die den eigentlichen Gehweg begrenzen. Der Gehweg ist dort ganz durchgängig angelegt. Der andere Link ist ein Literatur-Register, was genau soll der Link hier verdeutlichen?

    Du führst auch den §10 der StVO an. Der findet hier tatsächlich Anwendung, aber aus einem anderen Grund. Die StVO erlaubt tatsächlich nirgendwo explizit das Queren von Gehwegen. Vorgesehen ist das natürlich trotzdem, um Garagen erreichen zu können, oder in Situationen wie in Möhringen an der Rembrandtstraße/Leinenweberstraße, oder, oder oder... Eigentlich regelt §10 hier, dass man beim Einfahren in die Fahrbahn über einen abgesenkten Bordstein keine Vorfahrt hat. Hier ist also gar kein rechts-vor-links mehr! Ob das so gewollt ist und ob das so von allen, die hier fahren, verstanden wird, ist fraglich.

    "Wo Bordsteine nicht abgesenkt sind, dürfen übrigens gar keine Autos drüber oder hoch fahren, geschweige denn parken." Erzähl das doch mal Benutzern von Garagen und Einfahrten, die keine Bordsteinabsenkung haben. Man darf über nicht-abgesenkte Bordsteine genauso drüber, wie über abgesenkte: Dann, wenn man dahinter irgendwo hin will wo man auch hin darf. Das hat nichts mit der Höhe des Bordsteins zu tun.


    "Übrigens: Ist eine ganze Kreuzung auf Gehwegniveau angehoben, wie etwa die Kreuzung Lehenstraße-Liststraße, dann haben Menschen zu Fuß dort Wegerecht und Vorrang vor den Autos und Radfahrenden." Wie auch an der Tübinger-/Chistophstraße und Tübinger-/Sophienstraße? Woraus schliesst du das? Dass man einen Gehweg entlang der Straße verlängert, kann ich noch halbwegs verstehen, aber dass man ihn auch in die Breite ausdehnt und über die ganze Kreuzung erweitert, dass glaube ich kaum. Ich vermute auch hier eher das Ziel Verkehrsberuhigung.

    Fazit: rechtlich ist das nicht ganz klar, und in der Praxis erst recht nicht. Das sollte man definitiv klarstellen, sei es durch Zebrastreifen, durch Rückbau der Gesamtkonstruktion, oder durch Entfernen des trennenden Bordsteins zwischen Gehweg und der fragwürdigen Fläche quer zur Fahrbahn.

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  5. Dass Fußgänger auf Gehwegen beim Überqueren der Straße generell Vorrang haben, wie in diesem Artikel erwähnt, ist Unfug !

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    1. Schnell geurteilt, aber falsch. Auf Gehwegen haben Fußgänger:innen immer Vorrang. Wenn Gehwege per Schwellen über eine Einmündung geführt werden, dann müssen Autofahrer über diese kleinen Bordsteine fahren, Und immer dann, wenn das so ist, haben Fußgänger:innen Vorrang, denn sie befinden sich auf einem Gehweg. Das wissen leider viele Autofahrende, auch viele Radfahrende nicht.

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