26. November 2020

Radgaragen am Hauptbahnhof in Betrieb gegangen

Am Bahnhof gibt es neue Radgaragen. Gegenüber dem Bahnhof aufseiten der Ladengeschäfte sind vier Container aufgestellt. Jeder Container fasst zwanzig Fahrräder.

Sie funktionieren wie die unter der Paulinenbrücke, die schon ein Jahr lang eher zu Testzwecken steht, denn sonderlich viel genutzt wird sie nicht. In die oberen Reihen kann man nur Fahrräder stellen, die nicht mehr als 18 kg wiegen, also die meisten Pedelcs nicht. Es wird interessant sein, zu sehen, ob es hier zu Konflikten oder Engpässen kommt. 

Und hin kommt man eigentlich mit dem Fahrrad auch nicht so richtig. Kommt man die Lautenschlagerstraße entlang, muss man sich an der Autoampel zur Schillerstraße rechts an den Autos vorbeidrücken und über den abgesenkten Bordstein der Fußgängerfuhrt nach rechts hoch fahren und durch Fußgänger:innen am U-Bahnabgang vorbeischlängeln. Der Bordstein ist ansonsgten entlang der Lautenschlagerstraße viel zu hoch, um da hochzufahren.  Oder man kommt vom Bahnhof her über den Überweg in der Fortführung der Königstraße und schlängelt sich nach rechts durch die RegioRad-Anlagen zu den Containern.  

Und auf jeden Fall wären laute und deutliche Hinweisschilder zu den Radgaragen äußerst hilfreich!

Weitere Fahrradgaragen stehen übrigens hinter dem Bahnhof. Von der Schillerstraße aus (also von vor dem Bahnhof) kommt man da nicht so einfach hin. Sie stehen am Zugang zum Querbahnsteig. Man kommt nur vom Schlossgarten her, am Biergarten vorbei, dorthin. (Es wurden bereits Plätze gebucht.) (Foto: Blogleser Peter.) 

An den Bahnhöfen kostet das Radparken 1 Euro für 24 stunden, 4 Euro pro Woche, 10 Euro pro Monat und 90 Euro pro Jahr. 

Und leider ist es kompliziert, sein Rad da reinzubekommen. An den Türen ist erklärt, wie man reinkommt. Das bedeutet einige Lesearbeit. Ohne es ausprobiert zu haben, habe ich es jedenfalls noch nicht verstanden. Beim ersten Mal sollte man vermutlich Zeit haben und positiv gestimmt sein.

Das finde nicht nur ich, das finden auch andere, die es unvorbereitet versucht und mir geschrieben haben. Gebrauchsanweisungen sind grundsätzlicht nicht leicht zu verstehen, ganz egal, wie einfach sie die Leute finden, die sie geschrieben haben, nachdem sie kapiert haben, wie es geht. Wenn man viele Schritte nacheinander ausführen muss, so wie hier, dann steigt man irgendwann aus. Auch solche Leute, die vor meinen Augen mit einem Lächeln im Gesicht und zauberhafter Geschwindigkeit die Türen auf und das Rad hineinbekommen haben, helfen da nicht weiter, wenn man es dann alleine versucht.  Es mag also einfach sein, aber wer zum ersten Mal davor steht, findet das nicht. 

Und so geht es: Man braucht die Poligo-Karte dazu (nachdem man sich hat registrieren lassen) oder ein Smartphone dafür. Das leitet einen auf die Seite, wo man die Buchung vornimmt und über die man den Zugangscode bekommt. Wenn man dann die PolygoCard ans RFID-Feld hält, dann wird über die abgebucht und man hat für ewig den Zugangscode für diese Garage. Man kann aber auch von zuhause über die Internetseite aus einen Platz buchen. Allerdings auch hier keinen festgelegten, auch wenn es die Grafik auf der Internetseite suggeriert. Ist unten alles voll, kriegt man das Pedelec nicht mehr rein.  

Eigentlich hätte ich - und andere auch - hier gern so was Einfaches wie Einfahrten in Autoparkhäuser.


15 Kommentare:

  1. Warum gibt es solche Parkhäuser nur an Bahnhöfen? Wenn ich irgendwo noch nie mit dem Fahrrad war, dann am Bahnhof. Dafür würde ich mir etwas sicheres und überdachtes in der Innenstadt wünschen (fahre in Mannheim Rad). Nach einer Anfrage nach einer überdachten Parkmöglichkeit für Fahrräder an den Fahrradbeauftragten wurde mir geantwortet, es gäbe am Bahnhof ein Fahrradparkhaus. Also ehrlich, ich fahre nicht an den Bahnhof, wenn ich in die Innenstadt will und laufe dann 10 min bis in die Innenstadt. Vor allem weil der Weg zum Bahnhof entweder umständlich (eine Route) oder lebensgefährlich (andere Route) ist.
    Der Vorschlag, man könne doch einfache einen Teil der Parkhäuser/Tiefgaragen (meiste stadtische Gesellschaft) mitbenutzen, wurde abgelehnt. Warum sollen Fahrräder schon sicher und trocken stehen?
    Gruß
    Karin

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    1. Liebe Karin, es gibt an der Paulinenbrücke noch so eine Radgarage. Aber vermutlich liegt die auch zu weit weg für dich. Stuttgart fängt gerade damit an, Radgaragen aufzustellen, und es ist nicht leicht, für die Dinger auch Plätze zu finden, wo die Leute nicht sofort protestieren und sagen, sie wollen so einen Kasten da nicht stehen haben. DAs sind immer längere Dikussionprozesse. Und ja, viele Bezirke arbeiten daran, dass in Tiefgaragen Plätze für Räder geschaffen werden, die werden aber meist privat betrieben, und die Betreiber lassen sich nur schwer überzeugen. Es ist alles ein Prozess des Umdenkens, der eben leider dauert. Es ist gut, wenn Radfahrende immer wieder fordern, dass es überdachte Plätze gibt und dafür beispielsweise an die Mitglieder des Gemeinderats schreiben, vor allem an diejenigen, der Parteien, die nicht so sehr vom Radfahren überzeugt sind und immer glauben, im Winter radelt niemand, und man brauche das nicht, weil das Auto immer das Mittel der Wahl sein wird.

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    2. Naja, Tiefgaragen und Parkäuser sind aber nicht für Radfahrer gemacht, d.h. die Rampen sind recht steil. Mischverkehr mit KFZ könnte auch gefährlich werden und wird möglcherweise nicht von den Betreibern und Kommunen zugelassen.

      - Anonymous von woanders -

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    3. @Anonymous von woanders: Klar, wie bei aller Infrastruktur, die erst mal ohne Berücksichtigung des Radverkehrs geplant wurde und dann nachträglich irgendwie auch für Radverkehr hingebastelt wird. Das "bewundern" wir bei Gehweg-Radfahrer frei und im Endeffekt bei allen nachträglich irgendwie "abgezweigten" Radfahrstreifen und Schutzstreifen.

      Als Alltagsradler finde ich die Tiefgaragenrampe in der Firma aber nicht so schlimm (nur beim Reinfahren im Winter, weil sie schräg gerillt ist und das Rad beim Bremsen seitlich ausbricht). Wir haben auch Plätze draußen, nur der trockene und relativ warme Zugang zum Rad in der TG ist echter Komfort.

      @Christine, ich vermute auch, dass es Karin zu weit ist von der Paulinenbrücke in Stuttgart zur Innenstadt in Mannheim. ;-)

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  2. Hm, klingt jetzt nicht super benutzerfreundlich. Wieso nicht gleich eine grosse Fahrrad Garage mit 500+ Plätzen und integriertem Fahrrad Service, so wie es das glaube ich in Karlsruhe, in Basel, und vielen andern Fahrrad frendlichen Städten gibt? Vielleicht kommt das ja dann wenn S21 eröffnet wird?

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    1. Tatsächlich gibt es Überlegungen, die Klett-Passage, die ja dann eigentlich nicht mehr für Läden nötig ist, in eine riesige Fahrradgarage umzuwandeln.

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    2. Das ist mal eine gute Idee!

      Könnte man dann auch evtl. die HRR1 dann durch die Klettpassage führen statt über den Ferdinand-Leitner-Steg? Das würde manche Konflikte lösen, z.B. dass die HRR1 gleichzeitig noch als Schul-Pausenhof und Theater- und Opernpausen-Flanierbereich sowie Festplatz genutzt wird. Der Steg ist zudem eigentlich unzulässig eng, weil er ursprünglich nicht für gemeinsamen Fuß- und Radverkehr entworfen wurde. KFZ-kreuzungsfrei bliebe es auch und man vermeidet, die eigentlich notwendige Fahrradbrücke über den Arnulf-Klett-Platz zu bauen.

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    3. So eine Radstation mit Service gibt es bei mir in der Stadt seit 20 Jahren. Diese Station wird allerdings von Langzeitarbeitslosen betreut, die dort in einer befristeten Maßnahme stecken. Ich sehe solche Maßnahmen immer als "Zwangsarbeit light" an und fände es besser diese Leute fest einzustellen, weil fähige und motivierte Kräfte sonst immer wieder gegen unfähige und unmotivierte ausgetauscht werden. Das hat einerseits zur Folge, dass diejenigen, die das als Chance sehen, wieder ins Depriloch zurück geschubst werden und diejenigen, die da nicht so arbeiten wollen oder können schlechte Arbeit abliefern.

      Für nicht ganz so solvente Fahrradfahrer wäre so eine Radstation mit billigeren Reparaturleistungen und ggf. sogar Selbsthilfeangeboten sicherlich ein Gewinn.

      -Anonymous von woanders-

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  3. Wie steht Stuttgart denn jetzt in der Rangliste mit anderen Metropolen in Deutschland da bezüglich Fahrrad-Abstellmöglichkeiten am jeweiligen Hauptbahnhof? Dazu gibt es ja noch die nicht überdachten Bügel zum Abstellen von Fahrrädern mit ca. weiteren 100 Plätzen.

    Überdachte Plätze finde ich jedenfalls gut. Ohne die Abstellmöglichkeit in der Tiefgarage und kurzem Weg zur Umkleide/Dusche würde ich nicht mit dem Rad zur Arbeit pendeln.

    Die Route von der Lautenschlagerstraße, die Du vorschlägst, ist die überhaupt legal? Ich sehe erstens keine Radfreigabe des Gehwegs längs des Arnulf-Klett-Platzes und außerdem liegt nach meiner Erinnerung auf Hauptbahnhofseite ein benutzungspflichtiger linksseitiger Radweg. Ich bin wieder im home Office und kann es nicht persönlich überprüfen. Hast Du selbst die Gelegenheit nachzuschauen, ob Dein Vorschlag Radfahrer in die Gefahr bringt, hohe Strafen wegen Begehen einer Ordnungswidrikeit zahlen zu müssen?

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    1. Dieser ganze Bereich, den du meinst (Also die Fußgängerzone zwischen Fahrbahn und Ladenzeilek, ist sozusagen von der anderen Seite, wenn man vom Überweg Bahnhof-Königstraße her kommt, für Fahrräder insofern nicht verboten, als das Schild Fußgängerzone erst am Eingang zur Königstraße steht. Von der Seite, die ich hier zeige, gibt es keine Freiabe. Ich bemängle ja immer wieder, dass das Hinfahren zu Radabstellanlagen wegen fehlender Freigab eigentlich illegal ist, andererseits gibt es auch so eine Regel, dass breite Gehwegbereiche beradelt werden dürfen (deren Herkunft ich allerdings bisher noch nicht recherchiert gekriegt habe) und ich habe mir schon vorgenommen, mal zu klären, ob Zufahrten zu Radabstellanlagen frei sind, genauso wie Zufahrten von Autos zu Abstellplätzen. Aber du hast Recht, das ist wieder mal so eine Grau- bis Schwarzgrau-Zone für Radfahrende, wie sie sie ja allenthalben finden.

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    2. Also von einer generellen Freigabe breiter Gehwege und Plätze habe ich noch nirgends gelesen. Das müsste ja entweder ausdrücklich in der StVO stehen, dem Gesetz für die Verkehrsteilnehmer, oder als unklare Regelung, zu der es dann Gerichtsurteile gäbe, die die Details festlegen.

      Meiner Meinung nach ist die StVO glasklar. Es gelten die allgemeinen Regeln (§1-§35), solange sie nicht durch Polizisten, Ampeln, Blinklichter oder Beschilderung außer Kraft gesetzt und durch eine spezielle Vorschrift ersetzt werden (§36-§43).

      Unter den allgemeinen Regeln zieht §2 (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) und §25 (Fußgänger), für Beschilderung dann §39 und folgende.

      Zunächst mal durch die allgemeinen Regeln gefilzt:

      §2 (1) Radfahrer als Fahrzeugführer fahren grundsätzlich auf der Fahrbahn.
      §2 (4) Radwegebenutzungspflicht gilt nur für solche Radwege, für die Benutzungspflicht angeordnet ist (blaue Lollis).
      §2 (4) Richtungsabhängig eingeschränkte Erlaubnis für Radfahrer, Radwege zu benutzen, für die keine Benutzungspflicht angeordnet ist.
      §2 (4) Eingeschränkte Erlaubnis für Radfahrer, rechte Seitenstreifen zu befahren.
      §2 (5) Sonderregelungen für Kinder u.a. mit Freigabe von Gehwegen für Rad fahrende Kinder und deren Begleitperson

      In §2 steht nichts zu generellen Ausnahmen bei besonders breiten Gehwegen.

      §25 befasst sich ausschließlich damit, was Fußgänger zu tun und zu lassen haben (nebenbei auch ein Satz, dass sie einzeln hintereinander gehen müssen, wenn es die Verkehrslage, Dunkelheit oder schlechte Sicht erfordern). Zu Radfahrern steht nichts.

      Jetzt zur Beschilderung, die die allgemeinen Regeln übersteuern, ob da was versteckt ist:

      Alles Besondere zu den Gehwegen steht in §41 Anlage 2 beim Fußgänger-Lolli (Zeichen 239), wobei bei Fußgängerzone (Vz 242.1: Alles verboten außer Fußgängern, es sei denn eine ausdrückliche Freigabe mit Zusatzzeichen. Dazu als Erläuterung: "Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg, wo eine Klarstellung notwendig ist". An der fraglichen Stelle steht kein Lolli, weil es sich offensichtlich um einen Gehweg handelt. Ohne ausdrückliche Ausnahme per Verkehrsschild sind Fahrzeuge verboten.

      Jetzt kann man ja noch schauen, was die Verkehrsbehörde anordnen soll in Abhängigkeit von Breite und Verkehrsstärke. Also von VwV-StVO über RASt 2006 durchgehangelt zur ERA 2010. Dort stehen die detailliertesten, genauen Vorgaben:

      Bei gemeinsamer Führung des Radverkehrs mit dem Fußgängerverkehr gilt der Zusammenhang gemäß Bild 15, Seite 27. Bei 190 Fußgängern und Radfahrern in der Spitzenstunde ist "Gehweg/Radfahrer frei" noch möglich, wenn die nutzbare Wegbreite mindestens 4,50m beträgt. Bei mehr als knapp 200 Fußgängern und Radfahrern in der Spitzenstunde
      ist die Gehwegbenutzung durch Radverkehr auszuschließen.

      Die 200 Fußgänger dürften in diesem Bereich weit überschritten werden.

      Aber ich lasse mich gerne überraschen, wenn Du was anderslautendes findest.

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    3. Zur Klarstellung: Also QUER von der Fahrbahn runter auf kürzestem Weg direkt hinfahren, das dürfte grundsätzlich erlaubt sein - so wie man mit KFZ auch über den Gehweg in Einfahrten rein- und rausfahren darf. Aber LÄNGS...? Das gibt es m.W. nicht mal für den Kfz-Verkehr, dem die StVO ja einiges zugesteht: längs auf Gehweg, längs auf Radweg etc. muss ausdrücklich per Schild freigegeben werden, damit es erlaubt ist.

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  4. Man braucht eine Poligo-Karte oder ein Smartphone? Biedes habe ich nicht, die Garage ist für mich (und wahrscheinlich viele andere Radreisende) nicht nutzbar.
    Wir haben im Sommer eine längere Radtour nach Trier unternommen. Dort angekommen konnten wir unsere Räder und unser gesamtes Gepäck in einem Radparkhaus verstauen. Am Eingang wirft man 1€ in den Automaten, dann erhält man ein Ticket mit dem man die Tür öffnen kann. Einfach und spontan. Drin gab es weitere Schließfächer für Taschen, Kleidung oder Helm (sollen ja manche Radfahrende auch dabei haben).

    Viele Grüße
    Jan

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  5. a sage bock....nun gibt es abschließbare, überdachte Stellplätze, nach denen sich viele Bewohner anderer Städte die Hände lecken würden.....und hier wird nur gemeckert, und ja, ich habe ein Smartphone und ja, ich bin bereit, 3 Minuten meiner Lebenszeit zu opfern, um die Bedienungsanleitung zu lesen, danach muss ich ja sowieso im Bahnhof beim Bahnautomaten mindestens 30 Minuten einkalkulieren, um ein Ticket nach TRier zu kaufen ( BTW: wo ist eigentlich Trier? S- Trier 3:38 Std - S- Paris 3:43 Std) Also - freut euch mal - welch schönes Weihnachtsgeschenk!!

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  6. Weiß jemand, warum kein Parkcontainer im Karoline-Kaulla-Weg aufgestellt wurde? Dort ist meines Erachtens der größte Bedarf am Bahnhof und es gibt dort viel zu wenig Abstellplätze für Bahnpendler. Wer stellt denn sein Fahrrad im Park ab und läuft dann so weit?

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