19. April 2019

Autofahrer gefährdet Radler, aber Radler bekommt Verwarnung


Ein Radler wird knapp überholt, zeigt den Autofahrer an und bekommt einen Bußgeldescheid, weil er das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten habe.

Eine neue Studie zeigt: Radfahrer werden vor allem von Lkw- und Busfahrern, aber auch von vielen Autofahrern zu eng überholt. Die Dooring-Gefahr wird hingegen unterschätzt (unten mehr dazu). Wie können wir Radler uns schützen? Offenbar gar nicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass ich Kenntnis von einem Gewaltakt eines Autofahrers erhalte, der damit endet, dass die in die Enge getriebenen Radfahrenden die Anzeige bekommen.

Die Geschichte wie ich sie gehört habe ging so: Blogleser Martin radelt regelmäßig die Böblinger Straße hoch. Zwischen Waldeck und Kaltental hat er zwischen Fahrbahn und geparkten Autos nur den so genannten Sicherheitsstreifen zur Verfügung. Er muss in der Dooringszone der geparkten Fahrzeuge radeln. Nachdem er von einem Lastwagen so überholt wurde, wie es das Foto zeigt, radelt er links neben dem so genannten Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Ein Kleinwagenfahrer überholte ihn kürzlich trotzdem sehr knapp. Und zwar so knapp, dass Martin gegen die Beifahrertür schlagen konnte.

Situationsfoto, Martin

Der Autofahrer hielt an, und man unterhielt sich, durchaus sachlich. Allerdings leuchtete dem Autofahrer nicht ein, dass er einen Überholabstand von 1,5 Meter zum Radler einhalten müsse, und wieso fahre er so weit links? (So wie ich das intepretiere, handelte es sich bei dem äußerst knappen Überholmanöver um eine Angstmach- oder Strafmaßnahme gegen den Radler.) Martin erklärte das mit der tödlichen Dooring-Gefahr. Die aber bestritt der Autofahrer. Er meinte, Aussteigende passten doch auf.

Wer nicht Rad fährt, fragt sich vielleicht jetzt, warum Martin (oder ich, wenn ich da hoch radle) nicht links innerhalb des Schutzstreifens radelt. Einmal probiert, und man kennt die Antwort: Weil, von einzelnen abgesehen, Autofahrer einen dann ganz knapp überholen, denn sie glauben sich in den grenzen ihres Fahrstreifens un damit im Recht. Man muss eigentlich mittig auf ihrem Fahrstreifen radeln, damit sie nicht überholen können. Aber dann verletzt man das eigene Rechtsfahrgebot. Da in der StVO der Überholabstand von 1,5 Metern für Fahrräder nicht festgeschrieben ist (er wurde nur verschiedendlich gerichtlich festgelegt), kann man Autofahrern auch nicht mit einem Paragraphen kommen, außer mit Paragraph 1 der StVO wonach man immer vorsichtig und rücksichtvoll fahren muss.  

Martin kündigte an, dass er den Autofahrer anzeigen werde. So geschah es. Der Polizeiobermeister sagte ein "verkehrserzieherisches Gespräch" mit dem Autofahrer zu.  Er, der Radfahrer, müsse aber im Gegenzug mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot rechnen, wenn er an der Anzeige gegen den Autofahrer festhalte. Martin hielt fest und bekam den Anhörungsbogen mit dem Verwarnungsgeld.

Dieses Schreiben beinhaltet allerdings nach meiner Einschätzung einen Fehler.
Wenn ein Autofahrer den Sicherheitsabstand zu einem Radler, der auf einem Schutzstreifen fährt, nicht einhalten kann, gilt ein faktisches Überholverbot. Der Autofahrer hätte ihn hier nicht überholen dürfen, auch wenn der Radler weiter rechts und damit auf dem Schutzstreifen gefahren wäre. Insofern liegt keine Behinderung vor. Die liegt übrigens auch deshalb nicht vor, weil der Autofahrer ja trotzdem überholt hat und somit gezeigt hat, dass er für sich selbst ausreichend Platz dafür sah.

Hingegen hat der Autofahre einen Radfahrer durch ein aggressives Manöver in Gefahr gebracht. Er hat weder Vorsicht noch Rücksicht walten lassen. (Und, Himmel noch mal!, liebe Autofahrer/innen, dieser Abschnit ist ein paar hundert Meter lang, da kann man doch auch mal langsamer fahren! Nur wenig später könnt ihr den Motor wieder jaulen lassen. Wohin denn so eilig, dass man das Leben von Radlern in Gefahr bringen muss? Steht das denn dafür.)

Am besten wäre es, in diesem speziellen Fall würden Gerichte eine Entscheidung treffen, ob eine solches Double-Bind-Dilemma einem Radfahrer überhaupt zugemutet werden kann: Er soll rechts fahren, was aus Sicht der Polizei (die ziemlich identisch ist mit einer Autofahrer-Sicht) heißt, innerhalb der Grenze des Schutzstreifen), er soll aber auch immer ausreichend Platz zu geparkten Fahrzeugen halten (mindesten 1 Meter), und er möchte nicht mit fünfzig Zentimetern Abstand von Autos überholt werden, die hier mit Tempo 50 hoch fahren, schon gar nicht von Lastwagen.

Schutzstreifen werden zu Horrorstrecken
Diese Streckenabschnitte mit Schutzstreifen entlang geparkter Fahrzeuge auf der Hauptradroute 1 sind konfliktträchtig und entwickeln sich zu ungemütlichen und auch gefährlichen Strecken, weil Autofahrende mit einer gewissen Aggressivität hoch preschen (und auch gerne mal die Radstreifen und Schutzstreifen benutzen, um andere Autofahrer rechts zu überholen, auch dazu habe ich einen Bericht).

Hier müssen die Parkplätze verschwinden.  Wenn der Platz nicht reicht für eine Autospur und eine ausreichend breite Radfahrspur, dann müssen hier eben die Parkplätze weichen. Ohnehin parken in diesem Abschnitt keine Anwohner, vielmehr stehen da Firmenlaster oder überbreite Anhänger. Wir befinden uns hier auf einer der viel befahrenen Hauptradrouten. Und falls jetzt jemand die Achseln zuckt, dann frage er oder sie sich: Würde ich hier meine 12.-jähirge Tochter oder meinen 10-jährigen Sohn radeln lassen? Wenn die Antowrt lautet, "O, Gott, Nein!", dann ist das ein mächtiges Indiz dafür, dass die Radinfrastruktur nicht sicher ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stadt - dass wir alle - es aushalten, wenn hier eines Tages ein Mensch auf dem Fahrrad unter die Räder kommt, weil er einer Autotür ausweichen musste oder ihr nicht mehr ausweichen konnte, während ein Laster zu eng überholte, oder weil eine aggressiv gewordener Autofahrer (die gibt es hier leider auch überrschend viele) ihn touchiert und zu Fall bringt.

Die Dooringgefahr wird unterschätzt.
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat eingehende Untersuchungen zum Überholabstand zur Radfahrenden angestellt, die bestätigen, dass jeder zweite Autofahrer zu knapp überholt, wie der Tagesspiegel berichtet. Dem Bericht zufolge überholen gerade Bus- und Lastwagenfahrer besonders knapp. An Schutzstreifen sind fast 90 Prozent der Busse und fast 70 Prozent der Lkw mit weniger als 1,50 Meter Abstand zu Radlern unterwegs, davon 44 Prozent der Busfahrer und 20 Prozent der Lkw-Fahrer mit weniger als einem Meter. Auch Radffahrstreifen bieten da nur insofern etwas mehr Schutz, als sie breiter sind. Autofahende denken offenbar, dass sie alles richtig machen, wenn sie sich an den gestrichelten Linien orientieren und in ihrer Fahrspur bleiben. Als Seitenabstand zu einem anderen Auto reicht das ja auch, denn dessen Fahrer hat ja einen Panzer um sich herum, bei Fahrfehlern berühren sich nur Blech und Belch. Aber Radfahrende haben eben keinen Panzer.

Anscheinend kommt es durchaus zu Unfällen im Längsverkehr (auch wenn an Kreuzungen mehr Unfälle passieren), und dabei wird von Radfahrenden vor allem die Gefahr von Dooring-Unfällen drastisch unterschätzt. Das heißt, sie radeln zu dicht an geparkten Fahrzeugen entlang und rechnen gar nicht damit, dass eine Tür aufgehen könne. Heutzutage kann man das auch nicht mehr abschätzen, weil Menschen, die eingeparkt haben, oft noch eine Weile im Auto sitzen und auf dem Handy daddeln, ehe sie sich entschließen auszusteigen. Man sieht durch die getönten und spiegelnden Scheiben auch oft gar nicht, ob das jemand im Auto sitzt.

Dem Tagesspiegel-Bericht zufolge ist das Unfallrisiko für Radfahrende auf einem Schutzstreifen vier Mal so hoch, wenn Autos daneben parken. 65 Prozent der Unfälle, die sich entang solcher Parkstreifen ereignen, sind Dooring-Unfälle. Sind die Schutzstreifen weniger als 1,5 Meter breit, passieren dort besonders viele Radlerunfälle.

Die UDV stellt deshalb für Schutz- und Radfahrstreifen Forderungen auf:
  • 0,75 Meter Abstand zum ruhenden Verkehr
  • Sicherheitsstreifen von 0,75 Metern Breite zum fahrenden Verkehr
  • Mindestbreite von 1,85 Meter für den Schutzstreifen selbst
  • Fabrbahnbreite für Autos 5 Meter
  • Das Park- und Halteverbot auf Radfahr- und Schutzstreifen konsequent überwachen. 
  • Und falls man auf Radfahrstreifen Radfahrenden das Überholen ermöglichen will, müssten die Radfahrstreifen 2,25 Meter breit sein (denn einen Radfahrstreifen  darf man als Radler, anders als einen Schutzstreifen, nicht zum Überholen anderer Radler verlassen).

29 Kommentare:

  1. Unglaublich.... der Radfahrer bekommt die Verwarnung. Schade, dass die Polizisten offensichtlich keine Radler sind, sonst hätten sie verstanden um was es Martin ging... wir brauchen einfach eine bessere Infrastruktur für Radler, die dadurch besser geschützt sind vor 1. Dooring-Unfällen und 2. zu nah vorbei fahrenden Autofahrern.... warum müssen immer erst einige schlimme Unfälle passieren, bevor etwas passiert?
    Uschi

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  2. Jörg
    in dem Abschnitt Elsental bis Schwarzwaldstraße wäre ein Rad- Fußweg hinterr den parkenden Autos gut möglich und meine Päferenz. An den Schwarzwaldstraße sind die Radfahrer sowieso auf dem Bordstein, weshalb wir die Ampeln umfahren können.
    Die Rechtsauffassung der Polizei ist merkwürdig. Darf ich etwa jeden der sich scheinbar nicht regelkonform verhält mutwillig gefährden? Also den Fußgänger auf der Straße nahezu umfahren. Radfahrer abgdrängeln und so weiter.
    Wirklich abgedreht die Geschichte. Martin gut gemacht. Ich wunsche weiter starke nerven.

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    1. Ich bin kein Fan davon, die Radler auf die Gehwege zu verlegen, nur weil man den Autobesitzern keinen Parkplatz wegnehmen will. Und man radelt auf dem Gehweg ja auch in einer Dooringzone, in dem Fall demF der Beifahrer, die noch weniter aufpassen. Und die Fußägner hassen es. Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören auf die Fahrbahn. Wir kauch önnen doch Fußgängern nicht immer ihren Platz wegnehmen. Wir müssen doch als Stadt keine kostenlosen Parkplätze für Wirtschaftsfahrzeuge (Laster, Anhänger, etc, die auf eigenen Grundstücken stehen müssten) bereitstellen. In Anwohnergegebenden, da verstehe ich das, aber einfach nur Abstellfläche für große Autos von Betrieben bereithalten, das finde ich ich nicht richtig.

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    2. Jörg
      Es gibt auch so etwas wie Augenmaß und Vernunft im Einzelfall. So wäre der Rad- Fußweg auf dem genannten Teilstück für die allermeisten Radfahrer besser als die heutige Lösung. Vor allem wenn ich die nicht "Kampfradler" mit nehmen will. Bergab sieht die Welt anders aus, da können wir nicht mit den Fußgängern zusammen sein.
      Man muss einfach die Situation vor Ort beachten. Pauschale Aussagen werden ganz schnell falsch.

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    3. Sehr geeherte Frau Christine Lehmann
      Das ist wieder typisch,das die Radverkehr auf solche Straßen geführt werden auf denen es erhebliche Gefahren gibt!Einge hundert Meter weiter unten ist der Häslacher Tunnel der wird als Kraftfahrstaße geführt dort darf niemand Parken.Dort gilt Park- und Halteverbot.Soweit ich weiß darf man dort auch nicht schneller gefahren werden als 50km/h.Dieser Teil der Straße böte wesentich weniger Gefahren durch diese Anordnungen.Dort ist auch das Radfahren verboten!Radverkehr gilt als Verkehrstelnehmer zweiter Klasse!Hier muß endlich dieses Verbot rückgängig gemacht werden und dem Radverkehr das befahren dieser sichersten Straßen zuermöglichen!
      Für mich ist es föllig unverständlich warum dies nicht diskutiert wird!Ich habe den Eindruck das hier ein Denk-Diskusionsverbot besteht!Warum?
      Mit freundlichen Gruß
      Der Straßenradler

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    4. Ein Hochbordradweg könnte an dieser Stelle tatsächlich mit relativ viel Breite für Radler und Fußgänger realisiert werden, wenn man den Schutzstreifen entfernt und den Parkstreifen um diese Breite nach links verlegt. Alternativ kann man natürlich auch den Parkstreifen entfernen und dann mit noch mehr Breite planen zu können...

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  3. Ich wurde bei einer ähnlichen Geschichte, als ich bei der Polizei eine Anzeige aufgab - es passierte allerdings nicht auf der Böblinger Straße - mit der Frage konfrontiert, weshalb ich nicht das Rechtsfahrgebot eingehalten hätte. Ich erklärte daraufhin sehr genau welches Risiko ich eingehe, wenn ich sehr eng an Autotüren vorbei fahre. Dann halte ich lieber einen Meter Abstand. Die Anzeige wurde fallen gelassen, jedoch bekam auch ich kein Bußgeld.
    Achim

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    1. Ein Meter Abstand ist in der Tat das Mindeste, was man von Autotüren geparkter Fahrzeuge halten muss. Macht man das nicht und erleidet einen Dooring-Unfall, dann kann ein ganz schlauer Richter dem Radler auch noch eine Mitschuld geben. Manchmal denke ich, unsere Polizei sollte in gewissen Abständen eine Fortbildung besuchen, die ihnen die spezifischen Probleme des Radverkehrs näher bringt. Bei der Verkehrspolizei gibt es aber auch in der Führungsebene Beamt/innen, die selber Rad fahren. Es wird sich sicher allmählich etwas ändern, was die Beurteilung des Verhaltens von Radfahrenden betrifft.

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    2. Christine schrieb: "Ein Meter Abstand ist in der Tat das Mindeste, was man von Autotüren geparkter Fahrzeuge halten muss.“ Wer den Überholabstand in der StVO vermisst sollte in Sachen vorbeifahren an geparkten Autos auch mal in der StVO nachsehen. In § 14 steht unmissverständlich: "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.“ Ein vorbeifahren mit 20 cm Abstand ist also im Sinne der StVO erlaubt. Warum werden Urteile, die mehr Abstand verlangen, so unkritisch akzeptiert?

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    3. Auch wurde schon von der Polizei angehalten will ich das Rechtsfahrgebot nicht ein gehalten habe.Das war allerdings nicht in Stuttgart.Ich fuhr mit meinem Fahrrad Morgens zur Arbeit und hatte es eilig.Ich sah in etwa 50 meter Entfernung die rote Ampel auf grün umschalten an der schätzungsweise 5 Autos warteten.Ich stieg aus dem Sattel und sprinntete auf diese Ampel zu damit auch ich bei dieser Grünphase über die Kreuzung komme.Jetzt hat sich folgendes zu getragen.Die Autos fuhren trotz grünem Licht nicht.Ich hatte zwei Möglichkeiten die währe abzubremsen oder links an den Autos vorbeizuziehen.ich entschied mich für die zweite.Jetzt beginnt einer Autofahrer anzuhupen um den vorderem auf das grüne Licht bei der Ambel aufmerksam zumachen.Die Kolonne von Autos fuhren los.Mein schwung reichte nicht aus um an den voderen zu überholen.Die Kolonne fuhr rechts an mir vorbei.Als dies geschehen war fuhr ich wieder rechts an den Fahrbahnrand.Ich war richtig stolz das ich die Grünphase der Ambel geschaft habe.Jetzt überholt mich die Polizei mit Blaulicht und stopt mich!Ich war ganz verwundert.und habe sie gefragt.Warum sie mich anhalten.Sie antwoteten ich habe gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.Ich erwiederte das ich die Autos überholen wollte deswegen bin ich in der mitte der Fahrbahn gefahren.Das müßten sie doch gesehen haben!Sie erklärten mir das man mit dem Fahrrad keine 50km/h fahren kann.Warum hält man mich an und nicht den Autofahrer bei der Grünphase geschlafen hat.Durch dessen Verhalten kamm es zu meinem Überholmanöver!Seltsam.Sie ließen mich weterfahren ohne sich bei mir zu entschuldigen!

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  4. Ich hatte vor Jahren einen Dooringunfall, obwohl ich dachte ich hätte genug Abstand zum parkenden Auto. Seitdem halte ich immer genug Abstand, notfalls auch links neben dem Sicherheitsstreifen. Und ich bin sehr froh, dass ich dies tue, den es passiert viel zu häufig, dass Autotüren einfach geöffnet werden...

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  5. Das zum Überholabstand nur auf § 1 StVO verwiesen werden kann ist falsch. In § 5 steht: "Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.“ Dieser Satz wurde Mitte der 1970er Jahre eingefügt. Die Begründung lautete: „[…] muss das Gebot ausreichenden Seitenabstandes ausdrücklich aufgestellt werden.“

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  6. Klingt für mich für eien Fall für die ADFC Rechtsschutzversicherung.
    Ein Widerspruch ist ja erstmal kostenlos und vielleicht findet sich ja für die 300 € auch ein edler Spender / oder ein Lokalverband, der diese ggf. trägt um das gerichtlich klären zu lassen:
    https://login.adfc.de/versicherung/rechtsschutzversicherung

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  7. Das Problem ist: Bullen haben selten eine Ahnung von fahrradspezifischen (die eigentlich zum Allgemeinwissen eines Führerscheininhabers zählen) Angelegenheiten. Mir wollte mal so ein Jungbulle erklären, ich hätte ein Schutzblech an meinem Rennrad anzubringen, wobei meine vorhandene Klingel nicht nötig wäre.


    Zum Fall: Das würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Hier wurde durch den Autofahrer unter Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers sein subjektiv empfundenes Recht offensiv durchgesetzt. Das ist nicht erlaubt.

    Erst gestern hat mir mal wieder so ein Heini nicht einmal den Platz auf dem Schutzstreifen gegönnt. Nach rechts und links hatte ich noch 30cm, in einer Kurve! Da er nur unwesentlich schneller war, konnte ich ihm erst mal eine auf die C-Säule klatschen. Ansprache an der roten Ampel:
    Ich: "Wie überholt mal Radfahrer?"
    Er: "Was heißt hier "wie überholt man Radfahrer"?! So dass man halt vorbeikommt"
    Ich habe ihm dann "Sicherheitsabstand 1,5m" ins Gesicht geschrien [Adrenalin] und mit der flachen Hand auf's Autodach geklatscht [Übrigens mache ich das so, dass kein Schaden entsteht. Und dann argumentiere ich wie die andere Seite: Hach, ist doch nichts passiert!]. Schade, dass er nicht ausgestiegen ist, denn das Pseudorecht des Stärkeren hätte so einen ganz neuen Kontext erhalten. Notfalls powered by Luftpumpe (Phase 1) oder 1kg Abus Bügelschloss (Phase 2).

    Ich weiß schon, hier werden einige - wohl zurecht aus einer gewissen (Alters-)Perspektive - meinen, man sollte hier besonnen vorgehen und nicht provozieren. Ich spreche hier allerdings von einer Reaktion auf eine Provokation und Bedrohung.

    Dieser Artikel sowie meine Alltagserfahrung zeigen mir: Man kommt nicht zu seinem Recht (selbst bei objektiven Beweismittteln kommt der Datenschutz daher, Zeugen helfen auch kaum, solange "nichts passiert" ist) und den meisten asozialen Autofahrern ist es egal, was gilt. Sie fühlen sich sicher und überlegen, solange sie in ihrem Käfig sitzen. Man bildet sich Rechte ein und setzt diese offensiv durch. powered by Ordnungsämtern, die dermaßen inkonsistent/-kompetent argumentieren, dass man sich schämen muss. Die Ordnungsämter und Bullen sind Teil des strukturellen Problems. Wo es in anderen Ländern nicht einmal für den Zoll reicht - in Stuttgart in allen Abteilungen gerne willkommen.

    Bevor ich mich mit o. g. Bullendeppen herumärgere, regle ich die Angelegenheit selbst. Ich lasse mich von solchen Typen (also asozialen Autofahrern oder Ordnungsamtsdarstellern) nicht zum Opfer (und dafür nachher zum Täter) machen. Ich möchte also wenigstens selber (!) schuld sein, wenn ich nachher mit rechtlichen Konsequenzen belastet werde!

    Man hat genau diese Möglichkeiten:
    - Schlucken und auf die nächste gefährliche Situation warten
    - Andere Verkehrsmittel wählen (-ich bin übrigens für MEHR Autoverkehr, möglichst schnell! Bis zum totalen Stillstand! "Bedenken: Second!")
    - Anzeigeversuch, wobei man vom Opfer zum Täter wird
    - einer Situation nicht aus dem Wege gehen, die die Verhältnisse der Konfliktparteien auf eine "sportliche Basis" stellt (s.o.). Dann kann man dann auch zum Täter werden, aber das wird man auch durch weniger (s.o.)

    Daher nochmal: Grüße an alle Vernünftigen (=die Klügeren, die nachgeben - bis sie die Blöden sind), deren maximale Gefühlsregung in einem Kopfschütteln oder sozialpädagogischen Blitzstuhlkreis besteht.

    Merke: Manchen ist Euer Leben weniger Wert als 5 Sekunden Zeitersparnis durch gefährliches Überholen.
    Merke: Manchen ist Euer Leben weniger Wert als 5 Sekunden Zeitersparnis durch gefährliches Überholen.
    Merke: Manchen ist Euer Leben weniger Wert als 5 Sekunden Zeitersparnis durch gefährliches Überholen.

    Dave

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    1. Lieber Dave, ich bin ja nicht so der Fan vom Faustkampf im Straßenverkehr. Gegen ein Auto klopfen reicht übrigens meist schon, um Schrecken auszulösen. Allerdings, wer sich provizieren lässt, hat schon verloren. Dann bestimmt nämliche der Gegner, hier der Autofahrer, wie du dich verhältst und ob du dich im Verlauf ins Unrecht setzt. Aber das ist deine Sache, wie du das für dich regelst. Ich sage nur, wie ich das empfinde. Klar, bin ich manchmal auch so erschrocken, dass ich schreie, und dann gerät das Gespräch mit dem Täter nicht sonderlich gut. Manchmal denke ich, wir Radfahrer/innen müssten solche Gespräche mit Autofahrenden mal trainieren, damit wir sie aus ihrer Rechthaberei herausholen. Wenn man aufs Auto schlägt, bleiben die auf jeden Fall in ihrer Rolle. Ich muss mal darüber nachdenken, was für rhetorische Tricks wir hätten, um den üblichen eskalierenden Verlauf zu unterbrechen. Andererseits hat man ja immer nur ein paar Sekunden. Das macht diese Wortwechsel laut und hastig und aggressiv.

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    2. Ich sehe es auch eher so wie Dave. Wenn sich einige Radler auch mal entsprechend wehrend, passen diese Autofahrer in Zukunft auch mal besser auf. Manchen ist ihr Autolack nämlich am allerwichtigsten. Da überholen die den nächsten Radler dann doch lieber mit mehr Abstand, bevor die nächste Delle im Kotflügel ist..

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  8. Ralph Gutschmidt19. April 2019 um 21:39

    Hier würde ich sehr gern unterstützen.

    Zunächst mal ist der Verstoß zweifelhaft. Zwar muss man möglichst weit rechts fahren, aber nicht so, dass man sich gefährdet. Es gibt Rechtssprechung, aucb vom BGH, die nahelegt, dass man 80 cm Mindestabstand zu parkenden Autos halten muss, sonst hat man Mitschuld bei einem Unfall. Ein Bußgeldbescheid müsste also zumindest ungefähr festhalten, wie groß der Abstand tatsächlich war.

    Auch die Behinderung ist widersprüchlich. Dort steht, dass ein Autofahrer nicht überholen konnte. Tatsächlich hat er aber überholt.

    Bitte, liebe Christine, gib meine Kontaktdaten an Martin weiter.

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    1. Diese Dooring-Rechtsprechung wurde leider von Radfahrerseite nie so wirklich hinterfragt, obwohl sie nur zum Wohle von Kfz-Haftpflichtversicherern in der Tat Opfer zu Mittätern macht. Das gleiche wird ja auch immer wieder in Sachen Fahrradhelm versucht...

      Es ist aber auch so, dass das meines Wissens nach alles rein zivilrechtliche Urteile sind, wenn bereits ein Unfall geschah und eben die Haftung verteilt werden musste. In dieser Frage besteht eben kein unmittelbares Recht; die StVO benennt keine konkreten Mindestabstände und interessiert sich auch nicht für die Breiten von Streifen jeder Art. In Sachen Dooring-Mithaftung wurde ja der extrem schwammige § 1 hergezogen, um den Versicherern Geld zu sparen und Radfahrern ein "Selber Schuld" ins Gesicht zu rotzen.

      Andererseits gibt es dann auch wieder Urteile aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie jenes vom OVG Lüneburg, wonach Radfahrer erst gar keine Klagebefugnis gegen "Schutzstreifen" hätten, weil angeblich nicht benutzungspflichtig (obwohl es extra eine Tatbestandsnummer im BKat gibt).

      Urteile behandeln aber sowieso immer nur Einzelfälle. Es gibt in Deutschland kein "Richterrecht". Deshalb widersprechen sich auch zahlreiche Urteile ständig. Das ist nun einmal eigentlich Aufgabe des Gesetz- oder Verordnungsgebers.

      Manipulation fängt übrigens auch schon bei der Sprache an. Diese Dinger "Schutzstreifen" oder "Sicherheitsstreifen" zu nennen, ist Orwell'scher Neusprech in seiner reinsten Form. Man sollte zumindest (ironische) Anführungszeichen setzen, wenn man diese Begriffe verwendet.

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  9. Zu dem Bußgeldbescheid:
    Dagegen würde ich auf jeden Fall Einspruch erheben. Mir wäre neu, dass ein Schutzstreifen benutzungspflichtig ist. Außerdem steht in den genannten Paragraphen nur, dass der Schutzstreifen so breit sein muss, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Und das bietet dieser Schutzstreifen nicht, da er keinen Sicherheitsstreifen zum Parkstreifen aufweist. Das heißt: Selbst wenn es eine Benutzungspflicht gäbe, wäre diese aufgehoben, weil der Schutzstreifen nicht ausreichend breit ist. Ein breiter Fußweg und ein breiter Radweg wären hier echt wünschenswert.

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    1. Tobi, der Punkt ist eigentlich der, oder vielmehr das Dilemma. Wenn man innerhalb des Schutzstreifen ganz links radeln würde, hätte man einen knappen Meter Abstand zu den Autotüren. Dann aber glauben Autofahrende, dass sie unbedingt in ihrer Fahrspur noch vorbeischrappen können, auch wenn der Abstand zum Radler dann wenige Zentimeter ist. Deshalb fahren viele Radler hier links vom Schutzstreifen auf der Fahrbahn, damit Autofahrende gar nicht erst in Versuchung kommen (vor allem Lkw-Fahrer nicht, denn dann wird es echt knappe). Ich kenne durchaus Autofahrer (in Lkw, Bussen, Sprintern oder Pkw), die hier hinter mir bleiben, nicht überholen und sogar einen respektvollen Abstand halten. Aber es gibt immer die einzelnen, die unbedingt vorbei wollen. Gerade übrigens auf dieser Strecke, da kommen mir etliche Autofahrende besonders aggressiv vor.

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  10. Vielen Dank Christine für diesen wieder sehr guten Blog. Eigentlich alles gesagt.
    Ich habe jetzt erst realisiert, dass die Gegenanzeige ja nicht durch den betroffenen Autofahrer erfolgt ist, sondern von dem Polizeiobermeister, dem ich die Umstände ja dargelegt hatte. Und das Ordnungsamt hat dann ungeprüft übernommen.
    Was mich etwas am System stört, ist, dass der Autofahrer nun meine Daten erhalten hat, ich aber nicht seine.
    Jedenfalls bin ich mit dem ADFC Stuttgart in Kontakt im weitere Schritte abzustimmen. Das Verwarnungsgeld zahle ich in jedem Fall nicht und ich lasse die Frist verstreichen und warte auf den Bußgeldbescheid. Dann mal weiterschauen.

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    1. Wieso wurden deine Daten an die andere Partei weitergegeben?

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    2. Das ist immer so bei einer Anzeige. Das ist ein Gebot der Transparenz. Bei uns gibt es keine anonymen Anzeigen.

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    3. Oh, dachte man läuft bei normalen Verkehrssachen (Ordnungswidrigkeiten) nur als Zeuge, Daten kommen also nur durch Akteneinsicht an die gegnerische Seite. Aber wenn das so ist wird Martin wahrscheinlich die Daten der anderen Partei in einigen Wochen bekommen, wenn das Resultat der Anzeige gegen den Autofahrer zurück kommt. War bei mir genau so, als meine Anzeige (gegen einen Beifahrer) wegen Beleidigung in einer ähnlichen Situation eingestellt wurde.

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  11. Das Urteil 12 LC 150/16 des OVG Lüneburg ( http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE180003258&psml=bsndprod.psml&max=true ) ist bekannt ?

    Und eigentlich hat auch dieser Polizist eine Dienstaufsichtsbeschwerde verdient. Denn er versucht offensichtlich Anzeigen gegen Autofahrer, die zu eng überholen, zu verhindern.

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  12. von der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abt. Verkehrsplanung und Stadtgestaltung (61-3.2) erhielt ich Antwort auf meine Anfrage per gelber Karte. Ich möchte Euch gerne teilhaben lassen...

    Anfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder fällt mir als motorisierter Verkehrsteilnehmer auf, dass die Schutzstreifen von Radfahrern gar nicht ihren Zweck erfüllen. a) Autofahrer befahren und beparken sie (teilweise oder ganz), b) sie befinden sich in "Dooring-Zonen", also den Bereichen, wo parkende Autos Türen in diesen Bereich schwenken (und auf die Rücksichtnahme der aussteigenden Autofahrer sollte man sich nicht verlassen, wenn einem als Nutzer dieser Schutzstreifen das Recht auf körperliche Unversehrtheit lieb ist), c) der Abstand überholender Fahrzeuge zum Radfahrer reicht nicht aus bei der Breite der Schutzstreifen. Eigentlich bedeutet das Überholverbot, das wird aber in den meisten Fällen ignoriert und es gibt keinen konkreten Punkt in der StVO zum "sicheren Abstand". Ich möchte anregen, die Sinnhaftigkeit der Schutzstreifen zu überdenken und in gemeinsamen Diskussionen und wissenschaftlichen Untersuchungen sinnvollere Lösungen zu finden, damit der Radverkehr sicherer wird.
    Mit freundlichen Grüßen, Dirk...

    Antwort:
    Sehr geehrter Herr ...,
    im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Kuhn danke ich Ihnen für Ihre Meldung vom 19.04.2019 zu den Radschutzstreifen. Herr Kuhn hat mich gebeten, Ihnen direkt zu antworten.
    In Ihrer Meldung beschreiben Sie Ihre Beobachtungen und Erfahrungen im täglichen Verkehrsablauf mit Radschutzstreifen.
    Zunächst einmal möchte ich Ihnen erläutern, dass Radschutzstreifen dort zum Einsatz kommen, wo eingeschränkte Straßenbreiten die Abmarkierung eines Radfahrstreifens nicht erlauben. Um dennoch für den Radverkehr ein Angebot schaffen zu können, wird geprüft, ob es sinnvoll ist, stattdessen einen Radschutzstreifen zu markieren.
    Radschutzstreifen dürfen im Begegnungsfall von Kraftfahrzeugen überfahren werden. Selbstverständlich unter Beachtung und Rücksichtnahme auf dort verkehrende Radfahrende.
    Radschutzstreifen dürfen auch zum Halten (bis 10 Minuten) benutzt werden.
    Nicht jedoch zum Parken.
    Um der Gefahr des "Dooring" zu entgehen werden heute Radschutzstreifen immer mit einem Sicherheitsabstand zu angrenzenden Parkstreifen ausgeführt.
    In der Vergangenheit wurde dies aber noch nicht überall so zur Anwendung gebracht. Deshalb gibt es noch "Altfälle" ohne Sicherheitsabstand.
    Überholende Kraftfahrzeuge halten oft nur geringe Abstände zu Radfahrenden ein. Das Thema Überholabstand wird aktuell deutschlandweit diskutiert.
    Die Sicherheit für Radfahrende hat für die zuständigen Stellen der Verwaltung oberste Priorität. Aktuell werden Radschutzstreifen hierbei speziell unter diesem Aspekt diskutiert. Dies selbstverständlich nicht nur innerhalb der Stuttgarter Verwaltung, sondern auch mit anderen Kommunen und der Wissenschaft.
    Freundliche Grüße ...

    Fazit...
    Also für mich hört sich das so an: "Wir geben zu, zum Teil großen Mist gemacht zu haben, leider reichen unsere Kapazitäten oder Kompetenzen nicht aus um das Schlamassel zügig zu lösen. Sorry, wir arbeiten dran. Morgen oder nächste Woche oder in ein paar Jahren. Aber wir glauben es ist ganz arg wichtig. Wegen des Überholabstandes fällt uns gar nichts ein, aber wir reden ganz viel darüber! Vielleicht beruhigt Sie das ja...".

    Kann sein, das ich menschliche Kommunikation schlecht verstehe und wirklich gerade alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die Missstände bei der Stuttgarter Radverkehrsplanung und -Umsetzung schnellstmöglich zu beheben ��.
    Gute Fahrt und heile Knochen, Dirk.

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  13. 1. Der Schutzstreifen ist ein Angebotsstreifen- er muss nicht benutzt werden.
    2. 1,50m Abstand zu parkenden Autos ist selbstverständlich. Der Schutzstreifen entspricht also komplett der Dooring-Zone.
    3. Egal, wo der Radfahrer nun fährt: Es herrscht Überholverbot.
    4. Das Rechtsfahrgebot bezieht sich nur auf die Pflicht, die rechte Spur zu benutzen- nicht aber, äußerst weit rechts zu fahren.
    5. Die Stuttgarter Polizei ist in Sachen Straßenverkehr absolut inkompetent.

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