Im Urlaub kommt man mit dem Fahrrad auch mal in andere Länder. Und da gelten meistens ähnliche, zuweilen aber auch andere Regeln fürs Radfahren.
Der Mindestüberholabstand von 1,5 Metern gilt zum Beispiel in Österreich und der Schweiz nicht. Was "angemessen" ist, darüber streiten sich die Gerichte und die Radfahrenden mit den Autofahrenden. Das stört sogar den Standard. Der Schweizer Bundesrat hat erkannt, das man im fahrenenden im Auto ja die 1,5 Meter Abstand nicht messen kann (was stimmt), also könne man so eine Zahl auch nicht festlegen. Allgemein wird den Autofahrenden aber empfohlen 1 bis 1,5 Meter, bei schnellerer Fahrt noch mehr einzuhalten. Mit der Kampagne "Abstand ist Anstand" werden Autofahrende ermahnt.
Im spanischen Katalonien, wo wie in ganz Spanien der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt, hat man deshalb angefangen, nicht nur Erinnerungssschilder aufzustellen, sondern auf der Fahrbahn auch mal aufzumalen, wie weit 1,5 Meter vom Radstreifen entfernt sind und wie weit links man mit dem Auto fahren muss (siehe Foto unten).
In den Niederlanden gibt es so viele Radanlagen, dass die Frage nach den 1,5 Metern Überholabstand sich vielleicht gar nicht mehr stellt, er gilt aber wohl.
Radfahrende berichten allerdings, dass das Radfahren auf Autofahrbahnen kein Vergnügen ist, weil niederländische Autofahrer:innen (im Land und außerhalb) meist gar keinen Überholabstand einhalten und überhaupt nicht nett sind. Da in den Niederlanden so unendlich viele Rad fahren, gelten besondere Regeln unter Radfahrenden, beispielsweise sollte man auf den Radverkehr hinter einem achten, den Richtungswechsel wirklich anzeigen und auch die Hand heben, wenn man plötzlich halten will. Mit dem Rad darf man ein anderes nur links überholen, während man Autos rechts überholen darf. Und man sollte hintereinander radeln, damit schnellere Radler:innen überholen können. Kommt es in den Niederlanden zu einem Zusammenstoß von einem Auto mit einem Fahrradfahrer oder Fußgänger, ist immer der Autofahrer verantwortlich.Die Regeln im Überblick, zusammengestellt auch hier auf dieser Seite:
In Österreich
- darf auf Fahrbahnen nicht nebeneinander geradelt werden (außer bei Trainingsfahrten mit Rennrädern).
- Es gilt eine Radwegbenutzungspflicht (auf Gehwegen darf nicht geradelt werden). Räder, die breiter als 1 m sind, dürfen nicht auf Radverkehrsanlagen fahren, sie müssen auf der Fahrbahn fahren.
- Während in Deutschland Autofahrende in einem Abstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts überholen müssen, müssen sie in Österreich nur einen "ausreichenden" Abstand einhalten.
- Kinder bis 12 Jahre müssen einen Helm tragen. Und sie dürfen nur mit einem Fahrradausweis, den es offenbar in Österreich gibt, unter 10 Jahren alleine mit dem Fahrrad fahren.
- An ungeregelten Radfahr-Überfahrten (etwa über eine Straße) dürfen Radfahrende nur mit höchstens 10 km/h heranfahren.
- Die Promillgrenze liegt bei 0,8. (In Deutschland ab 0,3 Promille + auffälliges Verhalten; strafbare Tunkenheitsfahrt 1,6 Promille.)
- gilt die Radwegbenutzungspflicht auch für S-Pedelecs
- Man darf nur auf Radwegen nebeneinander radeln, auf Fahrbahnen nicht.
- Kinder, die "in die Pedale treten können" dürfen unter Aufsicht auch auf der Fahrbahn radeln, wenn kein Radweg vorhanden ist.
- Wenn ein Verkehrszeichen es erlaubt, dürfen Radfahrende bei Rot rechts abbiegen.
- Man darf Busspuren befahren, wenn das entsprechend ausgeschildert ist.
- Eine Fahrradklingel braucht man nicht.
- Für Autofahrende gibt es keinen gesetzlich geregelten Mindestüberholabstand. Auch hier muss mit "angemessenem Abstand" überholt werden.
- Die Promille-Grenze liegt bei 0,5.
- darf man beim Radeln kein Handy oder anderes elektronisches Gerät in der Hand halten (darf man auch in Deutschland nicht).
- An Kreisverkehren hat man als Radfahrender häufig Vorfahrt, wenn die Schilder es anzeigen.
- Es dürfen zwei Radler nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern
- Auf dem Kindersitz darf man Kinder bis 8 Jahre mitnehmen.
- Radfahrende dürfen einander nur links überholen, andere Fahrzeuge auch rechts.
- Bei roten Ampeln dürfen Radfahrende rechts abbiegen, wenn es ein Schild mit "rechtsaf voor fietser vrij" gibt.
- Man darf das Rad auf dem Bürgersteig abstellen, sofern es nicht durch ein Schild verboten ist.
- Die Promillgrenze liegt bei 0,5
- gilt Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste getragen werden.
- Die Radweg-Benutzungspflicht gilt nicht für Räder mit Fahrradanhänger.
- Ein Vorfahrt-Beachten-Schild mit gelbem Fahrradsymbol bedeutet: In vorgegebenen Richtungen dürfen Radfahrende bei Rot fahren.
- Telefon-Headsets sind auch für Radfahrende verboten.
- Promillegrenze ist 0,5.
- Telefon-Headsets sind auch für Radfahrende verboten.
- Warnwesten-Pflicht herrscht außerhalb geschlossener Ortschaften und in Tunneln bei Dunkelheit.
- Maximallänge für Gespanne aus Fahrrad und Kinder-Anhänger sind 3 Meter.
- Promillegrenze liegt bei 0,5.
- dürfen Radfahrende zu zweit nebeneinander fahren, es sei denn, es wird durch ein Schild verboten.
- Helmpflicht gilt für alle außerhalb geschlossener Ortschaften, bis 16 Jahre auch innerorts.
- Kinderanhänger (Kindertransport) ist außerhalb geschlossener Ortschaften meist verboten.
- Es gilt eine Radwegbenutzungspflicht.
- Höchstgeschwindigkeit für Rennräder: 45 km/h.
- Pedelecs gelten bis 45 km/h als Fahrrad (man darf also auch mit S-Pedelecs auf Radwegen fahren).
- Autofahrer müssen einen Überholabstand von 1,5 m einhalten. Sie sollten dabei mindestens 20 km/h unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bleiben.
- Radgruppen müssen geschlossen überholt werden, man darf nicht zwischen den Radlern einscheren.
- Telefon-Headsets und andere Kopfhörer dürfen nicht beim Fahren benutzt werden.
- Promillegrenze liegt bei 0,5. Ab 1,2 Promille gilt Trunkenheit im Straßenverkehr als Straftat.
- dürfen alle über 15 Jahre bis zu zwei Kinder unter 8 Jahren auf dem Rad transportieren. Für Kinder im Anhänger gilt keine Altersbegrenzung.
- Es gilt meist das indirekte Linksabbiegen.
- Man sollte grundsätzlich nicht nebeneinander radeln, außer die Verkehrssituation erlaubt es. Mehrspurige Räder dürfen nie nebeneinander fahren.
- Es gilt keine Promillgrenze für Radfahrende, allerdings wird es teuer, wenn die Polizei bei einer Kontrolle die Fahruntauglichkeit feststellt.
Da fehlt wohl ein nicht im ersten Absatz: ... nicht messen ...
AntwortenLöschenApropos DK: Indirektes Linksabbiegen ist ja ok, wenn es nach dem niederländischwn Kreuzungsmodell erfolgt und Radfahrer so grün haben, dass sie in einem Mal über sie Kreuzung kommen.
Dass auf Kreuzungen ohne Ampel direktes Linksabbiegen verboten sein soll kann ich mir nicht vorstellen.
Stimmt, danke, Marmotte. Ich habe auch nur gelesen, dass man in Dänemark nur indirekt links abbiegen darf. Da gibt es ja oftmals eine Radinfrastruktur am rechten Rand. Und von dort aus soll man halt nicht mit den Autos direkt nach links radeln. So verstehe ich das.
LöschenZusammenfassend kann man sagen, dass das Fahrradfahren in allen Ländern nicht ernst genommen wird. Und das Spanien solche Anti-Fahrrad-Regeln hat, hätte ich nicht gedacht, die Bubble applaudiert ja immer so. OK die Bubble besteht auch hauptsächlich aus Radfahrern, die auch mit Helm und Warnweste zum Bäcker radeln, für die ist diese Schein-Sicherheit ok.
AntwortenLöschenJörg
AntwortenLöschenAm meisten belastet das nicht nebeneinander fahren das Gefühl beim Radfahren. Es ist eine sehr herabstufende Regel, solange man alleine in Gefährten von 2 m breite fahren darf. Die Kopfhörer Regeln sind und so Zeug, das überhaupt zum gut gedämmten Auto mit leistungsstarken Lautsprechern passt.
In der Schweiz sind mir schon extreme knapp Überholer*inenn auf leeren und vollen Landstraßen sehr unangenehm auf gefallen.
Die Übersicht hilft jetzt vor der Urlaubszeit.
Das stimmt. Unter Umständen aber fühlt man sich hintereinander an einem Landstraßenrand wohler, weil man sich der Hoffnung hingeben kann, dass es einen nicht erwischt, wenn ein Autofahrer einen nicht sieht. Beim Nebeneinander radeln, trifft es auf jeden Fall den, der links neben mir radelt. In Stadtstraßen stärkt das Nebeneinanderradeln aber enorm.
LöschenRoswitha
AntwortenLöschenDiese hilfreichen Hinweise zu den Radverkehrsregeln im Ausland kommen für mich leider zu spät. Wir mussten in Spanien 100 Euro bezahlen, weil wir ohne Helm unterwegs waren. Dass wir das nicht gewusst haben, hat nicht als Entschuldigung gegolten. Wenn man nicht bezahlen kann, muss man das Rad stehen lassen. Wenn man sofort bezahlt, bekommt man 50% Rabatt.
Die 1,5 m Abstand wurden von den Spaniern übrigens immer eingehalten. Wir wurden nur einmal von einem Belgier angehupt und dann knapp überholt.
Spanien:"Höchstgeschwindigkeit für Rennräder: 45 km/h"? Auf gerader Stecke für Normalsterbliche kein Thema, aber bergab bremst man dann?
AntwortenLöschenFür die Praxis ist das ja wohl QUATSCH!
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