Seit knapp einem Jahr gilt ein Erlass des Landesverkehrsministeriums, wonach Falschparken geahndet werden muss. Karlsruhe will nun
am ersten März schneller abschleppen lassen.
Das melden die badischen neuesten Nachrichten. Demnach muss nun auf einem Gehweg immer 1,20 Meter zwischen illegal abgestelltem Auto und Zaun oder Hauswand sein, sonst soll abgescheppt werden. Bei einer Restbreite von 1,50 Metern soll erst Mal eine Verwarnung ausgesprochen werden. Das Baden-Württembergische Verkehrsministerium sieht allerdings auch bei einer Restbreite von 1,50 schon die Möglichkeit einer Behinderung und damit ein Anlass, das verkehrswidrig auf dem Gehweg abgestellte Auto abzuschleppen.
In dem Erlass steht auch (S. 13): "Für Radwege gilt, die Sicherheit der RadfahrerInnen kann regelmäßig nur durch Abschleppen wiederherstestellt werden. Polizei und Ordnungsbehörden dürfen in so einem Fall sofort abschleppen lassen. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug nur teilweise auf dem Radweg geparkt ist." (Schade, dass da nicht steht, "müssen in so einem Fall sofort abschleppen lassen", aber grundsätzlich liegt es eben im Ermessen der Ordnungbehörde, wie sie handelt oder handeln lässt.) In Stuttgart hat der damalige Ordnungsbürgermeister Schairer schon im November 2018 erklärt, man wolle Falschparker konsequenter abschleppen. Das Gehwegparken ist dennoch nicht spürbar zurückgegangen.
Inzwischen sehe ich in Wohngebieten die Leute immer häufoiger gleich auf der Fahrbahn Spaziergen gehen und joggen, weil die Gehwege alle paar Meter zugeparkt sind oder weil sie viel zu schmal sind, um nebeneinander zu spazieren. Der Parksuchverkehr und das Parken sind der Fluch aller Städte. Wer ein Auto besitzt braucht im Grunde drei Parkplätze in der Stadt, einen vor der Hausztür, einen am Arbeitsplatz und einen dort, wo er/sie einkauft. Das bedeutet nicht nur einen enormen Flächenverbrauch, sondern auch viel rechtswidriges Verhalten von Autofahrenden, die meinen: Irgendwo muss ich doch parken! - Nein, eigentlich nicht. Wenn es keinen Parkplatz gibt, dann kannst du eben nicht hier parken, sondern musst weiterfahren und suchen. Weil die Parkplatzsuche unter Umständen stressig sein kann, fahren viele Menschen lieber mit dem Fahrrad oder mit Bahnen oder Bussen dorthin, wo sie hinwollen. Mit demselben Recht könnten sonst Fußgänger:innen sagen: Irgendwo muss ich doch gehen, wenn sie seelenruhig auf Fahrbahnen spazieren, weil die Gehwege zugeparkt sind. Fußgänger:innen haben nicht nur die Pflicht, sondern eben auch das Recht, auf ihren Gehwegen voranzukommen, genauso wie Radfahrende nicht nur die Pflicht, sodnern auch das Recht haben, auf Radwegen zu radeln.
Leider vergeben die Mitarbeiter des Ordnungsamts Stuttgart nur dann Strafzettel, wenn sie sich zu 100 % sicher sind, dass das auch gerichtsfest ist. Sobald die Situation auch nur einen Hauch der Wahrscheinlichkeit auf einen ggf. erfolgreichen Einspruch des Fahrzeughalters hergibt, lassen sie es sein.
AntwortenLöschenWenn der Gehweg also nur noch eine Restbreite von 120 cm hergibt, könnte ein Gericht ja feststellen, dass das in diesem Fall noch genügend Rest war - und somit gibt's kein Knöllchen. Vom Abschleppen lassen sind wir hier ja noch gaaaanz weit weg.
Traurig aber Stuttgart eben.
Da irrst du. Die Restbreite spielt überhaupt keine Rolle. Das Bußgeld ist immer gerichtsfest.
Löschensie sind ja schon fast selbst drauf gekommen. jetzt lassen sie mal ihre konventionen beiseite
AntwortenLöschen& denken mobilität modern:
fussgänger, jogger, radler, kinderwägen, roller umd ballspieler vereinigt euch und nehmt euch, was euch henommen wird - den ganzen straßenraum!
Kann man machen, davon unabhängig ist der Fußweg Schutzraum der schwächsten Verkehrsteilnehmenden und muss entsprechend freigehalten werden...
LöschenEcht jetzt?
AntwortenLöschen"das Zuparken von Gehwegecken sollte mit Abschleppen geahndet werden
Geahndet wird in Deutschland allein mit einem Bußgeld. In schweren Fällen gibt's auch Fahrverbote.
"Mit demselben Recht könnten sonst Fußgänger:innen sagen: Irgendwo muss ich doch gehen, wenn sie seelenruhig auf Fahrbahnen spazieren, weil die Gehwege zugeparkt sind. "
AntwortenLöschenDer Vergleich hinkt ein wenig.
Passender wäre:
"Mit demselben Recht könnten sonst Fußgänger:innen sagen: Irgendwo muss ich doch gehen, wenn sie in Massen seelenruhig auf Fahrbahnen spazieren, weil ja grad viele Fussgänger:innen unterwegs seien. "
Aber auch bei dieser Umformulierung fehlt ein ganz entscheidender Gesichtspunkt:
Fussgehen schadet weder der Umwelt, noch den Mitmenschen, im Gegenteil. Beim massenhaften Autoverkehr hingegen ist EINDEUTIG, dass kausal die Biosphäre, das Erdklima, die Gesundheit von Mensch und Tier massiv geschädigt werden.
Also definitiv KEIN gleiches Recht für unterschiedliche Verkehrsmittel, sondern eine wirksame Priorisierung des Umweltverbundes, was zwingend wirksame und erhebliche Restriktionen gegen die Blechkistenflut braucht.
Ferner:
die oben erwähnten 1,20 Restbreite auf Gehwegen sind ein klarer Verstoss gegen die gültigen Richtlinien und ein Schlag ins Gesicht der Behindertenrechtskonvention.
Sicherer Begegnungsverkehr für Rollis ist in jedem Fall sicherzustellen, nicht als nette Dreingabe dort, wo es grad mal passt und der Autoverkehr trotzdem weiter wachsen kann, sondern als zu gewährleistendes GRUNDRECHT !
In anderen Rechtsbereichen wird das komplett anders gehandhabt:
Waren im Wert von unter 20EUR zu stehlen bleibt straffrei? Bei unter 100EUR gibts ne kleine Ordnungswidrigkeit, und erst ab 1.000 EUR wirds ernst ?
Nein, bereits 3x ne Tafel Schokolade stehlen führt ins Gefängnis, gleiches gilt fürs Schwarzfahren.
Beim lebensgefährdenden Überschreiten des Tempolimits und beim gleichfalls nicht selten lebensgefährdenden Falschparken werden alle 3 Augen zugedrückt und es wird in Legislative, Exekutive und Judikative konsequent nach den Maximen der #Autojustiz verfahren.
In Vierteln mit klassischer Blockrandbebauung (Gründerzeitviertel, etc.) z.B. stellt nunmal eine Autodichte von vielleicht max.100, besser 20-50 die faktische Obergrenze dar. Da gibt es doch prinzipiell überhaupt nichts zu verhandeln. Es ist prinzipiell falsch dort nach irgendwelchen Kompromissen zu suchen, die vielleicht ein klein wenig weniger Grundrechtsverletzungen bringen.
Wo 2,50 Gehwegbreite herstellbar ist HAT DAS ZU PASSIEREN, und zwar ohne wenn und aber, genauso wie es ohne wenn und aber ein gleichberechtigtes Frauenwahlrecht ohne irgendwelche Kompromisse zu geben hat, etc.
Dass darüber hinaus noch weitere Restriktionen gegen den enorm gemeinschaftsschädlichen Autoverkehr zu ergreifen sind ist - aus ökologischer und sozialer Perspektive - klar, aber selbst das Minimum von Grundrechten benachteiligter Minderheiten wird von so einem Unsinn wie "1,20 Restbreite" mit Füssen getreten, zumal diese 1,20 zwischen Blechkiste und Hauswand/Gehwegrand ja auch noch von Fahrrädern, Scootern, Mülltonnen und dergleichen mitbenutzt werden.
Linktipp:
http://carwalker.de/arc_abschlussbericht.htm
Sicher nicht was für Jedermann und Jedefrau, aber 'eigentlich' durchaus ein ethisch berechtigter Weg für die, die die harten juristischen Konsequenzen nicht scheuen, bzw. sich diese leisten können/wollen.
In den 90ern war die zeit vielleicht noch nicht reif, aber mittlerweile ist die Blechkistenflut derart exkaliert, dass es eigentlich Aktionen und Massnahmen braucht, die die automobilen Zerstörungen und automobilen Rechtsbrüche offenlegen und skandalisieren.
Weiteres positives Beispiel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rosa_Parks
Alfons Krückmann
Ok, ich hab mein Portemonnaie vergessen, aber Klopapier brauche ich trotzdem. Selbstverständlich darf ich es einfach klauen. Oder nicht?
AntwortenLöschenIch finde keinen Parkplatz, also darf ich einfach eine Fläche für mich enteignen. Komisch, da werden Autofahrer ganz plötzlich zu Kommunisten.
"Irgendwo muss ich doch parken!"
AntwortenLöschenGenau, und dafür gibt es Parkplätze und Parkhäuser. Und wer die StVO lesen kann, für den gibt es noch eine weitere Option: der Fahrbahnrand.
...dann, wenn endlich Verkehrsgerechtigkeit hergestellt wird. OB Nopper, übernehen Sie, der Wahlkampf ist vorbei, jetzt gehts ans Umsetzen! ��
AntwortenLöschenTraurig, dass selbst mit einer Grünen Regierung nichts wird, die KFZ Halter/Fahrer zur Raison zu bringen.
AntwortenLöschenDer Satz ist zu leicht dahingesprochen und passt nicht. Wenn du den ganzen Artikel gelesen hast, hast du auch gesehen, dass die Anweisung des grünen Verkehrsministers eindeutig ist. In den Kommunen muss sie von der Landespolizei und den örtlichen Ordnungsämtern umgesetzte werden. Die Polizei untersteht dem von der CDU geführten Innenministerium, und die Ordnungsbürgermeister in den Städten (z.B.) in Stuttgart sind auch keine Grünen. In Stuttgarter Gemeinderat sind die Grünen nur 15 von 60, im Land regieren die Grünen in einer Koalition mit der CDU. Und Ministerpräsidenten sind keine Könige, die der Polizei befehlen. Demokratische Verhältnisse sind komplizierter als du es offenbar weißt.
Löschen