21. März 2021

Legitimiertes Gehwegradeln


Radelt gefälligst auf dem Gehweg! Das sagt diese Bodenmalerei auf der Türlenstraße Richtung Heilbronner Str. 

Der Bordstein ist mit einer Asphaltrampe versehen. Das erweckt bei Radfahrenden und bei Autofahrenden den Eindruck, sie müssten hier radeln. Müssen sie aber nicht. Der Gehweg ist nur für Radler freigegeben, kein Radweg.

Auf der mehrspurigen Fahrbahn sehen wir eine Busfahrspur. Die ist für Taxis freigegeben, nicht aber für Radfahrende. Warum eigentlich nicht? Okay, der Gehweg ist breit, Fußgänger:innen sind hier wenige unterwegs. Aber noch breiter ist die Busspur, auf der wir bis zur Kreuzung vorfahren könnten.

Fußgänger:innen ärgern sich an vielen Stellen in der Stadt zu Recht über diese verdammten Gehwegradler. Wie aber sollen Radfahrende eine fußgängerfreundliche Einstellung zum Gehwegradeln entwickeln, wenn sie an so vielen Stellen kurzerhand auf dafür legitimierte Gehwege geschickt werden? Unerfahrene Radler:innen und solche, die sich mit Verkehrsregeln nicht so auskennen, glauben wirklich, sie dürften immer auf Gehwegen radeln, wenn ihnen die Fahrbahn zu gefährlich vorkommt. Die Verkehrsführung, die die Stadt uns nahelegt, erweckt den Eindruck, als sei der Gehweg die Ausweichfläche für uns, wenn auf der Fahrbahn nichts für uns arrangiert worden ist. 

Ich finde, das muss aufhören: Fahrräder gehören auf die Fahrbahnen und die müssen Radfahrenden ein Angebot machen. 

 


 

 



10 Kommentare:

  1. Das Problem wird auch von einem Bodensatz von Autoterroristen verursacht, die nicht bereit sind die Fahrbahn mit Radfahrern zu teilen.
    Siehe z.B Kommentare du diesem Youtube Clip:
    https://youtu.be/CbP-7S8_HnQ?t=148

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  2. Es gibt eine Vorgeschichte zu diesem Unsinn. Ursächlich ist der durch S21 getriebene Umbau der Heilbronnerstr und dieser Kreuzung. Unten zur Heilbronnerstr. gibt es ein Radfahrverbot. Durch Planungsfehler beim Umbau der Kreuzung wurde die Hüpfinsel verkleinert. Vor der Baumaßnahme war die Hüpfinsel größer, man konnte sie wegen dem Fahrverbot nutzen. Jetzt steht man mitten auf einer 4-spurigen Straße und weiß wegen dem Fahrverbot nicht wohin. Um es kurz zu machen. Es wurde Widerspruch gegen das Fahrverbot eingelegt, der laut Leiterin der Straßenverkehrsbehörde nicht ankam (trotz Nachweis, des Einschreibe Rückscheins der Post. Aber da steht ja nicht drauf was im Brief war). Die erste Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde war damals übrigens eine Benutzungspflicht auf dem Gehweg anzuordnen. Diese wurde später zurückgenommen. Indirekt besteht sie aber doch weil ab der Räpplenstr die Straßenverwaltung ein Radfahrberbot ausgesprochen hat (nachdem die Benutzungspflicht wieder aufgehoben wurde). Auch von der Räpplenstr. kommend wurde ein Radfahrverbotschild aufgestellt. Wer übrigens glaubt, die Auframpung an dieser Stelle hätte die Stadt von sich aus gemacht täuscht sich. Sie ist das Ergebnis von Anwohnerprotesten beim Bau der S21 Tunnel der SSB. Rollstuhlfahrer durften nicht den Gehweg der Heilbronnerstr. benutzen, sondern den Berg hoch über die Vordernbergerstr. und die Türlenstr. wieder runter. Ohne Auframpung auf der Straße.
    Gefährlich ist es nicht nur auf dem Gehweg und durch die 1.5m breite Engstelle der Bushaltestelle zu fahren, gefährlich ist es auch wegen der Autofahrer welche aus der Räpplenstr. kommen. Links die Mauer des AWO Pflegeheims, rechts die Mauer der IHK, Sicht für Autofahrer gleich null. Falls da zeitgleich ein Radfahrer diesen Weg nutzt und ein Autofahrer aus der Räpplenstr kommt knallts. Etwas anderes wäre glücklicher Zufall. Pikant an der Sache ist, der Baubürgermeister der Stadt Stuttgart P. wurde auf einer Veranstaltung der Radgruppe der Naturfreunde auf die Problematik des Radfahrverbots an dieser Stelle angesprochen, er sagte damals, ca 3-4 Jahre her, "ich kümmere mich drum". Was er seither ausdauernd erfolglos tut. Nix genaues weiß man. Nicht mal der Mielert konnte da etwas rausbringen wie er in einer Mail an mich schrieb. Diese Stelle steht exemplarisch für die Geringschätzung der mobilen Bedürfnisse von uns Anwohnern hier und den arroganten Umgang der Verwaltung mit uns.
    Protipp der Leiterin der Strassenverkehrsbehörde für mich, den ich gerne weitergebe. Widersprüche gegen Verwaltungsanordnungen immer persönlich abgeben und sich quittieren lassen. Am besten auf einer Kopie des Schreibens.

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    1. Rainer das Radfahrverbot (man sieht es sogar im Hintergrund) hat Christine gar nicht angesprochen. Das ist nämlich der Auslöser dieser Bodenkritzelei. Das Radfahr-Benutzungsverbot ist selbstverständlich illegal und wird dort so lange stehen, bis jemand eine Neubescheidung beantragt. Was macht der ADFC eigentlich Beruflich? Was wie Verwaltung unter einem grünen Bürgermeister gemacht hat, sieht man in diesem Artikel. Können wir nur hoffen, dass OB Nopper ab und zu die Stadt ohne Auto erfährt und solche Diskriminierungen angeht.

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  3. Gehwegradeln, es gibt weitere Stellen wo man mit Farbe Gehwegradeln "erzwingt". Die schlimmste Stelle ist am Ende des neuen Radwegs an der König Karlstr vom Neckar kommend durch die Bahnunterführung Richtung Wilhelmsplatz. Viel rote Farbe zeigt welcher Weg für Radfahrer erwünscht ist. Auf dem Gehweg an dem nicht mal 2 Kinderwagen aneinander vorbeikommen. Was hier beyonders ärgerlich ist, wenn man nicht auf dem Gehweg fährt wird man häufig angehupt und gerne auch geschnitten. Kein Autofahrer blickts, dass der Radfahrer auf der Strasse fahren darf, auch wenn die rote Farbe etwas anderes suggeriert. Eine andere Stelle ist an der Nürnbergerstr/Beskidenstr. Auch hier wird Gehwegradeln mit Farbe erzwungen. Wobei man fairerweise sagen muss, dass dies im Rahmen der Naumaßnahmen für den Schnellradweg geändert wird.

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  4. Der Gehweg ist definitv nicht so breit, dass man dort Radfahren und zu Fuß gehen kann.

    Minimalanforderung an einen Gehweg ist zu zweit entspannt nebeneinander gehen zu können. Um jetzt von breit zu sprechen müsste dann noch ein Radfahrer entspannt vorbei kommen.

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    1. Es gibt auch für Gehwege Mindestbreiten, genauso wie für Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrstreifen. Auch die Mindestbreite von Gehwegen ist gestaffelt nach mehreren Kriterien, genauso wie die aller anderen Verkehrsflächen. Daher bin ich nicht sicher, ob 2,50m Gehwegbreite hier ausreichend sind.

      Der Ein- und Ausstiegsbereich von Bushaltestellen ist zudem ein besonders schutzwürdiger Bereich, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben. Die Behörden provozieren hier Unfälle (bei denen dann Radfahrer als Schuldige ausgemacht werden). Die Auswirkung dieser Stuttgarter Spezialität lässt sich ja sogar an der Unfallstatistik erkennen: Stuttgart hat überdurchschnittlich viele Unfälle, bei denen Radfahrer die Schuldigen sind. Da ist dringend Ursachenforschung und das Einleiten entsprechender Verbesserungen notwendig.

      Die gesamte Straßenbreite lässt es problemlos zu, allen Bereichen ihre Mindestbreite zuzuweisen. Der REST kann dann zur Beschleunigung der zu bevorzugenden Verkehrsarten entsprechend priorisiert verteilt werden.

      Hier ist jedenfalls definitiv ausreichend Platz, um die Ströme der verschiedenen Verkehrsmittel voneinander zu trennen.

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  5. Wie breit ist die Fußgängerzone in Stuttgart? Und ist dort die Benutzung mit dem Rad gestattet?

    Nur, um mal Relationen aufzuzeigen.

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  6. Wie breit ist die gesamte Verkehrsfläche an dieser Stelle? Ungefähr 27 Meter!

    Ich erkenne keinen stichhaltigen Grund, Gehweg, Bushaltestelle-Aufstellbereich und Radverkehrsführung zusammenzuquetschen und den Radverkehr so zu führen, dass in Kreuzungsbereichen die vorgeschriebenen Sichtachsen nicht frei sind.

    Für Mischverkehr mit KFZ dürfte das Verkehrsaufkommen unzulässig hoch sein.

    Fazit: Da gehört ein baulich getrennter Radweg oder ein Radfahrstreifen mit Sicherheitsstreifen hin. Bei dessen Mindest-Breite muss nach den Verwaltungsvorschriften dem geplanten Verkehrsaufkommen (nach VEK2030 und Zielbeschluss) und der Tatsache Rechnung getragen werden, dass in Stuttgart auch mit Fahrradanhängern und Lastenrädern gefahren wird.

    Die Infrastruktur muss weger gefährlich ausgestaltet sein noch Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr heraufbeschwören.

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  7. @Holger, das Problem ist das "Radfahren verboten" an der Kreuzung zur Heilbronnerstr. Lass die Türlenstr. 100m breit sein, es wäre egal. Mir wurde in einem Telefonat gesagt, die Räumzeiten an der Kreuzung Türlen/Heilbronnerstr wären zu kurz für Radverkehr. Wenn du unten aber erstmal vor der Ampelmit dem Radfahrenverbotenschild stehst (Linksabbieger) hast du verloren. Aufgrund der Fehlplanung mit der Hüpfinsel hast du gar keine andere Chance mehr als gegen das Fahrverbot zu verstoßen (oder bei Rot über die Haltelinie zu fahren, bei Grün würde ich das niemandem empfehlen). Dieser eine Planungsfehler zwingt die Straßenverkehrsbehörde zu solch einem Unsinn wie hier, Farbe an einer unübersichtlichen Stelle auf die Fahrbahn, Gehweg fahren und 2 weitere Radfahrverbotsschilder zusätzlich. Schlimm ist, dass sie bereit sind soweit zu gehen und solche Lösungen anordnen. Durch die Bushaltestelle durch sinds vielleicht 1,5m. Bergab durch eine Bushaltestelle. Niemand macht das, niemand hält sich an diese Regelung. Aber falls doch mal etwas passieren sollte ist die Verwaltung aus dem Schneider. Und das ist ihr eigentliches Interesse. Nicht ob wir sicher radfahren können. Btw, ich hatte schon mal Selbstanzeige bei der Ordnungsbehörde gestellt, weil ich mich nicht an das Radfahrverbot gehalten habe. Ich habe keine Strafe bekommen. Schade, dagegen hätte ich mich gerne gewehrt. Sie wissen also ganz genau, auf welch wackligen Füßen ihre Radpolitik an dieser Stelle steht.

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  8. @Michael. gegen das Radfahrverbot hatte ich damals fristgerecht Widerspruch eingereicht. Ein Schreiben, welches laut Straßenverkehrsbehörde sie nie erhalten haben (ich habe oben bereits geschrieben, dass ich zwar einen gelben Rückschein erhalten habe, aber nicht nachweisen konnte, was in meinem Schreiben an die Stadt stand). Mein Fehler war damals, der mündlichen Aussage der Stadtverwaltung, dass die Räumzeiten an der Kreuzung geändert werden zu glauben und erst 1,5 Jahre später nachzuhaken. Die Einspruchsfrist wäre 1 Jahr gewesen. Mein Fehler war, einem Baubürgermeister zu glauben, wenn er öffentlich eine Zusage macht. Ob eine Neubescheidung hilft weiß ich nicht. Wirksamer wäre gegen das "Rad frei" als Fußgänger sich zu wehren. Auf jeden Fall ist die "Gegenseite" mit allen Wassern gewaschen. Ich habe meine Lektion im Umgang mit der Straßenverkehrsbehörde damals, bei dieser Geschichte, gelernt.

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