17. April 2019

Betrunkener Radler verletzt Fußgängerin auf zu enger Baustellenumleitung

In Cannstatt hat ein alkoholisierter Radfahrer eine Fußgängerin umgefahren. Beide verletzten sich so schwer, dass sie ins Krankenhaus kamen. 

Die Stuttgarter Zeitung berichtet unter Berufung auf die Polizei, der Radler sei  "verbotswidrig" auf dem Geheweg unterwegs gewesen. 

Doch diese Aussage der Polizei ist falsch. Nach ihrer Darstellung fuhr der Radler am Sonntagabend auf dem Gehweg der König-Karl-Straße auf die Bahnunterführung (Kleemannstraße) zu. Und genau hier ist der Gehweg freigegeben. Blogleser Peter hat dieses Foto am drauffolgenden Dienstag gemacht.

Denn hier ist seit Monaten der Radfahrstreifen wegen einer Baustelle verschwunden, über die ich auch schon berichtet habe. Damit die Autos ungehindert auf zwei Spuren fahren können, werden Radler auf den Gehweg geleitet. Natürlich alles kriminell eng. Eine Zumutung für Radler auf ihrer Hauptradroute 1 und für Fußgänger/innen. Nur ganz mutige oder masochistische Radler werfen sich hier in den Autoverkehr, der entweder steht (und damit steht auch der Radler im Stau) oder gehetzt den Radler hetzt. Fußgänger haben diese Wahl nicht.
Betrunken Radfahren ist verboten, hier auf dem Gehweg radeln aber nicht.
Die Polizei teilt nicht mit, ob der Radler die Promille-Grenze überschritten hatte, was ihn den Führerschein kosten würde (ist aber anzunehmen, da bei einem Unfall schon 0,3 Promille gelten), aber sie sagt ganz genau und falsch, dass der Radfahrer auf diesem Gehweg nicht hätte fahren dürfen. Wir wollen nur Nachlässigkeit unterstellen, nicht aber die Absicht, das falsche Verhalten des Radfahrers noch zusätzlich zu skandalisieren. Auch der Zeitung unterstellen wir diese Absicht nicht.

Der Radfahrer hat sich allerings falsch verhalten: Er muss immer auf Fußgänger Rücksicht nehmen, Fußgänger haben auf solchen Gehwegen überdies das absolute Vorrecht zu gehen. Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren, allemal, wenn sie Fußgängern begegnen oder hinter ihnen ankommen. Wegbimmeln gehört sicht nicht, und verboten ist es auch, eben weil der Fußgänger Vorrang hat. Ihm gehört der Gehweg auf ganzer Breite, er muss nicht Platz machen.

Aber hier hatte ein durchschnittlicher Radler (ohne große Fahrbahnradel-Ambitionen oder ohne Ortskenntnis) auch keine andere Wahl  als diesen Meter Gehweg zu nehmen. Eine solche Infrastruktur, die bei Baustellen immer Fußgänger/innen und Radfahrer/innen benachteiligt, begünstigt schwere Unfälle zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden. Dass das nicht öfter passiert, liegt daran, dass die meisten Radfahrer nicht betrunken radeln.

Der Fußgängein wünsche ich gute Besserung. Ich hoffe, die Verletzungen verheilen.

Und ich bitte alle, die sich für die Rechte von Fußgänger/innen einsetzen: Lasst uns gemeinsam dafür kämpfen, dass solche und andere, das Auto priveligierenden Baustellen-Umleitunge, nicht mehr vorkommen in Stuttgart. Wenn kein Platz für Radfahrernde und zu Fußhehende (je zwei Meter) mehr vorhanden ist, dass muss eben künftig der Autoverkehr eine Fahrspur hergeben. Anders geht es nicht.

22 Kommentare:

  1. danke für deinen sachlichen Bericht. Schade, dass die Polizei hier Falschinformationen rausgegeben hat …. ich umfahre diese Stelle, die eigentlich auf meinem Heimweg vom Büro liegt, schon seit Wochen - sowohl Strasse als auch Gehweg sind mir zu gefährlich.
    Uschi

    AntwortenLöschen
  2. Nur eine Anmerkung: Die Promillegrenze für alle Verkehrsteilnehmer, wenn sie sich auffällig verhalten -- ein Unfall gehört dazu -- liegt bei 0,3 Promille.

    Die Umleitung sieht nach einer Frechheit aus, die Unwissenheit der Polizei überrascht mich nicht sonderlich.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Stimmt, baut man mit dem Fahrrad einen Unfall unter Alkoholeinfluss, gilt auch hier die 0,3 Promille-Grenze für Führerscheinverlust.

      Löschen
    2. Noch schlimmer ist die Tatsache, das Autos zwischen Fußweg und Radschutzstreifen parken dürfen. Dieses Stück (wenn es mal nicht gesperrt ist, zeigt die geballte Inkompetenz der Stuttgarter Straßenbaubehörden.

      Löschen
  3. Frage: woher wissen wir denn ob der Radfahrer betrunken war? Bei derart schlechten und falschen Ermittlungen der Stuttgarter Polizei würde ich diese Aussage nicht so unkritisch übernehmen. Und falls Alkohol im Spiel war, über Wieviel Promille reden wir denn? Wenn man sich die Kommentare auf Facebook ansieht hat die Stuttgarter Polizei mit dieser falschen Aussage dem Miteinander auf der Straße wieder einmal einen Bärendienst erwiesen. Ich hoffe, die Polizei korrigiert das! Und dem Radfahrer wünsche ich einen guten Anwalt der auch die Verantwortung der Stadt für die Sperrung und die unmögliche Freigabe des Gehwegs thematisiert. Ein Blick in den Fahrradklimatest des ADFCs zeigt, Stuttgart hat ein riesen Problem mit der schlechten Arbeit des Tiefbauamts bezüglich Baustellen und Radfahrer. Schulnote 5 dafür, da sollte sich auch der Verwaltungschef OB Kuhn mal einmischen. Letzendlich bleibts nähmlich auch an ihm hängen (und den Grünen), so kurz vor den Wahlen!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sagen wir mal so: In der Regel lässt die Polizei bei Verdacht auf Alkohol ins Röhrchen blasen, und wenn der Wert dann bedenklich ist, geht es zum exakten Bluttest. Vermutlich also stimmt es, dass der Radler betrunen war. Auch ohne dies, wäre er an dem Unfall schuld, denn auf freigegebenen Gehwegen darf man nicht schneller radeln als Fußgänger gehen, vor allem dann, wenn man auf Fußgänger/innen trifft. Ein nicht betrunkener RAdler hätte hier vermutlich gebremst und die Situation richtg so eingeschätzt, dass er nicht vorbeikommt.

      Löschen
  4. ... danke dir für deinen sachlichen Beitrag, die Richtigstellung und auch den Appell an die Vernunft 😉
    Hoffentlich hört diese fast schon reflexartige Kriminalisierung der Radfahrer endlich mal auf ... !
    Vielleicht wäre die Stuttgarter Polizei gut damit beraten, den / die Pressesprecher/in Mal auf Stand zu bringen. Selbst Städte wie München geben da ein wesentlich fahrradfreundlicheres Bild ab!

    AntwortenLöschen
  5. Zusatz, ich möchte den Blick der Polizei auch auf die Verwaltungsvorschrift StVO lenken. Zitat: "Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen." Frage an die Polizei und das Revier in der Waiblingerstr. sowie an die Straßenverkehrsbehörde. Sind diese dieser Verpflichtung nachgekommen oder wurden diese Vorschriften ignoriert?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Da die Polizei dies gar nicht erst als Radverkehrsanlage erkannt hat wird vermutlich auch keiner auf die Idee gekommen sein, diese auf Zweckmäßigkeit zu prüfen. Naja, gewissermassen wurde das vielleicht doch gemacht: "hier ist es so eng, das kann niemals eine Radverkehrsanlage sein (dann brauch ich auch nicht nach entsprechenden Schildern suchen und gegebenfalls Verbesserungen anregen)"...

      Löschen
    2. Eine echte Radverkehrsanlage ist das ja auch nicht, nur ein freigegebener Gehweg. Aber ich gebe dir Recht, kein verfünftiger Mensch kann auf die Idee kommen, dass auf diesem schmalen Gehweg Radfahrer fahren dürfen. Würde man die Freigabe wegnehmen, dann würde das allerdings bei etlichen Radlern zu Krisen führen (sie würden trotzdem auf dem Gehweg radeln), weil sie sich auf die Fahrbahn nicht trauen. Oder weil sie so zugestaut ist, dass man an den Autos nicht vorbeikommt. Kein Radler aber stellt sich in einen Stau zwischen Autos und rückt über den Zeitraum von zehn Minuten immer nur stückweise vor. Allein schon, weil man sich hinter den Auspüffen die Seele aus dem Leib hustet. Man muss hier die Parkplätze wegnehmen und eigentlich eine Fahrspur in eine Radspur umwandeln. Dürfte politisch aber unmöglich sein, solange wir hier die Flüssigkeit des Autoverkehrs garantieren wollen.

      Löschen
  6. Würde die Polizei illegales Gehwegradeln zum Wohle des motorisierten Verkehrsflusses nicht ständig tolerieren, hätte sich diese Seuche wohl auch nicht so stark verbreiten können. In diesem Fall ist das natürlich besonders witzig, dass man die Freigabe übersehen hat. Ist übrigens scheinbar so üblich, dass die Polizei die Beschilderung bei der Unfallaufnahme oftmals gar nicht erst überprüft; da wird dann auch umgekehrt gerne mal aus einem Gehweg ein Radweg gemacht, obwohl das gar keiner ist.

    Damit die Autos ungehindert auf zwei Spuren fahren können, werden Radler auf den Gehweg geleitet. Natürlich alles kriminell eng. Eine Zumutung für Radler auf ihrer Hauptradroute 1 und für Fußgänger/innen. Nur ganz mutige oder masochistische Radler werfen sich hier in den Autoverkehr, der entweder steht (und damit steht auch der Radler im Stau) oder gehetzt den Radler hetzt. (...) Aber hier hatte ein durchschnittlicher Radler (ohne große Fahrbahnradel-Ambitionen oder ohne Ortskenntnis) auch keine andere Wahl als diesen Meter Gehweg zu nehmen.

    Das stimmt so aber auch nicht. Radfahrer werden nicht auf den Gehweg geleitet; sie haben grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen. Wer dann lieber auf (von mir aus dafür freigegebenen) Gehwegen rumtorkelt, muss halt m. E. mit der erhöhten Unfallgefahr klarkommen. Und sollte wenn er (auch noch besoffen) einen Fußgänger verletzt, auch entsprechend dafür haften.

    Außerdem würde ich an deiner Stelle mal überlegen, ob es langfristig sinnvoll und zielführend ist, das Narrativ "Fahrbahn ist nur was für ein paar durchgeknallte Selbstmordkandidaten" weiterhin am Leben zu erhalten? Das hat für mich was von selbsterfüllender Prophezeiung.

    Das gilt auch für die ständigen Behauptungen, Autofahrer würden wirklich ausnahmslos und ständig "ihr Revier" verteidigen, indem sie Hupen oder in sonstiger Weise ihr Missfallen zum Ausdruck bringen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich habe beim Schreiben an dich gedascht und überlegt, ob ich schreibe "werden verführt, den Gehweg zu nehmen". Und leider ist es so, dass sich die meisten Radfahernden auf solchen Fahrbahnen wie unter der Eisenbahnbrücke durch (zwei enge Spuren, dunkel, laut) extrem unwohl fühlen. Ich behaupte nie, dass es dort gefährlicher sei als anderswo, aber die meisten Radler empfinden das so. Deshalb auch die Ablehnung, auf der Fahrbahn durch den Schwabtunnel zu fahren. Auch wenn du offenar Spaß an solchen Fahrbahnradelstrecken hast, die meisten haben es nicht, und sie dienen auch nichtd der Radförderung. (Würdest du deine 12-jährige Tochter (falls du eine hättest) dort radeln lassen?

      Löschen
    2. N'abend Christine. Soso, du denkst also beim Schreiben an mich...! ;) Verzeih mir meine Unnachgiebigkeit. Du schreibst so oft sehr vernünftige Sachen, biegst dann aber in eine ganz andere Richtung ab...

      Ich hab es ja meine ich auch hier mal geschrieben: Warum muss man sich beim Radfahren immer zu 100 % "wohl fühlen"? Ja, das wäre schön - lässt sich aber in einer übervölkerten Großstadt im Feierabendverkehr unter den gegenwärtigen Voraussetzungen nun einmal nicht erreichen. Wer sich zu hohe (unrealistische) Maßstäbe setzt, wird zwangsläufig unglücklich. Du hattest ja auch was von "Masochismus" geschrieben: Das, was viele Gehwegradler (aber auch Radwegefans) sich da oftmals antun, ist für mich der eigentliche Masochismus... Ich bin mir auch sicher, dass ein Großteil der eingefleischten Gehwegradler noch nicht einmal aus Angst auf dem Gehweg fährt, sondern weil man die Autofahrer nicht aufhalten möchte.

      Daher auch: Nein, ich würde das Befahren mancher Straßen und Strecken auch nicht als "Spaß" bezeichnen. Das ist aber halt auch nicht der Anspruch, den ich habe. Ich will von A nach B - und wenn da eine "unangenehmere" Strecke zu fahren ist, dann fahr ich die halt. Und Nein, ich hab keine Kinder. Aber ja, ich würde mir wohl sehr früh große Mühe geben, sie daran zu gewöhnen, auf der Fahrbahn zu fahren. Weil sie da objektiv betrachtet nun einmal am sichersten aufgehoben sind.

      Ich seh es was "Radförderung" betrifft auch so: Radfahrer müssten Autofahrer noch viel mehr nerven. Und zwar durch Anwesenheit! Auf der Fahrbahn! Ja, sie müssen "den Verkehr zum Erliegen bringen"! So, wie das hin und wieder per CM geschieht. Ich sehe daher in jedem einen Radfahrer anhupenden Autofahrer einen kleinen Sieg.

      "Radwege" sorgen halt nun einmal für das Gegenteil: sie räumen den Autofahrern die "radelnden Verkehrshindernisse" aus dem Weg. Und auch deshalb werden viele weiter Auto - und nicht Rad - fahren. Der status quo wird also zementiert.

      Löschen
    3. Man muss sich als Radfahrer zu hundert Prozent wohl fühlen, weil man sonst nicht aufs Fahrrad steigt. Ich meine damit: Ich radle, auch wenn ich mich nicht überall wohl fühle und das auch gar nicht erwarte. Aber wenn sich Leute im Auto wohl fühlen und rundum geschützt, dann steigen sie nicht aufs Fahrrad um, wenn sie erstens keine Radinfrastruktur sehen und sich bei Wochenendausflügen nicht zurechtfinden, Angst haben und sich auf den Straßen auch nicht wohl und geschützt fühlen. Es kommt aber zunächst in dem Stadium, in dem wir in Stuttgart sind, einzig und allein darauf an, das Potenzial an Radfahrenden zu heben und die Besorgten aufs Fahrrad zu bringen. Das Potenzial liegt bei mindestens 50 Prozent derer, die heute noch mit dem Auto fahren. DAfür braucht es eine Infrastruktur, die an nicht mehr braucht, sobald richtig viele auf den Straßen radeln. Dein Anspruch ist da ein anderer als der von vielen, die derzeit Radfahren in Stuttgart für lebensgefährlich halten.

      Löschen
    4. Das ganze Leben besteht aus Situationen, in denen man sich auch nicht zu 100 % wohl fühlt. Lohnarbeiten z. B. - hält allerdings auch keinen davon ab, sich ausbeuten zu lassen... Warum? ;)

      Man muss sich als Radfahrer zu hundert Prozent wohl fühlen, weil man sonst nicht aufs Fahrrad steigt.

      Das stimmt doch so gar nicht. Wenn ich zu einer bestimmten Zeit von A nach B muss, sind meine Möglichkeiten begrenzt, wenn ich nicht bereits ein Auto daheim stehen habe (und das hat nicht jeder). Das heißt, ich muss von meiner Idealvorstellung Abstriche machen. Oder ich fahr halt mit dem Bus...

      Ich radle, auch wenn ich mich nicht überall wohl fühle und das auch gar nicht erwarte.

      Wenn das bei dir und bei mir geht, warum dann nicht auch bei anderen...!?

      Aber wenn sich Leute im Auto wohl fühlen und rundum geschützt, dann steigen sie nicht aufs Fahrrad um,

      Ich vertrete auch hier eine ganz andere Ansicht: (eingefleischte) Autofahrer werden von Radinfrastruktur sogar abgeschreckt, weil sie vom Fahrbahnfahren "verwöhnt" sind; denen fällt die Benachteiligung und Einbremsung durch Radwege nämlich auf, wenn sie dann doch mal auf einem Rad sitzen und für eine einfache Kreuzungsüberquerung gleich mehrere Rotphasen beachten müssen...

      Das Potenzial liegt bei mindestens 50 Prozent derer, die heute noch mit dem Auto fahren.

      Hier würde ich die entsprechenden Untersuchungen auch etwas kritischer hinterfragen. Viele Leute geben bei sowas zwar an, sich vernünftiger verhalten zu wollen. Finden aber wenn es drauf ankommt

      Verkehrsmittelwahl ist sowieso niemals monokausal. "Radinfrastruktur" ist da auch nur ein sogar relativ unbedeutender Punkt von vielen anderen. Im Umfeld von Universitäten fahren deutlich mehr Leute Rad. Warum...!? Studenten haben oft kein Geld. Wenn das Geld dann nach dem Studium da ist, fahren die Leute Auto.

      Dein Anspruch ist da ein anderer als der von vielen, die derzeit Radfahren in Stuttgart für lebensgefährlich halten.

      Und warum halten sie es für "lebensgefährlich"? Weil in Stuttgart überdurchschnittlich viele Radfahrer sterben würden? Oder weil sich die Leute das überwiegend nur einreden...!? Da wären wir wieder bei der selbsterfüllenden Prophezeiung: Man kann nicht eine sichere Fortbewegungsart ständig als "lebensgefährlich" darstellen, nur weil man seine auch auf Minderwertigkeitskomplexen ggüb. dem "echten Verkehr" beruhende Fahrbahnparanoia nicht überwinden will - und deshalb überall überflüssige (und nachweislich gefährlichere!) "Infrastruktur" fordert...

      Die verhindert nämlich nur Unfälle im Längsverkehr. Und die sind extrem selten. Dieser minimale Gewinn wird durch Risikokompensation (Abbiegeunfälle) ins Gegenteil verkehrt. Und von der Benachteiligung (enge Wege, nachteilige Signalisierung an Kreuzungen, Umwege, Verkehrsverbote) rede ich da erst gar nicht.

      Löschen
  7. Diese Stelle ist seit Jahrzehnten als Todeszone bekannt und wird auch in dieser Wortwahl von verantwortlichen Politikern so beschrieben.
    Das hier nichts voran gebracht wird, ist der eigenliche Skandal.

    "Fahrradfahrer frei" ist übrigens keine Lösung.
    Darauf zu hoffen, dass Baustellen sich schon von selbst irgendwie einrichten auch nicht.

    Ja.
    Das ist zu wenig für mein Geld.

    AntwortenLöschen
  8. ….besonders Interessant ist es auch, wenn auf dem Gehweg der König-Karl-Straßedie großen Müllcontainer (egal ob grün oder schwarz) noch im Weg stehen. Gerne auch direkt hinter dem ersten Haus….

    AntwortenLöschen
  9. Trug die Fußgängerin eigentlich einen Helm?

    (Danke Mely! https://www.zeit.de/kultur/2019-04/fahrradhelm-kampagne-bundesverkehrsministerium-verkehrsunfaelle-schwerverletzte-fahrrad-auto)

    AntwortenLöschen
  10. Wow,

    ein betrunkener Verkehrsteilnehmer schädigt einen anderen und hier wird tatsächlich die Sache relativiert!

    Schlecht Umleitung! Zu eng! Die Polizei lügt! Fußgänger trug keinen Helm! Radfahrer werden aus purer "Gewohnheit" kriminalisiert!

    Wow

    Verblüffter Gruss
    Maria

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hier soll überhaupt nichts relativiert werden. Das ist nicht Christines Absicht.

      Betrunken. Wie viele Promille?

      Zu eng, schlechte Umleitung: Standard auf deutschen Straßen.Hauptsache ist, dass der "richtige" Verkehr läuft. Zulasten der Schwächeren.

      Polizei lügt: Die Aussage der Polizei ist falsch, wenn das Bild oben die richtige Situation zeigt. Hier dürfen Radler den Gehweg benutzen.

      Kein Helm: Eine zynische Reaktion, bei verunfallten Radlern wird gerne auf einen fehlenden Helm hingewiesen.

      Gewohnheit: Meine persönliche Wahrnehmung: je stärker der Verkehrsteilnehmer, desto mehr hat er Recht.

      Löschen
    2. Liebe Maria, wie du sicher gelesen hast, entschuldige ich den Radfahrer keineswegs. Vielmehr weise ich darauf hin, dass er in jedem Fall Unrecht gahabt hat. Nur ist er eben nicht verbotenerweise auf diesem Gehweg geradelt. Dieses Vergehen kann man ihm nicht unterstellen. Und da sollte die Polizei schon genau sein, damit auch die Presse nichts Falsches schreibt. Das erzeugt nämlich dann Hasskommentare auf Radfahrer. Wenn du mein Blog regelmäßig liest, dann weißt du auch, dass ich nichts übrig habe für Gehwegradler/innen (ich sage es sogar in diesem Artikel). Dein Vorwurf stimmt also nicht. Und falls du dich ein bisschen auskennst mit Radfahrthemen, dann weißt du, dass unsere Autofahrergesellschaft von Radfahrenden gerne fordert, sie müssten einen Helm tragen, vor allem dann, wenns sie Opfer eines Unfalls wurden. Darauf spielt der Kommentator an. Und zu Recht fragt hier niemand nach irgendeiner Mitschuld der Fußgängerin, ich auch nicht. Leider erfahren Radfahrende aber oft, dass man ihnen eine Mitschuld daran gibt, dass sie Unfallopfer wurden (auch wenn sie keine hatten), genauso, wie es leider oft passiert, dass man ihnen ein Fehlverhalten unterstellt, wo sie keines begangen haben, so wie hier: der Radler durfte hier fahren. Er durfte aber nicht betrunken fahren und der durfte niemanden verletzten.

      Löschen