27. Mai 2018

Schilderrätsel

Wer dieser Tage die König-Karls-Brücke Richtung Stuttgart fährt, sieht sich immer wieder anderen Schildern gegenüber. Das hier hat mir Blogleser Holger geschickt. 

Es wirft schon einige Fragen auf. Nicht dass wir meinen, der Radweg werde hier zu einer fünfspurigen Straße umgewidmet. Aber wieso steht es mit  seinem Sockel eigentlich auf dem Radweg und ragt in Kopfhöhe quer? Das ist eine Zweirichtungsradweg, hier brauchen Radfahrende Platz. Und wieso steht es auf dieser Seite?  Die Autospuren, die es betrifft sind doch auf der anderen Seite der Brücke. Oder hat man es nur abgestellt, um es später für diese Seite zu verwenden?

Geht so jedenfalls gar nicht. Radwege sind keine Stellflächen für Straßenschilder.

3 Kommentare:

  1. Wurde da vielleicht einfach das falsche Schild aufgestellt ?
    Denn weiter vorne, dort wo der Baustellenzaun beginnt, kann man ein Z. 254 ( Verbot für Radfahrer) erkennen. Da wäre ein Wegweiser, wie es dort weitergeht, schon sinnvoll.

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    1. Das Verbotsschild Z254 wurde nach 4 oder 5 Tagen wieder entfernt. Am 22.5. habe ich es erstmals bewusst wahrgenommen, am 25.5. abends war es demontiert.

      Ich finde es erstaunlich, wie viele Radfahrer sich krampfhaft bemühen, die Regeln einzuhalten, wenn die Behörden mit dermaßen schlechtem Vorbild vorangehen.

      Es ist Hauptradroute.
      Es ist eine Strecke des RadNETZ Baden-Württemberg.
      Es ist die Überleitung vom geplanten Radschnellweg Plochingen-Esslingen in das Stadtzentrum von Stuttgart.

      Das RadNETZ ist folgendermaßen charakterisiert:

      "... ein flächendeckendes, durchgängiges Netz alltagstauglicher Fahrradverbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren entlang der wichtigsten Siedlungsachsen im Land. (...) Bei der Auswahl der Strecken wurden die Bedürfnisse der Alltagsradlerinnen und -radler besonders berücksichtigt und auf eine sichere Führung geachtet." " (...) attraktiv und sicher nach dem aktuellen Stand der Technik (...)".

      Den Qualitätsstandard und den aktuellen Stand der Technik definieren u.a. die ERA, denen sich das Ministerium für Verkehr ausdrücklich verpflichtet:

      "Die ERA 2010 bilden die Grundlage für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen und gelten für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen. Sie gelten für Radverkehrsverbindungen der Verbindungsfunktionsstufen II bis V gemäß RIN innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete und ergänzen und vertiefen die übrigen planerischen und entwurfstechnischen Richtlinien um die konkreten Details zum Radverkehr. "

      Nun, was steht da eigentlich drin?
      - Regelbreite 3 Meter (2,5 Meter Mindestbreite gilt nur bei geringem Verkehrsaufkommen - davon kann bei bis zu 5000 Radfahrern täglich nicht die Rede sein)
      - Verkehrsschilder haben ihren Platz im Sicherheitsraum, der dann über 50 cm breit sein muss statt der normalen Mindestbreite von 25-50 cm)

      Die Asphaltfläche auf der Brücke ist riesig breit. Mit Verschieben der Betonelemente kann der Radweg locker ertüchtigt werden, um die geplanten 15.000-20.000 Fahrradfahrer am Tag aufzunehmen, die Gemeinderat und Stadtverwaltung in knapp 2 Jahren hier erwarten.

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  2. Das Problem mit den Schildern gibt's schon gaaaanz lang. Alle, die's betrifft wissen's - keinen interessiert's.

    Bei dieser Gelegenheit darf ich auch nochmal darauf aufmerksam machen, dass die Lichter des entgegenkommenden Mief uns in dieser geometrischen Konstellation notwendigerweise immer blenden.

    Und so wird's denn Vorsatz:
    der Radler wird geblendet damit er das scharfkantige, auf Kopfhöhe angebrachte, unbeleuchtete und auch sonst ungesicherte Hindernis auf keinen Fall wahrnehmen kann.

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