20. November 2019

Die Sache mit den Fahrradgaragen


Die Stuttgarter Zeitung hat schon gestern darüber berichtet. Weil wir dazu erst gestern im STA (Ausschuss für Technik und Städtebau) meinen Antrag beraten haben und die Zeitung die Haltungen aller darstellt, nur meine nicht, berichte ich hier selbst.

Ausgangspunkt ist die Forderung der Grünen im Haushalt vor zwei Jahren, dass es ein Konzept für Anwohner-Radgaragen geben soll, wo Leute in dicht besiedelten Gebieten ihre Fahrräder geschützt und halbwegs sicher abstellen können, die keinen Keller haben oder das schwere Pedelec nicht in den Keller tragen können. Abstellplätze sind eine unterschätzte riesige Fahrradförderung. Und deshalb sind sie enorm wichtig.

Es haben sich im vergangenen Jahr  Hunderte Anwohner/innen in West, Süd, Ost und weiteren dicht besiedelten Stadtteilen zusasmmengetan, die für sich in der Straße so eine Garage wollte. Doch derzeit sieht es so aus, als bereite es dem Ordnugsamt Schwierigkeiten, die Umwidmung eines Autostellplatzes in den Platz für eine Fahrradgarage, aus verkehrsrechtlichen Gründen zu genehmigen. Offenbar ist es dem Gesetzt nach nicht so leicht, Bauten in den Straßenraum zu stellen, wo sonst Autos parken.


Gleicheitig  hat das Stadtplanugnsamt aber schon Module für Fahrradgaragen entdeckt und bestellt, die man jetzt mal aufstellen will. (Man kann sie kombinieren, begrünen, Soalranlagen drauf stellen, es gibt sie aus Holz oder aus Stahl). Zunächst und gewissermaßen auch testweise sollen sie am Hauptahnhof und unter der Paulinenbrücke aufgestellt werden, wo seit vielen Jahren eine kleine Fahrradstation geplanst ist. Schon im Mobilitätsausschuss am 22. Oktober kam ein Vorschlag für eine Gebührenordnung, bei der wir festgestellt haben, dass das sie für Anwohner-Fahrradgaragen keine Option ist, denn das Abstellen eines Fahrrads (oder von zehn Fahrrädern auf der Fläche eines Autoabstellplatzes) darf nicht mehr kosten, als ein Anwohnerparkausweis im Parkraummanagement, und der kostet derzeit 30,50 Euro.

Jetzt gehr es aber um Fahrradgaragen am Bahnhof und beim Gerber, was keine Anwohner- sondern eine Arbeits- und Konsumgegend ist. An Verlehrsknotenpunkten ist das Abstellen von Autos für ein oder mehrer Tage sehr viel teuerer als der eine Euro, der derzeitfür einen Radstellplatz in einer dieser Garagen geplant ist. Ich finde es günstig, wenn ich am Wochenende für eine Bahnreise mein Fahrrad für zwei oder drei Euro in so einer Garage unterbringen kann. (Ein Autofahrer zahlt da seh viel mehr für das Abstellen in einer Tiefgarage.) Falls ich an allen Arbeitstagen einen abgechlossenen Stellplatz für mein teures Fahrrad am Bahnho haben wollte, würde mir 90 Euro im Jahr nicht wirklich zu viel vorkommen. Und für Polygocard-Inhaber/innen soll es dabei auch noch Sondertarife geben. Genau darauf haben wir uns am gestrigen Dienstag mit der Verwaltung geeinigt. Die geplanten Garagen sind ein Pilotprojekt, mit dem die Stadt herausfinden will, wie sie genutzt werden, ob die Gebühren passen, wieviele reservierte Radstellplätze es geben mus, wie viele frei verfügbare und kurzfristig buchabre und so weiter.

Und wenn es an das Aufstellen von Fahradgaragen in Wohngebieten geht, dann kommt die Verwaltung noch einmal mit einem Konzept (und einer Gebührenordnung) in den Gemeinderat, also in die zuständigen Ausschüsse, damit wir dazu einen Beschluss fassen können. Hier gilt: Es muss kostengünstiger sein.

Wie steht es aber mit der Sicherheit dieser Garagen?
Sie können mithilfe einer App geöffnet werden, vermutlich auch mithilfe eines Geldstücks. Jedenfalls kann sie jeder öffnen, der einen Zugangs-Code kauft, und das kann auch jeder tun, der für einen Euro  mal schauen will, ob er da teure Pedelecs und coole Räder findet, die er oder sie klauen möchte. Das heißt, dir Räder müssen in der Fahrradgarage noch einmal angeschlossen werden, und es gilt immer nur die eigene private Versichung des Fahrrad-Besitzers. Die Stadt übernimmt keine Haftung, sie übernimmt in Parkhäsuern auch keine Haftung. Allerdings schützen die Garagen vor Wind und Wetter und vor zufälligem Wandalismus und Gelegenheitsdiebstählen. 

Würde man diese Boxen kostenlos nutzbar machen, muss auch der Dieb weniger aufwenden, um eine Tür zu öffnen und ein Fahrrad zu klauen. Im Grunde braucht man dann gar keine Tür mehr. Bei Anwohner-Radgaragen müsste man sich also schon überlegen, für wie geschtüzt man die Fahrräder in welcher Sorte von Box hält und wie viel man bereit ist, ganz privat zu bezahlen, für welchen Schutzstandard. Deshalb kann man durchaus der Meinung sein, ein Stellplatz in einer Fahrradgarae im Wohngebiet dürfe auch etwas teurer sein als ein Parkraummanagment-Ausweis (der ja auch teurer werden soll), wenn es dafür eine Garantie auf einen freien Platz in der Garage fürs eigene Fahrrad gibt und wenn das Reinkommen in diese Box erschwert wird. (Autofahrende haben mit ihrem PRM-Ausweis ja das Recht zu parken, aber keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.)

Aber darüber reden wir dann, wenn die Stadt endlich ein Konzept für die von uns seit zwei Jahren drigend geforderten Fahrradgaragen in Wohngebieten vorlegt. Denn da  müssen wir auch mal weiterkommen.

11 Kommentare:

  1. Tief im Westen Stuttgarts20. November 2019 um 11:17

    Ich dachte immer solch eine Fahrradgarage wird dann aufgestellt sobald eine gewisse Anzahl an Anwohnern den Parkraummanagmentausweis zurück gibt und die Fahrradgarage nicht den Einblick in den Verkehr allzu sehr behindert?!

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    1. So war es der Plan, so wollte ich das, so war es der Beschluss. Aber wenn das Ordnugnsamt rechtliche Bedenken geltend macht, kommt die Stadtplanung darüebr nicht so einfach hinweg. Ich will dass aber imemr noch so haben, und habe deshalb die Verwaltung (Bürgermeister Tiefbauamt) aufgefordert, ein Konzept für Anwohner-Radparken vorzulegen. Offensichtlich, wie all die vielen sehen, die schon lange warten, ist das kompliziert.

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    2. Tief im Westen Stuttgarts20. November 2019 um 12:33

      Danke für die Aufklärung. Ich hätte eine Frage dazu:
      was kann (würde) passieren wenn sich genug Anwohner finden welche ihren Parkraummanagmentausweis zurückgeben, es aber keinen Platz gibt in der Straße welcher den Verkehr nicht (Sicht)behindert? Ist dann ein Ausweichen in die nächst gelegene und dafür geeignete Straße vorgesehen?

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    3. Das sind Dinge, die man dann verhandeln müsste, auch mit dem Bezirksbeirat. Derzeit empfinden kurioserweise viele Leute Radgaragen als hässlichh (wollen sie im Erdgeschoss nicht vor ihem Fenster haben), obgleich ein Springer höher ist und genauso viel Platz einnimmt. Und wenn sich kein Platz findet,dann müssten Interessierte eben überlegen, was sie in Kauf nehmen würden. Aber leider sind wir ja noch nicht so weit. Aus den genannten Gründen. Ich bin damit auch unzufrieden und arbeite weter an einer Lösung. Vielleicht findet sich mal eine Nachbarschaft zusammen, die einen Platz ausguckt, der nicht unbedingt ein Parkplatz ist, und geht dasmit in den Bezirksbeirat und sagt: Da wollen wir eine Radgarage haben. Vielleicht gibt es tatsächlich auch noch Recoursen in Hinterhöfen für sicheere Abstellplätze, und es msüsten sich nur Nachbarschaften zusammenfinden.

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  2. Welches Gesetz schreibt denn dem Ordnungsamt vor, dass Autoparkplätze am Straßenrand vorgehalten werden müssen? Für Autos

    - mit ihrem extrem hohen Energieverbrauch im Gegensatz zum Fahrrad/Pedelec (Faktor 40),

    - für Autos mit ihren Umweltproblemen,

    - für Autos mit ihrem extrem hohen Park-Platzbedarf (Faktor 8) im Gegensatz zum Fahrrad?

    Welches Gesetz verbietet denn das Aufstellen von Fahrrad-Abstellplätzen und Fahrradgaragen?

    In der StVO habe ich nichts derartiges gefunden.

    Welche Verwaltungsvorschrift verbietet denn das Aufstellen von Fahrradgaragen und Fahrradabstellplätzen?

    In den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen 2006, dort insbesondere Kapitel 6.1.5, Seite 78ff), habe ich nichts derartiges gefunden.

    In den RASt steht im Gegenteil etwas von "Abwägen" - heißt das, das Ordnungsamt will einfach nicht ohne stichfeste Begründung? In den meisten Passagen der RASt, die Park- und Ladeflächen beschreiben, ist allgemein von "Fahrzeugen" die Rede. Dort sind weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder explizit genannt.

    Die Überlegungen zu den Gebühren/Kosten verstehe ich nebenbei auch nicht. Für Carsharing (Taxis auch?) und für Elektroautos geht das umsonst trotz der - ich wiederhole das noch einmal - 40-fachen Energieverschwendung eines Mercedes EQC gegenüber einem Pedelec beim Transport einer Person. Für die ökologisch viel besseren Fahrräder und Pedelecs soll das nicht gehen? Pervers...

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    1. Es ist dann aber doch noch mal ein Unterschied zwischen Parkplätzen, die jeder mit einem Elektrofahrzeug während dem Laden verwenden darf, und geschlossenen Fahrradgaragen, die dauerhaft an einzelne Personen vermietet werden. Beim einen ist die Zielgruppe die allgemeine Öffentlichkeit, und der Zweck ist das zeitlich stark eingeschränkte Parken. Beim anderen ist die Zielgruppe eine bestimmte Person, bzw eine Anzahl von bestimmten Personen wenn man die Fahrradgarage als ganzes betrachtet, und der Zweck ist die regelmäßige exklusive Nutzung durch diese Person(en).

      Ausserdem kann es gut sein, dass E-KFZ-Parkplätze gar keiner Umwidmung bedürfen, sondern rechtlich über "kleinere Geschütze" ablaufen.

      Anzumerken auch: es werden in Stuttgart durchaus gelegentlich Fahrradparkplätze auf Flächen geschaffen, die davor zum Parken von KFZ verwendet wurden. Der wichtige Unterschied ist also vermutlich, dass zuvor öffentlicher Verkehrsraum in private Garagen umgewandelt wird. Würde sich ein Autofahrer finden, der ein paar Bewohnerparkausweise gegen eine eigene Garage auf der Straße eintauschen will, ginge das wahrscheinlich auch nicht so einfach.

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    2. anonym2, Du hast leider die RASt 2006 offensichtlich ziemlich missverstanden.

      "Laden" ist darin der Oberbegriff für "Beladen und Entladen".

      Ladeplätze für E-Kfz, d.h. abgezweigte Verkehrsflächen für (Strom-)Tankstellen, wird in den RASt nicht behandelt. Auch das Alter der RASt hätte ein Indiz sein können. 2006 war Elektromobilität noch kein Thema. Das Regelwerk ist insgesamt etwas veraltet, nachdem die StVO danach noch mehrere Novellen über sich hat ergehen lassen müssen. Glücklicherweise ist die detailliertere ERA 2010 ein paar Jährchen jünger, auch wenn darin die mittlerweile gestiegenen Fahrgeschwindigkeiten von Rädern und die Bedeutung von Anhängern und Lastenrädern nicht deutlich genug berücksichtigt wird.

      Nebenbei: die Geschichte wiederholt sich. Vergleicht nur einmal, wie sich das Verkehrsministerium unter Ramsauer 2009 mit falschen Zitaten bei Nr. 45/46 blamiert hat und dieses Jahr unter Scheuer quasi der gleiche Fehler wieder passiert ist. Die haben es seit Jahrzehnten nicht im Griff.

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  3. Vielleicht kann sich das Ordnungsamt (Straßenverkehrsbehörde) von Stuttgart mal bei ihren Kolleginnen und Kollegen von Essen erkundigen, wie es die geschafft haben, Fahrradboxen zu genehmigen - ich hoffe jedenfalls, dass diese Publikation das auf Seite 13 wahrheitsgemäß dargestellt hat:
    https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/1679836/4b2c5b73bd7c0b1bc8762d84eeaa7ee5/schwarzrotgold-4-2019-download-bpa-data.pdf

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  4. Leipzig hat auch keinerlei Probleme damit, Fahrradbügel auf öffentlichen Straßen aufzubauen. Dazu zieht sie einfach den weißen Strich vom Straßenrad vor diese Radbügel und schon ist die Straße am weißen Strich zu Ende! Diese Radbügel sind dann keine Straße mehr und man kann damit machen, was man will.
    Es ist ganz einfach, wenn man halt nur einmal nach Lösungen schaut und nicht - wie die Auto-verliebte Verwaltung in Stuttgart - immer nur Gründe dagegen sucht.

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    1. Fahrradbügel werden doch auch in Stuttgart auf öffentlichen Straßen gebaut. Es geht hier aber nicht um Fahrradbügel, sondern um Fahrradgaragen.

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  5. In NRW gibt es in allen Grossstaedten Fahrradstationen am Bahnhof.
    Diese werden von Langzeitarbeitslosen betreut, haben oft angeschlossene Reparaturwerkstaetten, sind videoueberwacht und kosten zwischen 10 Euro fuers Monatsticket und 90 Euro fuers Jahresticket.

    Das ist ein superbequemes und sicheres Konzept, ich nutze das Parkhaus in Duisburg seit Jahren fuer die Verbindung Bahn/Fahrrad. Einer der wesentlichen Gruende, fuer die Strecke Stuttgart-Duisburg nicht mehr das Auto zu verwenden.

    Insofern kann auch das Fernpendeln von Fahrradparkmoeglichkeiten profitieren.

    Gruss - Matthias

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