11. Oktober 2016

Radfahrer müssen sich vor Kottan-Unfällen schützen - urteilt Wiener Gericht

 Quelle Youtube 
Für die Älteren unter uns: Ende der 70er bis Anfang der 80er gab es die österreichische Krimiserie "Kottan ermittelt" - pechschwarz, bitterböse und politisch unkorrekt. Ein Running-Gag ist die Autotür, die Kottan aufstößt. 

In der ersten Staffel wird sie ihm regelmäßig von einem anderen Auto abgefahren. Später stürzen dann regelmäßig Radfahrer über die Tür. In Österreich heißen solche Unfälle deshalb Kottan-Unfälle. Wir nennen sie Dooring-Unfälle. Ich nenne sie "Tür auf Radfahrer macht einen Salto"-Unfälle.

Ich vermute, wir alle, die wir Rad fahren, haben schon mal gebremst, weil ein Tür vor uns aufschwang, oder sind ausgewichen und jedesmal dabei zu Tode erschrocken, weil es so knapp war. Viele von uns sind auch schon in sich urplötzlich aufschwingende Autotüren hineingefahren. Dooring-Unfälle sind nicht selten. Deshalb halten routinierte Radfahrende anderthalb Meter Abstand zu geparkten Fahrzeugen. (Man kann nämlich heutzutage durch die Scheiben nicht mehr sehen, ob jemand hinterm Lenker oder auf dem Beifahrersitz sitzt, der gleich aussteigen wird. Die Scheiben spiegeln zu sehr oder sind überhaupt getönt.)

 Quelle Youtube 
In Österreich hat jetzt das Verwaltungsgericht Wien entschieden: Radfahrende müssen von geparkten Fahrzeugen, vom Lenkerende an gerechnet, einen Meter Abstand halten (als Person also 1,40 bis 1,80 Meter).  (Kleine ironische Randbemerkung: Ich radle ja immer mit einem Zollstock, sodass ich diesen Abstand genauestens einhalten kann. Freilich muss ich dafür ab und zu anhalten, um auszumessen, dass ich ja nicht etwa 1,90 entfernt bin. Gell!)

Anlass für das Urteil war das Bußgeld, dass Wiener Polizisten einem Radler auferlegt hatten, der mit diesem Abstand zu den geparkten Autos geradelt war und damit, nach Einschätzung der Polizisten gegen das Rechtsfahrverbot verstieß. Das sah das Gericht dann aber ganz anders. In dem Urteil heißt es auch; Je höher die Geschwindigkeit des Radfahrers, desto größer müsse der Abstand zu geparkten Fahrzeugen sein. Dass Autofahrer sich dadurch behindert fühlen könnten, dass der Radler vor ihnen fährt, betrachtete das Gericht als völlig unerheblich. Sicherheit gehe vor.

Auch in Wien sind Radstreifen oftmals 1,50 Meter breit. Fährt ein Radler da mittig, dann beträgt der Abstand zum Fahrbahnrand oder zu den geparkten Autos nur 75 cm. Fährt er ganz links, dann erbost das Autofahrer, die ihrerseits mit einem größeren Sicherheitsabstand (nämlich auch 1,5 m) den Radfahrer überholen müssen. Wozu auf ihrer Fahrbahn der Platz auch nicht reicht.

Bei uns hat das Landesgericht Berlin 19995 schon geurteilt, dass Radfahrende vom Bordstein und geparkten Fahrzeugen einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten müssen, damit eine sich öffnende Autotür sie nicht in Gefahr bringen kann. (LG Berlin, AZ 24 o 466/95) Hier eine der Quellen zu dem Thema.  Dahinter gehen allerdings die Aussagen der Verkehrsexpertin Bettina Löbleindie Zeit im Mai zitiert, weit zurück, sie sind geradezu weltfremd.

Und hier noch mal der Link zu "Kottan - Runnig Gag: Autotür: Video

32 Kommentare:

  1. Ich finde das Urteil falsch. Der Autofahrer darf die Tür nur öffnen, wenn er keinen gefährdet. Tut er es, trägt er die Schuld am Unfall. Einen gewissen Sicherheitsabstand einzuhalten ist wichtig, um eventuelle Mängel oder Besonderheiten der Straße zu korrigieren. Aber das man davon ausgehen muß, die anderen Verkehrsteilnehmer begehen Fehler, halte ich für falsch.

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    1. Ich möchte allerdings nicht in eine geöffnete Tür fahren, das kostet mich dann nämlich meine Gesundheit. Tatsächlich habe Autofahrer zwar andere Autos optisch auf dem Schirm, nicht aber Radfahrer. Die sehen sie oft nicht. Und da ich selber nicht ins Auto hineinsehen kann, muss ich Abstand halten, wenn mir meine eigene Gesundheit lieb ist. Es gab mal ein Urteil, das den Radfahrenden auferlegte, mit angemessener Geschwindigkeit an geparkten Autos entlang zu fahren, also praktisch Schrittgeschwindigkeit, damit sie bremsen können, wenn jemand eine Tür aufstößt. Das kann's ja auch nicht sein. Und es gab einen langen Prozess, bei dem es darum ging, ob der verunfallte Radfahrer eine Mitschuld trägt, weil er keinen Helm aufhatte. Es geht also keineswegs gut aus für Radfahrende, wenn sie in eine plötzlich geöffnete Tür hineinrasseln und dabei stürzen und sich verletzten. Radfahrer sind ja auch was anderes als andere Autos, die eine Tür abfahren. Autofahrer haben Blech um sich herum, und es gibt dann nur Blechschaden. Aber Radler haften mit ihrem ganzen Körper.

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    2. Ich wurde bei meinem Salto über die aufspringende Autotüre von der etwa eine halbe Stunde später herbeigeeilten Polizeistreife aufgeklärt, dass ich mit einer Teilschuld zu rechnen habe: nach §1 StVO habe ich mich mit der nötigen Vorsicht zu fahren. Und ich wäre sicher in der Fahrschule aufgeklärt worden, dass ich mit dem nötigen Sicherheitsabstand an stehenden Fahrzeugen vorbeizufahren habe! ... mit aufgerissener Jacke, Schürfwunden und Lagerungsschwindel im Krankenwagen ...

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    3. Dass der Autofahrer für den Unfall haftet, nützt mir als Leiche nicht mehr viel...

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    4. Ob das Urteil "richtig" oder "falsch" ist, ist doch schnurzpiepegal. Es geht doch darum, dass es erlaubt und möglich sein sollte, dass Radfahrende irgendwo fahren können ohne sich um Leib und Leben zu bringen.

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  2. Das mit dem Abstand halten ist so eine Sache. Ich halte auch möglichst weit Abstand zu parkenden KFZ, was dann zur Folge hat, dass ich eng überholt werde, weil ich "nicht weit genug rechts gefahren bin" (Zitat zur Rede gestellter Autofahrer). Die Kfzler sehen weder den Grund für den Abstand, noch denken sie sich irgendetwas dabei. Übliche Zitate "Wieso, ist doch nichts passiert", "nicht weit genug rechts gefahren", "nicht rechts gefahren" etc. Ganz schlimm sind die Schutzstreifen. Meist führen sie direkt an den parkenden Autos vorbei, hält man Abstand, um nicht gedoort zu werden, wird man von Engüberholern "weil man ja den Radweg nicht benutzt hat" fast vom Rad geholt und wenn man sich und wird dann noch dumm angemacht, weil man ja nicht den Radweg benutzt hat.
    Der Grund für das Ganze ist immer derselbe, keine Ahnung von Verhalten im Straßenverkehr. Wenn es nicht mal bald eine groß angelegte Infokampagne zum Thema Straßenverkehr gibt, wird sich auch nichts ändern. Bei der entsprechenden Klientel halten sich "Regeln", die es noch nie gab, einfach hartnäckig.
    Viele Grüße

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  3. Der beste Spruch den ich da mal zu hören bekam, als ich den Autofahrer wegen dichten Überholens (im Schwabtunnel bei Gegenverkehr) angesprochen hatte war: "Was regen Sie sich auf, ich habe Sie doch gar nicht berührt"

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  4. Das mit dem Überholabstand ist wirklich eine harte Nuss! 95% der Autofahrer kennen ihn nicht! An engen Stellen fahre ich eigentlich nur noch mittig, reiner Selbstschutz.
    Spätestens wenn man das erste Mal "gedoort" wird, wird man vorsichtig. Zumindest ging es mir so. Ich hatte bis dato drei solcher Türaufreißer, zum Glück konnte ich jedes Mal noch ausweichen.
    Ausreichend Abstand zu den parkenden Autos ist das eine, aber jetzt kommen leider die Schutzstreifen ins Spiel. Alle Streifen die ich kenne, sind ausnahmslos zu schmal und direkt an den Parkreihen aufgemalt. Wenn der Gesetzgeber von mir verlangt ausreichend Abstand zu halten, warum darf dann so eine Unsinnigkeit auf die Straße gepinselt werden? Mir wäre es manchmal lieber diese Streifen wären nicht da! Kein Autofahrer hält Abstand, im Gegenteil, wenn ich den Streifen verlasse werde ich noch absichtlich eng überholt und/oder angehupt.
    Oft muss ich mir anhören, warum ich den auch ausgerechnet auf den Hauptstraßen unterwegs sein muss. Ich solle doch die ruhigeren Seitenstraßen nehmen. Sei alles viel entspannter. Zum einen tue ich das doch schon oft, aber nicht wenn ich dadurch einen größeren Umweg machen muss. Und dann ist es in ruhigen Nebenstraßen oft noch viel enger als auf den Hauptstraßen. Dort ist nämlich der Straßenrand beidseitig zugeparkt.
    Ich wäre auch mal für eine Kampagne zum Thema Sicherheitsabstand, Radschutzstreifen etc. Gerade jetzt wo der Feinstaubalarm wieder akut wird und viele ihre Autos stehen lassen und mit dem Rad fahren, gelle!
    Sandy

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    1. Sieh diese Radschutzstreifen doch einfach als aufgemalter Sicherheitsabstand, der keinesfalls unterschritten werden darf ;) Von den Maßen dürfte es einigermaßen hinkommen.

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    2. Ja, das tue ich auch.
      Nur die Autofahrer finden das nicht so witzig.
      Sandy

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    3. Wir haben hier an einigen Stellen Radwege, die 2,10 breit sind und rechts zusätzliche 40cm zum Parkstreifen haben. Das macht 2,5m, bei einer Lenkerbreite von 50cm also genau einen Meter nach links (zu den überholenden Autos) und nach rechts (zu den parkenden Autos) und ist damit eigentlich noch praktikabel.

      Setzt man die Spurbreite von 3,0m an, die viele kleinere Straßen haben, hat der mittig fahrende Radfahrer nach links und rechts je 1,25m Abstand. Damit ist mittig Rad zu fahren gar nicht abwegig - und überholende Autofahrer müssen die Spur komplett wechseln.

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  5. Eigentlich müsste der Titel ja heißen: Radfahrer DÜRFEN sich vor Kottan-Unfällen schützen...

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    1. Meine Bemerkung ging mehr in die Richtung, dass man sich zum einen oft auch gegenüber Polizei erst erklären muss, wenn man den eigentlich verpflichtenden Abstand zu seitlich parkenden Autos hält. Zum anderen aber auch so viele Radler sieht, die sich komplett an den Rand drängen lassen und quasi im Randstein oder mit Miniabstand an stehenden Autos vorbei fahren. Selbst in Fahrradstraßen!
      Sonst läuft es eher nach dem Motto: Fahr schön knapp an den Autos vorbei und lass uns im Auto genug Platz. Wenn was passiert, werden wir dir aber natürlich auch noch richtig den Kopf waschen und dir eine Teilschuld geben.

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    2. Wo steht das mit dem "müssen"? Das Original des Urteilstextes ist doch nicht veröffentlicht und aus dem bei radkompetenz.at zitierten geht das nicht eindeutig hervor. Da "muss" er nur um Selbstgefährdung auszuschliessen; aber kein muss um Mitschuld bei Unfall auszuschliessen oder weil deren StVO das fordert.

      Christine Lehmann schreibt:
      "(LG Berlin, AZ 24 o 466/95) Hier eine der Quellen zu dem Thema. Dahinter gehen allerdings die Aussagen der Verkehrsexpertin Bettina Löblein, die Zeit im Mai zitiert, weit zurück, sie sind geradezu weltfremd."

      Bettina Löblein ist nicht weltfremd, StVO-fremd ist eher das LG Berlin angesichts der eindeutigen Formulierung in § 14:
      "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist."
      Weltfremd ist eher die angegebene Quelle adfc-blog.de, im Buch "Recht für Radfahrer" liest sich das etwas anders.

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  7. Summa summarum besticht die Gemengelage aus den Regeln und Werturteilen der Gesetzgeber, der Verwaltung, der Polizei, den Anwälten, Gerichten und den Verkehrsplanern durch eine eklatante Ahnungslosigkeit in Sachen Radverkehr in der Alltagspraxis. Dies betrifft sowohl das Denken als auch das Handeln der genannten Akteure. Radfahrende stehen de facto vor einem Clash of Civilizations. Und diesen werden wir überwinden. Schrittweise, demonstrativ und kooperativ.

    Wir können kurz- und mittelfristig hauptsächlich zwei Dinge für uns tun, nämlich erstens Radfahren und zweitens privat und öffentlich darüber reden. Am besten immer und überall ins Gespräch kommen und im Gespräch bleiben. Das wirkt: langsam, aber gewaltig.

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  8. Wo, liebe Radfunktionäre, ist die öffentlichkeitswirksame Kampagne zum Thema "Abstand beim Überholen" und bzgl. Auffahren? Ich habe in dieser Stadt in den letzten 10Jahren keinen Hinweis dazu gesehen.

    Fehlt es da an Geld? An (polit.) Willen?

    Vlt. mal ein Praktikum bei denen machen, die seit Dekaden Plakate mit Kondomen drauf in den Städten anbringen? "Gib Nötigung keine Chance!"

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    1. Alles ist ein Missverständnis,
      drum bleibt‘s auch hier bei der Erkenntnis:

      Neue Mobilitätskultur?
      Schadet nur der Konjunktur!

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    2. Lieber Anonymus, ich bin auch ein Riesenfan anständiger Aufklärungsmaßnahmen und von groß angelegter öffentlicher Werbung fürs Fahrradfahren in Stuttgart. Ich stelle mir jetzt nur vor, wie der Gemeinderat und vor allem die Presse-Öffentlichkeit reagiert, wenn es heißt: Stadt Stuttgart will 300.000 Euro für eine Fahrradkampagne ausgeben. Und ich fürchte, auch etliche meiner Radlerfreund/innen würden dann unken: Das Geld wäre besser in die Infrastruktur gesteckt. Dabei ist unbestritten, dass Kampagnen viel bewirken, wenn sie massiv und lang genug durchgehalten werden. Ich will nur sagen: Über das Geld für Radwegen, auf denen angeblich "keiner fährt" gibt es schon viel Aufregung, wie wäre es erst, wenn man Geld für nix Sichtbares ausgibt, das auch noch fürs Radfahren wirbt.? Dennoch: Gut wär's. Aber eine Mehrheit für diese Finanzmittel müsste man im Gemeinderat dann auch bekommen, und das wird schwierig.

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    3. @Christine: Mal wieder im Bedenkenträger-Modus. Wenn das die übliche Haltung im Gemeinderat ist, sich selbst gleich die guten Ideen vorsichtshalber auszureden verstehe ich langsam, warum Stuttgart ist wie es ist.

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    4. Lieber Anonymus, und du bist im Vorwurfs-Modus, gell. Mein Beitrag zielte eigentlich darauf, dass wir uns selbst befragen, wie wir eine teure PR-Kampagne bewerten würden. Ich kenne uns doch: Wir beschweren uns gern über das, was geschieht und was nicht geschieht. Die Idee einer Info-Kampagne habe ich persönlich noch nicht aufgegeben.

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    5. Natürlich, weil du wie so oft leider wieder im Bedenkenmodus bist, wie dieser oder jener drauf reagiert, usw. Wozu? Die Kampagnenidee geistert jetzt schon Jahre rum. In den Kommentaren wurde auch oft drauf hingewiesen.

      Und jetzt? Einfach mal machen, statt immer neuer Bedenken dagegen äußern. So schlimm wie die verpeilte Freier-Kampagne vom OB kann es nicht werden.

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    6. Lieber Anonymus, der/die seinen/ihren Namen nicht sagen will: Ich fürchte, du hast mich doch noch nicht verstanden. Und du behauptest, ich hätte Bedenken, um meine Haltung damit abzuqualifizieren. Das gefällt mir nicht, und ich mache das mit dir auch nicht. Ich selber habe keine Bedenken gegen eine Kampagne, deren Wirkung ist unbestritten. Ich wollte nur, dass wir uns selbst überlegen, wie wir zu einer Kampagne stehen, ob beispielsweise in unserer auf Gegnerschaft und Aufregung spezialisierten Gesellschaft nicht auch unter Radfahrenden Kritik auftauchen würde, weil sei meinen, das Geld sei besser für Radinfrastruktur angelegt. Du gehörst offenbar nicht zu denen, die so denken. Das ist schön. Übrigens, wenn ich darauf hinweise, dass wir Radfahrenden nicht die Mehrheit haben im Gemeinderat, dann habe ich nur eine Realität benannt.

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    7. Dass man DIR, Christine, das nicht erklären muss ist mir schon klar, aber dennoch 2 Bemerkungen dazu:
      1.
      "nichts Sichtbares" (-wie es Feistaub zunächst auch zu sein scheint) wird sich sehr schnell über die eintretende "Feinstaub-Saison" relativieren, insbes. wenn die Maßnahmen nicht fruchten und Verbote unumgänglich werden!
      Die Kette: << Mehr Radler -> weniger Verkehr -> besser für alle (auch die, die auf KFZ' angewiesen sind) ( -> weniger Kosten für Strafzahlungen bzgl. Grenzwerte)>>>
      sollte die Sichtbarkeit verdeutlichen. Man muss nur statt an Morgen einen Tag weiter denken.

      2.
      Ich kenne die Verhältnisse in den organisierten Radlobbys nicht so gut, aber Geld für eine Kampagne muss ja nicht (zu 100%) von Staat oder Stadt getragen werden. Mglw. gäbe es auch Sponsoren aus der Wirtschaft.

      Ich bin gespannt auf die Vorschläge aus dem Gemeinderat (bzgl. der ablehnenden Haltung vermeintlich unsichtbarer Maßnahmen), wenn die ersten Strafzahlungen fällig sind. Und an überübermorgen gedacht: Wenn Strafzahlungen an Privatpersonen wg. gesundheitl. Schädigungen fällig werden. (falls das juristisch mgl. ist).

      Dave

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    8. "Ich selber habe keine Bedenken gegen eine Kampagne, deren Wirkung ist unbestritten"

      Ach, wirklich? Warum dann diese Wortwahl von dir?
      "Ich stelle mir jetzt nur vor,..."
      " Und ich fürchte, auch etliche meiner Radlerfreund/innen würden dann unken:"

      In dem Ton ist der ganze Kommentar von dir.

      Und noch was: "Aber eine Mehrheit für diese Finanzmittel müsste man im Gemeinderat dann auch bekommen, und das wird schwierig." Vielleicht sollten die Grünen doch mal nicht immer mitmachen beim niederstimmemn von Anträgen von SÖS-Linke-Plus. Statt noch mehr Bäume abholzen zu lassen.

      BTW: mit den Anonymen der Vortage bin ich nicht identisch. Wenn dich stört, daß ich keinen Namen oder Pseudo nenne dann entferne die Möglichkeit, so zu kommentieren.

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    9. Lieber Dave, dein Blick in die Zukunft angesichts der ohne Fahrverbote unlösbaren Feinstaub- und Stickoxid-Problematik teile ich. Ich denke auch, dass es mit der Fahrradpolitik nach diesem Winter einfacher wird, weil offenbar wird, dass wir Alternativen zum Auto wirklich und ernsthaft stärken müssen und den Autoverkehr nicht mehr so durch die Stadt laufen lassen können wie bisher. Eine Mooswand wird uns da nicht retten, auch wenn der Versuch interessant ist. Ohne deutlich und spürbar mehr Radverkehr wird es nicht gehen.

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    10. Lieber Immer-noch-Anonymus: Wie bist du denn drauf? Warum so aggressiv und so persönlich? Worum geht es dir jetzt ganz genau? Geht es um Grünen-Bashing? Dann stimmt deine Information nicht, dass die Grünen "immer mitmachen" beim Niederstimmen von Anträgen von SÖS-LI-Plus. "Statt noch mehr Bäume abholzen zu lassen." Da höre ich heraus, dass du gerne ganz generell schimpfen möchtest ohne dich auf eine themen- und lösungsorientierte Diskussion einzulassen. Was anonym ja besonders leicht geht. Ich persönlich habe auf einen aggressiv (also angriffslustig) geführtes Wortgefecht keine Lust.

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    11. Gut, ich habe alles mit Zitaten von dir belegt. Aber wenn dir das zu aggressiv und persönlich ist, deine eigenen Worte lesen zu müssen, okay.

      Abschließend nur: du bist nun mal Mitglied der Grünen-Fraktion. Als solches wirst du dich halt auch damit abfinden müssen, daß du auch hier Entscheidungen der Grünen-Fraktion zu lesen bekommst.

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    12. Oha, ihr seid hier recht weit vom Thema abgekommen. Das ist ein Fahrrad-Blog. Es gibt sicher auch welche zu Politik?

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  9. Man hat es als Radfahrer einfach nicht leicht. Nach einem Unfall wegen öffnender Pkw-Türe kommt die gengerische Versicherung und unterstellt Teil- bzw. Hauptschuld.So schon erlebt. Könnte also künftig sein, dass man allein schon deshalb nicht zu dicht an den parkenden Autos vorbeifahren sollte, denn...Oder man fährt auf einem dieser schmalen Radstreifen wie z.B in der Nackarstraße rechts an stehenden Autos vorbei und ein Beifahrer meint spontan, dass er zu Fuss weiter gehen will - da weicht man nirgendwohin mehr aus.In Stuttgart gibt es Straßen, wo eine Fahrspur kaum 4 m breit ist und in der Mitte sich das Bett der Straßenbahnschiene befindet. Da ist man als Mensch auf dem Fahrrad gleich der Bremser ohne böse Absicht. Mir scheint eher, dass Verkehrsplaner öfter aufs Fahrrad gesetzt werden sollten, damit sie selbst erleben, welche Mist sie anstellen - in Stuttgart gibt es genug davon. (So wie ich Architekten manchmal aus Gründen des Dazulernens und ein bisschen zur Strafe gern in den von ihnen geplanten Treppenhäusern einen Umzug machen lassen würde). Fazit aus dem Urteil: der Radfahrer muss/darf dauernd mit der Dummheit/Kopflosigkeit anderer rechnen. Das ist m.E. auch die beste Überlebenstrategie auf dem Fahrrad. Und dann noch etwas gegenseitige Rücksichtnahme, Verständnis und Gelassenheit - dann "flutscht" es miteinander.

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  10. Das Problem von Mindestabständen ist einfach zu lösen. Die geltende Rechtsprechung muss nur Einzug in die StVO halten. Die Abstände müssen nur explizit genannt werden. Bis jetzt finden sich dort nur dehnbare Begriffe.

    Auf der Homepage vom ADFC gibt es ein übersichtliches PDF zu dem Thema. Hier erfährt man auch, wie im Ausland  diese Fragen geregelt sind. Zum Teil ist man dort deutlich weiter.

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  11. Leider gibt es immer wieder derartige Unfälle, bei denen sich Radfahrer schwere Verletzungen zuziehen können, weil Autofahrer nicht genug Acht auf sie geben. Fehlen dann auch noch Zeugen, kommt es nicht selten vor, dass Versicherer den Unfallhergang anzweifeln und andere Gründe als die geöffnete Autotür für den Unfall verantwortlich machen. Unfallopfer können dann auf dem Anscheinsbeweis beharren, den die Rechtspraxis entwickelt hat. Das kommt dem Radfahrer dann oft zu Gute, eben wenn gerade keine Zeugen den genauen Hergang beobachtet haben.

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