11. April 2021

Weiße Linien

Über diese Radstreifenmarkierung amüsieren wir uns immer wieder. Sie befindet sich an der Einmündung der Ludwigstraße in die Johannesstraße.

Weiße Linien dürfen doch eigentlich nicht überfahren werden. Oder? Doch, sie dürfen. Schauen wir uns diese Busspur an, die sich in der Epplestraße in Degerloch befindet. Sie beginnt auch mit einem gekrümmten weißen Streifen.

Der Bus fährt über die weiße Linie auf seinen für Busse markierten Streifen, der übrigens auch für Radfahrer freigegeben ist (allerdings nicht für solche wie die auf dem Foto, die als Geisgerradlerin gegen die Fahrtrichtung unterwegs ist). Er endet allerdings vor der Ampel offen.

Diese Markierung ist also wohl okay. In der Anlage 2 der StVO finden sich dazu unter der Nummer 68 Hinweise. Ich finde Gesetzestexte ja immer schwer aufzuschlüsseln. Aber ich lese das so, dass wenn Fahrzeugen eine Spur zugewiesen wird, dann dürfen sie die weiße Linie überfahren. Alle Radstreifen werden ja durch durchgezogene Linien begrenzt. Dennoch dürfen wir einen Radstreifen auch zum Linksabbiegen verlassen. 

Übrigens dürfen Autos zwar auf einem Radstreifen nicht fahren, auch nicht halten, aber sie dürfen die durchgezogene Linie überfahren, wenn sie nur so zu einem ausgewiesenen Parklatz oder in ihr Grundstück hineinkommen. Auch durchgezogene Linien von Parkplatzmarkierungen dürfen überfahren werden.

Was ich allerdings neu gelernt habe: Das links von einem Radstreifen Anhalten, ist Autofahrenden auch verboten, nicht nur das auf ihm Halten. Ein Radstreifen (mit durchgezogener Linie) ist ein Sonderweg (mit Radwegschild gekennzeichnet), und links von dem darf man nicht halten oder parken (Anlage 2 StVO, Nur. 68). Es ist also für Autofahrende, die rückwärts in eine Parklücke fahren wollen praktisch unmöglich, das zu tun. Auf der Autofahrbehn dürfen sie nicht halten, auf dem Radstreifen aber auch nicht. Das ist das Stresemannstraße-Paradoxon. Denn Autofahrende dürfen ja, wenn der Parkplatz nicht anders zu erreichen ist, irgendein Manöver fahren, das die durchgezogene weiße Linie und den Radstreifen kurz missachtet. Nur dafür anhalten dürfen sie nicht. Vermutlich meint das Wort "halten" in der StVO aber eben nicht "anhalten", sondern, das Fahrzeug für kurze Zeit abstellen. Wer kennt schon all diese Finessen der Straßenverkehrsordnung?

Das ist auch das Problem bei dem komischen kurzen Radstreifen der Ludwigstraße. Er soll Platz schaffen (also das Parken verhindern), damit Radfahrende hier ungefährdet gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße auf die Johannestraße hinaus radeln können. Die meisten Radler:innen (ich auch) fangen aber an zu lachen, schütteln die Köpfe und sagen: Aber eine weiße Linie darf ich nicht überfahren. Man könnte diese Stelle auch anders markieren, nämlich so, wie man das bei den Ein- und Ausfahrten in den kleinen Kreisverkehr an der Silberburgstaße/Gutenbergstraße gemacht hat, als Radstreifen mit offenem Ende.  

1 Kommentar:

  1. Standard und Musterlösung am Ende von Radwegen ist übrigens, dass sie für einige Meter in einen Radfahrstreifen übergehen.
    Standard und Musterlösung am Ende von Radfahrstreifen ist übrings, dass sie für einige Meter in einen Angebotsstreifen/Sicherheitsstreifen übergehen.

    Die Musterlösung nach Stand der Technik führt dann nebenbei auch zu einer intuitiv verständlichen Markierung, bei der nicht gerätselt werden muss, wie sie zu verstehen ist und welches Verhalten die Verkehrsbehörde von der Radfahrerin erwartet.

    Die intuitive Verständlichkeit ist in den Verwaltungsvorschriften gefordert.

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