Nicht alles, was man fürs Fahrrad kaufen kann, bringt Sicherheit oder ist erlaubt. Darauf weist auch dieser Artikel hin. Zum Beispiel Blinker.
An den Lenkerenden darf man sie nicht anbringen, es sei denn, man fährt ein Liegefahrrad oder mehrspuriges Fahrrad, wo man das Handzeichen schlecht sieht. Allerdings darf man einen mit einer Blinkerapparatur versehenen Rucksack oder Helm sehr wohl benutzen. Es entbindet den Radfahrer aber nicht der Verpflichtung, vor dem Abbiegen den Arm rauszustrecken. Man muss ihn aber nicht während es Abbiegevorgangs rausgestreckt lassen. Blinker bringen also nicht so richtig viel. Zumal man die Elektronik ja auch betreuen muss: regelmäßig aufladen, vor der Fahrt anschalten, während der Fahrt betätigen.
Ohnehin scheint der Sicherheitseffekt von Blinkeranlagen am Fahrrad gering.
Ich lese ja oft nach, was zu Fahrradunfällen führt und wie sie abaufen. Und ich habe nicht den Eindruck gewonnen, dass das Abbiegen auf dem Fahrad das größte Risiko darstellt. Es kann zwar passieren, dass ein Autofahrer einen Radfahrer nicht sieht, der von der Gegenfahrbahn vor ihm nach links abbiegt, aber der hätte auch den Blinker am Lenkergriff oder Helm oder Rucksack nicht gesehen, denn der blinkt ja gerade auf der ihm abgewandten Seite oder auf dem Rücken. Und dass ein Autofahrer von hinten auf einen Ra
dler auffährt, der abbiegen will, kommt extrem selten vor. (Es sei denn der Autofahrer rast dermaßen überholwütig an allem vorbei, dass er gar nicht mehr anhalten könnte, das passiert allerdings.) Mir scheint der Blinker deshalb ein verzichtbares Gadget. Ordentlich den Arm rausstecken, im Winter bei Dunkelheit mit einem Handschuh, der Reflektoren hat, markiert optisch deutlicher, was ich vorhabe, als ein Blinklicht am schmalen Fahrrad oder noch schmaleren Rucksack.
Das Armrausstrecken ist alledings nicht so unkompliziert, wie es sich Nichtradler womöglich vorstellen.
Wir müssen nämlich mit einer Hand den Lenker loslassen und können nicht auf die Bremse zugreifen. Auf den Stuttgarter Schlagloch- und Asphaltflicken-Straßen ist das Einhändigfahren nicht ohne Risiko. Und wenn es ordentlich bergab geht, dann will man den Lenker festhalten und muss auch zuweilen mit beiden Bremsen bremsen. Druck und Zug auf den Lenker muss man außerdem mit einer Hand ausgleichen, während man mit der anderen herumwinkt. Das macht die Radfahrt für Momente ziemlich instabil.
Es hat bei schlechter und/oder steiler Faharbahn Gründe, wenn ein Radler einen Richtungswechsel mal nicht vorher anzeigt. Oft aber ist es auch eher Faulheit. Und manchmal würde ich wirklich gerne vorher wissen, wo der oder die vor mir hinwill, um meine eigene Fahrlinie daran auszurichten. Manche schauen sich immerhin mal kurz mit einer Viertelkopfwendung nach hinten um, und daran merke ich dann, dass sie ihre Richtung ändern wollen. Andere strecken mal kurz auf Hüfthöhe die Hand in die Waagrechte (meistens sieht man das ganz gut) und legen sich dann in die Kurve.
Im Gegensatz zu uns kostet es die Autofahrer/innen keinerlei Mühe oder Anstrengung, den Blinker zu betätigen, und dennoch tun es ungefähr ebensoviele nicht wie Radfahrer nicht den Arm rausstrecken. Eine Polizistin, die selber viel Rad fährt, sagte mal bei einem Gespräch mit dem Zweirat, sie habe den Eindruck, der Blinkerhebel sei in manchen Autos vergiftet oder glühend heiß und könne nicht angefasst werden. Warum Autofahrende so ungern blinken, weiß ich nicht genau. Sicher ist es oft auch Faulheit (obgleich nur eine Fingerbewegung nötig ist), aber manche wollen auch eine illegale Fahrt (mal kurz rechts gegen die Einbahnstraße oder gegen das Abbiegeverot) nicht vorher ankündigen und starten sie als Überraschungscoup. Sozusagen rum, rein, raus, weg. Als ob sie dabei unerkannt blieben, wenn sie nicht blinken.
Besonders wichtig ist es für mich (egal ob im Auto oder auf dem Fahrrad), wenn mir ein Autofahrer anzeigt, ob er nun der abknickenden Vorfahrt folgt oder ob er geradeaus in die Straße reinfährt, aus der ich auf die Vorrangstraße hinausfahren möchte. Oder wenn er mir im Kreisverkehr anzeigt, ob er die Ausfahrt rausfährt, wenn ich heranrolle und in den Kreisel reinfahren möchte. Aber genau dann blinken die meisten nicht. (Ich persönlich fände es übrigens besser, die Leute würden nach links blinken, solange sie auf dem Kreisel fahren. Und zwar einfach deshalb, weil man von der Position an der Einfahrt in den Kreisel meist den rechten Blinker gar nicht sieht, den sie setzen, wenn sie rausfahren wollen. Aber unsere Vekehrsregeln sind nun mal so.)
Umgekehrt ist es immerhin auch so, dass die meisten Autofahrenden mir nicht trauen, wenn ich auf einer aknickenden Vorfahrtsstraße komme und nicht links weiter fahre, sondern geradeaus in die Straße, aus der sie rausfahren wollen. Sie starten erst, wenn sie sehen, dass ich tatsächlich geradeaus fahre und nicht der Vorfahrtstraße folge. (Sie selber würden nicht blinken, also erwarten sie von mir auch nicht, dass ich Handzeichen gebe.) Aber selbstverständlich würde ich den Arm rausstrecken, wenn ich auf der abknickenden Vorfahrtstraße bleibe, schon damit allen Autofahrenden unmissverständlich klar ist, wo ich fahren werde.
Ich selbst finde es grundätzlich gut, wenn ich sehen kann, wo andere Verkehrsteilnehmer/innen hinfahren wollen.
Dann kann es auch nicht passieren, dass ich rechts von einem Auto bin, dessen Fahrer nun aber rechts abbiegen will. Ich wüsste es vorher und könnte langsam tun. Genau das habe ich mal getan, als eine Frau in einem Auto die Kolbstraße aufwärts plötzlich stehen blieb und den Blinker nach rechts setzte. Ich habe sofort vehement gebremst, weil ich vermutete, sie werde genauso plöltzlich nach rechts in die Tiefgarage fahren, ohne mich zu sehen. Als ich links an ihr vorbei radelte, rief sie mir erbittert aus dem geöffneten Fenster zu: "Jetzt bin ich exta stehen geblieben, damit Sie rechts vorbei können!" Dass man mich hätte lebensmüde schimpfen können, wenn ich tatsächlich in dieser Situation rechts an ihr vorbei geradelt wäre, wollte sie nicht recht einsehen. Dennoch beglückwünsche ich sie für ihre Rücksicht auf mich als Radlerin. Leider sieht man dem Auto von hinten nicht an, ob der Fahrer oder die Fahrerin den Radfahrer gesehen hat, der von hinten kommt.
Wo bitte steht geschrieben das man als Radfahrer den Arm ausstrecken muß ?
AntwortenLöschenEs ist nur vorgeschrieben, die Richtungsänderung anzukündigen.
Liebe Anonyma, unterschreibe doch bitte das nächste Mal mit einem Namen, damit wir eissen, wer du bist. Stimmt, es steht nirgendwo geschrieben, dass man den Arm rausstrecken muss. Alle müssen nur beim Abbiegen rechtzeitig und deutlich die Richtungsänderung anzeigen, Autofahrende müssen dafür den Blinker benutzen. Was Radfahrende benutzen müssen, wird nicht aufgeführt, nur Blinker dürfen sie nicht benutzen. Und sie müssen ihr Rad auch immer im Griff haben. Diesen Widerspruch löst die StVO nicht auf. Man könnte natürlich den Fuß nehmen,aber das wäre, weil weit unten, nicht sonderlich deutlich für den allgemeinen Straßenverkehr. Im Einzelfall mag eine Richtungsanzeige mit Blick und Kopf reichen, wenn man den anderen direkt in die Augen schaut, aber mir scheint, dess zum Armrausstrecken keine echte Alternative gibt, denn nur das ist deutlich. Nur mal mit der Hand winken oder mit dem Finger zeigen, ist etwas wenig.
LöschenSich deutlich links auf der Fahrbahn einzuordnen ist ein klares Zeichen, das man, vorausgesetzt es gibt eine genügend große Lücke, auch ohne Handzeichen geben kann. Wenn die Lücke recht groß ist, tue ich das auch ohne Handzeichen. Funktioniert nach rechts halt nicht, aber das ist ja auch weniger problematisch. In dem Fall kann ein kleiner Verschwenker nach links ein Hinweis auf meine Absicht sein (wirklich deutlich ist das aber natürlich nicht)
LöschenIch benutze die Handzeichen hauptsächlich um o.g. Lücke beispielsweise zu schaffen oder offen zu halten, strecke den Arm recht früh dezidiert raus und ordne mich dann nach links ein. Dann halte ich die Spur, das ist deutlich und unmissverständlich.
Dazu muss man aber auf der Fahrbahn sein, bzw. ungehindert auf diese kommen. Oft ein Problem bei der sog. Radinfrastruktur.
Ich hatte tatsächlich eine Saison lang Blinker an den Lenkerenden. Nach meiner Wahrnehmung führen sie vor allem bei Dunkelheit zu einem erheblichen Plus an Sicherheit. Autofahrer nehmen blinkende Fahrzeuge möglicherweise eher als Kfz wahr, ich weiß nicht.
AntwortenLöschenDemontiert habe ich sie wieder, weil sie mich im Falle des Falles ja eher in Schwierigkeiten brächten. Und als Berufspendler will ich der BG keine Ausflüchte anbieten, im Falle eines Wegeunfalls leisten zu müssen.
Eine Änderung der StVO mit Zulassung fest installierter Blinker fände ich sinnvoll, besonders bei Rädern mit Akku.
StVZO §54(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
AntwortenLöschenDemnach sollten Blinker grundsätzlich erlaubt sein, es müssen aber zugelassene sein.
Ersteres stimmt. Allerdings gilt auch § 67 Absatz 4 StVZO. Das besagt, dass es "nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig" ist.
LöschenAuch ich halte Blinker an Rädern durchaus für sinnvoll. Jetzt kenne ich nicht explizit die Rechtslage: Wenn Chris mit seiner Rechtsauffassung Recht hat und es gäbe Blinker mit entsprechender Kennzeichnung würde ich auch welche montieren.
AntwortenLöschenGerade bei Elektrorädern mit (reichlich) Akkuladung könnten Blinker verbaut werden, die von der Sichtbarkeit mit den Blinkern der KFZ mithalten können - allerdings ist die LED- und Akkutechnik so gut, dass auch mit eigenem Akku betriebene wohl alle Vorschriften erfüllen könnten. Es braucht halt mal einen Hersteller der sich des Themas annimmt.
Da viele Lichtanlagen an Rädern sowieso ein Prüfzeichen tragen müssen sollte es einem solchen Hersteller ohne großen Aufwand möglich sein einen StVO-konformen Blinker für's Rad zu entwickeln und zu vertreiben.
Christine, Dein Argument mit dem Loslassen des Lenkers ist entscheidend. Bergab, in Kurven oder beim Verzögern ist es für Radfahrende immer ein Risiko nicht mit beiden Händen am Lenker zu bleiben.
Von daher: Ich bin sehr dafür, dass Blinklichtanlagen für Fahrräder legal nachgerüstet werden dürfen.
Gibt es: www.velorian.de. Dort gibt es auch eine Sammlung der Rechtslage. Es ist kaum vermittelbar aber typisch deutsch, warum man ein S-Pedelec Blinker bauen darf und ohne Handzeichen abbiehen darf und weshalb das an einem Pedelec nicht erlaubt ist und man so gezwungen ist Hände vom Lenker zu nehmen...
LöschenGibt es: velorian.de. Ich riskier auf meinem Pedelec lieber ein Bussgeld wegen (noch) fehlender, bei S-Pedelecs aber schon gegebener, StVZO Zulassungsfähigkeit beim Fahrtrichtungsanzeigen. Nachts sieht kein Mensch einen ausgestreckten Arm...
LöschenBei abknickender Vorfahrt geradeausfahren zeige ich gerne mal an, indem ich einen Arm kurz und deutlich nach vorne zeigend rausstrecke. Nicht von der Stvo vorgesehen, wird aber sicherlich nicht verboten sein. Autoinsassen verstehen und freuen sich, und ich freue mich am Das-könnt-ihr-nicht-Gefühl.
AntwortenLöschenEin Blinker am Fahrrad? Sinnvoll, aber bisher hat mich noch kein Konzept so richtig überzeugt. Als nachträgliche Aufrüstung zu kompliziert und zu teuer. Ob am Sattel oder im Helm. Irgendwie müsste das bereits ab Werk implementiert sein. Jedoch bei der Flut an Fahrradmodellen, wäre das eine große Herausforderung für die Hersteller. Beim Mountainbike: Wohin damit? Beim Fully ist kein Platz dafür...Klaus Riegert
AntwortenLöschenIch bin gegen Blinker am Fahrrad. Erstens kann man einen Schalter dafür am "Rennrad"-Lenker (und auch an anderen Lenkern aus Platzgründen) nicht so anbringen, dass man nicht doch die Hand vom Lenker nehmen muss um ihn zu betätigen.
AntwortenLöschenIn engen Situationen, und das sind gerade die, wo ein klares Zeichen nötig ist, kann man nicht sicher sein, dass der Blinker auch gesehen wird.
Hauptsächlich aber bin ich gegen alles, was, wie der Helm, von Autofahrern und damit früher oder späterauch von den Versicherungen als Entschuldigung für eigenes Fehlverhalten und zum Victim-Blaming verwendet werden kann.
@ Chris, Deine Vermutung ist leider falsch. Es gibt auch noch StVZO §67...
AntwortenLöschenStVZO §67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern:
(2) (...) müssen Fahrräder, die breiter als 1 800 mm sind, den Anbauvorschriften (...) für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (...) für Personenkraftwagen entsprechen.
(4) (...) Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach (...), sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.
Die STVO schreibt nur vor, dass Radfahrer einen Richtungswechsel irgendwie kennzeichnen, und offenbar sind nur fest am Rad montierte Blinker verboten (was ich auch schon fragwürdig finde), nicht solche am Helm. Gleichzeitig beschreibt ihr ja auch die Problematik, beim Richtungswechsel eine Hand vom Lenker zu nehmen und den Arm auszustrecken.
AntwortenLöschenVielleicht übersehe ich ja etwas, aber ein Helm mit eingebauten Blinkern scheint mir da die logische, nahezu ideale Lösung zu sein. Man kann ja trotzdem kurz die Hand nehmen, wenn die Fahrbahn das ermöglicht. Ich habe mir jedenfalls einen bestellt (Lumos Ultra, leider nur mit Blinkern hinten) und halte das für eine sinnvolle Ergänzung. Er bietet sogar die Kombination an: strecke ich den Arm nach links oder rechts aus, blinkt der Helm zusätzlich. Zwei Zeichen sind besser als eins.
Sinnvoller Beitrag, der die wesentlichen Punkte einer wichtigen Problemsituation anspricht.
AntwortenLöschenEs gibt auch den Grundsatz, sein Fahrzeug entsprechend der eigenen Fähigkeiten, den technischen Möglichkeiten des Fahrzeugs und an die jeweilige Verkehrssituation angepasst zu betreiben. Kurz: wer einen Unfall hat oder verursacht, weil er in der Abbiege- oder Spurwechselsituation z.B. wegen des Fahrbahnzustands kein Handzeichen geben konnte, wird von keinem Richter den Daumen hoch bekommen. Ob dem Richter klar ist, wie komplex Radfahren im fließenden Verkehr zwischen überwiegend Kraftfahrzeugen sein kann, oder wieviel vielfältiger die Fahrsituationen auf dem Fahrrad sind, dürfte dann auch keine Rolle spielen.
Die Bremse ist neben dem Lenker die wichtigste Einrichtung an jedem Fahrzeug, aber wenn man sie aufgrund einer offiziellen Vorschrift in bestimmten Situationen nicht bedienen kann, dann stimmt am Konzept etwas nicht. Weshalb blinkende Richtungsanzeigen am Fahrrad nicht erlaubt sind, an Kleinkrafträdern aber Pflicht, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn die Anbringungsstelle für so eine Anlage definiert ist, dann wissen andere Verkehrsteilnehmer auch, worauf sie zu achten haben. Das Handzeichen sollte natürlich bleiben, aber eine blinkende Lichtanlage erlaubt sein.
Als Autofahrer könnte ich mit Geblinke an irgendwelchen Ausrüstungsgegenständen, die nicht fest mit dem Fahrrad verbunden sind, wenig anfangen, und kann solchen Spielereien (Blinker an Helm oder Rucksack) nur wenig Vertrauen entgegen bringen, nicht zuletzt, weil ich nicht weiß, ob der Radfahrer wirklich weiß, dass er gerade blinkt oder nicht. Kraftfahrzeuge haben eine jederzeit sichtbare und hörbare Rückmeldung an den Bediener, wenn deren Blinker aktiv ist - und wie ist das bei Blinkerspielzeugen für Radfahrer? Dem Radfahrer suggeriert so etwas hingegen eine Sicherheit, die er wahrscheinlich überschätzt.
Meines Erachtens ist die StVZO in diesem Punkt nicht mehr zeitgemäß und die Zulassung von blinkenden Richtungs-/Spurwechselanzeigen überfällig.
Es gibt in Berlin die Firma velorian die grade ein blinker System baut.
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