8. März 2019

Knifflige Schutzstreifen am Wallgraben

Wenn es um die Angst auf sogenannten Schutzstreifen geht, wird immer wieder Am Wallgraben in Vaihingen genannt. 

Die Straße klemmt ab dem Kreisverkehr an der Schulze-Delitsch-Straße und den Stadtbahnschienen an der Ernsthaldenstraße mit Schutzstreifen zwischen Stadtbahngleisen, Grünstreifen und Gehweg. Die Fahrbahn ist 4 Meter breit. Der Schutzstreifen ist 1 Meter breit. Bleiben für die Autos, die heutzutage fast alle knapp 2 Meter breit sind, 3 Meter. Ein Radfahrender kann hier nicht mit den nötigen 1.5 Metern Überholabstand überholt werden. Wird aber überholt.

Würde der Fahrer so eines Autos mit 50 cm Abstand zum linken Bordstein fahren, hat er noch 50 cm zur gestrichelten Linie, wo der Radler mit 50 cm Abstand zum rechten Brodstein fährt. Das ergibt im Idealfall einen Meter Überholabstand bei 50 km/h des Autos und 12 km/h des Radlers ohne Elektrounterstützung. Dieser Radler (Foto links) wird auf diese Weise von einer Reihe von Autos überholt.



Dieser Streifen hält aber noch ein paar Tücken bereit. Da wo ich stand (kurz hinter dem Zebrastreifen) und die Aufnahmen gemacht habe, ist eine Einfahrt zu einem Betrieb. Mehrere Autos bogen hier fast direkt aus der Kreisverkehrkurve heraus mit Schwung (also mit einem erstaunlichen Tempo) über den Gehweg hinweg auf das Grundstück ein. Nehmen wir mal an, einen Radler würden sie hier sehen. (Foto: StuttgartMaps)

Vorne wollen recht viele nach rechts in die Breitwiesenstraße abbiegen. Selbstverständlich bremsen sie auf dem Schutzstreifen ab und
blockieren ihn für Radler.

Übrigens kein Wunder, denn der Autofahrer sieht vor sich jetzt einen Zebrastreifen mit paralleler Radspur, denkt also, die Radler kommen hier auf dem Gehweg. Dabei vergisst er, dass er auf dem Schutzstreifen steht und Radler, die auf der Fahrbahn  herankommen, behindert.




Diese beiden Radfahrerer haben denn auch gleich den Gehweg gewählt. (Mir ist gar nicht aufgefallen, dass er freigegeben ist, ich bin ja auf der Fahrbahn gekommen).

Allerdings kommen Radler von der Galilei-Straße her (Bild im Bild) auf einem parallelen für Radler freigegebenen Fußweg, fahren dann im Fußgängermodus geradeaus über den Kreisverkehr und demzufolge auf dem Gehweg Am Wallgraben weiter.

Dieses parallele Geheg-Freigeben und einen Angst(Schutz)streifen anlegen finde ich ziemlich bedenklich. Und auch nicht nützlich für das, was wir in Stuttgart lernen müssen: Räder gehören auf die Fahrbahn, und Autofahrende müssen auf sie Rücksicht nehmen und, wenn sie den Überholabstand nicht einhalten können, hinter ihnen bleiben, auch wenn sie auf einem optisch eigenen Streifen unterwegs sind.

Und die Lösung? Klar wäre hier gar kein Streifen besser. Dann aber würde die riesige Mehrheit der Radfahrenden den Gehweg wählen und dieses elende Gehwegradeln würde nie aufhören. Zugleich festigt das bei Autofahrenden den Glauben, Räder hätten nichts auf der Fahrbahn vor ihnen zu suchen, so mancher würde Radler wegzuhupen versuchen. Für einen echten Radfahrestreifen reicht aber der Raum nicht. Es sei denn, man wrüde diese Grünbeete zwischen Gehweg und Fahrbahn wegnehmen.

Man hätte natürlich bei der Planung der Stadtbahnlinie bis Dürrlewang ganz anders planen können, nämlich die Autos auf eine Seite der Schienen legen, die Radfahrenden auf die andere Seite. Das ist kompliziert, ich weiß, für etliche Betriebseinfahrten hätte man Lösungen finden müssen, etwa eine Zufahrt von den Seitenstraßen her.  Und man hat es nicht getan. Solche Planungen haben einen riesigen zeitlichen Vorlauf, und damals hat man an den Radverkehr nicht gedacht.

Und jetzt? Als routinierte Radlerin würde mir einfallen: Radzeichen auf mittig auf die Fahrbahn malen. Aber dann haben weniger routinierte immer noch Angst und nehmen den Gehweg. Also: Sofort Tempo 30 anordnen, damit die Autos langsam unterwegs sind. Dann können diese Schutzstreifen bleiben und Radfahrende einladen, auf der Fahrbahn zu radeln.

8 Kommentare:

  1. Rechenfehler: Lenkerbbreite von 50 bis 70cm mit einbezogen! Wenn ein Radler mit 50cm Abstand zum Bordstein fährt, ist sein linkes Lenkerende an der gestrichelten Linie. Mein Volvo ist 2,12m breit. Wenn ich mit Spiegel an der linken Kante fahre, bleiben noch 88cm zum Radfahrer. Wenn ich in der Mitte der Spur fahre 44cm.

    Da gehört der Schutzstreifen weggemacht und Tempo 30 ausgewiesen und überwacht.

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  2. Oder aber, und das waere die saubere Loesung: wenn der Abstand nach rechts, also die 80 - 100cm, auch abmarkiert wuerden. Damit laege der Schutzstreifen in der Mitte der Spur.

    Ich weiss, dass das im Falle von Soest heiss diskutiert wurde, dabei ist das bei parkenden Autos die einzig korrekte Verfahrensweise:
    https://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/kampflos-wollen-soester-ihre-rad-streifen-nicht-hergeben-6249788.html

    Es ist schon klar, warum diese Loesung nicht fortbestehen durfte:
    - weil sie jedem klar macht, dass Radfahrer nicht rechts in die Dooring-Zone oder Gosse abgedraengt werden koennen
    - weil dann Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer waeren, hinter denen man herfahren muesste.
    - weil die naechste logische Stufe durchgehende 30 km/h in den Innenstaedten sind

    Gruss - Matthias

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    1. So ist es. Lange werden wir das nicht mehr so machen könne, wie das hier gemacht wird. Entweder es kommt Tempo 30 auf allen Stadtstraßen (von ein paar abgesehen) oder es muss anständige Radwege geben. Also geht nur Tempo 30. :-)

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    2. T30 - neben mehr Sicherheit, weniger Unfallopfern wird es vor allem auch leiser in unseren Städten. Ein Punkt, von dem alle profitieren. Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels.

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  3. Ich fahre da oft, und finde es schade, das für uns so eine schlechte Lösung bei einer komplett neuen Planung herausgekommen ist. Klasse ist auch, das der "Schutzstreifen" immer beim Kreisverkehr endet. Und da sind viele dann überfordert: Radfahrer einfädeln lassen, gleichzeitig Vorfahrt im Kreisverkehr beachten. Und sie verschätzen sich oft, denn man kann auf der leicht abschüssigen Strecke locker Tempo 30 mit dem Rad fahren. Wenn dann aber beim einfädeln plötzlich ein Auto neben einem auftaucht und sich gleichzeitig der Weg verengt, sowie der Autofahrer durch die Vorfahrtsregelung zusätzlich abgelenkt ist, wird es sehr oft sehr brenzlig.
    Ich wäre für Schutzstreifen weg, Fahradsymbol auf der Straße markieren zur Erinnerung. Tempo 50 kann dann glaube ich bleiben.

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    1. Carsten, du radelst auch auf einer Tempo-50-Straße, aber genau die Menschen, die wir fürs Radfahren gewinnen können, wenn sie sich trauen würden, die kriegen wir mit so was nicht auf die Straße. Leider ist es wohl Bundesrecht, dass die Streifen vor den Kreisverkehren enden müssen, statt ihn ihn hineingeführt zu werden. Wir bräuchten auch mal vernünftige Verkehrsminister/innen in Berlin. Und unsere Stuttgarter Autofahrenden müssen endlich lernen, mit uns Radfahrenden freundlich und zuvorkommend umzugehen. Man muss ja nicht immer so schnell wie möglich fahren oder abbiegen, man kann auch mal abwarten, was ein Radler macht (machen auch schon viele, aber halt manche nicht).

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  4. Das ist kein Schutzstreifen, er beitet keinen Schutz!!

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  5. Das Konzept "Schutzstreifen" (gestrichelte Linie) gehört verboten. Denn dem Autofahrer wird suggeriert, er könne den Radler überholen, solange er sich an die Linien hält, was den Radler auf Grund mangelnden Abstands mehr gefährdet als schützt. Ich glaube es macht keinen Unterschied für die unsicheren Radler, ob der gestrichelte zu schmale Streifen da ist oder nicht. Sie werden den Fußweg nehmen, weil sie da in meinen Augen in dem Fall auch sicherer sind. (Ich weiß da scheiden sich hier die Geister)
    Und die Fahrbahnradler radeln auf der Fahrbahn ob mit oder ohne gestrichelten Streifen.

    Gruß Paul

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