12. September 2022

Fahrradfahrten steuerlich absetzen - geht nicht immer

Blogleser Daniel hat mir geschrieben und mich auf eine Lücke im Steuerrecht aufmerksam gemacht, die freiberufliche Radfahrende benachteiligt. 

Er schreibt: "Als selbständiger Berater habe ich dadurch, dass ich mein Auto gegen ein Rad ohne Motor getauscht habe, eine vierstellige Mehrbelastung, was in erster Linie an der unkomplizierten Absetzbarkeit für KFZ-Kosten liegt. Für die Fahrt mit Rad ohne Motor gibt mir das Bundesreisekostengesetz keine Orientierung, wie ich das ansetzen kann. Während alle Fahrten mit einem Motor klar definiert sind (auch für E-Bikes oder Scooter) und ich meinen Kunden dann über das Kilometergeld entsprechende Reisekosten abrechnen kann, ist es offenbar nicht vorgesehen, dass man Geschäftsreisen auch mit einem normalen Fahrrad erledigen kann. Ganz zu schweigen davon, dass ich natürlich die Reisezeit nicht nach tatsächlicher Dauer abrechnen kann, das würden meine Kunden nicht mitmachen. Meine Steuerberaterin sagt, für das Rad bliebe mir nur die tatsächlich angefallenen Kosten anzusetzen - also, wenn mir zum Beispiel ein Schlauch platzt. Ich fahre alles gerne mit dem Rad und habe viele Vorteile durch meinen Umstieg aufs Rad, aber wenn ich steuerlich rechne, müsste ich mir eigentlich sofort wieder ein Auto kaufen."

Zumindest müsste er sich ein S-Pedelec kaufen.
Das Bundesreisekostengesetz sieht Pauschbeträge als Wegstreckenentschädigung nur für Pkw und andere motorbetriebene Fahrzeuge vor. Kilometersätze für Fahrräder (0,05 EUR/km) sowie die Pauschsätze für die Mitnahme von Fahrgästen (0,02 EUR/km) dürfen nicht angewendet werden.
Im Bundesreisekostengesetz werden seit 2014 die Fahrtkosten für ein Fahrrad (5 c/km) nicht mehr ersetzt. Nur die Anschaffungskosten und tatsächlichen Sachaufwendungen kann man absetzen (gilt das auch für Regenkleidung, Helm und Schutzwesten?), allerdings verteilt über die Nutzungsdauer. Und das zu ermitteln, ist ziemlich mühsam, es sei denn es würde die Abschreibungsdauer von 7 Jahren für ein Fahrrad angenommen. Den Akku eines Pedelecs wird man allerdings nach Zweidritteln der Zeit austauschen müssen. Und Werkstattkosten hat ein Radfahrer - über die reinen Sachkosten für Bremsscheiben und Schläuche hinaus - auch.

Es würde Daniel auch nichts nützen, wenn er sich ein Pedelec kauft, das ja immerhin einen Motor hat, denn es gilt zumindest verkehrsrechtlich als Fahrrad, wenn es ab 25 km/h gedrosselt wird. Er müsste sich schon ein S-Pedelec anschaffen. S-Pedelecs gelten nicht als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge, und für so ein Kleinkraftrad könnte er eine Dienstreisepauschale von 20 Cent/km absetzen (Auto 30, ab km 21 dann 35 Cent).

Die Sparsamkeitsüberlegung des Gesetzgebers kann man durchaus nachvollziehen: Die Leute sollen auf unser aller Steuerkosten keine Ausgaben ersetzt bekommen, die sie nicht hatten. Ein Radfahrer muss keinen Sprit und keine Unterhaltskosten für ein Auto zahlen. Auf 1000 km wären das beim Auto 300 Euro. Wenn ein Pedelec mit einer Akku-Ladung (in bergigem Gelände) ca. 50 km weit kommt und man dafür jedes Mal rund 15 Cent für Strom ausgibt, dann braucht man für 1000 km ca. 3 Euro. Aber warum die (oder vielleicht ein paar Cent mehr) bei einem S-Pedelec ersetzen und bei einem Pedelec nicht? (Oder ist das die Risikozulage, weil S-Pedelec-Fahrer:innen nie auf Radwegen fahren dürfen, sondern immer auf Autofahrbahnen radeln müssen?)

Und andererseits können Angestellte die Wege zur Arbeit mit dem Fahrrad in der gleichen Höhe absetzen wie wenn sie mit dem Auto gefahren wären. Man macht in der Steuererklärung für jeden Kilometer von daheim zur Arbeit und zurück 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag geltend. Diese Summe gibt man bei den Werbungskosten an (Quelle). Der Gesetzgeber will nämlich, dass die Leute mit dem Fahrrad zurArbeit fahren und stellt alle Arbeitswege gleich (egal ob zu Fuß, mit Bus oder Bahn, Fahrrad oder Auto).
Warum aber will er nicht, dass freiberufliche Berater:innen ihre Touren zu den Kund:innen mit dem Fahrrad machen und dies mit einem kleinen steuerlichen Anreiz unterstützen? Übrigens zu Recht, denn wer mit dem Fahrrad fährt, bringt dem Staat tatsächlich ja auch Geld ein: Betrachtet man nur, was Autofahren und Radeln die Allgemeinheit kosten (nicht den Auto- oder Radfahrer selbst), dann muss die Gesellschaft für jeden mit dem Auto gefahrenen Kilometer 15 Cent bezahlen, während sie an jedem geradelten Kilometer 16 Cent verdient. In der Studie von Stefan Gössling werden unter anderem die Kosten für Straßenbau, Lärmschutz- und Umweltschutzmaßnahmen und Gesundheitskosten gegeneinander gestellt. Radfahrer sind körperlich und psychisch gesünder als Autofahrer, sie verursachen weniger Lärm, keinen Feinstaub und ihre CO2-Bilanz ist besser. Und sie shoppen gern.

Blogleser Daniel hat sich mit einem Brief bereits an die Grünen im Bundestag gewandt. Ich denke, Freiberufler sollten steuerlich, was die Fahrradnutzung betrifft, mit Lohnempfänger:innen gleichgestellt werden.

Das Bundesreisekostengesetz sieht Pauschbeträge als Wegstreckenentschädigung nur für Pkw und andere motorbetriebene Fahrzeuge vor. Kilometersätze für Fahrräder (0,05 EUR/km) sowie die Pauschsätze für die Mitnahme von Fahrgästen (0,02 EUR/km) dürfen nicht angewendet werden.Das Bundesreisekostengesetz sieht Pauschbeträge als Wegstreckenentschädigung nur für Pkw und andere motorbetriebene Fahrzeuge vor. Kilometersätze für Fahrräder (0,05 EUR/km) sowie die Pauschsätze für die Mitnahme von Fahrgästen (0,02 EUR/km) dürfen nicht angewendet werden.Das Bundesreisekostengesetz sieht Pauschbeträge als Wegstreckenentschädigung nur für Pkw und andere motorbetriebene Fahrzeuge vor. Kilometersätze für Fahrräder (0,05 EUR/km) sowie die Pauschsätze für die Mitnahme von Fahrgästen (0,02 EUR/km) dürfen nicht angewendet werden.Das Bundesreisekostengesetz sieht Pauschbeträge als Wegstreckenentschädigung nur für Pkw und andere motorbetriebene Fahrzeuge vor. Kilometersätze für Fahrräder (0,05 EUR/km) sowie die Pauschsätze für die Mitnahme von Fahrgästen (0,02 EUR/km) dürfen nicht angewendet werden.

Das Bundesreisekostengesetz sieht Pauschbeträge als Wegstreckenentschädigung nur für Pkw und andere motorbetriebene Fahrzeuge vor. Kilometersätze für Fahrräder (0,05 EUR/km) sowie die Pauschsätze für die Mitnahme von Fahrgästen (0,02 EUR/km) dürfen nicht angewendet werden.

5 Kommentare:

  1. Ganz ehrlich stimmt das mit keinen Kosten beim Fahrradfahren nicht. Eine Exceltabelle würde dabei wohl helfen, aber man kann zukünftige Kosten schlecht Abschätzen. Wenn man über 7 Jahre abschreibt, wird der Preis gegen Ende der Zeit immer höher, da dann ja Ersatzteile hinzukommen.

    Mein (zugegebenermaßen teures) derzeitiges Rad hat Kilometerkosten von 15-20c/100km nach vier Jahren Einsatz. Selbst wenn die Abschreibung in drei Jahren runter ist (eindeutig der größte Posten), werde ich wohl eher bei 10c/km kommen und das bei selbständiger Wartung. Und wenn man die noch gebräuchlichen Zahlen aus den Statistiken zu der Zeit nimmt (2010-2015) von 300km/Jahr Fahrleistung und durchschnittlichen Fahrradpreis von wahrscheinlcih 400-500€ zu der Zeit wäre man nach 7 Jahren bei eher 20c/km (400€/7/300)

    Essen kommt noch obendrauf und das wird teurer wenn man sich nicht zuhause verpflegt. An Kleidung muss ich auch mehrere 100€ in der Zeit verschlissen haben (ca. 4 Jahre, über 25000km)

    Im Grunde genommen waren die 5c/km gar nicht so schlecht als Annahme, da man auch mit 30c/km nicht sonderlich weit mit den meisten Autos kommt.

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    1. Ich meine ja auch, dass ein Fahrrad Kosten verursacht. Vielen Dank für deine ausführliche Rechnung.

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    2. Du bist da glaube ich ein Extrembeispiel. Die meisten Räder werden viel weniger bewegt. Ich glaube das ist wie beim Auto, dass die Kosten sehr individuell sind und deutlich unter oder über den 30 ct liegen können. Wenn man z. B. einen e-Up vor ein paar Jahren gekauft hat, hat man mit den 9000 Euro Umweltprämie bis heute quasi null Wertverlust, zahlt keine Kfz-Steuer und kann ihn kostenlos mit Solarstrom vom Dach volltanken. Trotzdem darf man 30 ct pro km absetzten.
      Die Pauschale soll ja nur eine Vereinachung sein. Umweltfreundliche Verkehrsmittel wie das Fahrrad sollten dabei nicht schlechter gestellt werden wie umweltschädliche Verkehrsmittel.

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  2. Interessiert sich das Finanzamt für das Fahrzeug? Wollen die da ein Fahrtenheft sehen oder so? Wie weist man nach, dass man mit dem Auto unterwegs war? Sonst würde ich es einfach behaupten und weiterhin Rad fahren.

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    1. Funktioniert natürlich nur, wenn man auch ein Auto hat, das man stehen lässt.

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