Das findet Blogleser Bernd, der mir Fotos geschickt hat.
Auf der Fritz-Elsas-Straße zwischen Rotebühlplatz und Berlinder Platz wird bis in den Oktober hinein die Stadtbahnrampe erneuert.
Nachts wird der Verkehr auch mal ganz gesperrt, ansonsten werden je eine Fahrspur weggenommen. Da die rechte Fahrspur Richtung Berliner Platz dem Radverkehr mit Bus frei vorbehalten ist, fällt der Radweg jetzt weg, weil Autos darauf fahren müssen. Die Beschilderung ist allerdings deutlich. Es wird vor Radfahrenden gewarnt und Autofahrende haben auf ihrer linken Spur Vorfahrt-Achten vor dem Rad- und Busverkehr.
Ist das so schwer?
AntwortenLöschenLeider macht die Beschilderung so keinen Sinn. Laut StvO gilt bei der Beschilderung folgendes Prinzip: Nahtlose Übergangsbeschilderung. Wo was aufhört, muss an diesem Punkt auch was anfangen.
Jetzt bedeutet es: Das die Benutzungspflicht für Radfahrer aufhört (ZZ 1012-31) und dann? Tja, das ist jetzt die Frage.
Das durchgestrichene Schild mit Zeichen 241 & ZZ 1024-14 "Kraftomnibuss frei" wäre richtig gewesen. Das Zusatzzeichen 1012-31 demzufolge weg....Claudia Riegert
Jörg
Löschenkannst Du das genauer erklären? Wenn ein Radweg aufhört, darf/muss man auf der Straße weiter fahren.
Der Radweg muss aufhören, damit die Autos, der Bus, die Radfahrys auf der Spur fahren können.
Deine Beschreibung führt zu einer Sperrung für den Bus und alle Kraffahrzeuge. Das wäre Verkehrswende 4.0 mit Auschluß ÖPNV. Wenn man das will. OK.
Von welcher Benutzungspflicht sprichst du? Das Schild "Radsonderspur" zwingt dich nicht, dort Fahrrad zu fahren, es verbietet nur allen anderen, dort etwas anderes zu tun als Fahrrad zu fahren. Endet die Sonderspur, teilen sich alle Fahrzeuge die gleiche Spur- fertig.
LöschenStimmt nicht, Unknown. Wenn der blaue Lolli (ZZ 237) an einer Straße steht, die Du befährst (d.h., die in Deiner Fahrtrichtung liegt), dann bringt der Lolli auch die Benutzungspflicht für diesen Sonderweg mit sich, d.h. andere Straßenteile darfst Du nicht befahren.
LöschenStVO §2 Absatz 4 Satz 2: "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist."
Die Verwaltungsvorschriften zu diesem Satz der StVO dröseln im Detail auf, dass an dieser Stelle in der StVO mit dem Begriff "Radweg" offensichtlich auch Radfahrstreifen gemeint sind:
"8 1. Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Zeichen 240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Zeichen 241 gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Rad- und Gehwegen."
Claudia hat die formale Seite von etwas beschrieben, was nicht sein darf, mit was wir als Radfahrer aber sehr häufig konfrontiert sind:
Ein (benutzungspflichtiger) Radweg hört unvermittelt auf, ohne dass die Straßenverkehrsbehörde eine Übergangsregelung angeordnet hat. Das, was danach kommt, ist asphaltiert, also geht es mit *irgendeiner* Art von Verkehrsfläche weiter. Handelt es sich dabei nun um einen Gehweg, eine Kraftfahrstraße, ein verkehrsberuhigter Bereich, eine Sperrfläche? Es könnte im Prinzip ja alles Mögliche sein.
Nun konkurrieren zwei Default-Regelungen miteinander. Weil beide ohne Verkehrsschild/Verkehrszeichen auskommen, löst jeder das Rätsel nach eigener Intuition:
1. Unklassifizierte Straße und
2. Gehweg.
Jetzt interpretiert das jeder spontan auf seine Weise, wie es für ihn eben typisch ist. Niemand kann schließlich in Sekundenbruchteilen treffsicher die StVO nachbeten und alle Abgründe nachvollziehen, wie die Straßenverkehrsbehörde die StVO auslegt.
a) Autofahrer fahren grundsätzlich auf allem rum, bei dem sie unterstellen, dass es das Gewicht ihres Fahrzeugs trägt.
b) Fußgänger laufen überall dort rum, wo sie keine schnellen Autos erwarten, die sie über den Haufen fahren.
c) Bescheidene Radfahrer nehmen das, was übrig bleibt, weil es sowohl Autofahrer als auch Fußgänger für unbenutzbar halten ("Kann das weg oder ist das Radweg?"). Bescheidene Radfahrer sind beliebt, denn sie verhalten sich so, wie es der Rest der Gesellschaft wünscht.
d) Radfahrer im Kampfradler-Modus sagen sich "wir müssen ja auch irgendwo bleiben", schalten in Autofahrer- oder Fußgänger-Modus und stellen sich dem Konflikt mit Autofahrern und Fußgängern und nehmen den Machtkampf um die Straße auf. Sie sind nicht so beliebt und werden als Störenfried wahrgenommen.
e) Stadtbahnen und Straßenbahnen haben naturgemäß wenig Entscheidungsspielraum, wo sie fahren.
f) Autonome Fahrzeuge werden noch ein spannendes neues Kapitel im Verkehrswesen:
Manche Leute erwarten naiv, dass die StVO in autonome Fahrzeuge hereinprogrammiert wird, und dass diese sich streng daran halten werden, keine Fehler machen und keine Unfälle bauen werden. Dabei greifen sie dann auf (i.d.R. veraltetes) gespeichertes Kartenmaterial zurück und mischen das irgendwie zusammen mit dem, was ihre Kameras und Sensoren erkennen. Das gibt dann leider ein Fahrverhalten, mit dem kein normaler Mensch rechnet. Das Auto fährt dann ungefähr so wie ein Fahranfänger in der Fahrprüfung, nur noch viel extremer.
Andere Leute erwarten, dass autonome Fahrzeuge eine Künstliche Intelligenz bekommen, die lernt, wie ihr Besitzer Auto fährt und das dienstbeflissen nachahmen. Solche autonomen Fahrzeuge verkaufen sich sicher besser als die gesetzestreuen. Jeder potentielle Käufer hält sich schließlich persönlich schließlich für den weltbesten Autofahrer und würde keine Stange Geld für ein Gefährt ausgeben, das schlechter Auto fahren kann als er selbst.
So oder so, keine guten Aussichten für Radfahrer, oder?
Liebe Claudia, Du schreibst: "Jetzt bedeutet es: Das die Benutzungspflicht für Radfahrer aufhört (ZZ 1012-31) und dann? Tja, das ist jetzt die Frage."
AntwortenLöschenFür Dich bedeutet das, Du musst Dich in Luft auflösen, alle Anderen fahren einfach weiter.
"Wo was aufhört, muss an diesem Punkt auch was anfangen." Ich denke mal für jeden verständlich (zumindest für mich), beginnt hier eine Fahrbahn, die für alle Fahrzeuge freigegeben ist. Deine Ausführungen verstehe ich überhaupt nicht.
Toll beschildert. Ändert nichts daran, dass ich Montag dort bedrängt und beschimpft wurde, weil ein Autofahrer mich nicht überholen konnte.
AntwortenLöschenIch hatte an der Stelle auch ein interessantes Gespräch mit einem Mercedes Fahrer, der meinte, dass ich dort nicht mit dem Fahrrad fahren darf, weil ja das Fahrradsymbol auf dem Boden groß und fett durchgestrichen ist. Als ich ihm dann erklärte was das bedeutete, war er aber einsichtig - hier kann man froh sein, dass das Gespräch zustande kam, sonst wäre er mit großem (ungerechtfertigtem) Unmut nach Hause gefahren.
AntwortenLöschenIch kann mir aber vorstellen, dass einige Autofahrer die Stelle falsch verstehen (siehe z.B. den Kommentar vom Philipp) - hier müsste man evtl. noch bessere Aufklärungsarbeit bzw. Beschilderungen machen (auch wenn es die StVO gar nicht vorsieht).
ich bin ja immer wieder entsetzt, wie gar keine Ahnung manche Autofahrer von Verkehrsregeln haben. Auf der Fahrbahn darf man immer Rad fahren, auch das wissen sie nicht, es sei denn, ein Verkehrzeichen verbietet das. Ich weiß nicht, wie man Autoahrende aufklären soll, die nur vier REgeln kennen (bei Rot halten, nicht im Parkverbot parken und blinken, wenn man die Richtung wechxelt und sich an Geschwindigkeitszeichen halten), die sie zudem auch noch nicht einhalten, wenn sie ihnen gerade nicht passen. DAs ist eine Verkehrserziehung, die gerade nciht mehr stattfindet in Deutschland, obgleich sich gerade jetzt so viele Regeln ändern.
Löschen... ich finde es jetzt nicht ganz abwegig ein durchgestrichenen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn als Verbot für ein Fahrradfahrer zu interpretieren - ich musste auch selbst kurz überlegen wie man das das versehen muss.
LöschenHier hilft es nicht gegenseitig Vorwürfe zu machen, sondern man muss versuchen mögliche Missverständnisse zu erkennen und z.B. mit Infotafeln entgegen zu halten (z.B. ein Schild auf denen Fahrrad, Auto und Motorrad auf der gleichen Straße fahren). Grabenkämpfe auf Stammtischniveau führen zu keinem Miteinander... [meist ist dein Blog ja auch reflektierter]
Einfädeln bei einer durchgezogenen Linie auf dem Boden? Christine schreibt 'vorbehalten' für Bus und Fahrrad. Ich kapier die Schilderung nicht... Claudia
AntwortenLöschenIch bin dort heute auch geradelt. Msn hat in der Tat drängelige Autofahre:innen hinter sich. Aber die werden sich daran gewöhnen. Und die Linie ist ja nur am Anfang durchgezogen, und zu Recht, denn da ist es noch Radqeg mit Bus frei, dann aher haben wir eine gestrichelte Linie, die von Autofahrenden überfahren werden darf, wenn auch nur im Abschnitt, wo der Abzweig ist, dahinter nicht mehr. Allerdings schlagen Verkehrszeichen alles, was auf dem Boden aufgemalt ist. Im Grunde gelten überhaupt nur Verkehrszeichen wirklich, weil sie nicht von Schmutz oder Schnee verdeckt werden können, so wie eine Fahrbahn. Die Verkehrzeichen sagen hier, liebe Claudia, dass man sich rechts einordnen muss und dabei Vorfahrt-Achten hat, dass man auf Radfahrer achten soll, dass der Radweg endet, und dass man nicht halten darf. Die Radzeichen auf dem Boden hätte man eigentlich gar nicht abdecken müssen. Und ich kann mir vorstellen, dass etliche Autofahrer das dreieckige Schild mit dem Radzeichen auch falsch verstehen, nämlich so wie das runde Schild mit den Fahrrad drin, das ein Verbot für Fahrräder darstellt. Aber eigentlich ist es nicht schwierig verglichen mit so manch anderer Baustellle in Stuttgart.
Löschen"Allerdings schlagen Verkehrszeichen alles, was auf dem Boden aufgemalt ist." Wie kommst du darauf? Und ist dir bewusst, dass das, was auf dem Boden aufgemalt ist, größtenteils auch Verkehrszeichen sind?
Löschen"Die Verkehrzeichen sagen hier, liebe Claudia, dass man sich rechts einordnen muss und dabei Vorfahrt-Achten hat"
Dass man beim Spurwechsel Vorrang der anderen Spur beachten muss gilt immer, klar - aber rein rechtlich hat dieses kleine Vorfahrt-Achten-Symbol eigentlich keine Bedeutung, denn nur manche Schilder (Breitenbegrenzung, Tempolimit, etc) können auf solchen Spurtafeln stehen, und bei denen steht das extra dabei - aber beim Vorfahrt-Achten-Schild steht das nicht dabei. Tatsächlich ist hier also eigentlich Reißverschlussverfahren angesagt. Und so oder so, das Symbol ist viel zu klein um nebenher wahrgenommen zu werden.
Die Idee, auf den Pfeil noch ein Zeichen "Vorfahrt gewähren" draufzumalen, ist zwar kreativ und witzig, aber eben kein gültiges Verkehrszeichen. Man kann Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen durch Zeichen regeln. Aber eben nur für die gesamte Straße.
AntwortenLöschenFür das Ende einer Spur gilt Reißverschluss. Autofahrer auf der linken Spur dürfen das Schild getrost ignorieren.
Wieder mal ein Beispiel, dass den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde die Grundregeln der StVO völlig unbekannt sind.
"völlig unbekannt" trifft es m.E. nicht.
AntwortenLöschenMan kann das Schild so interpretieren, dass an dieser Stelle die Verkehrsbehörde anordnen wollte, dass das Reißverschlussverfahren (also Vorfahrt für diejenigen auf der endenden Spur) eben NICHT gelten soll. Den Versuch dieser Regelung empfinde ich als den Versuch eines löblichen und freundlichen Entgegenkommens der Verkehrsbehörde gegenüber den Radfahrern und Busfahrern.
Als Kritikpunkt bleibt,
- dass das Bemalen der Einengungstafel mit einem Mini-Vorfahrtachten-Symbol in der StVO nicht vorgesehen und überraschend ist.
- dass das Vorfahrt-Achten-Symbol viel kleiner als die vorgeschriebene Größe ist.
Kommt es zum Unfall, kann sich der Verkehrsteilnehmer von links evtl. darauf berufen, dass er von Reißverschlussverfahren ausgegangen wäre und eine unklare, überraschende Regelung vorliegt, der rechte Verkehrsteilnehmer also Teilschuld erhalten soll.
Missverständnisse, Unklarheiten und Überraschungen mit ihren Anordnungen zu vermeiden, ist originäre Aufgabe der Verkehrsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung). In dieser Hinsicht hat sie hier versagt.
Sehr skurril und nicht Zielführend finde ich, dass ab dieser Stelle die Rad-Piktos durchgestrichen wurden und so vermitteln könnten, dass Radfahrer hier nicht fahren dürfen. Das Rad-Piktos auch ohne gesonderter Infrastruktur auf die Fahrbahn gehören und dem Autofahrer zeigen sollen, dass sie nicht alleine sind, funktioniert in Zuffenhausen wunderbar.
AntwortenLöschenStimmt. Anständige Sharrows mitten auf dem Fahrstreifen einzuführen statt der irreführenden Murks-Angebotsstreifen, würde zu weniger gefährlichen Missverständnissen führen. (Nebenbei:
LöschenWie viele Autofahrer regen sich wohl darüber auf, dass noch Busse dort fahren, obwohl auch das Bussymbol durchgestrichen ist?)
Dazu noch ein Fehler bei der ursprünglichen Straßenbemalung: Neben den Fahrbahnmarkierungen, die für sich Verkehrszeichen sind (z.B. der Breitstrich, der den Sonderweg seitlich abtrennt), darf der Inhalt von Verkehrszeichen zusätzlich auf den Boden gemalt werden. Nun ist die Spur ursprünglich ein Radfahrstreifen mit Freigabe für Busse. Auf dem Boden ist "BUS" dagegen viel auffälliger aufgemalt als das Fahrradsymbol. Busfahrer könnten auf die falsche Idee kommen, sie seien hier gleichberechtigt oder gar bevorrechtigt.
Der zweite Fehler der Baustellen-Beschilderung ist, dass der Breitstrich nicht überklebt ist. Aber das sind schon Feinheiten...