10. April 2025

Dürfen die das denn?

Ja, leider dürfen Firmen und Nutzende ihre E-Scooter in Radabstellanlagen abstellen. Obgleich sie die nicht brauchen, weil die gemieteten E-Scooter nicht mit Ketten angeschlossen werden. 

Sie nehmen dann den Fahrrädern den zum Anschließen nötigen Platz weg. So ist es in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Paragraf 11 geregelt. Da heißt es: "Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend." Gemeint ist damit vermutlich vor allem, dass die Dinger nicht behindernd auf Gehwegen abgestellt werden dürfen, allerdings wie Fahrräder auch am Fahrbahnrand. Dass Verleihfirmen die E-Tretroller massenhaft zwischen Radbügeln abstellen, wie während der Fußball-EM in Stuttgart im vergangenen Jahr, hat sich der Gesetzgeber vermutlich nicht ausgemalt. 

Den Radverkehr sollten die E-Scooter im Prinzip allerdings nicht behindern. Denn, so steht es ebenfalls in dem Paragrafen, wer ein Elelktrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit anpassen oder aber den schnelleren Radverkehr überholen lassen. (Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben übrigens die Fußgänger:innen Vorrang.) Auf den ruhenden Radverkehr, also die Radbügelanlagen, bezieht sich der Text nicht. Daraus kann ich nur schließen, dass die Besetzung von Radabstellanlagen durch E-Scooter nicht als Behinderung des Radverkehrs angesehen wird. Ist es aber. 

Das ein Mangel in der Regelung, der eigentlich behoben werden sollte, aber sicher nie behoben werden wird. Dass E-Scooter alle Gehweg- und Radbereiche erobern, sollten wir dennoch nicht ergeben hinnehmen. Gelbe Karten an die Stadt mögen helfen. Man kann Fotos mit Ortsangaben über behindernd abgestellte E-Scooter auch direkt an diese E-Mailadresse schicken: mikromobilitaet@stuttgart.de


4 Kommentare:

  1. Da stehen die Dinger schon mal besser als mitten auf dem Gehweg...

    AntwortenLöschen
  2. ich finde ja, dass auch oder eher Sharing-Bikes wie RegioRad an solchen öffentlichen Fahrradabstellplätzen abgestellt werden dürfen, so dass sie dort auch abgemeldet werden können. Dann gibt es viel mehr Stationen und dadurch mehr Ziele also Nutzungsmöglichkeiten. Wenn tendenziell zu kleine/volle Stationen sind, könnte ein Rabatt für die nächste Ausleihe angeboten werden damit es schneller weg kommt, der vllt vom Ausleiher selbst bezahlt wird wenn die Abstellung mehr als 4h dauert.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich finde, Leih-E-Scooter sollten nicht in RAdbügeln abgesgtellt werden, schließlich sind dienen sie einem kommerziellen Unternehmen zum Geldverdienen und sind keine Fahrräder. E-Scooter sollten auch nicht auf Gehwegen herumstehen (Räder übrigens auch nicht), sondern auf Fahrbahnen Platz eingeräumt bekommen. Und bevor man an jeder Straße Rückgabeplätze für E-Scooter baut, sollten erst einmal in jeder Straße ausreichen Radbügel installiert werden, damit die aktive individuelle Mobilität unterstützt wird.

      Löschen
  3. Das Problem kann man einfach lösen.stichwort:Paris.

    AntwortenLöschen