18. August 2018

Ampeln und freigegebene Gehwege

Ich überlege mal ganz generell: Muss man eigentlich auf der anderen Seite einer Radler-/Fußgängerampel ein Rad-frei-Schild auf den Gehweg sehen oder nicht?

Darf man als Radler davon ausgehen, dass Gehwege, auf die man über die Ampelfurt zufährt, grundsätzlich für Radfahrer freigegeben sind? Oder muss man davon ausgehen, dass sie es nicht sind? Ich habe dazu in der StVO nichts gefunden. Aber vielleicht habe ich nur falsch gesucht. In den meisten Fällen steht das Radfreischild irgendwo auf dem Gehweg herum. In manchen aber nicht. Nach meiner Einschätzung muss ein Schild an jeder Bordkante stehen, die ein Radfahrer anfährt, wenn der Gehweg für Radfahrer freigegeben ist. Beispielsweise in Degerloch fehlt es.


Ist zwar keine wesentliches Problem, aber ich finde Inkonsistenz bei der Beschilderung nicht glücklich.. Denn eine unberechenbare Beschilderung von Radrouten (die über Gehwege geleitet werden) fördert nichts anderes als eine  Gleichgültigkeit den Verkehrsregeln gegenüber. Man weiß ja nie, ob das Schild vergessen wurde, abhanden kam oder verdreht wurde oder ob es mit Absicht dort nicht steht.

Wenn man solche Überlegungen anstellen muss, dann kriegt man nie Radfahrer/innen, die Schilder befolgen und fehlende Freigaben beachten. Man behält die findigen Pfadfinder, die wir Radler in Stuttgart sein müssen.


7 Kommentare:

  1. Wo kein Schild, da kein Radweg. Weder benutzungspflichtif, noch freiwillig.

    Behörden stellen Schilder für Radler gerne nach dem Zufallsprinzip auf. So scheint es zumindest. Dort, wo Radwege sinnvoll wären, fehlen sie. An anderen Stellen hingegen... Der kürzeste benutzungspflichtige Radweg, der mir spontan einfällt ist keine 20 Meter lang.

    Dann fahr ich halt auf der Fahrbahn.

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    1. Wo kein Schild ist, kann durchaus ein Radweg sein - allerdings nur rechtsseitig, niemals linksseitig. In der StVO, §2, (4) ist das so formuliert: "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist." Die Frage ist nur: Wie erkennt man einen Radweg ohne die genannten Zeichen? Durch Piktogramm, durch einen farbigen Belag, der den Gesamt-Bürgersteig in einen Gehweg und Radweg-Teil trennt (Beispiel Silberburgstraße, jeweils auf die Schloßstraße zu)? Manche Städte nutzen das allein stehende "Rad frei" auch rechtsseitig, auch wenn es eigentlich nur für links so gedacht ist. Andere (wie Stuttgart, Am Kräherwald) nutzen das altbekannte "Gehweg / Rad frei", was aber Schrittgeschwindigkeit bedeutet. Hier ist eine Klärung in der StVO nötig!

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    2. Danke Frank, ich hatte gehoffte, dass memand die StVO da genauer kennt. Allerdings löst das das Problem in Degerloch nicht, denn dort gibt es keine Radzeichen auf dem Gehweg auch sonst keine Markierung. Es ist so, dass man wissen muss, dass das Gehweg-Rad-frei-Schild ganz unten steht, wo der Gehweg beginnt. Aber wenn man über die Ampel kommt, weiß man das natürlich nur, wenn man den Gehweg mal raufgeradelt ist. Alle andern müssen sich hier zu einem Regelbruch entschließen, der keiner ist.

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    3. Beschilderung muss eindeutig sein. Und klar erkennbar, auch für Ortsunkundige. Und wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, möchte ich klar erkennen können wo ich lang darf. Und laut StVO ist das im Zweifel die Fahrbahn.

      Freiwillige Radwege, die durch fehlende Beschilderung ausgeschildert wird - finde den Fehler. Oder genauer: die Benutzung von freiwilligen Radwegen wird durch Schilder angezeigt, die nicht aufgestellt werden.

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  2. Ich bin gerade von einer zweiwöchigen Radtour zurückgekommen und habe dieses mal verstärkt auf solche Dinge geachtet und bin zu dem Schluss gekommen, dass man sich als Ortsunkundiger nicht regelkonform verhalten kann. Man muss Strecken mehrmals fahren, bis man alle Schilder entdeckt und alle Situationen interpretiert hat.

    Linksseitige Radwege sind sowieso schonmal schwer zu erkennen, weil die Aufmerksamkeit beim Fahren nach vorne und rechts gerichtet ist, wo die meisten Gefahren und alle anderen Verkehrszeichen/Ampeln zu erwarten sind, und weil die linksseitigen Schilder im Dunkeln nicht von meinem Licht angestrahlt werden. Kommt noch hinzu, dass die Radweg-Schilder manchmal in unmöglichen Winkeln stehen und nicht so, dass man sie als Radfahrer während der Fahrt sehen kann.

    Dann werden die Schilder auch gerne mal vergessen, selbst an Stellen, wo sie laut StVO mindestens stehen müssen (Kreuzungen, Straßeneinmündungen etc.) Sie fehlten z.B. an den am Ortsausgang beginnenden Teerstreifen neben der Kreis-/Landstraße so oft, dass ich mich schon zu fragen begann, ob außerorts doch noch irgendwie andere Regeln gelten, die mir nicht bewusst waren. Gut, vielleicht war das an manchen Stellen auch gewollt (vielleicht auch der nur 20 Meter lange linkseitige verpflichtende Radweg), aber oft macht dann etwas später so ein längsgestelltes Schild mit Zweirichtungspfeil klar, dass was vergessen wurde. Ist halt echt nervig, wenn man an jeder Einmündung wieder suchen und evtl. raten muss, was gewollt sein könnte. Da sind eindeutige "Radweg-Ende"-Kennzeichnungen ein Segen, wenn es sie denn gibt.

    Dass Radfahrer auch öfter mal an Stellen auf Radwege treffen, wo keine Autos herkommen (aus Rad-/Fußwegen z.B.) wird sowieso gerne vergessen. Manchmal meint man es hingegen zu gut und schreibt beide Seiten als benutzungspflichtigen Radweg aus – was rechtswidrig ist.

    Davon abgesehen hat sich bei vielen Behörden auch noch nicht herumgesprochen, dass Schilder für den Autoverkehr auch für Fahrräder gelten, inbsesondere auch solche, welche die Durchfahrt oder das Abbiegen verbieten.

    Fehlende oder falsche Schilder nerven mich immer besonders. Dass vernünftige Radinfrastruktior Geld und Platz braucht und manchmal eben zu Lasten des Autoverkehrs gehen muss, erklärt zumindest vieles. Bei Beschilderung ist es allein die Unfähigkeit oder der Unwille, sich mit dem Radverkehr auseinanderzusetzen.

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  3. Soweit ich weiß muss doch zumindest an jeder Einmündung die Verkehrssituation, sofern erforderlich, durch Schilder neu geregelt werden bzw. die bestehende Situation erneuert. Sieht man ja sehr schön an den Halteverbotsschildern, die an allen Ecken und Enden stehen und Schilder für Geschwindigkeitsbegrenzungen nach jeder Kreuzung (oder Autobahnauffahrt). Ansonsten gilt das "Fallback", bei einer Kreuzung z.B. rechts vor links oder Landstraße 100 für PKW. Von daher: Steht an der nächsten Einmündung kein Schild, besteht für mich dort kein Radweg mehr, egal in welcher Form, also auch kein freigegebener Gehweg.

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  4. Auf meine Hinweis an die Behörde, dass der rechtsseitige Radweg (Föhrichstr. Bergab) nur zu erreichen ist, wenn man die Straße über eine Fußgängerampel und einen nicht abgesenkten Bordstein erreicht, wurde beim Thema Streuscheiben mit Lichtgeschwindigkeit reagiert: Bereits zwei Tage später mussten sich alle Ampelmännchen den Platz auf dem Glas mit einem Fahrradsymbol teilen. Der Bordstein aber blieb "auf der Höhe". Auch die reine Fußgängerampel an der Haltestelle "Föhrich" wurde mit neuen Streuscheiben versehen. Soll so das Radfahren auf Gehwegen betont werden? Rechtlich ist die Situation auf Gehwegen eigentlich klar: Ohne Schild-keine Freigabe aber was ist in Stuttgart schon logisch...

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