15. Juni 2024

Sieht aus wie ein Radweg, ist aber keiner

Blogleser Joachim hat mich auf ein Problem aufmerksam gemacht, das bei ihm in der Gegend neu entstanden ist, aber in Stuttgart vielerorts besteht. Fürs Radfahren nur freigegebene Gehwege werden optisch zu Radwegen. 

Er schreibt: "In Walzbachtal (Gemeinde Wössingen) wurden die Wege an den Ausfahrten farblich markiert und mit Rad-Symbolen versehen. Allerdings meinen die Autofahrer nun, es ist ein Radweg. Der Weg ist aber nur in eine Richtung mit blauem Fußgänger - Schild und darunter Radfahrer frei gekennzeichnet. Es handelt sich hier teilweise um eine 30er-Zone." Die roten Markierungen befinden sich an einer Straßeneinmündung und an den Ein- und Ausfahrten zweier Supermärkte. Er hat mir dieses Foto geschickt. Ein Anblick, den wir auch in Stuttgart gut kennen. 

S-Hedelfingen
Grund solcher Markierungen ist, dass man Autofahrende optisch vor Radfahrenden warnen will, die auf dem Gehweg kommen. Denn bei Ein- und Ausfahrten oder an Einmündungen orientieren sich Autofahrende am Straßenverkehr und schauen auf die Autos, nicht auf den Gehweg, und auf dem sind dann Radfahrende aus seiner Sicht urplötzlich da, weil sie schneller sind als Fußgänger:innen. Zusammenstöße an solchen Stellen sind nicht selten. Diese Warnung ist sinnvoll. Allerdings suggeriert das allen Beteiligten, dass der Gehweg ein Radweg sei. Im Unterschied zu einem Radweg muss man auf freigegebenen Gehwegen nicht radeln. Außerdem darf man dort nur Schrittgeschwindigkeit fahren, was nicht geht, weshalb wir immer illegal unterwegs sind. Kommt es auf so einem Rotstreifen dann zu einem Zusammenstoß von Auto und Fahrrad, wird die Polizei immer unterstellen, der Radfahrer sei schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren, und ihm oder ihr eine Mitschuld geben, was dazu führt, dass er oder sie mindestens ein Viertel der Unfallfolgekosten selber tragen muss. 

Radfahrende dürfen also, wo der Gehweg nur freigegeben ist, auf der Fahrbahn fahren. Das aber sehen manche Autofahrende dann anders (und zuweilen auch die Polizei). Und einige werden ärgerlich und hupen oder strafen sogar durch enges Überholen. Autofahrende sehen das Fußgängerschild mit dem Rad-frei nicht, sie sehen aber die roten Markierungen an den Querungspunkten, die das Ganze zum Radweg machen. Und sie sehen gar nicht ein, warum sie hinter einem Radler hängen, wenn der doch augenscheinlich einen Radweg zur Verfügung hat. 

S-Degerloch
In Stuttgart gibt es sehr viele freigegebene Gehwege (150 km), die behandelt werden, als seien sie eine echte Radinfrastruktur, auf der sich Radfahrende zumindest gleichberechtigt mit Fußänger:innen fühlen dürfen. Vor allem Schulwege werden so organisiert, wenn man auf der viel befahrenen Farbahn keine sicheren Radstreifen schaffen will. Damit schickt man viele Jugendliche in die Illegalität, denn natürlich fahren sie nicht Schrittgeschwindigkeit. Sie fühlen sich auf einem Radweg und fahren auch entsprechend schnell an Fußgänger:innen vorbei. 

Verstärkt wird dieser Eindruck durch die per Bodenmarkierungen festgelegten Übergänge zwischen  den Gehwegecken über Einmündungen hinweg. Die Jahnstraße in Degerloch ist beispielsweise so organisiert. Auch wenn die Gehwege nur freigegeben sind (ein kurzer Radstreifen endet und legt Radfahrenden nahe, auf dem Gehweg weiterzuradeln), stehen die Radlerampeln an markierten Radstreifen so als sei der Gehweg ein echter Radweg. Ist er aber nicht. Im Grunde ist es eine Irreführung. Entlang dieser Strecke hat unlängst ein erboster Fußgänger einen Radfahrer (der  für sich eine Berechtigung sah, die Fußgängergruppe zu passieren) mit einem Stock zu Fall gebracht und auf ihn eingeprügelt. Die Möglichkeit zwischen Epplestraße und Waldau auf der Fahrbahn zu radeln, muss man sich suchen und letztlich erkämpfen. Auf der schmalen Fahrbahn wird man dann von einigen Autofahrenden als unberechtigt angesehen, auf dem Gehweg wiederum von einigen Fußänger:innen. Dass Autofahrende freigegebene Gehwege, auf denen sie viele radeln sehen, für Radwege halten, führt beispielsweise Hofener Straße in Cannstatt am Neckar dazu, dass Fahrbahnradelnde wüst angehupt werden. 

Alle, die meinen Blog lesen, wissen, dass ich eine entschiedene Gegnerin von fürs Radfahren freigegeben Gehwegen bin. Gehwege ersetzen keine Radinfrastruktur, und sie setzen Radfahrende immer ins Unrecht, egal, was sie machen. Fußgänger:innen ärgern sich, wenn sie dort radeln, und fahren sie dort nicht, sondern auf der Fahrbahn, ärgern sich Autofahrende. Und immer sind Radfahrende auf freigegebenen Gehwegen regelwidrig und damit rechtswidrig unterwegs, denn alle fahren schneller als Schrittgeschwindigkeit. Der einzige Vorteil: Sie geben schnellen und mutigen Radfahrenden die Möglichkeit, legal auf der Fahrbahn zu radeln. 

Das Dilemma entsteht aus unserer Straßenverkehrsordnung. Würde sie erlauben, auf freigegebenen Gehwegen schneller zu radeln als Schrittgeschwindigkeit, wenn keine Fußgänger:innen unterwegs sind (an denen dann langsam vorbeigeradelt werden müsste), könnten Radfahrende freigegebene Gehwege regelkonform befahren. Ein Verkehrszeichen für nicht verpflichtende Radwege haben wir nicht. Es gibt in Deutschland keine Möglichkeit, Radfahrenden ein praktikables Angebot zu machen, die nicht im Mischverkehr mit Autos radeln wollen, ohne es zugleich für alle verpflichtend zu machen. Freigegeben Gehwege verpflichten zu Schrittgeschwindigkeit mit allen Konsequenzen bei Zusammenstößen, Radwege - mit blauen Schildern ausgezeichnet - sind immer verpflichtend für alle Radfahrende, auch wenn sie mit langwierigen Ampelhalten verbunden sind oder einen schlechten Belag haben. 


27 Kommentare:

  1. Liebe Politiker, stellt euch und die Politik bitte endlich vom Kopf auf die Füße, akzeptiert bitte endlich die Realitäten! Autos sind gefährlich, menschen- und umweltschädlich, der Radverkehr eine echte Alternative. Und in vielen anderen Bereichen gilt dassselbe, der kapitalistische, verschmutzende Status Quo ist unhaltbar.
    Das Chaos in euren Köpfen (sowie es sich hier auf dem Asphalt vergegenständlicht) und damit das Chaos in den Köpfen der Wähler ist hauptverantwortlich für die Entscheidungen, die letztere aktuell an den Urmen treffen.

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    1. in sozialistischen Ländern ist "der verschmutzende Status Quo" auch nicht besser! Ganz im Gegenteil, dort war die Luftverschmutzung durch KFZ extrem hoch! Warum haben weder die DDR, noch andere sich sozialistisch bezeichnende Staaten, je Städte ohne das Primat des privaten KFZ-Verkehrs entwickelt/gestaltet???

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    2. Lesen Sie vielleicht etwas nach zum Thema DDR und dem "real existierenden" Sozialismus (dass offenbar ausgerechnet immer die größten Kritiker der DDR jener diese Selbstbezeichnung als bare Münze abnehmen...), von dem in meinem Kommentar übrigens überhaupt keine Rede war.

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  2. Torsten K. aus DA15. Juni 2024 um 10:16

    Es gibt ein Verkehrszeichen für nicht verpflichtende, gemeinsame Geh- und Radwege. Kennt nur keiner.
    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html

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    1. Oh!
      Danke für die Info.
      Alfons Krückmann

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    2. In Belgien soll übrigens bald (naja, voraussichtlich in ca. 2 Jahren) ebenfalls eine Lösung für die Kennzeichnung von fakultativen Radwegen (also mit Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn und Radweg, hierzulande auch als 'anderer Radweg' bekannt) eingeführt werden.
      Weißes Rad-Piktogramm ist wie bisher, aber nicht auf dem üblichen runden blauen Schild, sondern auf eckigem blauen Schild.
      Für eine Übergangszeit vielleicht eine schlechte Idee. Die generelle Abschaffung der unseligen Fahrbahnverbote wäre weitaus wünschenswerter und sachangemessen, aber soweit sind unsere gründlich durchautomobilisierten Gesellschaften wohl noch nicht.
      Alfons Krückmann

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    3. "K(!)eine" schlechte Idee natürlich, und nicht "eine"

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    4. Niemand kennt den Unterschied rundes Schild - eckiges Schild. Was aussieht wie ein Radweg, ob nun dieses oder jenes Schild, Piktogramme oder sonstwas wird für einen Radweg gehalten, verpflichtend oder nicht ist da völlig egal, und die Agressionen gegen Radfahrer gehen nach oben. Der gemeine Autofahrer glaubt an das und agiert nach dem Recht des Stärkeren und alles, was ihn darin bestätigen kann wird dies auch tun.

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    5. Lieber marmotte27, ich bin ganz deiner Meinung. Sogar Radfahrende kennen die Unterschiede zwischen den diversen Radinfrastrukturen oft nicht. Da hilft nur, die Benutzungspflicht für jegliche Radinfrastruktur generell und komplett aufzuheben. Das könnten dann sogar die meisten Autofahrenden verstehen.
      Thomas

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    6. Torsten K. aus DA16. Juni 2024 um 10:44

      Deswegen fahre ich immer mit Anhänger. Da ist mein kompletter Handapparat dabei mit allen einschlägigen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, anwendbaren Normen, Gerichtsurteilen und Kommentaren.

      Falls ich mal unsicher bin, ob ein Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht.

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  3. Ja, auch bei uns werden reine Bodenmarkierungen benutzt. Aber selten. Und im Grunde ist ein Radweg, der nicht per Verkehrszeichen als solcher ausgeschildert wird, ja nicht mehr tabu für Fußgänger:innen oder Autos. Zumindest gibt es keine Regelung dafür.

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  4. Jörg
    Die Scheinradwege wie sie hier beschrieben werden reichen für eine einfache Geschichte. Radfahrer sind böse Menschen sie halten sich an keine Regel und sind übergriffig.
    Damit lässt sich das bekannte und ständig praktizierte Radfahrer Mobbing begründen.
    Inklusive der Absprache eines Rechts auf Radwege für steuerzahlender auf die Arbeit Radler.

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  5. Klingt nach einer Art rationalisierter Anwendung des "Rechts des Stärkeren"(1) an: Man nimmt eine scheinbare Verhaltensregel an, stellt die Verletzung dieser Regel durch jemand anderen fest und hat damit den inneren Freifahrschein diese/diesen zu drangsalieren, gefährden oder ignorieren.
    Ich musste eben daran denken, wie Autofahrer an Ampeln gern auf die Zeichen für andere schielen und zum Beispiel glauben sie könnten gefährdend abbiegen wenn die Fußgängerampel nach Betreten der Fahrbahn rot wird.

    München und Umland hat auch jede Menge Radwegmarkierungen ohne Beschilderung und dazu Polizei, die einem selbstverständlich sagt, dass man da fahren soll, auch bei direkt sichtbarer Beschilderung noch. Das sollte man wahrscheinlich im Kopf haben, falls man sich fragt warum Kraftfahrer das nicht hinkriegen sich mal auf ihre eigenen Regeln zu konzentrieren.

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  6. Da gibt es noch den "Bremer Radweg" der genau das sein will - für Radfahrer zur freiwilligen Nutzung bei mehr als Schrittgeschwindigtkeit freigeben. Als "Zeichen" hat man bei den alten "Gehweg+Fahrrad frei" Schildern das "Gehweg" Schild abgehängt und nur das "Fahrrad frei" hängen lassen. Ist eine Besonderheit der Bremer Politik und noch nicht gerichtlich geprüft. Gibt es allerdings schon gut 10 Jahre.

    Auch nur ein Zeichen dass selbst "fahrradfreundliche" Landes/Stadtregierungen nicht das Geld für flächendeckend echte Fahrradinfrastruktur ausgeben (und die politischen Konflikte ausstehen) wollen und stattdessen Kosmetik anwenden, hier allerdings "fahrradfreundlichere" Kosmetik als fast überall sonst in Deutschland.

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    1. Rechtssicherheit wird man mit so regionalen "Lösungen" bestenfalls sehr langsam bekommen, wenn überhaupt. Bis dahin würde ich davon ausgehen, dass man als Radfahrer auf auf so einem Bremer Radweg so lange keine Probleme hat, bis etwas passiert und die Haftungsfrage verhandelt wird.

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  7. Danke fürs veröffentlichen.

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  8. Liebe Christine

    "Radfahrende dürfen also, wo der Gehweg nur freigegeben ist, auf der Fahrbahn fahren." Bitte nicht dieser Satz. Fahrzeuge MÜSSEN auf der Fahrbahn fahren (§2 Abs. 1 StVO). Fahrbahnverkehr für das Fahrzeug Fahrrad ist der REGELFALL also der Standardfall! Nur wenn Z. 237, 240 und 241 nach §2 Abs. 4 StVO angeordnet sind, muss man diesen folgen, aber auch nur, wenn der Radweg bzw. gemischter Rad-/Gehweg, zumutbar, benutzbar (vgl. zu §2 II Radwegbenutzungspflicht Zeile 16 VwV-StVO und straßenbegleitend (5 m Abstandsregel) ist. Ein korrekter Satz wäre z.B. "Radfahrende müssen auf der Fahrbahn fahren, können aber auf Gehwegen, die freigegeben sind, fahren."

    Viele Grüße
    Michael

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    1. Optisch kommt es aber anders daher. Die Gehwege werden so prominent und aufdringlich als die Wege angeboten, auf denen man Rad fahren soll, dass die Versicherung an Radfahrende (und Autofahrende), dass man mit dem Rad auf der Fahrbahn fahren darf (müssen tut man es ja nicht in so einem Fall), schon Verwunderung auslöst. Und es würden weniger Menschen Rad fahren, wenn sie diese freigegebenen Gehwege nicht als ihre und für sie einzig geeignete Radinfrastruktur ansehen würden. Ich finde zwar auch, dass, was Räder hat, auf die Fahrbahn gehört, aber dann muss der Autoverkehr so gezähmt werden, dass sich das auch alle trauen. Die elfjährige Laura muss nicht auf der Fahrbahn radeln. Das sollte uns klar sein.

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    2. Hallo Christine

      Keine 11-Jährige wird insbesondere auf der Fahrbahn, auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, also alles auf Fahrbahnniveau, sicher je fahren können, solange der MIV-Mensch das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Laura nicht respektiert. Das steht außer Frage. Mir ist wichtig zu betonen, dass das Fahrrad verkehrsrechtlich als Fahrzeug mit dem MIV die meisten Rechte & Pflichten teilt. Es ist daher also Pedelec sogar Teil des MIV. Dies wird immer Vergessen und in den MIV-Köpfen Vieler ist der Radfahrer zu faul zum Gehen, der den „richtigen“ Verkehr aufhält. Solange man sich auch selber als Radverkehr lieber separiert sieht, weil dadurch das individuelle Sicherheitsgefühl höher ist, manifestiert man aber sukzessiv das gefährliche Narrativ in Politik, Presse, Polizei der Nicht-MIV-Gleichwertigkeit. Es wird dann immer Gefährlicher auf der Fahrbahn, wenn viele immer mehr Glauben, der Radverkehr gehöre da nicht hin. Wir müssen aber den Radverkehr aus dem „Closet“ rausholen und unsere verbrieften Rechte einfordern, präsent und sichtbar sein. Ich wünsche mir jeden Tag, dass all die illegal auf dem Gehweg mit E-Rollern und Fahrrädern fahrenden Erwachsenen korrekt Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Fahrbahn nutzen würden. 2 -3 Radfahrer mehr machen jede Menge in Bezug auf #PathologischerÜberholzwang, #KeinÜberholabstand & #ÜberholenmitVollgasbeiGegenverkehr.

      Grüße
      Michael

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    3. Städte in den Niederlanden, in Dänemark und jüngst auch Paris zeigen, dass der Radverkehr nur dann nennenswert zunimmt, wenn man Autos und Fahrräder auf separierten Wegen fahren lässt. Auch wenn das Pedelec einen Motor hat, ist es dennoch kein Fahrzeug, das nur durch einen Motor beschleunigt wird, sondern immer noch durch Muskelkraft (weshalb E-Scooter ja auch anders behandelt werden). Und ein riesiger Unterschied besteht zum Autoverkehr: Radfahrende sind verletzlich, sie haben keinen schützenden Blechpanzer um sich herum. Wenn es zu einem Zusammenstoß mit Autofahrenden kommt, werden Radfahrende verletzt, Autofahrende nicht. Das Fahrrad ist das dritte Element im Straßenverkehr und wird derzeit hin- und hergeschoben zwischen Fahrbahn und Gehweg, nur selten hat es eine eigene Fahrbahn, die die Begegnungen mit dem Autoverkehr minimiert. Auch optisch ist der Radfahrer ein Drittes: er fährt, aber er ist als menschliche Gestalt erkennbar und ungeschützt. Und er/sie is langsamer als der Autoverkehr. Solange Autofahrende nicht gewillt sind, besondere Vorsicht walten zu lassen, brauchen Radfahrende gesonderte, also geschützte Fahrbahnen.

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    4. "Solange Autofahrende nicht gewillt sind, besondere Vorsicht walten zu lassen, brauchen Radfahrende gesonderte, also geschützte Fahrbahnen. "
      Diesen Punkt sehe ich anders. Autofahrende, welche sich nicht an die StVO halten, müssen sanktioniert werden. Über die Straffreiheit erlernen Autofahrende, dass sie privilegiert sind. Hier gilt es anzusetzen.

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    5. Das wäre natürlich der richtige Ansatz, die Polizei muss Fehlverhalten von Autofahrenden (dann natürlich auch von Radfahrenden, E-Scooter-Fahrenden und Fußgänger:innen) immer sofort ahnden. Das ist allerdings ein frommer Wunsch, denn so viel Polizei, wie wir dafür erst einmal die nächsten Jahre bräuchten, gibt es gar nicht. Und die Sanktionen, also die Bußgelder, sind lächerlich niedrig. Ich finde es illusiorisch, darauf zu setzen, dass die Polizei den Autoverkehr heute noch so kontrollieren kann, wie das in den siebziger Jahren der Fall war. Alle Städte, die eine massive Zunahme des Radverkehrs haben, setzen deshalb seit Jahrzehnten auf eine Trennung von Radwegen und Autofahrwegen und von Fußwegen. Und warum auch nicht. Es radelt sich angenehmer, wenn man nicht zwischen Heck und Kühler von Autos steckt.

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    6. Die Fahrbahnen vollkommen der Anarchie der Autofahrenden zu überlassen, halte ich für den falschen Ansatz. Und je mehr Radinfrastruktur es gibt, desto geringer erlebe ich die Akzeptanz der Autofahrenden gegenüber Radfahrenden auf der Fahrbahn. Dort fährt es sich aber in den meisten Fällen am besten.

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    7. Auf für Autofahrende präparieren Straßen (Fahrbahnen) radelt es sich natürlich am besten, sie sind glatt und breit und man sieht an jeder Kreuzung Wegweier und kann sich orientieren. Allerdings wenn ich immer wieder mal auf einer Fahbahn von einem Autofahrer angehupt und geschnitten werde, dann suche ich mir andere Wege. Fahrbahnradeln ist für ungefähr 1 bis 3 Prozent der Bürger:innen in Ordnung, nämlich für die Furchtlosen. Das Pozential an Leuten, die Rad fahren wollen, wenn sie auf der Staße keinen Stellungskampf mit Autfahrenden führen müssten, liegt aber bei 60 Prozent. Für die braucht man separierte Radwege. Und das zeigt auch die Entwicklung in Paris, in Kopenhagen oder in den Niederlanden.

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  9. Liebe Christine,
    eine Anmerkung zum Artikel:
    Gehwege sind grundsätzlich immer auch Radwege. Wenn auch nur für Kinder bis 8 Jahren; die schwächsten Teilnehmer am Straßenverkehr! Das bisher ist in den Köpfen der Autofahrenden oftmals noch nicht angekommen.
    Ansonsten würde mit viel mehr Sorgfalt von/ auf Grundstücke ab-/ aufgefahren bzw. sich vorsichtig an Kreuzungen herangetastet. Und das auch noch vor dem Hintergrund, dass diese Altersgruppe auch den Gehweg „in falscher Richtung“ benutzen dürfen!
    Deshalb setzen die rot markierten Flächen ein falsches Zeichen an die Autofahrenden:
    Rot = Achtung Radfahrende!
    Keine Farbe = Ich kann Gas geben!
    Diese Gewöhnung der Autofahrenden an das „Nicht-Denken“, sondern nur auf optische Reize zu reagieren, ist fatal und trainiert ein falsches Verhalten an. Und was sich mal ins Gehirn eingebrannt hat, ist nicht mehr zu korrigieren. Ich denke da ans Gehwegparken.
    Es ist auch keine Lösung JEDE Konfliktstelle farblich zu markieren. Dann wären wir da, wo wir jetzt schon sind. Für mich sind diese farblich markierten Stellen Nonsens.

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    1. Ganz deiner Meinung!
      Es geht nur mit dem konsequenten Ahnden verkehrswidrigen bzw. gefährdenden Fahrens. Und natürlich mit Tempo 30 als erstem Schritt.

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  10. Wir haben in Mönchengladbach noch eine andere Facette der "Scheinradwege" - Alte, obsolete Markierungen, die nicht entfernt werden. Wo oft schon jahrzehnte alte Markierungen suggerieren, ein Radweg wäre hier oder da (ja, auch meist dann auf dem Gehweg) vorhanden und zu benutzen. Mit eben den gleichen geschilderten Folgen.

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