20. Juni 2020

Es passt nicht am Waldeck

Am Waldeck müssen Bergaufradler die Böblinger Straße überqueren, um rechtsseitig weiter fahren zu können. An der Ampel passt aber gar nichts.

Man wartet meist sehr lange an dieser Ampel. Und der Platz wird manchmal knapp. Bevor die Radfahrenden Grün kriegen, dürfen erst einmal alle anderen fahren. Und wenn die Stadtbahn ihren Vorrang ausspielt, beginnt der Umlauf mit den Autofahrenden wieder, nicht etwa mit den Radfahrenden.


Eigentlich soll man dann bei Grün im Fußgängermodus über eine Fuhrt und auf der roten Markierung (mit noch einer kleinen Radampel) über die Schienen radeln. Doch dabei radelt man auf einen Signalmasten zu, der mitten - also wirklich mittig - im Weg steht.

Schon für die vier bis fünf Ralder:innen, die auf dem Foto oben warten, reicht der Platz nicht, eine:r von ihnen würde gegen den Ampelmasten knallen, falls er oder sie sich nicht auskennt. Das ist alles viel zu klein, verwinkelt und eng, es ist die Radinfrastruktur aus einem vorigen Jahrhundert. Auf der Hauptradroute 1 fahren hier seit den letzten Monaten andie 2.000 Radler:innen, also vermutlich rund eintausend jeden Abend hinauf.

Deshalb nehmen immer mehr Radler:innen, die sieh auskennen, die Fahrbahn nebendran. Sie fahren auf der Autospur über die Schienen. Das hat auch den Vorteil, dass man gleich schön auf den Radstreifen bergauf einschwenken kann. Diese Fahrlinie ohne Hindernis könnte man eigentlich als Radstreifen anlegen, aus dem heraus man sowohl geradeaus als auch links Richtung Vaihingen radeln könnte.


10 Kommentare:

  1. Du dokumentiert hier wieder mehrere eklatante Fehler, wo das Ordnungsamt die geltenden Verwaltungsvorschriften zur StVO missachtet. Du umschreibst das, was ich als "amtliches Versagen" bezeichnen würde, freundlich verharmlosend mit "Infrastruktur aus dem vorigen Jahrhundert".

    Zur Erinnerung, es geht hier darum, wie ein Knotenpunkt (Kreuzung) geplant und umgesetzt wurde. Unfallhäufigkeit und -schwere an Knotenpunkten liegen m.W. um den Faktor 6 höher als auf freier Strecke - und bei linksseitigem Verkehr noch mal eine Größenordnung höher. Um so wichtiger, an diesen neuralgischen Stellen KEINE Fehler zu machen.

    Speziell das mit dem linksseitigen Verkehr weiß "die Stadt" genau, wie wir in ihren Publikationen lesen können.

    - Die Radwegefurt kommt mir insgesamt unzulässig schmal vor unter den Randbedingungen "einseitiger Zweirichtungs-Radweg", angesichts der Kategorie der Radverbindung als innerörtliche Hauptverbindung und als Teil des überörtlichen RadNETZ BW und auch der tatsächlichen Nutzungszahlen.

    - Bei der Berechnung für die Größe der Aufstellfläche ist offensichtlich ein Fehler unterlaufen.

    - Der Ampelmast als Hindernis mitten auf der Radverkehrsanlage. Wie ist das mit ERA 2010 vereinbar: "Für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs ist das Freihalten des lichten Raums von grundlegender Bedeutung."?

    Es handelt sich bekanntlich um das Ergebnis jahre- bis jahrzehntelanger Planungsvorgänge. Es ist nichts, wo nachvollziehbar wäre, dass dem zuständigen Referenten in der Eile mal ein paar Fehler unterlaufen könnten, die dann auch seinem Vorgesetzten durchrutschen.

    Ist es Unkenntnis?
    Wurde hier an der Ausbildung gespart und wurde nicht mal Zeit eingeräumt, ein 130-seitiges und ein 100-seitiges Dokument zu lesen?
    Oder sollte es wirklich doch Absicht sein?
    (Frei nach dem polemischen Spruch "Gehe nie von Vorsatz aus, wenn Dummheit als Erklärung ausreicht.", siehe auch
    https://karrierebibel.de/dummheit-oder-absicht/ )?
    Ode steht das in der Tradition des federführenden Verkehrsausschusses des Bundesrats, der uns Radfahrer:innen sowieso geistige Reife abspricht - also die Hoffnung, wir Radfahrer würden gar nicht merken, was man uns antut?
    Zitat aus Bundesrat Drucksache 591/1/19: "Aus der bisherigen Praxiserfahrung ist zu unterstellen, das Rad Fahrende eine weiterführende Behinderung nicht angemessen werten beziehungsweise werten können. Zu berücksichtigen ist hierbei auch die geistige Reife und die Verfügbarkeit rechtlicher Kenntnisse, welche bei Rad Fahrenden mangels Altersbeschränkungen und verpflichtender verkehrsrechtlicher Ausbildungen sehr heterogen ausgeprägt sind."

    Liebe Christine, ich nenne absichtlich keine Namen von Amtsleitern und deren Vorgesetzten in der Hierarchie, weil Du das nicht so gerne hast. Meine polemischen Sprüche und Zitate lässt Du hoffentlich gerade noch durchgehen.

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  2. Noch eine ketzerische Frage, die darauf abzielt, dass die Verkehrsbehörde zu eindeutiger, schnell und übersichtlich erfassbarer Beschilderung und Gestaltung verpflichtet ist, um Fehlverhalten und Unfälle zu vermeiden:

    Gilt die Radampel überhaupt für die Abbiegenden? Sie steht links, nicht rechts. Das Zusatzzeichen soll das möglicherweise "retten", dann müsste das Zusatzzeichen - wenn schon - aber unter der Ampel angebracht sein, nicht darüber. Und mit Zusatzzeichen geht das an einer Ampel m.W. sowieso nicht, weil dafür Pfeile auf der Streuscheibe vorgesehen sind.

    Je genauer man es sich anschaut, umso mehr gruselige und verwirrende Details entdeckt man.

    Ich habe noch mal nachgelesen, aber das Zitat aus der Drucksache bezieht sich tatsächlich auf Radfahrer, nicht auf Vorgesetzte und Mitarbeiter in Ordnungsamt und Tiefbauamt.

    Meine altbekannten, penetranten Fragen nach den Kennzahlen zum Reifegrad der Fahrradinfrastruktur in Stuttgart:

    - Wie viele Missstände, vermeidbare Gefahrenstellen und Regelverstöße pro Kilometer Radnetz gibt es aktuell und welche Quote streben Gemeinderat und Stadtverwaltung als akzeptabel an?

    2. Welches Budget ist zur Korrektur notwendig?

    3. Wie viele davon werden durchschnittlich pro Jahr bereinigt und ab welchem Jahr können wir mit einer vollständig regelkonform-sicheren Infrastruktur rechnen?

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    1. Nichst passt dort, das stimmt. Radampeln werden leider immer nur dort aufgehängt, wo schon irgendein Mast ist, der für etwas anderes dient. Sonst kostet es ja mehr Geld. Das ist nicht verkehrsgerecht. Mich stört das enorm, denn so gewöhnt man Radfahrende daran, es mit den Verkehrsregeln nicht so genau zu nehmen. Sie müssen immer erst entdecken, was für sie gilt, und viele gucken dann auf ihren Weg und suchen sich den, egal, was das so herumsteht.

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    2. Stimmt, zu resignieren und auf diese behördliche Missachtung der Vorschriften dann mit eigener Ignoranz zu reagieren: da muss ich mich selbst auch immer wieder am Riemen reißen, nicht einfach alles nach eigenem Gutdünken auszulegen.

      Nebenbei: Mein Zitat aus der Drucksache habe ich (unfair) aus dem Zusammenhang gerissen. Dort war eigentlich von Behinderung des Autoverkehrs durch Radfahrer die Rede, nicht von Behinderungen, die Radfahrern angetan werden.

      Wo mich die Straßenverkehrsbehörde aber in Gefahr bringt, da setze ich mich trotz allem über die Vorschriften hinweg.

      Bei mir ist das häufigste, den dooring-Bereich großzügig zu meiden, seitdem ich als Schüler einen dooring-Unfall hatte. Da fahre ich im Zweifelsfall auch links neben dem Radfahrstreifen, allerdings mit einem extrem mulmigen Gefühl wegen ausrastender und Selbstjustiz übender Autofahrer. Viele halten das im Großraum Stuttgart nicht aus. Selbst wenn man als Radfahrer mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (+ Toleranz) im Strom "mitschwimmt", scheint es einen unwiderstehlichen Drang zum Überholen zu geben.

      Gute Radinfrastruktur kostet eben doch Geld. Bei Knotenpunkten ist das sicherste eben: entflochtene Verkehrsströme, also Brücken oder Unterführungen.

      Auf der HRR1 haben wir ja das Glück, die Bundesgartenschau-Brücken von 1977 mitnutzen zu dürfen. Man merkt zwar deutlich, dass die nicht nach Radfahrer-Bedürfnissen konstruiert wurden. Aber ich glaube nicht mehr daran, dass ich jemals noch eine einzige Brücke erlebe, die gezielt und kompromisslos für Radfahrer gebaut wird, um sie sicher und schnell über eine Kreuzung zu führen.

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  3. Liebe Christine,
    danke für diesen Beitrag! An dieser Ampel komme ich an meinem Arbeitsweg immer vorbei. Am meisten stören mich die 40 Sekunden Mindestwartezeit bis man am "Ampelumlauf" teilnimmt. Und dann kann es passieren, dass die Autos in dem Moment bergab grün haben, wenn die Kontaktschleife auslöst. Und noch _zwei_mal "grün" bekommen, bis man selbst fahren darf. Da steht man gerne zweieinhalb Minuten.
    Seit der unsinnigen Sperrung(*) der Hauptradroute bei der Seilbahn fahre ich zur Zeit immer rechts der Stadtbahn Richtung Vaihingen und wechsle auf die Fahrbahn, sobald der Weg rechts zum reinen Gehweg wird. So lasse ich die Sperrung, die andere unfreundliche Ampel an der Haltestelle Vogelrain, die gefährliche Einmündung der Christian-Belser-Strasse sowie diese diskriminierende Ampel links liegen.
    (*) so wie es aussieht wird der Radweg für die Bauarbeiten gar nicht gebraucht. Nur die Ampel bei der Tankstelle ist gesperrt. Dabei ist der Verkehr hier zur Zeit nur eine Einbahnstrasse. Ich verstehe diese Sperrung nicht….

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  4. Es ist schon irgendwie bizarr und stößt bei mir auf völliges Unverständnis:
    Das ist nun wirklich eine der ältesten, wichtigsten und am meisten diskutierte und baulich veränderte Fahrradstrecke der Stadt. Und erst nach so langer Zeit stellen wir fest, dass an einer der entscheidensten Stellen dort so gar nichts zusammen geht.

    Das sind überzogene Maßnahmen und ideologische Konflikte, die das Gegenteil erreichen, weil die Menschen die Regelungen nicht mehr akzeptieren oder verstehen. Der Kampf um den Verkehrsraum wird zu sehr ideologisch geführt. Es gilt zu bedenken, dass alle noch schärferen Gebote und Verbote neue Bürokratie auslösen und der Kontrollaufwand für die Städte und Gemeinden immer größer wird. Höhere Verkehrssicherheit und weniger Verletzte und Tote im Straßenverkehr wird nicht durch immer weitere Gängelung mit neuen und schärferen Regelungen erreicht. Wichtiger ist ein Verkehrsklima der gegenseitigen Rücksicht.
    Man kann durchaus hinterfragen, ob es wirklich verhältnismäßig ist, wenn jemand, der vielleicht viele viele Jahre als Radfahrer mit derartig mangelhafter Infrastruktur vertröstet wurde und nun einmalig z.B. einen Rotlicht-Verstoß begeht, schon mit einem Fahrverbot belegt wird.

    Wir brauchen Lösungen.
    Jetzt.

    (full disclosure: die Wortwahl stammt im wesentlichen von aktiven, prominenten Verkehrsexperten)

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  5. Jörg
    Christine hat Recht wir müssen hier nach vorne gucken. Das es viel Murks in Stuttgart gibt ist bekannt.
    Das Problem hier ist ein Zweirichtungsrad der eendet und in 2 1-Einrichtungs-Fahrmöglichkeiten übergeht. Das geht an Kreisverkehren super. Hier ist kein Kreisverkehr und wird es auch keiner (schätze ich). Wenn man den an normalen Kreuzungen auflöst, sollten die Radfahrer vor und nach dem Knoten die Seite wechseln können. So können sie je nach Ampelphase entscheiden wo sie queren. Vor der Kreuzung wäre vor Hausnummer 261 OK. Die zwei bergauf Autospuren können getrost auf eine reduziert werden. Und dann muss die zweite Radfurt hinter der Fuchswaldstraße (oberhalb) angeordnet werden. Bei der jetzigen Situation wundert mich, dass nicht mehr Leute bei Fahrrad Rot über den Fußgängerüberweg schieben/fahren. Noch bevor die Autos aus dem Fuchswald kommen ist man schon 50 m hinter der Kreuzung.
    Der Radschnellweg Böbblingen-Stuttgart kommt bestimmt dort vorbei. Spätestens dann brauchen wir 2 Furten eine vor der Kreuzung und eine nach der Kreuzung. Sonst seht man 2 mal an der Ampel. Stopp 1 Seitenwechsel, Stopp 2 Geradeausfahrt

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  6. Liebe Christine,
    von diesen Situationen gibt es doch zahllose in Stuttgart. Das weißt du besser als andere.
    Ich frage mich: Wenn die Verstöße gegen die StVO so gravierend sind wie an diesen Stellen, ist das Ordnungsamt hier nicht verpflichtet, sofort Abhilfe zu schaffen? Ggf. mit temporären Umbauten? Kann der Gemeinderat das Amt dazu nicht verpflichten?
    Die Stadt Stuttgart hat fürchterliche Angst vor Haftungsansprüchen bei der Genehmigung von Veranstaltungen im öff. Raum, etc. Wenn aber so eklatante Mängel bekannt und dokumentiert sind, da fürchtet man Haftungsansprüche nicht? Was würde geschehen, wenn ein verunglückter Radfahrer die Stadt nach einem Unfall an dieser Stelle wegen Untätigkeit verklagen würde?
    Wäre die Stadt da nicht haftbar zu machen? Und wäre diese Haftbarkeit nicht ein Hebel, um diese Situationen schnell (und meinetwegen durch temporäre Lösungen) zu verändern?
    Wäre das nicht eine Aufgabe des Radforums oder anderer Verbände / Radlobbies?
    Grüße,
    Markus

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    1. Eine kleine Verwechslung: die StVO gilt nur für die Benutzer des öffentlichen Verkehrsraums.

      Hier geht es dagegen um die Gestaltung und Pflege des Verkehrsraumes.

      Das ist durch die Verwaltungsvorschriften zur StVO geregelt und die technischen Regelwerke. Die Behörden nehmen diese überhaupt nicht ernst, wenn es um den Radverkehr geht.

      Bei Haftungsfragen gegen Behörden (Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde) entscheiden die Gerichte dann regelmäßig, dass der Radfahrer ja hätte sehen können, dass was nicht koscher ist. Wenn er die Fahrt dann trotzdem fortsetzt, ist er selbst schuld (unklare Verkehrsverhältnisse usw.)

      Auf Herrn Kuhn als OB brauchst Du auch nicht zu hoffen. Er vertritt im Gegenteil folgende Meinung: Wenn es nur einzelne Unfälle gibt, dann darf sich die Stadt gar nicht damit beschäftigen, ob Fehler bei der Infrastruktur gemacht wurden.

      Anders sieht es allerdings aus, wenn die Stadt die Verantwortung an Bürger übertragen hat (z.B. Anlieger bei der Reinigung von Gehwegen). Dann legt das Ordnungsamt strenge Maßstäbe an. Vergleiche 1000€ Strafe bei Unterschreiten des Corona-Abstands von 1,5m gegenüber 0€ Strafe und kompletter Ignoranz, wenn die Mindestbreite eines Radfahrstreifens unterschritten wurde.

      Auch die Polizei ist verpflichtet, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Stadt auf Mängel hinzuweisen. Kannst Du auch vergessen. Bei welcher Unfallaufnahme wurden jemals Straßenmängel dokumentiert?

      Aber das mit dem Verklagen wäre eine Idee. Weiß hier jemand, nach welcher Zeitspanne nach dem Unfall so etwas verjährt?

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  7. Lieber Holger,
    danke für deine Richtigstellung. Dann sind es eben die Verwaltungsvorschriften zur StVO. Hauptsache es ist geltendes Recht. Dann kann man Ämter und Behörden darauf auch verpflichten. Über Verjährungsfristen weiß ich nichts. Das kann man aber nachlesen. Jedenfalls wär ich mir mit den Gerichten nicht mehr so sicher. Beim Feinstaub haben sie auch die Politik vor sich hergetrieben. Nur müsste sich wohl eine starke Organisation um so was kümmern. Nicht eine Einzelperson. Siehe DUH.
    OB Kuhn ist Vergangenheit.
    Viele Grüße!

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