28. April 2018

Fahrradunfall am Olgaeck - Polizei sucht Zeug/innen

Gestern wurde ich Zeugin eines schweren Unfalls zwischen einer Radfahrerin und einem Auto. 

Es geschah kurz nach zehn auf der Kreuzung Olgastr./Charlottenstraße. Die Ampeln waren ausgefallen, die Polizei regelte den Verkehr.
(Hier die Pressemeldung der Polizei von gestern.) Die Radlerin hatte von der Polizei das Go bekommen und fuhr los (hinter ihr Autos, dann ich auf dem Fahrrad). Sie fuhr im Vertrauen darauf, dass Autofahrer sich an die Regeln halten. Ein Taxifahrer, der von oben (aus Richtung Degerloch) herab kam, hielt nicht und erwischte die Radlerin voll auf der linken Fahrspur. Zum Glück war die Polizei schon da und kümmerte sich sofort.


Die junge Frau blieb am Boden liegen, war aber ansprechbar. Nach Angaben der Polizei kam sie ins Krankenhaus. Ich habe gestern Abend bei der Verkehrspolizei meine eigene Zeugenaussage gemacht. Die Sache soll zum Staatsanwalt gehen, denn hier handle es sich um fahrlässige Körperverletzung, so der Beamte.

Ich habe wieder mal gedacht: Liebe Autofahrende, fahrt doch langsam, wenn ihr euch Kreuzungen nähert! Warum diese fürchterliche Eile? Erst am vergangen Mittwoch hat ein eiliger Autofahrer in Nufringen einem Radfahrer die Vorfahrt genommen und ihn schwer verletzt. Es war eine ganz einfache Kreuzung mit Rechts vor Links. Man muss nur langsam machen und schauen, ob was kommt. Ihr habt einen Panzer um euch herum, wir Radfahrenden nicht.

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang geben können, sich an die Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizei unter der Telefonnummer +4971189904100 zu wenden.
Polizeipräsidium Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 0711 8990-1111
E-Mail: stuttgart.pressestelle@polizei.bwl.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten:
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E-Mail: stuttgart.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Solche Unfälle fotografiert man nicht und darf sie auch gar nicht fotografieren. Deshalb gibt es  nur die Karte. 

9 Kommentare:

  1. Ich hoffe, ich irre mich diesmal, aber es wird wieder darauf herauslaufen:

    Die Radfahrerin wird Teilschuld erhalten, denn sie hat nicht gut genug auf sich aufgepasst und nicht ausreichend mit Fehlverhalten der Autofahrer gerechnet.
    Das Gericht wird stattdessen Mitleid mit dem Taxifahrer haben und auf nennenswerte Strafen absehen und auf gar keinen Fall Flensburg-Punkte oder gar ein Fahrverbot anordnen.

    Ganz untypisch an der Berichterstattung ist, dass gar nicht erwähnt wurde, ob die Radfahrerin einen Helm getragen hat, was in der Presse (und den Pressemitteilungen der Polizei) regelmäßig als Indiz für fahrlässige Einstellung der Radfahrerin herangezogen wird. Normalerweise wird doch suggeriert, dass das Tragen eines Helmes die Radfahrer vor jeglichem körperlichen Schaden bei einem Unfall schützt.

    Ich sehe mich jedenfalls bestätigt, wie lebenswichtig eine kreuzungsfreie Radinfrastruktur auf den Hauptrouten ist.

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  2. Die Radfahrerin hat Schuld. Sie hat auf ihr Recht gepocht. Und der Helm hat gefehlt oder hatte die falsche Farbe und sowieso und überhaupt sind alle Radfahrer Rowdys. Der Radlerin wünsche ich gute Besserung.

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  3. Lieber Holger, lieber Michael, zufällig habe ich diesmal alles mitgekriegt, auch den Ermittlungsansatz der Polizei. Und das rechtfertigt euer Geschimpfe eigentlich nicht. "Die einzige die hier gar keine Schuld trifft, ist die Radfahrerin", so die Aussage des Beamten. Woraus ihr beiden schon schließen könnte, dass der Taxifahrer vermutlich behauptet, er habe keine Polizisten auf der Kreuzung gesehen und habe nichts falsch gemacht. (Ich schließe das jedenfalls, denn gesagt hat mir das der ermittelnde Kriminalhauptkommissar natürlich nicht.) Ich habe die Situation nicht so ausführlich geschildert, als dass ihr hättet nachvollziehen können, dass die Radlerin wirklich in den Augen aller vollständig von jeglicher Schuld freizusprechen ist, denn sie fuhr ja bei Grün (also bei der Freigabe durch die Polizei), und hinter ihr fuhren zwei Autos und dann ich. Und wir waren alle ja schon halb drüben, dir Radlerin auf der linken Spur der Fahrbahn, die vom Bopser runterkommt, als der Taxifahrer sie erwischte (während die anderen Autos standen). Auch Autofahrer fahren im Vertrauen darauf, dass der Verkehr steht, wenn er das Haltesignal entweder von der Polizei oder von einer Ampel bekommen hat.

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    1. Liebe Christine, ich habe in diesem Fall überhaupt nicht über die Polizei geschimpft. Im Gegenteil, mir ist die Pressemitteilung wohltuend positiv aufgefallen. Die Kritik steckt darin, dass ich diese neutrale Berichterstattung als "untypisch" für die Presse gewertet habe.

      In meinen sonstigen Schimpftiraden habe ich mich pauschal über einige Gerichtsurteile ausgelassen verbunden mit der leisen Hoffnung, dass in diesem Fall mehr im Sinne der Radfahrerin geurteilt wird. Wenn Dir die pauschale Kritik zu unspezifisch ist, sag' Bescheid, dass ich konkrete Fälle benennen soll.

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    2. Noch mal etwas nachgedacht...

      Mein eigentliches Thema ist die weit verbreitete unterschiedliche Erwartungshaltung an die Verkehrsteilnehmer. Die missfällt mir massiv. Und sie führt vermutlich auch zu einigen Unfällen von älteren Leuten, die vom Auto auf das Fahrrad umsteigen, weil sie damit nicht rechnen:

      1. Fußgänger dürfen überall alles, nur nicht auf Straßen, auf denen Autos schnell fahren. Alles andere ist für sie reserviert. Selbst auf Radwegen sind sie toleriert und bestimmen dann das Geschehen. Sie müssen nicht aufpassen, sie dürfen beim Rumlaufen Handy gucken, sie dürfen nebeneinander laufen, Haken schlagen, umdrehen, links gehen, beliebig schnell oder langsam, völlig egal. Wenn Kreuzungen gepflastert sind, ist das wie Fußgängerzone. Sind Radfahrer auf "ihren" Flächen erlaubt, müssen diese sich unterordnen und anpassen: nur wenig schneller überholen. Die anderen dürfen auf keinen Fall einen Fußgänger stören. Klingeln ist schon mehr als grenzwertig. Wenn ein Fußgänger auf so einer gemeinsamen Fläche (oder auch auf einem exklusiven Radweg) erschrickt, hat der Radfahrer, nicht der Fußgänger, etwas falsch gemacht. Deshalb darf ein Radfahrer auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg nur so schnell wie ein Fußgänger sein. Selbst wenn kein Fußgänger in der Nähe ist, sind 30 km/h viel zu schnell.

      2. Autofahrer haben auch ihren reservieren Bereich, die Straßen sind ihr Revier. Dort müssen sie sich untereinander an gewisse Regeln halten, z.B. rechts fahren, damit Platz für den Gegenverkehr ist. Sie können sich aber z.B. darauf verlassen, dass sie so schnell fahren dürfen wie die Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Sie sind dort unter sich, Radfahrer dürfen Straßen (mit wenigen bestimmten Ausnahmen) eigentlich gleichberechtigt benutzen, sind praktisch aber nur geduldet und müssen sich dort unterordnen (ganz rechts halten usw.). Hat der Radfahrer Vorfahrt, soll er darauf besser verzichten, denn er gefährdet sich, wenn er sich darauf verlässt, dass sie ihm gewährt wird. Autofahrer dürfen sich wie selbstverständlich darauf verlassen, dass sich die anderen an die Regeln halten. Sie dürfen sich wie selbstverständlich darauf verlassen, dass die Infrastruktur an ihren Anforderungen entspricht, d.h. dass sie durchpassen (Breite der Fahrbahn, Höhe des lichten Raumes), dass keine Poller und Masten mitten auf ihrer Fahrbahn auftauchen usw. Fährt ein Auto an einem Radfahrer vorbei, darf er das wie selbstverständlich mit Höchstgeschwindigkeit tun, nur über den einzuhaltenden Abstand kann man uneins sein. Außerorts mit 100 km/h an einem Radfahrer vorbeizufahren, ist wie selbstverständlich akzeptiert, selbst wenn der Radfahrer nur mit 15 km/h rumzuckelt.

      Also

      Stark/schnell "gegen" langsam/schwach im Fall Fahrradfahrer "gegen" Fußgänger:
      der Starke muss sich anpassen und Rücksicht nehmen.
      Kommt es zum Unfall, hat der Starke Schuld.

      Stark/schnell "gegen" langsam/schwach im Fall Autofahrer "gegen" Radfahrer:
      der Schwache muss sich anpassen und Rücksicht nehmen.
      Kommt es zum Unfall, hat der Schwache schuld.

      Warum ist diese ungleiche Bewertung so weit verbreitet?

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    3. Danke, wie schön formuliert. Du wirst deine Gedanken sicherlich in einigen künftigen Posts wiederfinden. Oder ich mache mal einen eigenen Post aus diesem Kommentar.

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  4. Ich bin einmal in Stuttgart Taxi gefahren. Das war das erste und letzte Mal. Lieber lauf ich.
    Die Taxi Fahrer haben einfach einen an der Waffel.

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    1. Andererseits erlebe ich Taxifahrer oft auch als besonnene und rücksichtsvolle Autofahrer, die Abstand von mir halten und nicht sinnlos überholen und sich auch ziemlich gut mit den Verkehrsregeln auskennen. Es gibt halt überall solche und solche.

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    2. Ich kann Christine bestätigen. Taxifahrer sind in ihrer Fahrweise meist gut berechenbar, zügig bis schnell, aber eher gleichmäßig unterwegs. Sie zeigen mehr Disziplin beim Blinken als der Durchschnitt der Autofahrer. Sie fahren nach meiner Beobachtung z.B. auch seltener bei Rot über eine Ampel als andere Autofahrer - selbst Busfahrer habe ich schon häufiger bei Rot fahren sehen als Taxifahrer.

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