15. November 2015

Was tun, wenn Radspur endet?

In Elmshorn endet ein Schutzstreifen für Räder vor einer Verkehrsinsel. Die Straße wird schmaler. 

Radfahrer haben Angst, Autofahrer wissen auch nicht so genau, wie sie sich verhalten müssen. Eine Verkehrsplanerin muss das Ganze erklären, wie ein Zeitungsbericht schildert.

Solche Verkehrsführungen sind eigentlich üblich. Hier, in der Löwentorstraße endet die Radspur in einer Sicherheitsspur, die schmaler wird, vor der Einfahrt in den Kreisverkehr. Frage: Wer hat denn hier Vorrang, Radler oder Auto? Antwort: Keiner. Ein Autofahrer darf den Radler, der vor ihm einfährt, nicht überholen. Landen beide genau gleichzeitig an der Verengung, müssen sie sich irgendwie einigen, wie zwei Autofahrer, die von zwei Außenspuren gleichzeitig auf deine mittlere Spur wechseln wollen.


Filderstraße Richtung Heslach.
Dennoch sind gerade solche Verkehrsführungen für Radfahrer/innen diejenigen, die am meisten den Eindruck erzeugen, Radwege endeten nach wenigen Metern im Nirgendwo, und die Autos wieder ganz eng an Radler heranführen. Radler wollen Autofahrer ungern aufhalten und fühlen sich außerdem von Autos hinter sich bedrängt. Zuweilen werden sie auch bedrängt.

Das Beispiel aus Elmshorn  zeigt aber auch, wie erklärungsedürftig die Integration von Radlern in den Straßenverkehr oft ist. Autofahrer und Radler kennen die Regeln nicht so genau, und wenn einer sie kennt, weiß er nicht, ob der andere sie auch kennt.

In der Filderstrraße führt eine Radspur stadtauswärts über die Hauptstätter Straße, endet aber gleich dahinter. Die Straße wird eng. Autofahrer drängeln am Radler vorbei, weil sie auf der grünen Welle bleiben n und an der nächten Ampel nicht halten wollen. Für Radler wird es hier kritisch.

Die Lösung: Radspuren und Sicherheitsstreifen nicht unterbrechen, wenn man zugunsten von Fußgängern oder aus andreen Gründen die Fahrbahn für den Autoverkehr verengt. Warum nicht die Sicheerheitsspur hier durchführen. Autofahrer drüfen ja über eine Sicherheitsspur fahren, wenn sie keinen Radler gefährden. Dann wäre die Situation hier eindeutig für alle Verkehrsteilnehmer.

18 Kommentare:

  1. Dumm "Gucken", Absteigen, Rad wegwerfen... (Geschichte ohne Happy End)

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  2. Der Vorschlag ist toll, jedoch in der Löwentorstraße nicht durchführbar. In einem Kreisverkehr der eine Radspur enthält würde ich nicht auf der Radspur fahren sondern mitten auf der Straße, weil das einfach nur gefährlich ist auf der Radspur im Kreisverkehr.

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  3. Ich habe nicht dafür plädiert, die Radspur durch den Kreisverkehr zu leiten. Habe das aber nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Klar, durch einen Kreisverkehr fährt der Radler mittig, wenn er nicht lebensmüde ist. Habe ich immer wieder auch geschrieben.

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  4. Also bei einer Situation, wie das Löwentorstraße-Foto zeigt, würde ich dem Radler das Vorrecht zuschreiben, da ja die Autos von links über die Trennlinie fahren, folglich einen Spurwechsel ausführen. Hier reicht ja immerhin die Spur bis fast an den Zebrastreifen heran, leider gibt's aber im Stadtgebiet noch konfusere Ausleitungen: Olag-/Wilhelmstr. (offen bzw. Rad muss wechseln), Augsburger Str./Bauhaus-Markt (Rad muss wechseln), Rohracker-/Heumadener Straße (Offen), Möhringer Landstr./Am Wallgraben (endet weit davor) und viele mehr.

    Momentan hat man an Waldeck das Kaltental hinauf nach Vaihingen eine Belagserneuerung ausgeführt und damit einen 2m Radschutzstreifen geschaffen, der erst in knapp 200m mit den Alten fortgesetzt wird – perfektes Ende.

    Sind diese Radschutzstreifen im Kaltental (und an vielen anderen Stellen) überhaupt rechtens? Ich meinte, man müsste damit einhergehend den KFZs die Möglichkeit anbieten, überhaupt mit adäquaten Sicherheitsabstand Radler überholen zu können (z.B. zwei Spuren, sonst wäre es ja illegales überholen). Das ist hier aber ausgeschlossen/ausgehebelt, denn die Autos können ja nicht ins Gleisbett der SSB fahren und ziehen somit an mir mit etwa 50cm Abstand vorbei, zudem kann sich von rechts jederzeit eine Autotüre öffnen.

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  5. Sobald rechts Autos parken ist das natürlich nicht rechtens, wenn es aber, wie in der Löwentorstraße, keine parkenden Autos gibt dann sollte das auch STVZO und BAST konform sein.

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    1. Danke, also lag ich da doch nicht falsch. Wie siehst du denn persönlich die Rechtslage der Steifen in der Daimlerstraße (Waiblinger Str. bis Carré BC) oder Nordbahnhofstraße (um SSB-Stop Milchhof)?

      In der Nordbahnhofstraße sehe ich das gleiche Problem wie im Kaltental, nur ohne parkende Autos. Zudem fraglich ist, ob der Sicherheitsabstand ausreichend ist, wegen der Einspurigkeit und dem nahen Gleisbett.
      In der Daimlerstraße ist meistens so viel los, dass Autos in beiden Richtungen stehen und überholen daher meistens ummöglich ist. Obwohl sie ohne Radler-Behinderung den Steifen mitbenützen dürfen, fahren/stehen die Autos direkt am Steifen - definitiv unter 50cm Abstand zum vorbeifahrenden Radler - wie sollte das denn idealerweise ablaufen? Vor allem bin ich doch der Gelackmeierte, solle mal etwas passieren?

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    2. Kennt sich jemand mit Schutzstreifen aus? Ich finde die Dinger oft eher gefährlich als hilfreich. In Vaihigen Schillerplatz Richtung Kaltentaler Abfahrt (Rottweiler Strasse, also Radroute 1) ist auch so ein Ding aufgemalt.
      Strassenbreite geschätzt 3,8m. Schutzstreifen 1,5m bleibt 2,3 m für KFZ.
      Auto bleibt 0,5m vom Gleisbett weg, ist 2m breit, es wird eng.
      In meinen Augen stiften diese Schutzstreifen Autofahrer zum extrem knappen überholen an. Ich selber nutze den Streifen deshalb nicht mehr, ist mir zu gefährlich und fahre in der Mitte der KFZ-Spur bis die Strasse breiter wird. Ich hatte davor einige gefährliche Situationen mit sehr knappem Überholen. Wenn ich da an unerfahrene Radler denke habe ich kein gutes Gefühl.

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    3. Genau so sehe ich das auch, Martin. Bei vielen der obigen Beispiele ist es meist wirklich extrem knappes überholen. Je nach Tagesmotivation, halte ich dann meinen Sicherheitsabstand (in etwa ein offene Türe) zu den Parkenden Autos/Randstein, dann hat es sich für viele Autos von selbst erledigt mit Überholen.

      Ach ja zurück zu Christines Thema: hab noch einen recht neuen (Anfang 2015) abrupt endenden Schutzstreifen: von der Reinhold-Maier-Brücke die Gnesener Straße hinauf - für etwa 10m: von etwa 1m auf 0,80cm bis weg :)

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    4. Lieber Martin, auf dem Schutzsstreifen (gestrichelte Linie) kannst du radeln, musst du aber nicht. Er dient mehr so als optisches Signal an Autofahrer, dass hier Radler rechts an ihnen vorbei fahren und er ihnen Platz lassen muss. Autos dürfen auch über den Schutzstreifen fahren (mit rechten Reifen darauf entlang), wenn sie keinen Radler behindern. Keinesfalls dürfen sie im Stau darauf stehen. Autos dürfen auch auf dem Schutzstreifen halten (nicht parken), was ich widersinnig finde, weil sie dann natürlich einen Radler behindern, wenn einer kommt. Schutzstreifen helfen allerdings nachweisliche, den Autofahrern die Existenz von Radlern auf dieser Straße zu verdeutlichen. Sie werden übrigens auch seltener von Radlern in Gegenrichtung befahren als Radspuren oder gar Radwege. Ich finde sie eigentlich nicht schlecht. Auch wenn sie eigentlich nur Staßenamalerei sind.

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    5. Der Schutzstreifen
      Regelmaß: 1.5m
      Mindestmaß: 1.25m
      Sicherheitsraum zu parkenden Kfz: 0.5; mind. 0,25
      Auf Höhe von Verkehrsinseln ist die Kombination von 2,25m! Fahrstreifen und 1,25m Schutzstreifen zulässig.

      Im Vergleich zu Radfahrstreifen haben Schutzstreifen eigentlich Alles: Raum für den Radfahrer und eine Kernfahn, auf der sich 2 PKW begegnen können. Doch Halt! Eines fehlt: Der Überholabstand.
      Dieser ist nicht vorhanden, denn die Meisten werden bei Gegenverkehr einen Radfahrer überholen, da dieser ja auf der anderen Seite der Markierung auf dem "Schutzstreifen" fährt. Jetzt könnte man ja sagen: Bei 7m Fahrbahnbreite sollte das doch passen. Falsch: Dieses Manöver findet auf nur auf der Kernfahrbahn und einem Schutzstreifen statt.
      Schutzstreifen sind Separation. Separation bedeutet, Radfahrer rechts von Rechtsabbiegern, also Rechtsabbiegeunfälle.
      Und dann geht das noch weiter, dass man einseitige Schutzstreifen, Schutzstreifen mit Mittelmarkierung auf der Kernfahrbahn (absolutes Spurendenken) und Schutzstreifen auf Querschnitten unter 7m anlegt.
      Aber: Man hat ja Querschnitte mit einer Kernfahrbahn von 4,1m angelegt. Das heißt es können sich nicht 2 PKW begegnen ohne den Schutzstreifen zu befahren, d. h. Überholen bei Gegenverkehr gibt es nicht mehr.
      Schlussendlich hat man sich bei dem Regelmaß von Radfahrstreifen von 1,85m ja Gedanken gemacht, warum sollte für Schutzstreifen nicht die Selben Anforderungen gelten. Die Kernfahrbahn wird schmaler, aber wo ist das Problem?
      Nachdem man sich mit Radwegen kritisch auseinandergesetzt hat, sollte man dies auch mit Schutzstreifen tun!

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    6. Schutzstreifen leiten noch stärker zu dichtem Überholen ein als Radfahrstreifen. Um zu verdeutlichen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen wären meines Erachtens Sharrows am geeignetsten, wenn es Straßenmalerei sein soll.

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    7. Liebe Christine,
      ich habe vor einiger Zeit die Straßenverkehrsbehörde zu den Themen Schutzstreifen und Abstand zu parkenden KFZ angeschrieben. Ich wohne in Pirmasens.

      Mir wurde mitgeteilt, dass für Radfahrer eine Benutzungspflicht besteht. Das ergebe sich aus dem Rechtsfahrgebot laut StVO.

      Der Abstand zu parkenden KFZ sei so zu wählen, dass eine Tür zumindest einen Spaltbreit zu öffnen sei.

      Der ADAC (!!) bewertet Schutzstreifen neben einigen positiven Punkten folgendermaßen: "Kein echter Schutzraum." Deswegen heißt die Dinger wohl auch Schutzstreifen.

      Ein paar Zahlen: Breite Schutzstreifen ca. 1,5m, Abstand zu parkenden Autos ca. 0,75-1m, bleibt als Rest 0,5m bis 0,75m Verkehrsraum für den Radfahrer. Und wie breit ist Dein Lenker? Übrigens: Laut StVO muss "Radfahrern hinreichender Bewegungsraum eingeräumt werden" Konstrukte zwischen Parkflächen und Fahrbahn sind damit wohl StVO-widrig. Trotzdem findet man diese "Straßenmalerei" häufig.

      Wie breit sollen Schutzstreifen laut StVO sein. "Der verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei PKW gefahrlos begegnen können." Von einem gefahrlosen Nebeneinander von KFZ und Rad ist hier nicht die Rede.

      Meiner Meinung nach sind Schutzstreifen überflüssig. Sie verleiten zum Überholen mit viel zu geringem Seitenabstand. Schutzstreifen unterstützen das Recht des Stärkeren. "Das ist meine Spur und Du gehörst darüber." Allerdings sind sie wichtig im Bereich von Kreuzungen und Grundstückszufahrten. Interessanterweise enden viele Schutzstreifen in Pirmasens vor Kreuzungen :-)

      Allzeit gute und unfallfreie Fahrt

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  6. Das mit dem Vorrang ist schon eine schwierige Sache. Ein Schutzstreifen gehört nämlich zur Fahrbahn, darum sind Radfahrer und Autofahrer anscheinend gleichberechtigt. Reißverschlussverfahren? Wenn ein Radweg endet und man auf die Fahrbahn auffährt, gilt §10. Aber was ist wenn am Ende des Radweges noch ein paar Meter Schutzstreifen als Aufleitung anschließen?
    Unabhängig von der rechtlichen Situation spielt die bauliche Ausgestaltung eine große Rolle, wie der Vorrang interpretiert wird:
    1. Schutzstreifen läuft gegen eine rechtsseitige Fahrbahnverengung, wie eine Beschleunigungsspur auf der AB - Radfahrer nachrangig
    2. Schutzstreifen geht geradlienig durch und Fahrstreifen wird durch Verkehrsinsel verengt - Radfahrer haben Vorrang
    Am Besten wäre es hier den Schutzstreifen neben der Verkehrinsel weiterzuführen, aber das macht irgendwie Keiner.
    http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/neuesbild144r53tgjnls.png

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    1. Ich habe nur selten wirkliche Probleme in der Löwentorstraße, die meisten Autofahrer lassen mich anstandslos einordnen. Ich sehe das Problem nur in Menschen die nicht begreifen das Fahrradfahrer auch Verkehrsteilnehmer sind.

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  7. Mein Verhältnis zu den Schutzstreifen hat sich nach regelmäßiger Nutzung leider auch zum negativen gewandelt. War ich anfangs noch total begeistert (Toll, ein eigener Streifen nur für mich und auf der Fahrbahn), kann ich es absolut bestätigen, dass man viel zu dicht überholt wird. Die Autofahrer orientieren sich augenscheinlich an der Markierung und ziehen viel zu dicht und oft noch bei Gegenverkehr an einem vorbei. Außerdem führt mich der Streifen viel zu dicht an den parkenden Autos vorbei. Um den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten muss ich links neben der Markierung radeln. Das hat zur Folge, dass ich erst recht bedrängt und oft auch angehupt werde. Schließlich habe ich meinen Streifen verlassen, bin jetzt im Revier der Autos. Marsch zurück auf deinen Streifen, Radfahrer! Schade, dass es offensichtlich solcher Streifen bedarf, um als Radfahrer auf der Straße geduldet zu sein!

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    1. In der Löwentorstraße leider auch so, die Straße ist viel zu eng für die dort häufiger fahrenden LKW.

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  8. In Holland, dem Vorzeigefahrradland, gibt es sehr viele Kreisverkehre mit Fahrradstreifen außen.

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    1. NIEMALS. Das ist das gefährlichste was es gibt. Ich habe ja jetzt schon Probleme wenn manchmal ein Autofahrer rechts abbiegen will und die Radspur quert. Im Kreisverkehr hat man als Radfahrer in der Mitte der Fahrspur zu fahren und NIRGENDS sonst.

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