30. Januar 2019

Zum Wiederlesen: Was bedeutet Schrittgeschwindigkeit?

Wir wissen, Radler/innen dürfen auf für sie freigegebenen Fußwegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Würden wir uns an den Fußgängern orientieren, wären wir mit etwa 4 km/h unterwegs. 

Würden wir auf Wanderer schauen, dann mit 5-9 km/h, bei Joggern wären es dann schon  ungefähr 12 km/h.

Dei Schrittgeschwindigkeit ist in der StVO nicht genau definiert. Das Amtsgericht Leipzig hat 2005 Schrittgeschwindigkeit (für ein Auto) mit bis zu 15 km/h festgelegt und mit den Fahrradfahrern argumentiert, die in einer verkehrsberuhigten Straße ja auch so schnell fahren dürften, sogar müssten, weil sie sonst zu schlingern anfingen.
Möhringer Str.
Das wir Radler bei Temp 10 schlingern würden, ist etwas kurios, erklärt sich aber daraus, dass der Richter ein Autofahrer-freundliches Urteil fällen wollte. Ein bei uns üblicher altmodischer analoger Autotacho (mit Zeiger), kann ja eigentlich nur in vagen Fünfer-Schritten messen und in diesen unteren Bereichen auch das nur schlecht. Weshalb man da keine exakte Schrittgeschwindigkeit definieren kann. 

Schrittgeschwindigkeit ist diesem Urteil zufolge eine "Geschwindigkeit deutlich unter 20 km/h". Die Feststellung dieses Amtsgerichts gilt allerdings eher als Kuriosität. Die Seite Bußgeldkatalog hat dieses Limit trotzdem in seine Ratschläge übernommen.

Es gibt  ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das sich mit einem Radler beschäftigt, der irgendwie zu schnell in einer Spielstraße unterwegs war, gegen ein Hindernis geprallt ist, und von der Stadt Schadensersatz haben wollte. In den Berichten über dieses Urteil geistert die Zahl 5-7 km/h für Schrittgeschwindigkeit herum. Tatsächlich aber spielte die exakte Geschwindigkeit des Radlers wohl keine so große Rolle, er war einfach zu schnell. (OLG Hamm, Az.: 9 U 112/00) Eine Zusammenfassung der Urteile zu Schrittgeschwindigkeit gib es u.a hier.

Burgstallstraße
Auf unserer Hauptradroute gibt es zwei diser verkehrsberuhigten Bereiche, auch Spielstraße genannt. Der eine befindet sich am Ende der Möhringer Straße zum Marienplatz, der andere in der Burgstallstraße.

Dort müssen wir Schrittgeschwindigkeit fahren, auch wenn diese Abschnitte von Autos und nicht von Ball spielenden Kindern beherrscht werden. Und es geht nicht, dass wir Radfahrer/innen bei irgendeinem Konflikt mit Fußgängern darauf pochen, dass Schrittgeschwindigket (für Autos) bei bis zu 15 km/h liegt. Denn grundsätzlich haben Fußgänger auf ihren Gehwegen Vorrang und bestimmen das Tempo, das wir Radler dort fahren. Kein Fußgänger darf durch uns in Gefahr geraten. Gefahr ist natürlich auch ein dehnbarer Begriff und wird gerade auch von Fußgänger/innen anders empfunden als von uns Radlern. Aber so, wie wir wünschen, dass Autofahrer so fahren, dass wir Radler uns sicher fühlen, müssen wir respektieren, dass Fußgänger das auf ihren Wegen auch von uns erwarten.

Kniffliger wird es, wenn ein Polizist auf die Idee kommen sollte, einen Radler auf einem Gehweg anzuhalten, wo gerade weit und breit kein Fußgänger unterwegs ist, weil er findet, der Radler sei dort schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs. Dürfte selten passieren, aber man weiß ja nie. In diesem Fall sollte man als Radler wenigstens mit deutlich unter 20 km/h unterwegs gewesen sein, falls man dem Polizisten mit guten Argumenten widersprechen will.

11 Kommentare:

  1. Ich habe das Gefühl, daß die meisten Leute die Geschwindigkeit von Radfahrern überhaupt nicht einschätzen können.
    Mit dem 70-jährigen, der bei 7 km/h durch die Gegend rollt, damit kommen sie zurecht.

    Jeder, der als Radfahrer schneller unterwegs ist, ist ein "Raser".

    Ein Radfahrer, der von hinten angefahren kommt, ist ebenfalls Raser, weil er überhaupt nicht wahrgenommen wird, bis die Bremsen quietschen. Vorheriges Klingeln scheint nur in Paralleluniversen zu hören zu sein.

    Ich vermeide Fußgängerzonen und fahre auch ungern auf gemeinsamen Rad-/Fußwegen. Ist dort das Fußgängeraufkommen zu hoch, schwenke ich auf die Straße.

    Ich bin der Meinung, daß man als Radfahrer überhaupt nichts auf Fußwegen (also freigegebenen, von den übrigen rede ich schon gar nicht) zu suchen hat.
    Das birgt einfach zu viel Konfliktpotential. Der Fußgänger wähnt sich in einem ausschließlichen Fußgängerbereich und achtet (m.M.n zurecht) nicht auf schnellere Verkehrsteilnehmer.
    Und ja, 7 km/h ist schneller als ein Fußgänger und reicht schon, um diesem einen Schrecken einzujagen, wenn er unvermittelt einen Schritt zur Seite macht und ein Radler an ihm vorbeifährt.

    Davon abgesehen bin ich mit dem Rad unterwegs um zügiger voranzukommen als zu Fuß. Wenn ich stattdessen auf freigegebenen Gehwegen im Schrittempo rumgurke, kann ich auch gleich zu Fuß gehen.


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    1. Ja, genau, so ist es. Fußgänger stresst es, wenn Radler von hinten kommen, denn sie hören sie nicht. Und es ist ganz egal, wie schnell man fährt. Ich habe mal eine alte Dame zu Tode erschreckt, als ich mit 3 km/h mein Rad hinter ihr vorbei lenke und abbog. Sie hat furchtbar geschimpft, obgleich sie weder betroffen noch in Gefahr war. Aber sie hat es so empfunden. Radfahrer sind für manche Leute Krokodile.

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  2. Hallo Christine, danke für den wieder einmal sehr informativen Beitrag.
    Hast du eigentlich schon mal was übers Klingeln geschrieben?
    Auf gemischten Wegen mit Fussgängern versuche ich es zu vermeiden, wenn genug Platz ist, und fahre langsam vorbei. Oft erschrecken Fussgänger wenn sie die Klingel hören oder wechseln auf die andere Seite wo man es nicht erwartet. Andererseits zeigt dein Beitrag, dass sich manche erst recht erschrecken wenn man es nicht macht. Was ist besser?

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  3. Genau: Bei Fußgängern macht man es immer falsch, egal, wie man es macht. Man fängt sich da gern mal einen Rüffel ein. "Klingeln Sie doch!" oder: "Mensch, überall diese Radfahrer!" (Wenn man klingelt.) Ich habe mal was übers Klingeln beim Überholen geschrieben. (http://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/07/klingeln-vorm-uberholen.html)
    Was Fußgänger betrifft: Auf freigebenen Gehwegen darf man grundsätzlich nicht klingeln, denn man darf Fußgänger da nicht überholen, man muss ja Schrittgeschwindigkeit fahren, darf Fußgänger dort zu nichts zwingen, nicht scheuchen, gar nichts. Allerdings halten sich die Radler etwa auf dem Neckardamm (der ja teilweise nur freigegebener Gehweg ist) nicht daran. Ansonsten kann der Radler klingeln, wann er will. (Autos dürfen ja nur dann hupen, wenn sie eine Gefahr sehen, beispielsweise auch nicht, wenn einer an der grünen Ampel schläft; hält sich aber auch keiner dran.

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    1. Warum soll man mit dem Fahrrad keine Fußgänger überholen dürfen? Ich überhole als Fußgänger ständig andere Fußgänger, und wenn ich als Radfahrer Fußgängergeschwindigkeit annehme dann naheliegenderweise meine und nicht die einer 90-jährigen mit Rollator (oder zwei quasselnde Kinderwagenschieberinnen - selbes Tempo).

      Ich handhabe das so, dass ich auf freigegebenen Wegen vorsichtig auf mich aufmerksam mache (also ganz leise klingeln), wenn die Fußgäner z.B. auf einem Fahrbahnbreiten Weg zu viert nebeneinander laufen, oder wenn sie so dusselig stehen und sich unterhalten, dass man nicht mehr vorbei kommt (sind das dann überhaupt noch Fußgänger? Oder Fußsteher? Gelten da andere Regeln?) Sehr oft bremse ich aber auch ab und warte auf eine passende Überholgelegenheit (auch im Park, der ja nicht nur freigegeben ist)

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    2. Das ist natürlich auch eine Überlegung wert. Auf freigegebenen Gehwegen sind Radler aber den Fußgängern nachrangig, solange sie auf dem Fahrrad sitzen. Wenn sie schieben, dann nicht. Radler dürfen sich nicht ihren Weg bahnen, indem sie Fußgänger nötigen, beiseite zu treten. Meistens arrangiert man sich da ja, und Fußgänger sind auch sehr freundlich, wenn sie sich im Recht wissen. Aber ich sehe gerade auf dem Neckardamm schon recht wüste Szenen mit Radlern in Hochgeschwindigkeit. Wir sollten uns nur bewusst sein, dass auf Gehwegen Fußgänger Vorrang haben. Und wenn drei Kleinkinder und zwei Kinderwagen den Weg versperren, dann ist das eben so. Meistens hilft ja die eigene Stimme da mehr als ein Klingeln. Man spricht die Leute an. Die sammeln dann meistens ziemlich eilig ihre Kinder ein.

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    3. Bei freigegeben Gehwegen habe ich mir schon gedacht, dass man sich nicht Freifahrt einforden darf. Der Neckardamm ist aber schon speziell. Auf einem breiten Weg, der eine ausgewiesene Radroute ist, erwartet man als Radfahrer zumindest gleichberechtigt zu sein.

      Und leise klingeln - das klappt für mich meist nicht. Oft wird es nicht gehört, und das zweite, lautere Klingeln, schon viel näher, empfinden viele als Belästigung. Also wenn schon Klingeln dann lieber beherzt und einmal.
      Mein Beitrag zur "Völkerverständigung" ist dann, wenigstens Danke zu sagen wenn jemand zur Seite geht.

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  4. Danke zu sagen, wenn mir Fussgänger in diesen Bereichen die Durch- und Weiterfahrt ermöglichen, habe ich mir auch fest angewöhnt.

    Wer tatsächlich vorwärts kommen will, muss nett sein. *g*

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  5. In VBBs haben Fussgänger Vorrang, länger irgendwen mutwillig blockieren wird irgendwann trotzdem als Nötigung ausgelegt. Ich denke das gleiche dürfte auf freigegebenen Gehwegen gelten. Man darf niemanden wegklingeln, aber wenn man hinterherfährt und bittet vorbeigelassen zu werden dann sollte man der Fussgänger das ermöglichen wenn es der Weg hergibt.

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  6. Hallo,
    ein "Update":
    Laut Urteil vom OLG Sachsen-Anhalt ist Schrittgeschwindigkeit maximal 10 km/h
    https://www.kostenlose-urteile.de/O...-bedeutet-nicht-mehr-als-10-kmh.news26731.htm
    Nett ist die Begründung:
    (Auszug)
    "Eine Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h könne nach dem Wortsinn nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Bei einem Tempo von 15 km/h wäre ein Teilnehmer des Berlin Marathon 2016 mit einer Zeit von ca. 2 Stunden und 50 Minuten unter den besten 4 % der Läufer gewesen. Eine solche Geschwindigkeit könne damit nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit bezeichnet werden."

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  7. Also da bin ich als leidenschaftlicher Fahrradfahrer etwas anderer Meinung. Man muss das Alter einer Person physiologisch und kognitiv miteinbeziehen. Ältere Menschen sind generell unsicherer unterwegs und das gilt es meiner Meinung nach zu berücksichtigen. Ähnlich wie Kinder im Vorschulalter Distanzen und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen können, sind ältere Menschen leicht zu erschrecken. Es ist schön, dass das Fahrrad an Popularität zunimmt, es vergeht aber kein Tag an dem ich nicht mehrmals Denken muss:"Auch ein Fahrrad hat bremsen, benutzt sie doch auch". Ich fahre jeden Tag 8 km zur Arbeit.

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