10. September 2019

Wollen wir nicht langsam mal erwachsen werden?

Es wird Zeit, dass wir Radfahrenden aufhören, uns wie Fußgänger/innen zu verhalten

Das denke ich jedes Mal, wenn ein Radler im Kindermodus auf den Gehweg hochfährt, weil er an der Autoampel nicht warten will, um dann mit Fußgängergrün die Fahrbahn zu überqueren. Oder wenn eine Radlerin über einen Gehweg abkürzt.

Ja, ich weiß, auf der Fahrbahn gibt es Konflikte mit Autofahrenden, etwa wenn man die Hasenbergsteige oder die Alte Weinsteige hochfährt, wo kein Platz ist fürs Überholen und einem die Autos fahrbahnausfüllend entgegenkommen. Oder im Schwabtunnel, wo die Autos hinter einem schnauben, wenn man auf der Fahrbahn durchradelt. Aber Gehwege sind nun mal für Fußgänger/innen. Sie sind zwar oft für uns Radler freigegeben, aber oft auch nicht. Und dann sind sie für uns tabu. Punkt.

Gehwegradler/innen
Wir können uns nicht über die vielen "guten Gründe" beschweren, die Autofahrende anführen, wenn sie falsch parken, knapp überholen oder verkehrswidrig abbiegen, und selber lauter gute Gründe anführen, um auf Gehwegen Fußgänger zu stressen, zu behindern und zu erschrecken. Das gilt vor allem für jene, die in der Fahrradstraße Tübinger Straße den Gehweg nehmen. Da gibt man Radfahrenden eine Fahrradstraße und die jagen weiterhin Fußgänger/innen auf dem Gehweg einen Schrecken ein. Dafür haben Menschen zu Fuß überhaupt kein Verständnis. Vor allem jede Fußgänger/innen nicht, die sich auf ihren Füßen unsicher fühlen und sich deshalb auch nicht trauen, die Fahrradstraße zu überqueren, wegen der "rasenden Radler".

Fahrräder werden von Fußgängern stets als viel schneller empfunden als sie sind. Darauf müssen wir Rücksicht nehmen.

Manche Aktionen von Radfahrenden sind nicht einmal gut begründet, sondern irrational. Zum Beispiel, sich am Rosensteinbunker auf dem Fußgängerüberweg durch einen Z-Übergang zu winden, nur weil man nicht an dar Fahrradampel warten möchte. Der Zeitgewinn ist minimal. Dass dieser Übergang schlecht organisiert ist, bleibt außer Frage. Aber ist das ein Grund, dort die Regeln zu missachten? Kürzlich kam mir bei Fußgängergrün und Radfahrer-Rot einer vom Bunker her entgegen. Ich dachte, er hätte die Radlerampel nicht gesehen. Aber er hatte. Er meinte, er passe ja auf, er sehe auch die Stadtbahn. Er war über 70 und fuhr Pedelec und sah nicht wirklich reaktionsschnell aus. Gerade hier sieht man: Wer mit Fußgängerseele Rad fährt, begibt sich in Gefahr.  
Kürzlich lud ich am Sonntag auf der Hofener Straße einen Radler ein, vom Gehweg (der sonntags für Radler verboten ist) runter auf die Fahrbahn zu kommen, die extra für Autos gesperrt ist, damit Radler da fahren können und Fußgänger/innen ihren Gehweg haben. Er antwortete: "Ich habe es nicht eilig." Offenbar meinte er, er dürfe, wenn er langsam fahre, im Kindermodus auf dem Gehweg radeln. Offenbar ist das einer der Gründe, warum manche Radler auf Gehwegen herumtrödeln. Aber nur weil man langsam radeln möchte, hat man nicht das Recht so zu tun, als sei man ein Kind unter acht Jahren, das auf dem Gehweg fahren muss.

Wir alle haben im öffenltichen Straßenraum nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört, auf andere Rücksicht nehmen und sich an die Verkehrsregeln halten, die dazu da sind, unser Verhalten berechenbar zu machen und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen (auch vor Zusammenstößen mit uns). Und es genügt nicht, zu sagen, "Ich passe doch auf", wenn die anderen Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger, das nicht erkennen können, weil sie keine Ahnung haben, wie Radfahrende unterwegs sind. Wir wissen, wie Fußgänger/innen unterwegs sind, wenig sehend, aufs Handy konzentriert, schusselig, wir können ihre Bewegungen vorhersehen, aber viele Zufußgehende können das bei uns eben nicht. Und der Gehweg gehört ihnen, da dürfen sie schusselig schlendern.

Übrigens ist auch ein für Radler freigegebener Gehweg ein Gehweg, auf dem wir Radler/innen nur zu Gast sind. Fußgänger anbimmeln, damit sie Platz machen und man schnell vorbeikommt, geht gar nicht. Radler müssen auf solchen Gehwegen Schrittgeschwindigkeit fahren, allemal, wenn sie Fußgängern begegnen oder sie vor ihnen gehen. Viele Fußgänger/innen machen uns Radlern da übrigens gern Platz. Sie wollen uns nicht aufhalten (Fußgänger/innen sind das Netteste überhaupt in unserem Verkehrssystem), und da hilft es, zu husten oder den Freilauf surren zu lassen, damit sie sich umschauen und zur Seite treten. Klingeln dagegen empfinden vor allem die Fußgänger als Frechheit, die Radfahrende nicht besonders mögen und wissen, dass sie selbst auf dem für Radler fregegebenen Gehweg absoluten Vorrang haben.  

Auf freigegebenen Gehwegen müssen wir so unterwegs sein, wie wir das von Autofahrenden erwarten, die durch eine Fahrradstraße fahren: nicht hupen, nicht überholen, langsam tun.

Auch und gerade das Radfahren im entspannten Urlaubsmodus auf Gehwegen stresst Fußgänger. Vor allem jene, die an Rollatoren gehen oder an Gehhilfen. Oder Eltern mit Kindern, die sie nicht auch noch auf dem Gehweg in Hab-Acht-Angst fest an der Hand führen müssen wollen. Ich verstehe, dass Familien mit Kindern auf Rädern, im geschützten Modus unterwegs sein wollen, aber ich finde das zunehmend unfair den Fußgänger/innen gegenüer, die auch entspannt und im geschützten Modus (mit ihren Kindern) unterwegs sein wollen.

Wenn wir als Verkehrsteilnehmer/innen ernst genommen werden wollen, dann können wir die Regeln nicht an unserer Bequemlichkeit ausrichten. Fahrzeuge fahren auf der rechten Straßenseite, auch wenn das Ziel auf der linken liegt. Ein Autofahrer darf auch nicht über den linksseitigen Gehweg abkürzen, wenn er vor einem Laden links halten will. Was würden wir uns aufregen, wenn wir das sähen! Schimpfen! Das Foto viral schicken. Den Umweg über die gegenüberliegende Straßenseite oder über den linken Gehweg oder die linke Radspur abkürzen, ist auch Radfahrenden verboten. Dass Fußgänger/innen abkürzen, wo immer es geht, ist verständlich. Aber ein Rad rollt. Wir kommen mit geringerem Kraftaufwand immer weiter als Fußgänger. Da sollten hundert Meter Umweg kein Problem sein.

Okay: Ich sehe ein, dass das elende Gehwegradeln auch eine Stellungnahme zur Qualität unserer Radinfrastruktur und zur Mentalität unserer Autofahrenden ist, die eigentlich allen Verkehrsplaner/innen in Stuttgarte alarmieren müsste, weil es offenbart, wie aggressiv es auf unseren Straßen zugeht. 

Wir werden als Radfahrende immer noch gern angehupt, angeschrien, geschnitten und abgestraft, sogar zu Fall gebracht, wenn irgendeinem Autofahrer unsere Anwesenheit vor seinem Kühler nicht passt. Ist leider so.

Und das wollen sich nicht alle in allen Lebenslagen zumuten. Man ist auch als Radlerin mal schlecht drauf und kann das Gehupe und Gedränge und den ganzen Stress, den hastige Autofahrende machen, gerade nicht ab. Im Auto kann man auch mit zaghafter Seele eingehaust in einen Panzer fahren. Aber auf dem Rad ist man immer unmittelbar in Kontakt mit drängelnden Kühlern.

Und dann radelt diese Mutter mit dem Kinderhanhänger eben auf dem Gehweg die Augustenstraße hoch. Soll sie das Fahrrad stehen lassen und lieber das Auto nehmen, nur weil sie den Stellungskampf mit kostbarster Fracht im Anhänger satt hat oder gerade nicht aushält? Nein. Das auch nicht.

Das Gefühl, gestresst zu werden von Panzerfahrern, ist eben auch eine Realität bei vielen Radfahrenden, die wir ernst nehmen müssen. Und unsere Radinfrastruktur muss darauf antworten, aber darum geht es heute hier nicht.

Heute pädiere ich dafür, dass wir uns alle mal überwinden, uns selbst ernst zu nehmen und unseren Platz auf der Fahrbahn und auf den Radstreifen zu belegen. Dann werden wir auch ernster genommen. Dann höre ich nicht immer, egal, was ich zum Radfahren sage oder schreibe: "Aber die Radfahrer fahren immer auf dem Gehweg. Kürzlich hat mich doch so eine Radler fast ..." und so weiter.

Und allen, die jetzt auf Facebook anheben, auf Radfahrende zu schimpfen, sage ich folgendes: Wenn ich kritisch über Autofahrer schreibe, zeigt ihr mit langen Zeigefingern auf die Radler und zählt laut und verdammend deren Fehlverhalten auf. Also seid ihr jetzt dran, Verständnis für Radler zu äußern und mit langen Fingern auf Autofahrende zu zeigen. Oder ich schreibe nie wieder so einen Artikel.

Und hier noch der Link zum Artikel eines Fußgängers. Gehen wir doch einfach auf der Fahrbahn, die Autofahrer kennen wenigstens die Regeln, so eine These. Auch wenn ich die nicht teile, dennoch lesenswert. 

16 Kommentare:

  1. Sehr guter Artikel, aber er hat einen Fehler. In Anlage 2 StVO steht zu Zeichen 239: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
    Der Radfahrer muss folglich nur Schrittgeschwindigkeit fahren wenn dies nötig ist um den Fußverkehr nicht zu gefährden und nicht zu behindern.
    Ich persönlich nehme mit meinem Fahrzeug die Fahrbahn.

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    1. Carsten, wie oft habe ich mir diesen Artikel jetzt schon angeschaut, und zwar den kleinen Satz nach dem Semikolon. "Er darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren". Jetzt kann man lange überlegen, was ein Semikolon bedeutet. Und ich erinnere mich, auch das schon nachgeschaut zu haben. Im Grunde wird es wie ein ÜPunkt verwendet, oder wie ein starkes Komma, nicht aber wie ein verkappter Doppelpunkt. Es trennt zwei Sätze. Man kann jetzt sagen, hier sei gemeint, das Fahrzeug auf dem Gehweg müsse nur dann Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn es gilt Rücksicht zu nehmen. Ganauso gut kann man diesen Satz als Ergänzung des Ganzen lesen, und dann heißt er: Es muss immer Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, abgesehen davon, dass man warten und sogar auch anhalten muss, wenn man Fußgänger gefährden oder behindern würde. Eindeutig ist das nicht formuliert. Vielleicht findest du Gerichtsurteile, die uns eine Interpretation erleichtern. Ich habe noch keine gefunden.

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    2. Ich denke, das war noch nie vor Gericht. Wenn niemand gefährdet wird, gibt es kein Verfahren.

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    3. Schrittgeschwindigkeit ist absolut gemeint, ergibt sich aus der Begründung des Verordnungsgeber. Zitat: "Aus der „Schilderwaldnovelle“ nicht übernommen wird allerdings das Fehlen einer konkreten Höchstgeschwindigkeit auf Fußgängerverkehrsflächen, wenn andere Verkehrsarten dort zugelassen werden. [...] Daher wird für Fußgängerverkehrsflächen an der Schrittgeschwindigkeit festgehalten. [...] Die Festlegung der Schrittgeschwindigkeit ist daher nach wie vor allgemein geboten." Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0428-12.pdf

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  2. Carsten, vielleicht hast du Recht, vielleicht auch nicht. Aber es ist trotzdem sinnvoll, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, auch wenn gerade kein Fußgänger in Sicht ist. Ein Autofahrer, der aus einer Garage, einer Hofeinfahrt kommt, rechnet nicht mit schnellem Verkehr auf dem Fußweg. Wenn man dann als als Radfahrer nicht sehr schnell reagiert, macht man einen Salto (mortale?).
    Ich persönlich nehme mit meinem Fahrzeug auch die Fahrbahn.

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    1. Mal ehrlich, ich fahre auf dem Neckardamm auch nicht Schrittgeschwindigkeit, wenn kein Fußgänger unterwegs ist (da fallen die Autos aus Garagen weg), und ich überhole Fußgänger/innen natürlich mit höherer Geschwindigkeit als Schrittgeschwindigkeit, sonst käme ich ja nicht vorbei. Bisher hat die Polizei noch keine Radler vom Rad geholt, weil sie auf freigegebenen Gehwegen zu schnell waren. Allerdings, wenn ein Unfall passiert, wird es für den Radler (die Radlerin) dann unangenehm. (Ich fahre auch lieber auf der Fahrbahn, wenn es dort nicht zu umwegig (und ampelreich) ist.)

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  3. Und was ich besonders mag, sind die Fahrradfahrenden, die kurz vor der roten Ampel auf den Gehweg wechseln und dann über die rote Fußgängerampel fahren. Ist es weniger verboten? Warum nicht gleich über die Fahrzeugampel??

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  4. @Joesse:

    "Und was ich besonders mag, sind die Fahrradfahrenden, die kurz vor der roten Ampel auf den Gehweg wechseln und dann über die rote Fußgängerampel fahren."

    Sein wir doch mal ehrlich: das Wichtigste für uns alle ist doch das "zügige Vorankommen". Ich behaupte, dass das Verkehrsmittel von den meisten zuallererst nach der Reisedauer ausgewählt wird.
    Jedoch ist dieses "Vorankommen" höchst subjektiv. Durch das Umfahren der roten KfZ-Ampel über die rote Fußgängerampel bin ich subjektiv schneller unterwegs, denn ich bin in Bewegung, ich stehe nicht. Objektiv messbar sind nachher vielleicht ein paar Sekunden. Manchmal dauert es aufgrund verschiedener Umstände sogar länger - das ist aber egal, so lange ich das Gefühl habe, ich komme voran.

    Wie handhabe ich es? An ausgewählten Ampeln (bei denen ich weiß, dass ich beim Abkürzen wirklich Zeit einspare, nicht nur subjektiv und gefühlt, sondern objektiv) wechsle ich ebenfalls auf den Gehweg, steige aber halb ab und rollere über die rote Fußgängerampel. Damit benutze ich mein Rad wie einen Tretroller und bin rechtlich Fußgänger. De Facto kommt das aber sehr selten vor, da man nur in den wenigsten Fällen wirklich schneller vorankommt.

    Direkt über die rote KfZ-Ampel rollern würde ich dann argumentativ schon etwas fragwürdig finden, da kann ich schlecht sagen, ich bin Fußgänger. Scheidet also meiner Meinung nach aus, mal davon abgesehen, dass man nicht immer vorne an der Ampel steht und an den Autos auch nicht immer rechts vorbei kommt.

    Natürlich ist das Überqueren der roten Fußgängerampel als Fußgänger/Tretroller genauso verboten, wie mit dem Fahrrad drüber zu fahren (60€ 1 Punkt), jedoch ist die Strafe deutlich geringer (5€).
    Fühle ich mich deswegen schlecht oder schuldig? Nein, bei Fußgängerampeln habe ich kein Unrechtsbewusstsein. Ich wurde sogar mal nachts an der Planieampel (als Fußgänger) von der Polizei aus dem Auto heraus angesprochen, warum ich denn gerade bei Rot über die Ampel gegangen sei? Darauf erwiderte ich, dass ich eine Lichtzeichensignalanlage für Fußgänger lediglich als Empfehlung betrachte. Als den Verkehr beobachtender und denkender Mensch kann ich jedoch gut beurteilen, ob ich den Überweg trotzdem überqueren kann, auch wenn die Ampel rot anzeigt.
    Daraufhin wollten sie mir die 5 € Strafe kassieren, weil ich so uneinsichtig war, wurden dann jedoch zu einem dringenden Einsatz gerufen.

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  5. Sehr guter Artikel! Endlich auch mal ein wenig versöhnlicher als sonst. Und klar ist nun mal, daß sich ALLE Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten sollten, völlig unabhängig davon ob das eine gefährlicher ist (sein kann) als das andere. Nur so kann das System gut funktionieren.

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  6. Realität: Radfahrer werden nicht ernst genommen, egal wie Regelkonform sie sich verhalten. Polizei und Ordnungsamt fördern die Anarchie im Straßenverkehr, indem sie es Autofahrern ermöglichen, Regelkonform fahrende Radfahrer zu gefährden oder gar zu töten. Der andere Punkt ist die massive Ungerechtigkeit: Solange die ganze Stadt aufs Auto ausgelegt ist, kann man von den Anderen nicht verlangen, dass sie dies stillschweigend tolerieren und akzeptieren (Bestes Beispiel sind Hunger-Ampeln oder gar Verkehrsverbote für Radler). Ich fahre, so weit es mir möglich ist, nach der StVO. Diese Bereitschaft nimmt dramatisch ab, sobald mich die Stadt als Verkehrsteilnehmer nicht respektiert und mir die Benutzung der Fahrbahn verbietet. Bei einer Sache habe ich aber absolut kein Verständnis: Wenn sich Radfahrer wie Müllmänner kleiden, dann aber auf dem Gehweg rumeiern.

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    1. Michael, ich gebe dir da Recht. Vieles von dem, was wir so machen, hat mit der mangelhaften Radinfrastruktur zu tun. Aber nicht alles. Auf der Fahrradstraße auf dem Gehweg radeln zum Beispiel nicht. Oder Fußgänger/innen auf dem Gehweg wegbimmeln. Klar, sind wir manchmal wütend unterwegs, weil wir die Aggression des Autoverkehrs zu spüren bekommen, aber unseren Zorn an die Fußgänger/innen weiterreichen, ist auch nicht so toll. Ich denke, wir können nicht all unsere Regelverstöße (vor allem das Gehwegradeln) damit entschuldigen, dass die Infrastruktur dringend verbesserungsbedürftig ist. Nur darum geht es. Denn dass die Mutter mit dem Kind im Anhänger die Weststraßen auf dem Gehweg hochradelt, weil das Kind echt Angst vor den Autos hat, das ist selbstverständlich, auch wenn der Gehweg nicht freigegeben ist.

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    2. "... dann dürfen wir uns ihnen gegenüber nicht verhalten wie sich uns gegenüber Autofahrende verhalten."

      Leider wieder einmal eine viel zu pauschale Behauptung. Warum wieder in alte Muster zurückfallen ? Warum nicht einfach die Wahrheit schreiben: "... dann dürfen wir uns ihnen gegenüber nicht verhalten wie sich uns gegenüber MANCHE (oder EINIGE) Autofahrende verhalten."

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  7. wir haben pro jahr mehrere tausend tote durch kfz verkehr, der massiv vom staat gefördert wird.

    also da scheint mir die o.g. zurückhaltung von uns radfahrern das drängendste thema zu sein.

    lasst uns kooperieren. es wird schon nicht so schlimm werden.

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    1. Liebe*r Anonymus*a, das stimmt, aber das ist heute hier nicht das Thema. Wir können nicht immer auf andere zeigen und dann sagen: Deshalb muss ich mich nicht an die Regeln halten. Es gibt nämlich einen noch schwächeren (noch langsameren und ungeschützteren) Verkehrsteilnehmer, das sind die Fußgängerinnen und Fußgänger. Und wenn sie auch noch Gehbehindert sind, an Krücken gehen oder unsicher sind, dann dürfen wir uns ihnen gegenüber nicht verhalten wie sich uns gegenüber Autofahrende verhalten.

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  8. Wer Gehwegradeln anordnet wird Gehwegradler ernten. Fahrzeuge haben auf Gehwegen nichts zu suchen.

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  9. Ich denke man muss die beiden Themen „Radverkehr zu Lasten der Fußgänger“ und „Regelverstöße von Radfahrern“ trennen.
    Leider ist es so, dass unsere Verkehrspolitik momentan immer nur den Radfahrern den Raum mehr gibt, der gleichzeitig den Fußgängern weggenommen wird. Übrigens auch im Zug: Oft beobachte ich dort Konflikte, wenn im Fahrradabteil ein „Fußgänger“ aufstehen muss, weil ein Rad an seinem Platz abgestellt werden soll.
    Das mit den Regelverstößen würde ich gerne differenzierter betrachten:
    Was soll ich denn machen, wenn die Autos sich stauen und inzwischen so breit sind, dass man als Radfahrer nicht mehr nebendran vorbei kommt? Was machen bei zugeparkten Radwegen und Radstreifen? Was machen, wenn eine Bittstellerampel mal wieder eine Grünphase länger braucht? Und wieso soll ich mich als Vorbild regelkonform verhalten, wenn ich im Zusammenhang mit Autos überall nur Strafvereitelung beobachte? (Die Tempokontrollen sind ein Witz, 10 € für Falschparken - wenn überhaupt saktioniert - sind ein Witz, ständig nehmen mir Autos die Vorfahrt, ständig werde ich zu dicht überholt, oft werde ich verbal und oft mit Gewalt dazu gedrängt auf für Räder freigegebene Fußwege auszuweichen,...)

    Wie die Fridays For Future Schüler neulich am Stuttgarter Flughafen den Fluggästen erfolglos ein schlechtes Gewissen machen wollten, ist mir klar geworden: Ohne ein gewisses Maß an zivilem Ungehorsam geht es nicht: Die hätten besser den Flughafen mal 30 Minuten blockieren sollen.
    Meiner Meinung nach macht es Extinction Rebellion in England richtig. Und auch die angekündigte Blockade der IAA kommenden Sonntag ist der richtige Weg. Vielleicht sollte man das aus den Protesten in Wyhl in den 1970ern lernen: Hätten die sich alle regelkonform verhalten, würde da heute ein KKW stehen ;-)

    Leider ist das genau das, was ich insbesondere den BaWü-Grünen derzeit zum Vorwurf mache: Wir haben derzeit durch die große öffentliche Wahrnehmung des Klimawandels ein offenes Fenster für wirkliche Veränderungen im Verkehrssektor.
    Der Kretschmann-Schmusekurs mit der Auto-Lobby ist aber nur Greenwashing - oder glaubt irgend wer z.B. der neue Porsche Taycan mit 700 PS und 2,8 s von 0 auf 100 bringt uns hier irgendwie weiter?
    Der vorgespielte Sinneswandel von Scheuer oder die Podien auf der IAA sind in meinen Augen auch nur eine Masche, die Leute von der Umweltbewegung zu vereinnahmen, und dann mit dem Autowahnsinn weiter zu machen wie früher. Das beste Beispiel ist doch Joschka Fischer, wie er dick und fett in einem BMW i3 sitzt und die deutsche Autoindustrie lobt (übrigens war das schon 2013, einfach mal bei YouTube nachschauen).

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